Beiträge von pat22

    vorturner  Dr. Schlemann

    ich habe das gleiche Thema wie vorturner.

    Beamter(50% Beihilfe Bayern/ 1 Kind ebenso privat/ Bisextarif von 2008)

    Ich traue der Debeka-Beraterin nicht mehr nachdem sie bereits seit Jahren versucht mich aus dem bisherigen Bisextarif zu drängen (damals noch das Argument : Vergreisung und man gewährt mir ja nur noch aus Kulanz die gleichen Leistungen wie bei Unisex)


    Nun hat sie mir aktuell vorgerechnet, dass durch die aktuelle Beitragsanpassung ich nun endlich im Unisextarif günstiger als Beamter darstehe als im derzeitigen Bisextarif (geht um circa 15 € pro Monat).

    Ich habe mitgeteilt, dass ich das vorerst dennoch nicht will, da mein Vertrauen in Ihre "Beratung" erschüttert ist und ich einfach das Gefühl habe sie will mich auf biegen und Brechen aus dem Bisextarif herausdrängen.


    Kann es wirklich stimmen, dass die Debeka nur die Bisextarife anhebt für 2026 und die Unisextarife nicht?


    Dr. Schlemann

    können sie eine Empfehlung dazu abgeben, ob ich - wenn das wirklich stimmt - in den Unisextarif wechseln sollte? Mir ist klar, dass ich dann nicht zurück kann. Mir geht es darum ob das blabla stimmt, dass in den kommenden Jahren der Bisextarif weiter steigt, währen der Unisex zumindest konstanter bleibt. Aber da kann doch keiner eine Prognose abgeben oder?

    Mir wurde mitgeteilt, keine Gesundheitsprüfung notwendig.

    Das blabla der Debeka-"Beraterin" ihr Bisex-Tarif vergreist eben, da kommen halt keine Jungen mehr nach deswegen steigt Ihr Tarif eben mehr als der Unisex habe ich zurückgewiesen aus den bekannten Gründen.

    Ich habe jetzt gesagt, ich will erst mal die Beiträge im nächsten Jahr anschauen und abwarten wie sich das entwickelt. Ich habe einfach das Ungute Gefühl dass die Debeka mich aus dem Bisextarif heraushaben möchte.


    kurze Ergänzung noch : Die Beraterin hat mich sogar am Ende schriftlich bestätigen lassen, dass ich trotz günstigerem Tarif nicht in den Unisex wechseln will.

    Ich fragte wieso ich das unterschreiben soll: Sie: Sie braucht das für Ihren Vorgesetzten sonst wird ihr ein Beratungsfehler unterstellt ....

    naja

    finanzinteressiert

    mir reichts jetzt langsam beim Lesen ihrer Beiträge

    verlassen sie doch bitte einfach das Forum, es ist offensichtlich, dass Sie für die Debeka arbeiten

    ich will die Debeka nicht diskreditieren, bin ganz zufrieden bisher bei denen aber Ihr Gerede geht wirklich auf keine Kuhhaut mehr;

    ich hatte dank diesem Forum in letzter Zeit mehrere Punkte durch die ich feststellen musste, dass meine "DebekaKundenberater" eine Katastrophe sind und nur auf Ihre Provision aus sind.

    Die Zentrale der Debeka hat mir sogar gegen die Berater geholfen

    Also lieber finanzinteressiert, es reicht jetzt hören Sie auf zu posten

    Danke!

    Langustino :

    Die Antwort von TR ist bereits angekommen und macht vollkommen Sinn und bestätigt gfusdt5 Aussage.

    Danke gfusdt5

    Damit ist alles korrekt automatisch gelaufen nur die Berechnung bei Teilverkäufen ist komplex und da habe ich nun dazugelernt. Was mir nicht bewusst war, ist dass ich nicht sofort bei einem Teilverkauf den ganzen Betrag der gezahlten Vorabpauschale abgezogen bekomme, sondern mir nur der Anteil daran entgegengerechnet wird, welchen ich auch anteilig verkauft habe, da die Vorabpauschale auf alle Anteile gezahlt wird.

    Damit habe ich künftig also bei einem weiteren Verkauf auch noch einen entsprechenden Abzugsposten den man mitnimmt.

    Habe es im Taschenrechner überprüft und das Ergebnis stimmt.


