Debeka Renten- Lebens- und Berufsunfähigkeits- Kombinationsversicherung kündigen; BU separat neu abschließen

  • Hallo zusammen,


    zu meiner Situation:

    Ich bin 31 Jahre alt, ledig und habe keine Kinder. Habe einen Bürojob und bin auf Lebenszeit verbeamtet.


    Bei Beginn meiner Ausbildung in 2011 hatte ich ein Gespräch mit einem Debeka-Vertreter und habe seitdem etliche Versicherungen bei der Debeka. Unabhängig davon bespare ich seit 3 Jahren mit monatlich 500 € meinen MSCI-World ETF-Sparplan.


    U. a. habe ich bei der Debeka seit 2011 (abgeschlossen in meinem 18. Lebensjahr) eine Kombination aus privater Renten- Lebens und Berufsunfähigkeitsversicherung laufen. Monatlich zahle ich hier aktuell ca. 210 € ein. Die Aufstockung meiner Altersvorsorge möchte ich zukünftig selbst in die Hand nehmen. Auf eine Lebensversicherung möchte ich verzichten. Daher war mein Plan, zumindest den Renten- und Lebensversicherungs- Anteil aus der Kombinationsversicherung zu kündigen. Die dort eingesparten Beträge sollen dann zukünftig meine monatliche Sparrate in den MSCI-World erhöhen.


    Nach Rücksprache mit meinem Debeka-Berater ist ein Herauslösen der Berufsunfähigkeitsversicherung (mit Dienstunfähigkeitsklausel) nicht möglich. Kündigen kann ich also nur das Gesamtpaket. Jetzt ist mein Plan folglich, gegebenenfalls bei einer anderen Versicherung eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung (mit Dienstunfähigkeitsklausel) mit vergleichbaren Leistungen abzuschließen. Hier finde ich bei check24 nach Angabe meiner Daten schon einige Angebote von "bekannten" Versicherungen für 20 € - 30 € Monatsbeitrag (ohne Dynamik). Nach Abschluss der neuen BU möchte ich dann bei der Debeka die Kombinationsversicherung komplett kündigen.


    Der an mich auszuzahlende Rückkaufswert zu dieser Kombinationsversicherung beträgt bei Kündigung aktuell ca. 10.000 €. Dieser Rückkaufswert wird von der Debeka unter Berücksichtigung einer (von der Debeka definierten) Kapitalmarktsituation berechnet. Verschiedene Kapitalmarktsituationen führen dabei zu unterschiedlichen Kürzungsbeträgen bei der Berechnung des Rückkaufswertes:

    - Kapitalmarktsituation 1: keine Minderung des Rückkaufswerts bei Kündigung

    - Kapitalmarktsituation 2: Minderung des Rückkaufswerts um 5 % bei Kündigung

    - Kapitalmarktsituation 3: Minderung des Rückkaufswerts um 10 % bei Kündigung

    - Kapitalmarktsituation 4: Minderung des Rückkaufswerts um 15 % bei Kündigung


    Bei dem mir gegenüber angegebenen o.g. Rückkaufswert von ca. 10.000 € ist die Kapitalmarktsituation 4 (also 15 % Kürzung) berücksichtigt worden. Ich würde also mehr ausgezahlt bekommen, wenn ich z. B. mit der Kündigung solange warte, bis die Kapitalmarktsituation 1 eintritt. Gleichzeitig will ich aber eigentlich so wenig wie möglich bis zur Kündigung in diese Versicherung einzahlen, dementsprechend also schnellstmöglich kündigen. Die aktuelle Kapitalmarktsituation kann man unter Angabe seiner Vertragsnummer online bei der Debeka immer wieder überprüfen. In den letzten Monaten war sie in meinem Fall blöderweise immer bei "4". Dass ich bei Kündigung der Versicherung Verluste mache ist mir bewusst - die nehme ich in Kauf. Trotzdem sollten die natürlich so gering wie möglich ausfallen.


