Beiträge von Felice

    Ich habe nun nur einen Teil der Kommentare gelesen. Möchte aber meine Meinung mal mitteilen, auch wenn ich nicht die Meinung der Mehrheit hier im Board vertrete.

    In Zeiten der klammen Krankenkassen- und Pflegekassen-Finanzen halte ich eigentlich den Vorschlag, dass ALLE Einkunftsarten verbeitragt werden, für sinnvoll und gerecht. Denn warum soll ein vollzeitbeschäftigter Arbeiter höhere GKV-/SPV-Beiträge zahlen als jemand, der reich geerbt hat und in erster Linie von den Kapitaleinkünften aus seinem Vermögen lebt. Meiner Meinung nach sollten bei der Verbeitragung alle Einkunftsarten gleichgestellt werden, also z. B. Gehalt/Lohn, Renten, Zinsen und andere Kapitaleinkünfte, Mieteinnahmen und sonstige Spekulationsgewinne. Niemandem wird dadurch etwas von dem Kapital (Finanz- oder Humankapital) genommen, das man investiert hat. Aber jedem wird ein bestimmter Prozentsatz aus den generierten Erträgen genommen.

    Und bevor ich nun eine Diskussionswelle anstoße: Ja, mir ist klar, dass es Menschen gibt, die seit Jahrzehnten fürs Alter vorsorgen, indem sie sicherstellen, dass sie im Alter über Mieteinnahmen und/oder Kapitaleinkünfte ihren Lebensunterhalt bestreiten können (z. B. Selbständige). Mir ist auch klar, dass es genügend Menschen gibt, deren Rentenansprüche so gering sind, dass sie sich nebenbei etwas aufbauen mussten (z. B. ETF-Depot). Hier sollten dann irgendwelche Lösungen (z. B. angemessene Freibeträge) geschaffen werden, dass die Einschnitte für diese Personen nicht zu groß sind.

    Ziel sollte sein, dass die Beitragssätze noch vor dem Zuschlagen des demographischen Effekts stabilisiert werden. Denn sollten die Beitragssätze weiter steigen, wird das gerade den Geringverdienern und älteren Personen mit geringer Rente immer mehr weh tun.

    Leider erschwert es das Nebeneinander von PKV und GKV auch, dass manche vielleicht guten Vorschläge für die Einnahmenseite erst gar nicht auf den Tisch kommen oder bis zum Ende gedacht werden. Hätten wir ein einheitliches Gesundheitssystem, dann würde meiner Meinung auch nichts dagegen sprechen, dass die BBG abgeschafft wird.

    Und ja, in unserem Gesundheitssystem sollte man vor allem auch auf der Ausgabenseite Verbesserungen schaffen. Unser Gesundheitssystem ist ineffizient (teilweise Überversorgung, hoher Verwaltungsaufwand auch durch PKV-/GKV-Strukturen, fehlende Digitalisierung, fehlende Präventionsmaßnahmen) und das drittteuerste (nach USA und Kanada) auf der Welt.

    Meiner Meinung nach sollten auf beiden Seiten Verbesserungen eingeführt werden: auf der Eingaben- und Ausgabenseite.

    Es müssen gewissen Grenzen/Hürden gerissen sein über längere Zeit, dann müssen aber alle Berechnungsgrundlagen auf den neusten Stand (inkl. Zinsniveau) gebracht werden. Das führt regelmäßig zu keinen Steigerungen über mehrere Jahre, anschließend dann aber zu heftigen Steigerungen auf einen Schlag.

    In den vergangenen 5 Jahren gab es aber diverse KV-Tarife, die in einem Jahr z. B. um 9% teurer wurden und im Folgejahr dann direkt nochmal um z. B. 22%.

    Das relativiert dann die 22% ziemlich stark, zumal bei steigenden Zinsen auch Beitragssenkungen kommen können, wenn die Rücklagen dann plötzlich höher verzinst werden.