    Hier die relevante Antwort von TR :

    Die Vorabpauschale ist keine Steuer, sondern ein fiktiver Gewinn, auf den du Steuern bezahlen musst (sofern der Betrag nicht durch den FSA abgedeckt ist). Deshalb wird die Vorabpauschale bei einem späteren Verkauf auch nicht auf die zu zahlende Steuer angerechnet, sondern auf den zu versteuernden Gewinn. Das heißt beim Verkauf wird vom tatsächlichen Gewinn der bereits vorab versteuerte Gewinn abgezogen, so dass du nur noch Steuern auf die Differenz bezahlen musst.

    Komplizierter wird es aber wie in deinem Fall wenn du Teilverkäufe tätigst, dann wird nach dem FIFO-Prinzip verkauft und die Vorabpauschale von exakt diesen Anteilen angerechnet.

    stimmt japanworm da gebe ich dir voll und ganz recht, finde das bei trade republic sehr schlecht umgesetzt, daran können sie noch arbeiten

    Achim Weiss :

    schade dass du solche anfragen immer so extrem persönlich nimmst;

    war ja nur ne anfrage vlt. ist jemand das thema hier sofort bekannt gewesen, das ist ja gar kein großes Problem, ich stelle ne anfrage bei TR und dann wird sich das sicher unproblematisch aufklären lassen und es kann ja sehr gut sein, dass ich einfach was übersehen habe und es automatisch abgezogen wurde

    Langustino

    ja werde mal ein ticket bei TR schreiben und mich erkundigen. Hätte mich nur interessiert, ob vlt. andere hier ähnliches Thema bei TR hatten bzw. ob ich einfach noch ein bisschen auf einen Abrechnungszeitraum warten muss, dass das evtl. automatisch angepasst wird

    gfusdt5 ja das könnte natürlich sein, das habe ich nicht überprüft.

    Danke für den Hinweis, das könnte die Lösung sein

    achim du hast recht es war natürlich die Steuer auf die vorabpauschale.

    ja die rechnung habe ich überprüft und kann ganz sicher sagen, dass mir die volle Kapitalertragssteuer abgezogen wurde, dies passt mit Abzug Teilfreistellung exakt auf den angegebenen Kursgewinn und es wurde keine bereits versteuerte Vorabpauschale angerechnter/vermindert.

    Die Vorabpauschale für 2024 wurde mir Ende Januar 2025 berechnet, die ETF-Verkäufe habe ich vor 4 Tagen getätigt.

    exakt bei trade republic ist es etwas unübersichtlich, aber die 316€ unter der steuerübersicht sind die abgezogene Vorabpauschale. War bei mir genauso. Dort kannst du dir auch den Ausdruck dann erstellen.

    Eine direkte Gegenfrage ans Forum :

    Ich habe Ende Januar dieses Jahres bei Trade Republic eine entsprechende Vorabpauschale für meinen ETF gezahlt. Alles vollständig ok und nachvollziehbar. Nun habe ich vor wenigen Tagen einen kleinen Teil meiner ETF-Anteile mit Gewinn verkauft und Trade Republic hat mir aber die Vorabpauschale beim Verkauf nicht entgegenverrechnet.

    Habe die volle Kapitalertragssteuer auf die entsprechende Gewinnspanne für den Teil-ETF-Verkauf gezahlt.

    Wisst ihr ob das so üblich ist, dass die Vorabpauschale nicht abgezogen wird wenn man einen Teilverkauf vornimmt? Ich dachte eigentlich, das wird mir direkt angerechnet, dann hätte ich deutlich weniger Kapitalertragssteuer gezahlt.

    Oder liegt das eher an Trade Republic und ich sollte mich wahrscheinlich dort mal an den Support wenden.

    Zu Punkt 1) MP2329 kann ich dir sagen, dass die Debeka seinerseits (circa 2012-2014) Bausparer aufgelegt hat, mit ordentlicher Guthabensverzinsung (3% Basis + 0,6 Bonus) und mit katastrophal schlechten Kreditzinsen (ca. 5%). Frag nicht wieso - es widerspricht ja eigentlich Sinn und Zweck eines Bausparers - aber sie haben es damals so angeboten.

    Mittlerweile versucht die Debeka ja bereits seit ein paar Jahren alle aus diesen gut verzinsten Bausparer rauszudrängen oder diese zu freiwilligen Aufgaben zu bringen.

    Ich gehe daher stark davon aus, dass dies bei walgerich auch der Fall ist.

    Bei Punkt 3) stimme ich dir nur bedingt zu. Ich hatte wie gesagt auch mir damals eine Rentenversicherung mit Lebensversicherung und ZusatzBU von der Debeka aufschwatzen lassen und musste nachdem ich mich damit beschäftigt habe (und dem Zufallsfund zu dieser Thematik in diesem Forum) einsehen, dass dies ein katastrophales Konstrukt war.