    Meine Fragen wären:

    1. Macht meine geplante, beschriebene Vorgehensweise Sinn oder übersehe ich evtl. irgendetwas?
    Ich habe mich jetzt leider sehr spät mit den vor Jahren abgeschlossenen Debeka-Versicherungen beschäftigt, evtl. habe ich auch einiges (noch) gar nicht richtig verstanden. :/


    2. Wie würdet ihr das Ganze bei meiner Zielvorgabe (selbst vorsorgen / monatliche eigene Sparrate erhöhen) umsetzen? :thumbup: :thumbdown:


    3. Gibt es eine Möglichkeit, sich automatisch benachrichtigen zu lassen, sobald sich die Kapitalmarktsituation zu meinem Vertrag ändert? Oder ist es so vorgesehen, dass ich jeden Tag die Situation händisch überprüfen muss? Evtl. gibt es da ein Tool o. ä. für? :?:


    Freue mich über jeden Tipp von euch - vielen Dank vorab!


    Monetenmatrose

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich bin 31 Jahre alt, ledig und habe keine Kinder. Habe einen Bürojob und bin auf Lebenszeit verbeamtet.

    Das ist schonmal günstig.

    Bei Beginn meiner Ausbildung in 2011 hatte ich ein Gespräch mit einem Debeka-Vertreter und habe seitdem etliche Versicherungen bei der Debeka. Unabhängig davon bespare ich seit 3 Jahren mit monatlich 500 € meinen MSCI-World ETF-Sparplan.


    U. a. habe ich bei der Debeka seit 2011 (abgeschlossen in meinem 18. Lebensjahr) eine Kombination aus privater Renten- Lebens und Berufsunfähigkeitsversicherung laufen. Monatlich zahle ich hier aktuell ca. 210 € ein.

    Kombi-Versicherungen sind meistens unpraktisch. Das siehst Du ja gerade.

    Nach Rücksprache mit meinem Debeka-Berater ist ein Herauslösen der Berufsunfähigkeitsversicherung (mit Dienstunfähigkeitsklausel) nicht möglich. Kündigen kann ich also nur das Gesamtpaket.

    Jetzt ist mein Plan folglich, gegebenenfalls bei einer anderen Versicherung eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung (mit Dienstunfähigkeitsklausel) mit vergleichbaren Leistungen abzuschließen. Hier finde ich bei check24 nach Angabe meiner Daten schon einige Angebote von "bekannten" Versicherungen für 20 € - 30 € Monatsbeitrag (ohne Dynamik). Nach Abschluss der neuen BU möchte ich dann bei der Debeka die Kombinationsversicherung komplett kündigen.

    Ich würde eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht selbständig abschließen, sondern auf einen Makler vertrauen. Hier schreibt der Finanzmakler Dr. Schlemann mit. Der trägt eine Menge bei und beantwortet so manche Frage. Er hat eine umfangreiche Webseite, auf der es auch eine lange Seite zur Dienstunfähigkeitsversicherung gibt. Die kannst Du Dir ja mal ganz unverbindlich anschauen. Er verdient natürlich Geld mit dem Verkauf von Versicherungen, ist also kein neutraler Berater. Kein Dienstleister, der mit seiner Leistung Geld verdient, kann neutral sein - aber trotzdem seriös. Andererseits kostet die Versicherung, die Du direkt mit der Hauptverwaltung abschließt, das gleiche Geld wie über den Makler. Ob Du mit ihm oder seiner Firma ins Geschäft kommst, steht auf einem anderen Blatt. Ich habe keine eigenen Erfahrungen, aber mir gefallen seine Antworten hier im Forum (die Du ja auch nachschlagen kannst, um Dir ein Bild zu machen).


    Von Berufsunfähigkeitsversicherung habe ich im Detail keine Ahnung, will also diesbezüglich nicht schlau tun.

    Es ist gut möglich, daß Du damals mit dieser Versicherung ein schlechtes Geschäft gemacht hast. Das läßt sich aber nicht mehr rückgängig machen, insoweit lohnt sich eine Überlegung nicht, ob das damals gut oder schlecht war.


    Die Kapitalversicherung ist eine Art Sparvertrag. Die Debeka mag das Geld in festverzinliche Papiere angelegt haben, und die haben halt mit der Zinssteigerung massiv an Wert verloren. Das hört der sicherheitsbewußte deutsche Anleger gar nicht gern, das ist aber so.