    Falls die Zinsen in den kommenden Jahren steigen sollten (persönlich rechne ich damit frühstens ab 2030 aufgrund der aktuell schwachen Wirtschaftslage), dann glaube ich nicht, dass es zu Beitragssenkungen kommen wird. Höchstens "Nullrunden". Aber solange die Zinsen niedriger als die medizinische Inflation bleiben sollten, werden wir weiterhin mit Beitragssteigerungen zu rechnen haben.

    Es mag aber durchaus sein, dass der ein oder andere Versicherer seinen Rechnungszins wieder auf 2,75% anheben wird. Ab dann würden die Beitragssteigerungen wieder etwas schwächer ausfallen.

    Ich bin für neuere Solvenzquoten gern offen. Aktuellere Daten, die öffentlich frei zugänglich sind, habe ich leider nicht finden können.

    Wenn du andere Indikatoren kennst, die die Beitragsstabilität besser prognostizieren können, bin ich dir für einen Hinweis sehr dankbar.

    Es kann sein, dass du auf den Unternehmensseiten im Internet den Bericht zur Solvenz- und Finanzlage (SFCR) findest.

    Aber ich würde eher auf verschiedene PKV-Kennzahlen schauen: Bestandswachstum (kommen neue Versicherte permanent hinzu), RfB, Nettoverzinsung, Leistungskostenentwicklung, ... Auch ein Blick in irgendwelche Ratings (z. B. Assekurata) kann hilfreich sein.

    Ich denke, zu dem Thema kann dir Dr. Schlemann vielleicht ein paar hilfreiche Tipps geben.

    Tatsächlich habe ich nie irgendwelche „Extras“ gebucht, sodass in meinem konkreten Fall gilt:

    Altersrückstellungen = Übertragungswert
    (Aktuelle Übertragungswertbescheinigung liegt mir vor.)

    Sicher, dass du keine "Extras" gebucht hast? Dann müsstest du den brancheneinheitlichen Basistarif gebucht haben, denn bei diesem gilt Altersrückstellungen = Übertragungswert. Sobald du einen anderen Debeka-Tarif hast, gilt Altersrückstellungen > Übertragungswert.

    Ich bin bereits in einem Unisex-Tarif bei der Debeka. Die Beitragssteigerungen waren in der Vergangenheit jedoch auch bei meinem Unisex-Tarif erheblich. So wurde beispielsweise der Beitrag vom Jahr 2024 auf das Jahr 2025 um über 22% erhöht – also weit oberhalb der Inflationsrate.

    Im Gesundheitswesen gibt es die medizinische Inflation, die u.a. verantwortlich für Beitragssteigerungen ist. Die medizinische Inflation ist meistens 1-3% höher als die "normale" Inflation. Doch seit wenigen Jahren ist die medizinische Inflation weitaus höher, was sich aber (hoffentlich) in den kommenden Jahren wieder normalisieren sollte.

    Mit dem Wert 22% kann ich nicht viel anfangen. Von welchem Beitrag gehst du aus? Hast du vielleicht erst kürzlich einen Tarifwechsel vorgenommen und dabei Leistungen reduziert, damit dein Beitrag niedriger wird? Danach ist es normal, dass die prozentualen Beitragsanpassungen höher ausfallen, weil du von einem geringeren Beitrag ausgehst ("Basiseffekt").

    Anderer Fall: Zwei Personen sind im selben Tarif, Person A im Alter von 21 eingestiegen, Person B im Alter von 42. Es kommt zu einer Beitragsanpassung: In Euro fällt für beide Personen die Anpassung identisch aus. In Prozent ist sie aber für Person A höher als für Person B (auch wieder "Basiseffekt").

    Es gibt auch Tarife, die jahrelang konstant waren und dann plötzlich eine hohe Beitragssteigerung erfahren mussten, weil über mehrere Jahre die Schwelle von 10% nicht überschritten worden ist.

    Ich könnte mir vorstellen, dass die Solvenzquoten der Krankenversicherer einen guten Indikator für die zukünftige Beitragsstabilität darstellen:

    https://www.solvencydata.com/ticker

    Was denkt ihr?

    Was bringen mir im Jahr 2026 die Solvenzquoten aus dem Jahr 2022? Gar nichts, denn die Werte dürften heute ganz anders aussehen.