    Walgerich sollte schon überprüfen, ob alle Verträge noch in seinem Sinne sind. Wie du völlig zutreffend schreibst kann nur er selbst das entscheiden.

    walgerich

    das Thema ist auch mir bestens aus eigener Erfahrung bekannt.

    Du kannst auch alles genauer in den dazu bereits abgehandelten Threads im Versicherungsbereichs dieses Forums nachlesen. Da wurde das alles bereits behandelt.

    Aber um es abzukürzen :

    Nimm das Angebot nicht an! Das kostet dich nur viel zu viel Verwaltungsgebühren. Das ist es nicht wert.

    Je nach deinen Lebensumständen musst du selbst entscheiden, ob du die 3 Sachen weiterlaufen lässt oder nicht.

    Ich habe eine ziemlich ähnliche Ausgangslage wie du :

    Ich habe mich dazu entschieden die Rentenversicherung und die Lebensversicherung mit Verlusten zu kündigen und alles selbst in ETF´s zu stecken. Die Rentenversicherung lief bei mir seit 2012 und es ist für mich unglaublich, dass ich bis dato 1000€ "Verluste" damit gemacht habe.

    Wieso habe ich es dennoch gemacht? Weil die Rendite beider Versicherungen eine absolute Katastrophe war. Rechne das bei dir selber mal mit dem Renditerechner bei der Homepage "zinsen berechnen" nach.


    Den Bausparer habe ich weiterlaufen lassen, da ich noch einen guten 3,6 % Verzinsung darauf habe. Wen ich das Geld brauche hol ich es raus.

    Fazit:

    Finger weg von dem Angebot und raus aus der Lebens/Rentenversicherung.

    Auch wenn es schmerzt die Verluste einzugestehen, immer noch besser als langfristig sogar gegen die Inflation zu verlieren

    Gimmli bitte les dir einfach den nachbarthread hier im Forum dazu von monetenmatrose gestartet durch

    da steht alles perfekt aufbereitet drin

    Debeka Renten- Lebens- und Berufsunfähigkeits- Kombinationsversicherung kündigen; BU separat neu abschließen

    und um die Antwort vorwegzunehmen, nein das macht gar keinen Sinn zu warten.

    Kündigen, Vorbehalt erklären und wenn der BGH das OLG Koblenz Urteil bestätigt dann bekommst du später dein Geld trotzdem zurück.

    MP2329 : Hier der relevante Tenor-Auszug aus dem OLG-Urteil :

    1. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monate, zu vollstrecken an den Vorstandsmitgliedern, zu unterlassen, vor oder bei Abschluss von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen gegenüber Verbrauchern die nachfolgend wiedergegebene oder inhaltsgleiche Klausel zu verwenden,
    wie dies in § 16 Abs. 5 der Allgemeinen Bedingungen für die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach Tarif A2 (ABAR-T 01/2022; Anlage K 2 zur Klageschrift
    vom 15.11.2023) geschehen ist, und/oder
    sich gegenüber Versicherungsnehmern, die Verbraucher sind und eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, auf die nachfolgend wiedergegebene oder inhaltsgleiche Klausel zu berufen


    2. Der Beklagte wird verurteilt, auf eigene Kosten die Verbraucher, gegenüber denen er die in Ziffer 1 des Tenors genannte Klausel verwendet hat, in geeigneter Weise darüber zu informieren, dass die beanstandete Klausel unwirksam ist.


    Nach meinem Rechtsverstänis bedeutet dies, dass die Debeka im Falle der Bestätigung dieser Tenorierung durch den BGH

    sowohl durch Ziffer 1 bei allen Neuverträgen dies beachten muss, als auch sich bei BEstandsverträgen nicht mehr darauf berufen darf

    und durch Ziffer 2 sogar eine Informationspflicht hat, dass Verbraucher bei bereits abgewickelten Altverträgen die Verbraucher informieren müssen


    Die entscheidende Frage ist, wo die zeitliche Grenze bei der Rückforderung dieser Klausel zu sehen ist.

    Das OLG hat dazu in der Begründung folgendes ausgeführt :

    Der angelasteteVerstoß ist geeignet, Interessen von Verbrauchern spürbar zu beeinträchtigen. Die Klausel ist nicht nur geeignet, Versicherungsnehmer davon abzuhalten, von ihrem gesetzlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Es besteht auch die Gefahr, dass sie, in der Annahme der Wirksamkeit der Klausel, einen zu Unrecht erhobenen Stornoabzug hinnehmen. Aufgrund der vielfältigen Verwendung der Klausel betrifft das eine Vielzahl an Versicherungsnehmern. Der Zustand besteht fort.

