Beiträge von Felice

    Von dem Gerücht, dass die Debeka wieder dabei ist, höre bzw. lese ich jetzt zum ersten Mal. Kann es sein, dass gerade du das mit diesem Post in Umlauf gebracht hast?

    Andererseits: wundern würde es mich nicht. Ein anderes Gerücht besagt nämlich, dass letztes Jahr nicht alle Debeka-Kunden im Rennen waren.

    Offenbar soll es bei der Debeka zum 01.01.2026 folgende Anpassungen geben:

    B-Tarife: Anpassungen in den Tarifen für Kinder, Jugendliche und Beamtenanwärter - keine Beitragsanpassungen für Vollbeamte
    P-Tarife: sowie die Angestellten-Tarife werden um ca. 5% angepasst.

    nachzulesen unter: Alle Beitragserhöhungen in der PKV für Beamte auf einen Blick

    Um wieder zum eigentlichen Thema dieses Threads zurückzukommen, anbei zwei weitere Artikel, die Gründe für die anstehenden Beitragssteigerungen 2026 aufzeigen:

    Die Leistungsausgaben in der PKV scheinen in den letzten Jahren im Vergleich zu früher prozentual wesentlich stärker zugelegt zu haben, was mehrere Gründe hat:

    • zunehmende Alterung des Versichertenbestandes
    • neue, kostenintensivere Diagnostik-/Behandlungsmethoden und Medikamente
    • Zunahme von Krankheiten (z. B. chronische oder psychische Krankheiten)
    • ein verändertes Leistungsnutzungsverhalten bis hin zur Überversorgung

    Bei diesen Punkte sehe ich eigentlich keine Chance für die PKV-Unternehmen dagegen zu wirken.

    Wenn dieser Trend weiter anhalten sollte, sehe ich Probleme auf die privaten Krankenversicherer und vor allem die PKV-Versicherten zukommen, da die Beiträge stärker steigen könnten als in der Vergangenheit. Gerade für die Versicherten, die kurz vor der Rente stehen oder bereits im Rentenalter sind, könnten zukünftig die PKV-Beiträge zu einer nicht einkalkulierten finanziellen Belastung werden.

    Daher habe ich momentan die Befürchtung, dass sich die Beitragssituation von aktuellen Rentnern (z. B. durch Bestimmung, wie viel Prozent der PKV-Beitrag von der Gesamtrente ausmacht) sich in Zukunft verschlechtern wird.

    Oder anders formuliert: Ich befürchte, dass die PKV-Beiträge zukünftig eine höhere finanzielle Belastung für Rentner darstellen können ohne eine zusätzliche Vorsorge (z. B. höherer BET oder höhere Rücklagen), die bisher noch nicht erforderlich war.

    Meinen Sie die Steigerung des GKV-Höchstbeitrags oder die Demographie. Bei letzterer wüsste ich mit der Anschauung Ihrer eigenen Person nicht so viel anzufangen. :)

    Oder sehen Sie beim Anschauen Ihrer Person im Spiegel schon demographische Effekte? ;)

    Dr. Schlemann : Falls ich Achim Weiss richtig verstehe, bezog er sich auf Ihre Aussage "... der GKV-Höchstbeitrag im Durchschnitt der letzten Jahre stärker stieg als durchschnittliche PKV-Beiträge im gleichen Zeitraum". Denn wenn ich mich richtig erinnere, hat er in einem anderen Thread erwähnt, dass er seit ca. 25 Jahren in der PKV ist und eine durchschnittliche Beitragssteigerung pro Jahr von über 6% hat. Ich habe im Post #37 (weiter oben) bereits geschrieben, dass der von Ihnen gerne genannte Wert von 3,1% für die durchschnittliche jährliche Steigerung der PKV seit 2004 nicht für Angestellte und Selbständige verwendet werden sollte, denn er bezieht sich auf alle PKV-Vollversicherte, d. h. inkl. Beamte.