    Du hast insgesamt über die Jahre um die 30 T€ Beiträge bezahlt, davon seien nun noch 10 T€ da. Ob Du davon nun 10 T€ zurückbekommst oder 8500 €, macht den Kohl nicht fett. Wohlgemerkt: Die Versicherungsprämie für die BU ist ohnehin weg; ich nehme dafür mal 70 €/m an, also in 13 Jahren insgesamt 10 T€. Bleiben von 20 T€ nur 10 T€, das ist schon ganz schön heftig.


    Deine Alternative ist, diese Versicherung weiterzuzahlen, damit machst Du nur noch mehr Geld kaputt. Zu klagen: Ach hätte ich doch schon vor 5 Jahren die Notbremse gezogen! bringt nichts.

    1. Ich sehe Dich auf dem richtigen Dampfer. Geh das Thema jetzt an, aber überstürze nichts.


    2. Meine erste Idee wäre, den Erlös der Versicherung zu dem ETF zu schlagen und das, was Du durch die neue Versicherung sparst, zum Sparplan dazuzugeben.


    Ach ja, zu einer Ausgabe von 11,99 € versuche ich Dich auch zu nudgen: Das Buch von Hartmut Walz - Ihre Finanzen fest im Griff: Vermögen aufbauen, statt Geld verschenken halte ich für eine gute und preisgünstige Lektüre. Bei Amazon gibts eine Leseprobe. Du kannst es natürlich auch überall anders kaufen oder aus der Stadtbücherei ausleihen, wenn die es hat. Wenn Du nichts von Nullzinsen lesen möchtest, sollte es allerdings die aktuelle Ausgabe sein. Hartmut Walz hat auch einen Blog, der generell nützlich zu lesen ist.


    3. Ich glaube nicht, daß die Debeka klingelt, wenn sie die Bewertung ändert.


    Ich verstehe Dich wohl, daß Du Deinen Verlust reduzieren möchtest. Ich würde das an Deiner Stelle auch wollen. Aber Du wirst das nicht in der Hand haben. Manchmal ist es besser, man zieht einen klaren Schlußstrich.


    In einem Buch für Fortgeschrittene habe ich den Gedanken gefunden, man möchte einen Teil seines Vermögens als "Ist-mir-doch-egal"-Geld reservieren. Es gibt Situationen im Leben, die man mit Geld bereinigen und danach vergessen kann. Dafür ist dieses Geld gedacht. Einfach zahlen und vergessen und sich nicht mehr über den Sch**ß ärgern.


    Ich sehe die Rückerstattung Deiner Versicherung so. Du kannst es nicht ändern, also laß Dich von 1500 € Verlust nicht hindern. Das ist Deine Sparrate von drei Monaten, würdest Du Dir den Kotflügel einfahren, wäre es teurer.


    Bedenke das, lies Dich schlau, überschlafe die Sache und handle dann!

  • Das mit den "Kapitalmarktsituationen" finde ich interessant.

    War diese Information jedesmal in den jährlichen Standmitteilungen enthalten?

    Oder wurde diese Information in einem Antwortschreiben erstmalig angegeben, nachdem die Versicherung nach den Konditionen für eine Kündigung gefragt wurde?


    Scheinbar ist die Kapitalmarktsituation 1 so eine Art Referenz für einen Normalzustand(?)

    Alle anderen Kapitalmarktsituationen (2, 3, 4) sollen Gründe sein, warum dieser Referenzzustand nicht erreicht werden kann und weswegen dann verschiedene Abschläge hinzunehmen sind?

    Die Liste sieht keine Kapitalmarktsituation vor, bei der eine Verbesserung gegenüber der "Kapitalmarktsituation 1" gegeben ist.

    Steckt diese Dynamik in der Kapitalmarktsituation 1 selbst mit drin? (deswegen meine Frage, ob diese Information regelmäßig in jeder Standmitteilung mit drin steht)

  • Ich muss gestehen dass ich selbst noch eine alten Debeka Vertrag aus meiner Referendarzeit mit mir herumschleppe. Anfangs mit einer schlechten und viel zu teuren BU, die ich dann immerhin beendet hatte. Was macht die Debeka: Reißt sich mit juristischen Winkelzügen rund 8.000 EUR Rückkaufswert unter den Nagel. "Gute" Anbieter zahlen den aus!