    Der Anspruch beinhaltet jedoch weder die Versendung eines im Wortlaut vorgegebenen Berichtigungsschreiben (Antrag zu 3) noch ein Berichtigungsschreiben des Inhalts, wie ihn der Hilfsantrag zu 5 vorgibt. Sowohl der Haupt-, als auch der erste Hilfsantrag sind daher abzuweisen. Nach überwiegender Ansicht ist der Verwender lediglich verpflichtet, die Kunden in geeigneter Weise darüber zu informieren, dass die beanstandeten Klauseln unwirksam sind. Beim wettbewerblichen Folgenbeseitigungsanspruch gilt der Grundsatz, dass es dem Schuldner überlassen bleiben muss, wie er den Störungszustand beseitigt.

    mein Fazit:

    Wahrscheinlich wird es damit bei den allgemeinen Verjährungsregeln des BGB bleiben.

    Sprich regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren. Die Frist beginnt in der Regel mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Verbraucher von dem Schaden so Kenntnis erlangt hat (§ 199 BGB).

    Rückabwicklung aller rückwirkenden Verträge der Debeka wohl rechtlich möglich, da die Kenntnis über die Entstehung des Anspruchs erst mit der rechtskräftigen Endentscheidung des BGH vorliegen wird

    Das schmerzt die Debeka sicherlich am meisten, dass wäre ein extremer Umfang, weswegen sie sich dagegen auch wehren.

    Mit dem geschilderten Vorgehen von hanselas bei aktuellen Kündigungen (so habe ich es auch gemacht) bist du auf der sicheren Seite. Vorbehalt äußern, dann ist die Verjährung gehemmt.


    Für Altverträge würde ich sagen abwarten, aber ja ich denke auch die sind voll betroffen wenn der BGH die Entscheidung des OLG bestätigt.

    @ Monetenmatrose :

    Ein Verfahren vor dem BGH wird sich ziehen, im Normalfall wird das jetzt wahrscheinlich als Revisionsverfahren dort geführt und ist gerade erst dort eingeleitet worden, das kann leider bis zu zwei Jahre dauern

    wir dürfen nicht erwarten, dass wir sehr zeitnah die Entscheidung vom BGH erhalten, realistisch dürfte ein Jahr Verfahrensdauer sein, es sei denn die BGH-Richter haben eine eindeutige Rechtsauffassung zu dem Fall, dann kann es auch schneller gehen

    Danke hanselas für das Schreiben, dann stimmt es tatsächlich, dass der Abzug bereits in zweifacher Hinsicht durch die Debeka eingepreist ist...

    unglaublich; wie soll das ein Verbraucher überhaupt erkennen, das ist keineswegs transparent.

    Ich bin daher zumindest guter Dinge, dass der BGH die OLG-Entscheidung bestätigt dann erhalten wir irgendwann in der Zukunft zumindest den 15% Abzug wieder zurück

    Gimmli da fehlen noch zu viele Daten um dir seriös zu helfen.

    Monatsrate? Startdatum des Vertrages?

    bitte prüf das doch selbst mit dem Renditerechner

    Rendite einer Kapitallebensversicherung

    Wenn du deine Beitragsfreiestellungsdaten hier eingibst im Rechner (aktueller Wert 20.000€ in 2052 43.000€), dann hast du 2,8% Verzinsung pro anno. Das ist zu schwach.

    Der debeka Global share ist zwar nicht ganz übel, aber die Mehrkosten sind es nicht wert. Leg lieber selbst in einen MSCI World an, da hast du mehr davon, bist flexibler und hast geringere Verwaltungskosten.

    Wie bereits im anderen Thread als Tipp an dich. Nicht das debeka Produkt nehmen.

    So bitter es ist, geh lieber jetzt mit Verlust raus. Mir gehts genauso. Habe auch meine RV mit Verlust bei Debeka gekündigt. Aber die Rendite ist eine Katastrophe...

    Wenn ich deine Daten überfliege zahlst du monatlich sicherlich ne extrem hohe und stolze Sparrate um 2025 fast 140.000€ zu erhalten. Leg das lieber in nen ETF-Sparplan an.