    Wahrscheinlich verwenden Sie den Wert auch auf Ihre Website. Ich würde Ihnen dann empfehlen, dass Sie dort die Information anpassen sollten, damit dort nicht falsche Hoffnungen bei Interessenten geweckt werden, die keine Beamte sind.

    Achim Weiss: Habe ich recht mit meiner Annahme?

    Bitte vollständig zitieren!

    "Beachte dabei, dass die Beiträge über die Jahre stark schwanken können: Zwischen 2004 und 2025 stiegen die Beiträge laut einer Analyse des wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) um durchschnittlich 3,1 Prozent pro Jahr. Das ist allerdings nur ein Mittelwert. ...


    Die relevante Zahl lautet also "durchschnittlich 3,1 Prozent pro Jahr"!
    ...

    Ich habe nochmal recherchiert: Die Angabe "durchschnittliche 3,1 Prozent pro Jahr" bezieht sich auf alle PKV-Vollversicherte, d. h. einschließlich den Beamten, die PKV-versichert sind. Da die Beitragssteigerungen bei den Beamten im Durchschnitt über die Jahre per se niedriger sind als bei den Nicht-Beihilfeberechtigten, halte ich den Vergleich des WIP mit der durchschnittlichen GKV-Beitragsentwicklung für fragwürdig. Hier wäre es schön, wenn das WIP zukünftig differenzieren würde und die durchschnittliche Beitragssteigerung für Nicht-Beihilfeberechtigte separat ausweisen würde. Denn dann wird der Wert für die PKV näher an dem der GKV liegen. Welcher höher ausfallen wird, wissen wir nicht, solange das WIP dies nicht macht.

    Es ist jedenfalls nicht korrekt, wenn man in einer Beratung einem PKV-interessierten Angestellten oder Selbständigen sagt, dass für Nicht-Beamte laut WIP die Beiträge zwischen 2004 und 2025 im Durchschnitt um 3,1% pro Jahr gestiegen sind.

    Das ist m.E. eine nicht zwangsläufig richtige Schlussfolgerung. Die Veränderung betrifft das gesamte Kollektiv, einschließlich der Neuzugänge. Es können also genau so gut neue Versicherte sein, die sich von Anfang an "weniger umfangreich" versichert haben. Oder?

    Nein, das ist nicht korrekt. In der Studie werden nur Vollversicherte mit ununterbrochener Versicherungszugehörigkeit über einen Zeitraum von 20 Jahren beobachtet. D. h. diese waren dann auch schon 2003 dort versichert.

    Dies sind ca. 103.000 Nicht-Beihilfeberechtigte, die in der Studie betrachtet werden. Die Debeka hat in Summe fast 400.000 Nicht-Beihilfeberechtigte versichert.

    Vielleicht wäre es interessant für Sie, sich in die Studie mal reinzulesen ;)

    "Einige" bzw. "wenige" dürfte es ganz gut treffen, sicherlich nicht "viele". Von unseren Kunden, bei denen wir sehr auf eine lebenslange Finanzierbarkeit der PKV achten, macht das so gut wie niemand. Es wäre ziemlich unsinnig, in jungen, gesunden Jahren besser abgesichert zu sein als kränker im Alter. Notfällen kann man mit BU und ausreichendem Beitragsentlastungstarif i.d.R. gut vorbeugen. Insofern wir das wahrscheinlich (um eine ähnlich mutmaßende Formulierung zu verwenden) nicht groß ins Gewicht fallen.

    Hier ging es ja um das Heruntersetzen des Leistungsumfangs im Rentenalter. Leider gibt es hierzu quasi keine Angaben von den Versicherern. Bei meiner Recherche bin ich aber vor einiger Zeit mal auf eine Studie gestoßen, die die Debeka in Auftrag gegeben hatte. In der Studie werden die Angaben zu Versicherten analysiert, die durchgehend von 2003-2023 bei der Debeka versichert waren. Die Studie kann man hier herunterladen: https://www.debeka.de/content/dam/de…%20PKV_2023.pdf