    Ich halte dieses Vorgehen für unzulässig, kam aber noch nicht dazu, das genauer überprüfen zu lassen.


    Bei der klassisch verzinsten Debeka Rentenversicherung habe ich immer noch völlig unlogische sentimentale Skrupel sie endlich in die Tonne zu hauen, obwohl sie sich überhaupt nicht rechnet. Nennt sich wie auf unserer Website beschrieben "confirmation bias" - man versucht sich eigene falsche Entscheidungen schön zu reden. Schließlich hab ich hier jetzt 35 Jahre lang eingezahlt. 🙈 Wie man sieht passiert das selbst Profis. Das werde ich jetzt endlich mal ändern!


    Im Zweifel also weg damit Monetenmatrose - und zwar beides gleichzeitig!! Natürlich nach Abschluss einer neuen BU wie oben von Achim Weiss beschrieben. Selbst die miserable Debeka BU ist besser als gar keine BU.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Nach Rücksprache mit meinem Debeka-Berater ist ein Herauslösen der Berufsunfähigkeitsversicherung (mit Dienstunfähigkeitsklausel) nicht möglich. Kündigen kann ich also nur das Gesamtpaket.

    Das halte ich für glatt gelogen bzw. einfach falsch! Und das habe ich mir selbst bei einem ähnlichen Vertrag auch von mehreren Debeka-Vertretern angehört! Ob aus Unwissenheit oder vorsätzlich kann ich nicht beurteilen. Nachdem mir etwa 7 Leute am Telefon sagten, es würde nicht gehen, meinte bei der Debeka in der zentralen Fachabteilung der zuständige 8. sinngemäß: "Ist doch gar kein Problem mit der Herauslösung/Vertragsänderung, das machen wir hier doch täglich"...


    Zwei Fragen:
    1. Liegen dir die Versicherungsbedingungen des Gesamtvertrags vor? Darin ist die Herauslösung als Option nämlich geregelt...


    2. Diesen Thread gelesen? Da haben wir gerade letzte Woche praktisch das selbe Thema besprochen: Fondsgebundene Rente + BU als Beamter: Kündigen?

  • [...]

    Was macht die Debeka: Reißt sich mit juristischen Winkelzügen rund 8.000 EUR Rückkaufswert unter den Nagel. "Gute" Anbieter zahlen den aus!

    [...]

    Das entspricht meiner Lebenserfahrung: "Versicherung ist legaler Betrug!"


    Mein Beileid! Berichten Sie doch an gleicher Stelle bitte, sollte die DEBEKA gezwungen sein, das Geld an Sie herauszurücken. ;)

  • Vielen Dank für all die hilfreichen Antworten!


    Die emfohlene Website von Dr. Schlemann schau ich mir gerne an. Danke auch für die Buchempfehlung!

    Nach dem Lesen eurer Antworten werde ich mich jetzt nochmal intensiver damit beschäftigen, eine neue BU mit Dienstunfähigkeitsklausel abschließen und sobald das durch ist das Debeka-Paket vollständig (und gleichzeitig) kündigen.


    Die Bewertung anhand einer (leider für mich in der "Analyse" nicht transparent nachvollziehbaren) Kapitalmarktsituation ist in den Bedingungen der Kombi-Versicherung beschrieben. Aufgefallen ist mir das Ganze erst bei Mitteilung des letzten Standes aus 2023. Da wird unter der Nennung des aktuellen Rückkaufswertes explizit erwähnt, dass die Kapitalmarktsituation 4 bei der Berechnung berücksichtigt wurde. In den Mitteilungen der letzten Jahre ist es genau so.


    Danke auch für den Hinweis zum laufenden Verfahren zwischen der Verbraucherzentrale und der Debeka genau zu dieser Thematik. Den Artikel hatte ich tatsächlich schon vorher gelesen und ich warte gespannt auf den 07.11.2024, an dem der Gerichtstermin stattfinden soll. Evtl. passiert da ja in naher Zukunft etwas.