    Da du Beamtin bist, machen für dich in erster Linie Erfahrungswerte von anderen Beamten Sinn. Als Beamtin wirst du mit Eintritt in die Pension eh nur noch einen 30%-Versicherungsschutz über eine PKV benötigen (in Sachsen: 20%). Daher fallen Beitragsunterschiede zwischen den verschiedenen Anbietern weniger ins Gewicht als bei Nicht-Beamten, die 100% privat absichern.

    Falls du von der Debeka weg wechseln möchtest, solltest du berücksichtigen, dass du einen Teil deiner Altersrückstellungen verlieren wirst. Denn der Übertragungswert besteht nur aus den Altersrückstellungen, die den Basistarif abdecken. Bei einer Versicherungszeit von über 10 Jahren macht daher ein Anbieterwechsel keinen Sinn mehr. Ich würde an deiner Stelle sowieso erstmal prüfen, welche Möglichkeiten du im Rahmen des internen Tarifwechselrechts bei der Debeka hast. Falls du noch in einem alten Bisex-Tarif bist, solltest du dir ein Angebot zu den Unisex-Tarifen erstellen lassen. Diese sind beitragsstabiler als die Bisex-Tarife und haben einen etwas besseren Leistungsumfang.

    Welcher Versicherer zukünftig sehr beitragsstabil ist, kann dir heute niemand vorhersagen. Die Debeka mag in den letzten Jahren stärkere Erhöhungen als einige oder viele andere Versicherer gehabt zu haben, aber das kann bald schon wieder anders aussehen. So war die Debeka z. B. zwischen 2011 und 2017 eine der beitragsstabilsten PKV-Versicherer und hatte damals über mehrere Jahre keine einzige Erhöhung. Auch die Barmenia, die von manchem auf Finanztip empfohlenen Vermittler, hochgelobt wird, hatte in den vergangenen Jahren massive Beitragserhöhungen.

    Bei den Berichten, die du im Internet gelesen hast, solltest du immer berücksichtigen, dass Menschen, die zufrieden mit ihrer Versicherung sind, dies eher nicht öffentlich machen. Und dann solltest du die Anzahl der Bewertungen auch immer in Relation zu der Versichertenanzahl sehen. Auch wieder am Beispiel Debeka: Sie hat ca. 2 Mio. Beamte und 400.000 Nicht-Beamte versichert. D. h. mehr als jeder vierte PKV-Versicherte ist bei der Debeka. Dass man dann über die Debeka absolut betrachtet mehr negative Rezensionen als von anderen PKV-Versicherern im Internet findet, ist eigentlich logisch und beweist nicht, dass die Kunden der Debeka unzufriedener als die Kunden anderer Versicherer sind.

    Dänemark ist auch erfolgreich bei der Förderung des Tourismus IN andere EU-Länder, die Türkei und nun auch China (visumsfrei für 4 Wochen).

    „Zahntourismus“ heißt das.

    Zahnmedizinische Leistungen für Erwachsene werden in Dänemark als Bereich angesehen, in dem Zuzahlungen gesellschaftlich akzeptabel sind, um das restliche System beitragsfrei zu halten. Hierfür können die Dänen Zusatzversicherungen abschließen. Oder (wie du schreibst) ins Ausland zur kostengünstigen Zahnsanierung reisen.

    Und wie kommst du auf die Idee, dass das nicht passieren würde? Es ist einfach, einem abstrakten System die Gelder zu kürzen bzw. das Budget einfach nicht mit der Inflation zu erhöhen. Statt einem Gesundheitssystem, in dem Patient und Zahler vollkommen entkoppelt sind, sollte man den gegenteiligen Weg gehen. Abgerechnet werden die Leistungen nach Aufwand, wie überall sonst im Leben auch. Und wie bei Versicherungen üblich mit einer gewissen Selbstbeteiligung. Der Rest darf dann auch gerne von einer einheitlichen GKV gezahlt werden

    Wieso sollten in einem rein steuerfinanzierten Gesundheitssystem die Leistungen nicht nach Aufwand abgerechnet werden? Und wieso sollte es keine Selbstbeteiligung geben? Das ist doch beides möglich.

