Grundsteuerbescheid mit falscher Anschrift

  • Liebes Forum,


    heute gab es den Grundsteuerbescheid, per Post.
    DIe Anschrift für die Eigentumswohnung ist nicht korrekt.

    Es heißt im Bescheid : "Festsetzung für die wirtschaftliche Einheit in....."
    PLZ ist korrekt, Straße und Hausnummer nicht, Nummer der Wohnung stimmt.
    Die korrekte Anschrift der Wohnung ist letztmalig im Grundsteuerbescheid von 2007 genutzt.
    In allen nachfolgenden Grundsteuerbescheiden wird Anschrift wie oben aufgeführt.


    Ich bin seit letzem Jahr Eigentümerin. Es gab jetzt die erste Gelegenheit, das zu bemerken.


    Was nun?
    Ist etwas zu tun, wenn ja - was ?


    Vielen Dank und Grüße
    ikopi

  • Auf keinen Fall!
    Das bekomm ich hin. Danke


    Ich habe das ungute Gefühl , das seit 2007 eine andere Wohnung hier zur Berechnung herangezogen. Nämlich die , die tatsächlich an der " falschen " Anschrift liegt.
    Das kann mir wohl im schlimmsten Nachteile verschaffen?

  • Die Kommunen verschicken i.d.R. den Bescheid über die Grundbesitzabgaben. Dazu gehören u.a. Grundsteuern, Abfallgebühren, Straßenreinigungskosten, Abwassergebühren, ...


    Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt mithilfe des sogenannten Hebesatzes (von der Kommune festgelegt) durch das jeweilige Finanzamt. Von daher ist man beim FA nicht unbedingt an der falschen Adresse. 8)

  • Die Kommunen verschicken i.d.R. den Bescheid über die Grundbesitzabgaben. Dazu gehören u.a. Grundsteuern, Abfallgebühren, Straßenreinigungskosten, Abwassergebühren, ...


    Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt mithilfe des sogenannten Hebesatzes (von der Kommune festgelegt) durch das jeweilige Finanzamt. Von daher ist man beim FA nicht unbedingt an der falschen Adresse. 8)

    Über welches Bundesland redest Du da?


    Ich kenne das Verfahren so:

    1. Finanzamt legt die Grundsteuerbemessungsgrundlage per Bescheid fest.

    2. Stadt/Gemeinde wendet darauf den Hebesatz an und erlässt einen Grundsteuerbescheid.


    Daher vermute ich hier den Bescheid der Kommune und wenn da etwas unstimmig ist wendet man sich doch an die erlassene Behörde.

  • Guten Morgen,

    vielen Dank für die Hinweise. Bezeichnend für dieses gesamte System ist, das nicht mal Ihr Koryphäen sicher sagen könnt, an wen ich mich nun sicher wenden sollte.

    Ich nehm dann mal den Absender.

    Gibt es noch Einlassungen oder Gedanken zu meiner Idee, das mir u.U. Nachteile aus der falschen Anschrift entstehen könnten, weil beispielsweise die an der falschen Anschrift liegende Wohnung - die ja Berechnungsgrundlage ist - kleiner ist , als die "richtige " Wohnung ?


    Danke und Grüße

    ikopi

  • Gibt es noch Einlassungen oder Gedanken zu meiner Idee, das mir u.U. Nachteile aus der falschen Anschrift entstehen könnten, weil beispielsweise die an der falschen Anschrift liegende Wohnung - die ja Berechnungsgrundlage ist - kleiner ist , als die "richtige " Wohnung ?

    Möglich. Oder es wird billiger. Oder es bleibt genau gleich. Das wird sich zeigen.

  • Wer ist denn der Absender des Bescheides? Finanzamt oder Kommune? Welches Bundesland?

  • Der Grundsteuerbescheid kommt von der Gemeinde. Alle Objektangaben übernimmt die Gemeinde vom Finanzamt.


    Vom Finanzamt hast Du doch vorher den Grundlagenbescheid (Bescheid über Grundsteuermessbetrag) erhalten. Stimmen da alle Daten? Adresse und Wohnungsgröße? Passt das zu Deiner Grundsteuererklärung?