    Zum Thema BU herauslösen und weiterführen: Mein Debeka-Berater ist dabei geblieben, dass das absolut nicht möglich wäre. Ich habe tatsächlich insgesamt 4 mal versucht, eine schriftliche Bestätigung zu dieser Aussage von ihm zu bekommen. Als Reaktion darauf erhalte ich lediglich Anrufe oder Mails mit der Bitte um ein Telefonat. Schriftlich bestätigen möchte man mir das also scheinbar nicht. ;)

    Das ist auch ein weiterer Grund für mich, alle Debeka Versicherungen zu überdenken. Zumindest die Krankenversicherung wird aber wohl zumindest da angesiedelt bleiben.

    Aktuell bin ich auf Fortbildung - sobald ich zu Hause bin schaue ich mir die Versicherungsbedingungen nochmal komplett an und melde mich dazu hier zurück.

  • Monetenmatrose und Hoqqa aus dem anderen Thread: Ich hab wg. meiner Vertragsumstellung/Herauslösung der BU der Debeka zu Hause jetzt nochmal geschaut. Die für euch m.E. relevante Passage stand zumindest bei mir (damals als Teil einer Gesamtversicherung Namens "A1A" aus dem Jahr 2012) in den "Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen BUZ-T - 01/2012". Diese Tarifbedingungen braucht ihr und darauf solltet ihr euch beziehen, wenn ihr die Herauslösung der BU/DU aus so einem Vertrag durchsetzen wollt. Bei mir heißt es in den Tarifbedingungen versteckt in §11 (2):



    Fazit: Es ist möglich, auch wenn euch die Vertreter offenbar regelmäßig das Gegenteil erzählen. Spannend dürfte werden, wie genau bei euch dann die Umstellung läuft, falls ihr das wollt.


    Monetenmatrose: Du hast die BU/DU-Versicherung vor über 10 Jahren abgeschlossen. Das gibt dir den unschlagbaren Vorteil, dass der Vertrag auch bei vergessenen Details der Gesundheitsfragen nicht mehr angefochten werden kann. Einen Neuvertrag bei einer anderen Versicherung bekommst du nur bei entsprechend guter/perfekter Gesundheit. Ich würde den Altvertrag also wirklich nur dann komplett kündigen, wenn du absolut wasserdicht bei einer anderen Versicherung einen Alternativvertrag abgeschlossen hast, da dort die 10 Jahre Anfechtungsfrist wieder von neuem zu laufen beginnen.


    Was ich daher gemacht habe: Den Teil der BU bei der Debeka aus dem Vertrag herausgelöst bzw. umgestellt und bei einer weiteren Versicherung durch einen zweiten neuen Vertrag zusätzlich "aufgestockt". Das hat mir die Sicherheit des Altvertrages erhalten und die Vorteile des Neuvertrages gebracht und ich kann jetzt in beiden Verträgen entscheiden, die Summe durch die Erhöhungsoptionen jeweils noch zu erhöhen, was ich je nach Lage der Dinge auch machen werde...

  • Zum Thema BU herauslösen und weiterführen: Mein Debeka-Berater ist dabei geblieben, dass das absolut nicht möglich wäre. Ich habe tatsächlich insgesamt 4 mal versucht, eine schriftliche Bestätigung zu dieser Aussage von ihm zu bekommen. Als Reaktion darauf erhalte ich lediglich Anrufe oder Mails mit der Bitte um ein Telefonat. Schriftlich bestätigen möchte man mir das also scheinbar nicht. ;)

    Auch an Hoqqa : Bleibt da ganz nüchtern und am Ball, falls ihr das möchtet! Es geht, auch wenn am Telefon das Gegenteil behauptet wird. Was (wie oben zitiert) in den Tarifbedingungen steht, ist Vertragsbestandteil und steht euch rechtlich zu! Egal, was irgendjemand am Telefon sagt.


    Der Punkt bei Neuabschluss ist neben den Gesundheitsfragen (Risiko, mögliche Ablehnungen und Leistungsausschlüsse) eben auch, dass du 13 Jahre älter eingestuft wirst, was den Tarifbeitrag deutlich teurer machen dürfte!