    Im Gegensatz zum NHS in GB gibt es in Europa auch gut funktionierende steuerfinanzierte Gesundheitssysteme. Man muss nur nach Dänemark, Finnland und Norwegen schauen.

    So ist z. B. ein wesentlicher Grund für den Erfolg in Dänemark oder Norwegen die Sektorenkopplung. Da die Finanzierung aus einer Hand (Steuern) kommt, gibt es weniger Anreize für Krankenhäuser oder Ärzte, Patienten "hin- und herzuschieben", wie es in beitragsfinanzierten Systemen manchmal der Fall ist.

    Grundsätzlich stellt sich schon die Frage warum man das nicht einfach über die Steuer regeln kann. Bei einer SV Pflicht kommt ja zwangsläufig auch ein Leistungsanspruch einher. Bei der KV stellen sich dann viele Fragen was z.B. mit PKV Versicherten ist...

    Solange wir in Deutschland das zweigleisige Gesundheitssystem aus GKV und PKV haben, halte ich die Regelung über die Steuer auch für sinnvoller. Denn damit könnte verhindert werden, dass noch mehr Gutverdiener in die PKV wechseln und sich so dem Solidarsystem entziehen.

    Liebes Forum,


    gibt es aktuell PKVen mit Öffnungsaktion/Kontrahierungszwang für selbstständige Ärzte, bei erstmaliger Selbstständigkeit? Hat damit jemand Erfahrungen?

    Soweit ich weiß, ist die Debeka die einzige PKV, die eine Öffnungsaktion für Nicht-Beamte anbietet. Diese beschränkt sich jedoch nur auf Angestellte, die innerhalb von 6 Monaten nach erstmaliger Überschreitung der JAEG so in die PKV wechseln können mit einem Risikozuschlag von max. 30 %.

    Finanztip empfehlt 5 Krankenkassen mit günstigen Beiträgen.

    Es sieht aber so aus, dass man nirgendwo nachgelesen hat, was die Mitglieder über diese Kassen schreiben. Bei allen fünf sind die Mitglieder sehr unzufrieden.

    Versicherte, die zufrieden mit ihrer Krankenkasse sind, haben i.d.R. keinen Anlass dazu, sich darüber irgendwo im Internet zu äußern. Aber wenn man einen Grund zum meckern hat, ist das Internet eine Plattform mit Reichweite. Was ich damit sagen will: Ohne zu wissen, auf welche Quelle zu dich beziehst, würde ich diese Bewertungen nicht überbewerten.

    es ist ziemlich egal welche krankenkasse du googlest, alle haben schlechte bewertungen.

    Dieses Zitat bestätigt nochmal meine Aussage.

    Ich versichere derzeit 2 Personen in der privaten Krankenversicherung; der eine HUK-PKV- Tarif wird zum 01.03.2026 um 29%, der andere um 17% erhöht.
    Ich vermute dass die PKV die großen Erhöhungen der GKV in 2026 dazu nutzt die PKV-Prämienanpassungen am Markt zu rechtfertigen.

    Sowas darf eigentlich keine PKV machen. Eine PKV darf eigentlich als Begründungen nur die Punkte aufführen, die bei ihr zu den Erhöhungen geführt hat.

    Sollte eine PKV unrechtmäßige Beitragserhöhungen durchführen, dann kann man sich immer noch an die BAFIN wenden.

    Maßgeblich ist die gesetzliche Rente à la DRV. Da ist die Obszönität doch nach oben gedeckelt.

    Obszön sind da, denke ich, eher die Prämien der PKV im Alter. In dem Sinne, daß da locker ein Faktor 10 auf die o.g. Prämie i.H.v. 160 EUR anzuwenden sein wird.

    Es soll theoretisch möglich sein, dass ein PKV-Versicherter einen solch hohen Beitragsentlastungstarif abschließt, dass er einen PKV-Beitrag von 0 EUR zahlt, wenn er 67 ist. Dann würde er keinen Zuschuss der DRV erhalten, egal wie hoch seine Rente ist.