    Die folgende Abbildung 10 findet man auf Seite 33. Tarife ohne Wahlleistungen im Krankenhaus fallen unter "weniger umfangreicher Versicherungsschutz". Zu "umfangreicher Versicherungsschutz" zählt der Toptarif, aber mit einem absoluten Selbstbehalt. In dieser Grafik sieht man, dass ca. 20% der Nicht-Beihilfeberechtigten der Debeka in diesen 20 Jahren die Krankenhaus-Wahlleistungen aus ihrem Versicherungsschutz herausgenommen haben. Und unter den jüngeren Versicherten dieser Beobachtungseinheit sind bestimmt auch noch welche, die nach 2023 die Krankenhaus-Wahlleistungen aus ihrem Vertrag herausnehmen werden. Daher würde ich mal behaupten, dass bei der Debeka weit über 20% der Nicht-Beihilfeberechtigten ihren Versicherungsschutz im Laufe der Vertragslaufzeit reduzieren werden. Oder aus finanziellen Gründen "müssen".

    Mitglieder eines Versorgungswerks liegen auch als Rentner meistens über der BBG und zahlen somit den GKV Höchstbeitrag, da sie ihre Beiträge ohne gesetzliche Rentenansprüche nicht nur auf die Rente vom Versorgungswerk (häufig um die 4.000 EUR) sondern auch auf weitere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie auf Kapitalerträge zahlen. Aber das wissen Sie ja. :)

    Selbstverständlich weiß ich das.

    Aber Mitglieder eines Versorgungswerks haben die Möglichkeit, freiwillige Beiträge in die GRV einzuzahlen. Hier reicht schon der Mindestbeitrag über 60 Monate aus. Und jedes Kind wird angerechnet mit 36 Monaten. Dann kommt ein Versorgungswerk-Rentner auch in die KVdR.

    Sie bezeichnen dies als "Schlupfloch", das der Gesetzgeber vielleicht mal schließen möchte. Mir ist aber bisher kein Politiker bekannt, der diesen Umstand bisher als "Schlupfloch" bezeichnet hat. Mir ist aber auch bewusst, dass die Politiker in Zeiten der angespannten Finanzsituation der GKV jede kleine Möglichkeit suchen werden um die Finanzsituation zu verbessern, bevor man sich an eine große Reform wagt.

    Gleichzeitig sank die Solvabilitätsquote der AO von 996,4% auf 754,9%. Kein Wunder, das Risiko bleibt gleich, aber die Eigenmittel sinken durch die Reduktion der RfB. Die AO verbraucht sozusagen 25% Ihres "Tafelsilbers", um nach außen beitragsstabiler zu erscheinen.

    Die langfristige durchschnittliche Beitragssteigerung der AO liegt - wie ebenfalls auf unserer Website beschrieben - je nach beispielhaft gewähltem Beitragsverlauf zwischen 3,53% und 5,86% pro Jahr. Das ist weder besonders gut, noch besonders schlecht.

    Ich habe mir die Angaben auf Ihrer Website nun angeschaut. Mag sein, dass Sie recht haben. Meine Angabe, dass die gesamten Leistungsausgaben der AO in 2024 um 11,4% höher als in 2023 waren, stammt übrigens aus deren aktuellem Geschäftsbericht.

    Letztendlich ist es ja so, dass niemand von uns vorhersagen kann, wie sich die Beiträge in der Zukunft entwickeln werden. Vielleicht wird es bei der AO stärkere Anpassungen geben müssen wie in den vergangenen Jahren bei der Debeka. Vielleicht auch nicht. Für ersteres würde sprechen, dass die AO in ihrem Geschäftsbericht von nur einem "zufriedenstellendem" Geschäftsjahr 2024 spricht. Die Debeka sprach im Geschäftsbericht für das Jahr 2023 auch nur von einem "zufriedenstellendem" Ergebnis. Und dann kamen 2025 die überdurchschnittlichen Beitragsanpassungen. Im aktuellen Geschäftsbericht spricht die Debeka nun von einem "sehr guten" Geschäftsjahr 2024.