    Das musst du dann halt vergleichen und auch abwägen, also ob dir der neue teurere Tarifabschluss den Aufpreis wert ist, oder ob du beim sicheren und günstigeren Altvertrag bleibst!


    Also: Klär die bestehenden Vertragsdetails und bei Interesse schon mal die Kosten eines Neuvertrages und ob du überhaupt einen bekommst. Dann kannst du über Fakten (Versicherbarkeit und monatliche Beiträge in Euro) entscheiden…


    PS - Zur Debeka und ihren Versicherungen:

    Das ist auch ein weiterer Grund für mich, alle Debeka Versicherungen zu überdenken. Zumindest die Krankenversicherung wird aber wohl zumindest da angesiedelt bleiben.

    Ich finde so ein Verhalten den Kunden gegenüber absolut unverschämt! Die Krankenversicherung (Krankenversicherungsverein auf Gegenseitigkeit) scheint mir fair, da sind wir auch seit Jahrzehnten versichert. Was die sich aber bei den Renten-/BU-Versicherungen (also im Lebensversicherungsverein a.G.) an Umgang mit den Kunden leisten, schadet schadet auch der PKV. Schade eigentlich, ihr erlebt ja, wie mit Kunden umgegangen wird…

  • Monetenmatrose und Hoqqa aus dem anderen Thread: Ich hab wg. meiner Vertragsumstellung/Herauslösung der BU der Debeka zu Hause jetzt nochmal geschaut. Die für euch m.E. relevante Passage stand zumindest bei mir (damals als Teil einer Gesamtversicherung Namens "A1A" aus dem Jahr 2012) in den "Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen BUZ-T - 01/2012". Diese Tarifbedingungen braucht ihr und darauf solltet ihr euch beziehen, wenn ihr die Herauslösung der BU/DU aus so einem Vertrag durchsetzen wollt. Bei mir heißt es in den Tarifbedingungen versteckt in §11 (2):



    Fazit: Es ist möglich, auch wenn euch die Vertreter offenbar regelmäßig das Gegenteil erzählen. Spannend dürfte werden, wie genau bei euch dann die Umstellung läuft, falls ihr das wollt.

    Vielen, vielen Dank! Ich hatte die Versicherungsbedingungen natürlich nicht. Habe ich noch nie gehabt, sollten auf einer CD sein, waren sie aber nicht. Egal, habe sie mir zusenden lassen und und bei mir sieht der §11 zwar anders aus (auch BUZ-B 01/2012) aber der Passus ist enthalten. Super. Damit werde ich dann versuchen die Rentenversicherung einzeln zu kündigen.

  • Hallo,


    ich habe auch so etwas ähnliches: eine Allianz Start Police. Das ist eine Rentenversicherung + Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung (BUZ) + Beitragsbefreiung im BU-Fall. Diesen letzten Baustein hatte ich immer übersehen und er ist mir nur aufgefallen, als ich die BUZ irgendwann gekündigt habe. Meine BU Versicherung habe ich jetzt bei einem anderen Versicherer. Fragt sich aber, ob die verbleibende Allianz "Rentenversicherung" + "Beitragsbefreiung" im BU-Fall durch die Beitragsbefreiungskomponente die Rentenversicherungsbeiträge weiter bezahlen würde.


    Für die bereits gezahlten BUZ-Beiträge habe ich übrigens auch keinen Cent zurück erhalten ... -.- Hat sich da bei Ihnen inzwischen etwas ergeben? Siehe Ihre Aussage: "Ich halte dieses Vorgehen für unzulässig, kam aber noch nicht dazu, das genauer überprüfen zu lassen."


    Grüße

    Issey

  • Ich habe mir in der Zwischenzeit die Bedingungen schriftlich von der Debeka zusenden lassen, um sie zu prüfen. Und tatsächlich kann ich gemäß der Bedingungen die Hauptversicherung kündigen, mir den Rückkaufswert zur Lebensversicherung auszahlen lassen und die BU als Hauptversicherung weiterführen. Verrückt, dass der Debeka Berater das nicht "wusste".