    Mit 25 in die PKV, mit 50 bei PKV-Beitrag €1000 in die GKV und eine Anwartschaft abgeschlossen, dann mit 51 wieder zurück in den PKV - ist der Beitrag jetzt €1075, einfach weil er im letzten Jahr erhöht wurde und weil ein Jahr lang keine Rücklagen gebildet wurden und die jetzt aufgeholt werden müssen, oder ist er €1500, weil man außerdem ja jetzt 51 statt 25 ist.

    Die erste Annahme stimmt. Bei der kleinen Anwartschaft fehlt dir in deinem Beispiel die Bildung von Altersrückstellungen für ein Jahr. Man könnte zwar nun annehmen, dass dadurch dein Eintrittsalter von 25 auf 26 ansteigt, jedoch stimmt das nicht ganz, weil die Summe der Altersrückstellungen, die du zwischen 50 und 51 bilden wirst, nicht mit der Summe der Altersrückstellungen zwischen 25 und 26 inkl. Zinsen übereinstimmt. Aber so ganz grob könnte man sagen, dass dadurch das Eintrittsalter im ein Jahr ansteigt.

    Bei der großen Anwartschaft würden zwischen 50 und 51 die Altersrückstellungen gebildet. Aber nur die tariflichen. Denn für den gesetzlichen Beitragszuschlag werden während der großen Anwartschaft keine Rückstellungen gebildet. Hier würde dir also ein Jahr verloren gehen.

    TotalSchnurz: Ich habe den Eindruck, dass du dir unsicher bist, ob du nicht doch besser in der PKV bleiben solltest. Hast du dir mal überlegt, ob es als Privatier nicht Sinn machen würde, in den Debeka-Tarif ohne Wahlleistungen und mit hohem Selbstbehalt zu wechseln? Du hast den PN und damit den Top-Tarif der Debeka. Durch deine lange Laufzeit hast du bereits immens viele Altersrückstellungen (inkl. gesetzlicher Beitragszuschlag und auch Überzinsen) gebildet. Beim Wechsel würden deine angesammelten tariflichen Altersrückstellungen dafür sorgen, dass du einen ordentlichen Beitragsnachlass in dem "Billigtarif" bekommen würdest. Und die bereits gesammelten Rückstellungen durch gesetzlichen Beitragszuschlag und Überzinsen würden ab 65 dafür sorgen, dass dein Beitrag länger stabil bleiben würde als wenn du im PN bleiben würdest. Du hättest dann zwar einen höheren Selbstbehalt, könntest aber die Wahlleistungen im Krankenhaus (Wahlarzt / 2-Bettzimmer) durch einen Zusatztarif bei einer anderen Versicherung abdecken. Das wäre günstiger. Z. B. die Gothaer und die Alte Oldenburger bieten Krankenhauszusatztarife, die GKV- und auch PKV-versicherte Personen abschließen können.

    ... solange es diese noch gibt. :)

    Ich halte nicht für so unwahrscheinlich, daß die Beitragsbemessungsgrenze entweder abgeschafft oder auf die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung hochgesetzt wird. Schließlich sollen starke Schultern mehr tragen als schwache!

    Prognosen sind halt immer schwierig, vor allem dann, wenn sie die Zukunft betreffen!

    Solange es GKV und PKV gibt, wird die Beitragsbemessungsgrenze meiner Ansicht nach nicht abgeschafft. Denn nach welcher Regelung könnten dann Angestellte in die PKV wechseln? Auch dass sie auf Höhe der RV gesetzt wird, glaube ich erstmal auch nicht, denn dann stellt sich die Frage: Wandern noch mehr Gutverdiener in die PKV? Oder weniger? Ist also mit einem Risiko für beide Systeme behaftet.

    Wenn es irgendwann mal ein einheitliches System geben sollte, in dem jeder alle möglichen Zusatzleistungen über Zusatzversicherungen abschließen kann, dann rechne ich damit, dass es keine Beitragsbemessungsgrenze geben wird.