    Also abwarten, ob zum 01.01.2026 die Beiträge bei der AO überdurchschnittlich stark ansteigen werden und bei der Debeka nur sehr wenig oder gar nicht.

    Deine Aussage klingt, als würden ausschließlich GKV Versicherte die Beihilfe über Steuern bezahlen. Und das ist falsch.

    Richtig ist:
    Der Staat finanziert die Beihilfe aus allgemeinen Steuern. Somit zahlen alle Steuerzahler – auch GKV-Versicherte – über die Steuern die Beihilfe mit.

    Genau so ist es, wie du es beschreibst. Ich hatte mich leider etwas missverständlich ausgedrückt.

    Als Rentner kann die GKV günstiger werden, sofern man dann aufgrund schmaler Rente nicht den Höchstbeitrag zahlt. Das muss bei der Beratung zum Abschluss so gut es geht einkalkuliert werden, indem man mögliche Ersparnisse während des Erwerbslebens mit möglichen Mehrkosten in der Rente saldiert.

    "... sofern man dann aufgrund schmaler Rente nicht den Höchstbeitrag zahlt." Ich störe mich sehr an der Formulierung "schmaler Rente", denn ich habe den Eindruck, dass Sie nicht wissen, wie hoch Renten ausfallen. Die höchstmögliche Anzahl an Rentenpunkten, die man durchschnittlich pro Jahr in der GRV erreichen kann, liegt bei knapp unter 2. Gehen wir einfach mal von genau 2 Rentenpunkten pro Jahr und einem Erwerbsleben von 47 Jahren aus, was die wenigsten Personen schaffen. Dann kommt man auf 94 Rentenpunkte. Der aktuelle Rentenwert liegt bei 40,79 EUR pro Rentenpunkt. D. h. die maximal mögliche gesetzliche Rente liegt aktuell bei 47 x 2 x 40,79 = ca. 3.830 EUR. Höchstbeitrag in der GKV zahlt man aktuell bei einem beitragspflichtigem Einkommen von 5.512 EUR. D. h. zu einer monatlichen Rente von 3.830 EUR würde man noch eine monatliche Betriebsrente von ca. 1.700 EUR beziehen müssen, um auf den Höchstbeitrag in der GKV zu kommen. Und eine Betriebsrente von 1.700 EUR ist schon überdurchschnittlich hoch.

    Wie viele Menschen kennen Sie, die solch eine extrem hohe Gesamt-Rente (oder wie Sie es nennen "schmale Rente") beziehen?

    Auch bei Versorgungswerk-Rentnern ist es nicht üblich, dass diese Personen aktuell Renten beziehen, die über 5.512 EUR liegen.

    Oder sind Sie anderer Ansicht? ;)

    Korrektur: 14,9 bis 28,3% waren die Kostensteigerungen, nicht die Anpassung.

    Die Kostensteigerungen im ambulanten Bereich sagen nicht sonderlich viel über Beitragssteigerungen aus, sondern können u. U. ein Indikator für Beitragssteigerungen sein. Und woher stammen die Angaben 14,9 bis 28,3%?

    Um genau zu sein, waren die gesamten Leistungsausgaben der AO in 2024 um 11,4% höher als in 2023. Die AO ist schon seit Jahren sehr beitragsstabil und erreicht dies unter anderem durch eine vergleichsweise hohe RfB-Quote, kann also Beitragsanpassungen damit limitieren.

    Das wird wohl niemanden überraschen. Diesmal werden in erster Linie die dabei sein, die zuletzt oder auch zu vorletzt nicht an der Reihe waren.

    Ich rechne eigentlich damit, dass auch diesmal wieder viele an der Reihe sein werden, die erst zu 2025 eine Beitragserhöhung hatten. Denn sobald bei den Leistungsausgaben die Schwelle von 10% (bei manch einem Versicherer auch 5%) gerissen wird, muss der Versicherer die Beiträge neu kalkulieren. Und ob er einen Leistungsausgabenanstieg von weit über 5% mit Mitteln aus der RfB ausfinanziert bekommt, halte ich für nicht allzu wahrscheinlich.