    Habe die Debeka dann über mein Vorhaben informiert und jetzt einen Vordruck erhalten, mit dem ich kündigen kann. Den Vermerk zur Weiterführung der BU soll ich selbst ergänzen, ist also von der Debeka im Vordruck auch gar nicht so vorgesehen (obwohl vertraglich ja offensichtlich die Möglichkeit dazu besteht).


    Ich plane jetzt die Kündigung und Weiterführung der BU. Aktuell gilt die Debekaseitig bewertete Kapitalmarktsituation 3. Somit werden 15 % vom Rückkaufswert gekürzt. Das nehme ich jetzt wohl erstmal im Kauf.


    Meine Frage wäre, ob ich aufgrund des aktuell laufenden Verfahrens der Verbraucherzentrale Hamburg (siehe Vermerke hier im Thema) mir nach meiner Kündigung auch in Zukunft, wenn das Urteil irgendwann fällt, diese Kürzung zurück holen kann? Denn unter Vorbehalt kündigen wird wohl nicht klappen. Hat da jemand Erfahrungen oder Tipps?

  • Zum Thema BU herauslösen und weiterführen: Mein Debeka-Berater ist dabei geblieben, dass das absolut nicht möglich wäre. Ich habe tatsächlich insgesamt 4 mal versucht, eine schriftliche Bestätigung zu dieser Aussage von ihm zu bekommen. Als Reaktion darauf erhalte ich lediglich Anrufe oder Mails mit der Bitte um ein Telefonat. Schriftlich bestätigen möchte man mir das also scheinbar nicht. ;)


    Bist du inzwischen schlauer?
    Ich frage deshalb, weil ich 2010 auch eine private Rentenversicherung, eine Unfallversicherung und eine BU bei der debeka abgeschlossen habe - alles in EINEM. Die Unfallversicherung und die BU ließen sich aber als Baustein vor einigen Jahren problemlos separat kündigen.

    Ich würde empfehlen schriftlich bei der debeka anzufragen. (Da gibt es Kntaktformulare auf deren Homepage.) Bisher war es bei mir immer so, dass die debeka mir dann brieflich geantwortet hat. Andererseits könnte man den Berater auch eindringlich bitten, dir die Information schriftlich zu geben.
    Vielleicht könnte es auch helfen, wenn du einen scan deiner Police hier zeigst (natürlich mit geschwärzten Bereichen) - dann könnte dir das Forum u.U. leichter erklären, ob es sich um einen Baustein handelt oder um eine BU, die sich nicht herauslösen lässt.

    Oder: Du verfasst ein Schreiben, in dem du den Baustein BU kündigst und die Rentenversicherung ausdrücklich weiter bedienen möchtest. Wenn's geht, geht's. Und wenn nicht, teilen sie dir das spätestens dann schriftlich mit.

  • Vielen, vielen Dank! Ich hatte die Versicherungsbedingungen natürlich nicht. Habe ich noch nie gehabt, sollten auf einer CD sein, waren sie aber nicht. Egal, habe sie mir zusenden lassen und und bei mir sieht der §11 zwar anders aus (auch BUZ-B 01/2012) aber der Passus ist enthalten. Super. Damit werde ich dann versuchen die Rentenversicherung einzeln zu kündigen.

    Kündigung ist durch! :) BUZ läuft weiter, Rentenversicherung wurde gekündigt.


    Es fehlen allerdings knapp 1.000 € aufgrund des Rückkaufwertes für die BUZ. Verstehe ich nicht, da ich den Betrag nirgendwo finde. Werde nachfragen.

  • Dr. Schlemann : Gibt es bei Ihnen etwas Neues zu Ihrem Debeka-Vertrag? Ist es da möglich die Beiträge für eine aus einem Rentenversicherungsvertrag heraus-gekündigte BUZ zurück zu erhalten?


    Grüße

    Issey

  • Gibt es bei Ihnen etwas Neues zu Ihrem Debeka-Vertrag?

    Leider nein - bin noch nicht dazu gekommen, der Sache nachzugehen. Freiwillig wird sich die Debeka wohl nicht bewegen.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
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