    Felice Guter Punkt, das Kranken-TG hatte ich tatsächlich vergessen zu entfernen. Sind allerdings aktuell nur €43,50. Hauptsächlich sind es die Tarife PN und PVN (zusammen ca. €800).

    PN ist der alte Bisex-Tarif. Wenn du in den vergleichbaren Unisex-Tarif wechseln solltest, der sollte günstiger sein und der hatte bei weitem nicht die Beitragssteigerungen wie der PN. Generell sind Bisex-Tarife seit einigen Jahren stabiler.

    Mein Debeka-Beitrag ist aktuell ca. €950, ich bin 51. Wenn ich mit deiner Schätzung von 4% Beitragsanpassung rechne, komme ich damit auf Gesamtausgaben von knapp €700.000 incl. €500 Selbstbehalt pro Jahr, die dabei aber schon nicht mehr wirklich ins Gewicht fallen.

    In dieser Rechnung arbeite ich bis 55, dann kommt die in der GKV sehr teure Privatier-Phase mit Beiträgen auf Kapitalerträge, aber vielleicht habe ich ja Glück und die Börse crasht :)

    Die Rentner-Phase ab 67 ist dann wieder sehr günstig. So kommen die €250.000 zustande. Bei den 4% sind's sogar €370.000.

    Die 4% beziehen sich auf den gesamten Versicherungsverlauf. In der Zeit von 59 bis Lebensende sollte die durchschnittliche Beitragssteigerung eigentlich niedriger ausfallen (vielleicht <=3,5% ??), vor allem wenn man schon wie du in jungen Jahren den Vertrag abgeschlossen hat. Denn du hast dann ja schon recht viel Altersrückstellungen in Form vom 10% gesetzlichen Beitragszuschlag und Überzinsen angesammelt, die dir ab Alter 65 zugute kommen. Außerdem fällt mit 60 der 10%-Zuschlag weg, bei dir sogar schon ab der Privatier-Phase das Krankentagegeld. Und falls du einen Beitragsentlastungstarif hast (was ich bei einer Höhe von 950 Euro fast annehmen würde), würde dieser deinen Beitrag zusätzlich reduzieren.

    Aber da du bereits mit 55 aus dem Arbeitsleben aussteigen möchtest, wirst du vermutlich dann auch keinen hohen Rentenanspruch (GRV / bAV) haben. D. h. du müsstest dann einen Großteil der PKV-Kosten aus dem Ersparten und deiner niedrigen Rente stemmen, da du nur sehr geringe eingesparte SV-Beiträge haben dürftest für die Finanzierung der PKV.

    In dem Fall wäre der Schritt zurück in die GKV sinnvoll. Jedoch solltest du in deiner Planung auch ein Szenario einbauen, dass die KVdR abgeschafft werden könnte. Wenn unser aktuelles Gesundheitssystem nicht mehr zu retten ist und es komplett reformiert werden müsste (Stichwort: einheitliches Gesundheitssystem für alle), dann gehe ich davon aus, dass für alle Bürger alle Einkunftsarten beitragspflichtig werden. Also auch Miet- und Kapitaleinkünfte. Das würde die Rentner, die schwerpunktmäßig von ihren Kapitaleinkünften leben und die ihren Lebensabend finanziell spitz auf Kante kalkulieren, hart treffen. Aber auch schon 2003 gab es eine vergleichbare Situation: Von heute auf morgen wurden auf einmal Betriebsrenten beitragspflichtig, auch für Personen, die damals bereits in Rente waren.

    Ich möchte tatsächlich in die GKV wechseln, um später in die KVdR zu kommen. ... Ich war vor ca. 30 Jahren schonmal gesetzlich versichert,

    TotalSchnurz : Interessant für die Mitleser wäre zu erfahren, wie alt du bist und wie viele Kinder du hast. Denn es gibt die 9/10-Regel, die erfüllt sein muss, damit du als Rentner in die KVdR kommst. Dies hatte @Achim Weiss bereits angesprochen. Als freiwillig gesetzlich versicherter Rentner wirst du auf alle Einkünfte Beiträge zur GKV und Pflege zahlen müssen.