    Aber falls hier jemand anderer Meinung ist, lasse ich mich auch gerne belehren ;)

    Ich bin seit vielen Jahren privat versichert und hadere damit nicht. Als ich in die PKV gegangen bin, war sie viel billiger als die GKV. Über die Jahre ist mein Beitrag stets stärker angestiegen als der der GKV, ich zahle aktuell aber immer noch weniger, als ich mit der GKV zahlen müßte. Das wird sich im Ruhestand umkehren, denn mein Beitrag dürfte weiter steigen, wohingegen der GKV-Beitrag der niedrigeren Ruhestandsbezüge erstmal einen Sprung nach unten machen würde (von wo er dann weiter steigen wird).

    Privat versichert zu sein, hat Vorteile, aber auch Nachteile. Du hast primär die Beitragshöhe im Blick. Ich halte das für zu kurz gedacht. Ich würde an Deiner Stelle das Projekt kippen.

    Was wäre denn aus deiner Sicht eine gesunde Aufstellung beim Eintritt ins Rentenalter? Also wie hoch sollten GRV-Rente und bAV in Relation zum dann gültigen PKV-Beitrag sein? Und wie hoch sollten die Rücklagen sein, die man nebenbei haben sollte, für die Finanzierung der Beitragssteigerungen im höheren Alter? Die PKV-Beiträge werden prozentual stärker ansteigen als die GRV-Rente, von daher von Jahr zu Jahr auch mehr von den Rentenbezügen "auffressen".

    Dass der TE mit 55 das Projekt kippen sollte, sehe ich genauso. Denn seine Rentenbezüge (GRV und bAV) alleine werden nicht ausreichen, um die PKV-Beiträge im Rentenalter gestemmt zu bekommen. Ich würde mal vermuten, dass er mit 63 (was er als sein Renteneintrittsalter angegeben hat) schon 1300-1500 EUR an PKV-Beitrag zahlen wird. Und Rücklagen aufgrund Beitragsersparnis wird er bis dahin wohl eher nicht erzielen können.

    Jein.

    Bei der GKV ist es einfacher, den längerfristigen Verlauf objektiv festzustellen und man möchte bei langfristigen Entscheidungen natürlich den längstmöglichen Zeitraum, für den Daten verfügbar sind, berücksichtigen. Bei der PKV gibt es nicht "den einheitlichen" Verlauf, jede Gesellschaft und jeder Tarif ist anders.

    Ich bleibe bei einem ganz klaren "nein" (also nicht "jein"), denn man kann keinen Durchschnittswert eines Zeitraums 1970-2025 mit einem Durchschnittswert eines Zeitraums 2004-2025 vergleichen. Alleine die Faktoren, die Auswirkungen auf die Leistungsausgaben im Gesundheitswesen haben, können in bestimmten Zeitabschnitten sehr unterschiedliche sein. So war die Inflationsrate (die auch Auswirkungen auf die medizinische Inflation hat) in den 1970er Jahren relativ hoch, mit Spitzenwerten von bis zu 7,5% in den Jahren 1974 und 1975. Und in den 1980er Jahren sank die Inflationsrate zwar allmählich, aber bewegte sich immer noch zwischen 2% und 5%. Seit den späten 90ern haben wir eigentlich fast durchgehend eine Inflationsrate von max. 2% gehabt, mit Ausnahme der hohen Inflation aufgrund des Ausbruchs des Ukrainekriegs.

    Außerdem bezieht sich der Durchschnittswert des WIP auf die gesamten PKV-Versicherten des Zeitraums 2004-2025. In jedem Jahr gibt es immer einzelne Versicherte, deren Beitrag zurückgeht durch unterschiedliche Gegebenheiten wie z. B. Reduzierung Beihilfesatz wg. Eintritt in Pension, Wegfall des 10% GBZ, Wirksamwerden des GBZ oder eines Beitragsentlastungstarifs, Erhöhung SB. Vor und nach solchen Gegebenheiten wird der Beitrag eines Versicherten im Zeitraum 2004-2025 dann im Durchschnitt stärker als 3,1% angestiegen sein.