    Kurze Information da für alle vlt. interessant

    ich habe eben mit der Abteilung LV/R der Debeka telefoniert und diese teilte mir auf meine Nachfrage mit, dass der berüchtigte Kapitalmarktabzug bereits in den Rückkaufswerttabellen includiert sein solle (sehr seltsam da sie ihn mir nicht nennen könne, dafür braucht sie die Mathematikabteilung...) und daher der Abzug bei mir in den 12.000€ bereits mit drin ist.

    Ich habe mitgeteilt, dass ich mit dem Abzug angesichts des aktuellen Urteils nicht einverstanden bin.

    Die Debeka ist der Auffassung, dass sie dann meine Kündigung nicht akzeptiert, wenn ich darauf beharre, erst wenn der BGH diese Thematik final entschieden hat wird man die entsprechende Entscheidung umsetzen.

    Okay das kann ich nachvollziehen, da die untergerichtliche Entscheidung durch Rechtsmittel wohl noch keine Rechtskraft hat.

    Wir sind jetzt so verblieben, dass ich ausdrücklich nochmals den Vorbehalt an die Debeka übermittle, dass im Falle einer bestätigenden obergerichtlichen Entscheidung die Debeka diesen Betrag mir dennoch später zurück überweisen muss.

    Ich vertraue der Debeka hier nicht, sonst sagt man noch ich hätte mit Kündigung diesem Abzug konkludent zugestimmt.

    Finde ich auch frech, dass in dem Kündigungsbestätigungsschreiben der Debeka sich zu dem Thema Kapitalmarktistuation keine Info befindet sondern man das einfach einseitig abzieht............

    Die BUZ-Rückkaufsabzugskosten wurde auf meine Nachfrage explizit als rechtmäßig dargestellt und wieder mit der sanften "Drohung" verbunden, na dann stimmen wir eben der Kündigung und Abspaltung der beiden Versicherungen nicht zu.

    tja über 10 Jahre habe ich jetzt alleine eine Summe von 13.000€ in die RV eingezahlt und bekomme nun 12.000€ raus, was soll man dazu sagen außer dumm angelegt, aber daraus lernt man... ab damit sofort in einen ETF...

    aber zumindest wir die BU 1zu1 weitergeführt

    Hallo Gimmli,

    sieh dir den passenden Thread hier an, dort werden auch deine Fragen behandelt.

    Monetenmatrose
    22. Oktober 2024 um 19:05

    ich kann aus eigener Erfahrung nur sagen, geh nicht auf das Angebot des Beraters ein sondern kündige den Vertrag. Die wollten mich da auch reindrücken.


    Kündigen und selbst in einen ETF anlegen dürfte meines Erachtens die bessere Variante sein.

    Liebe Finanztipler,

    erstmal vielen Dank an alle in dieser Thematik, ich wurde durch euch ebenso auf das Problem mit der kombinierten BUZ/Rente bei der Debeka aufmerksam.

    Mir ist es durch eure Anregungen mit Nachricht durch die Debeka-Zentrale gelungen, dass man mir meine BU weiterführen lässt und die Rentenversicherung auszahlt.

    Ich kann den Vorgang von Hanselas voll bestätigen.

    Aber und hier kommt der Haken :

    In meinen Mitteilungen stand bisher dass ich rund 16.000€ Rückkaufswert angehäuft habe, die Debeka hat mir nun mit Schreiben wie bei Hanselas mitgeteilt, dass man mir nur rund 12.000€ zahlt, da der Rückkaufswert der BUZ bei Kündigung des Hauptvertrages nicht ausgezahlt wird.

    Darf das wirklich sein? Nirgends in den Unterlagen zu meien Stand des Rückkaufswertes habe ich jemals einen Hinweis gefunden, welchen "Wert" meine BUZ hat. Ja es stimmt, dass ich bei Stillegung der BU bereits jetzt einen gewissen Wert an Auszahlung im Falle der Berufsunfähigkeit hätte, aber in meinen Übersichten habe ich dazu nie etwas zum Rückkaufswert vorliegen.

    Ich finde das eigentlich ziemlich frech, will aber unbedingt aus dem katastrophalem Rentenverischerungsvertrag raus.

    Gibt es von euch Erfahrungswerte, ob man sich diese faktische Rückkaufswertminderung gefallen lassen muss?

    Hat da jemand Infos von Verbraucherzentralen ; Stichwort AGB-Kontrolle?

    Mich erinnert das sehr an die Thematik die Debeka ja aktuell in Bezug auf die Unklarheit zu den Kapitalmarktsituationen verloren hat.

    Woher sollte ich den Wissen wie hoch der Verlust des Rückkaufswertes durch die BUZ-Abtrennung ist?

    Vielen Dank für euren Input