    Können Sie diese Zahlen freundlicherweise konkret belegen oder sind die geraten? :)

    Das ist von mir nur eine Vermutung, da ich mal irgendwo gelesen habe, dass in den 70ern/80ern viele PKV-Versicherungsunternehmen noch keine Altersrückstellungen gebildet haben, sondern risikobasierte Tarife angeboten haben, d. h. die Beiträge sind aufgrund zunehmender Gesundheitskosten im Alter auch entsprechend angestiegen.

    Die Debeka war offenbar einer der Versicherer, der bereits recht früh Tarife mit Altersrückstellungen (hieß damals noch Deckungsrückstellungen) angeboten hat.

    Das war alles vor der Zeit, bevor die PKV gesetzlich reguliert wurde.

    Bitte vollständig zitieren!

    "Beachte dabei, dass die Beiträge über die Jahre stark schwanken können: Zwischen 2004 und 2025 stiegen die Beiträge laut einer Analyse des wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) um durchschnittlich 3,1 Prozent pro Jahr. Das ist allerdings nur ein Mittelwert. So kann der Unterschied in manchen Jahren viel extremer sein als in anderen: Im Jahr 2025 sind die Beiträge zur privaten Krankenversicherung der WIP-Analyse zufolge um durchschnittlich zwölf Prozent gestiegen. Für zwei Drittel der Privatversicherten wurde es im Durchschnitt sogar 18 Prozent teurer."

    Die relevante Zahl lautet also "durchschnittlich 3,1 Prozent pro Jahr"!

    Der GKV Höchstbeitrag ist von 1970 bis einschließlich 2025 jährlich im Schnitt um 5,79% gestiegen!

    Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Man kann keinen Durchschnittswert eines Zeitraums 1970-2025 mit einem Durchschnittswert eines Zeitraums 2004-2025 vergleichen. Wenn man die Entwicklung der PKV-Beiträge von 1970-2025 heranziehen würde, dann wäre man bei einem Durchschnittswert von weit über 3,1%, wahrscheinlich sogar über 5,79%, weil in den 70ern die PKV-Beiträge noch risikobasiert kalkuliert wurden.

    Bei dem Wert des PKV-WIP von 3,1% stelle ich mir immer die folgende Frage:

    - Bezieht sich der Wert nur auf Nicht-Beihilfeberechtigte?

    Man sollte auch berücksichtigen, dass einige PKV-Versicherte im Alter Gebrauch vom Tarifwechselrecht machen und so ihren Leistungsumfang oftmals heruntersetzen (z. B. Verzicht auf Chefarzt, Erhöhung Selbstbeteiligung). Dadurch reduzieren sie dann ihren Beitrag. Auch diese Fälle sind Bestandteil eines Durchschnittswerts von 3,1%. D. h. wenn ein PKV-Versicherter während des gesamten Versicherungsverlaufs seine Vertragsbestandteile nicht ändert, wird er wahrscheinlich eine durchschnittliche Beitragssteigerung haben, die höher als 3,1% ist, falls er nicht von Beginn an einen sehr hohen Beitragsentlastungstarif abgeschlossen hat.

    Beitragssteigerungen werden in der GKV mindestens genau so hoch ausfallen, aufgrund der bekannten demographischen Probleme eher noch höher.

    Diese Aussage ist nicht korrekt für einen KVdR-Rentner, der beitragspflichtige Einkünfte hat, die unterhalb der BBG liegen. Denn bei diesem hängen die Beitragssteigerungen in der GKV nur von der Erhöhung des proz. Beitragssatzes, der gesetzlichen Rente und der bAV ab. Eine bAV steigt (wenn überhaupt) nur um 1% pro Jahr.

    Die Beitragssteigerungen in der PKV werden daher im Durchschnitt höher ausfallen.