    Es geht bei mir im Falle einer Lebenserwartung von 85 um ca. €250.000 zwischen der Variante "Debeka privat" und "GKV/KVdR mit Debeka-Zusatzversicherung", ...

    Worauf beziehen sich die €250.000? Sind das deine Ersparnisse aus 30 Jahren PKV gegenüber der GKV (inkl. Zusatztarife)? Halte ich bei einem Angestellten für etwas zu hoch gegriffen. Bei einem Selbständigen könnte dies aber möglich sein, da dieser die PKV-Beiträge komplett alleine tragen muss.

    Oder handelt es sich hierbei um deine Berechnung, wie viel die PKV im Rentenalter mehr kosten würde als die GKV? Halte ich auch für zu hoch gegriffen. Denn ehrlicherweise musst du dann auch die Ersparnisse, die du in 30 Jahren PKV gemacht hast, sowie die Kosten für GKV-Zusatztarife gegenrechnen.

    Um noch ein paar Infos in den Thread zu bringen: Der Vergleich "PVK vs GKV bis zum Tod" ist relativ umfangreich. Für die PKV habe ich eine Beitragssteigerung von 3%/Jahr angenommen, plus (bei meinem Tarif) €500 Selbstbeteiligung.

    Ich sage immer, dass eine Beitragssteigerung von 3%/Jahr für Nicht-Beamte zu niedrig ist. Die Werte, die der PKV-Verband so gerne veröffentlicht, beinhalten immer Beamte und Nicht-Beamte. Die Beiträge für Nicht-Beamte steigen über die gesamte Vertragslaufzeit gesehen im Durchschnitt stärker an als die Beiträge für Beamte. Denn die Durchschnittswerte beinhalten auch immer Sprünge, wie den Schritt 50% auf 70% Beihilfe bei den Beamten, wodurch der PKV-Beitrag direkt mal um ca. 40 % fällt. Für Nicht-Beamte würde ich als Durchschnittswert eher einen Bereich von 3,8-4,2% sehen. Wohlgemerkt über die gesamte Vertragslaufzeit.

    Den GKV-Beitragssatz habe ich auch mit 2,5% Steigerung pro Jahr approximiert, bis max. 30% - keine Ahnung, ob das politisch realistisch ist. Es gibt noch ein paar weitere Steigerungsfaktoren, grob gesagt habe ich bei Einnahmen mit 2% und bei Ausgaben mit 3% gerechnet.

    Der GKV-Beitragssatz wird garantiert nicht um 2,5% pro Jahr steigen. Ich glaube auch nicht, dass Politik & Wirtschaft es zulassen werden, dass der Beitragssatz für GKV + Pflege auf über 25% steigen wird. und diesem Wert nähern wir uns gerade. Wenn die Kosteneinsparungsmaßnahmen eines Tages voll ausgereizt sind, wird unsere Gesundheitssystem eh komplett umgekrempelt. Dann wird es auch keine PKV in der heutigen Form mehr geben.

    Wenn du dein Konsumverhalten in der Rente nicht von Jahr zu Jahr steigerst und die Inflation im Durchschnitt 2% betragen sollte, kannst du auf Einnahmen- und Ausgabenseite mit 2% rechnen, falls deine Einnahmen zum größten Teil aus der gesetzlichen Rente bestehen. Ich befürchte nämlich, dass die gesetzliche Rente ab ca. 2035 nur noch so stark wie die Inflation steigen wird. Also zumindest ohne Kaufkraftverlust.

    Andererseits ist die Debeka mit einer Preiserhöhung von über 20% in meinem Tarif für 2026 auch nicht gerade als stabil zu bezeichnen. Der Beitrag hat sich in den letzten 8 (IIRC) Jahren verdoppelt, da sehe ich auch ein hohes Risiko.

    Welchen Tarif hast du denn? Hast du eventuell kürzlich einen Tarifwechsel vorgenommen?

    Denn ich habe einige Debeka-Versicherte (Angestellte) im Bekanntenkreis: Diejenigen, die noch im Bisex-Tarif sind, hatten für 2026 Steigerungen von 8-12%, und diejenigen, die im Unisex-Tarif sind, hatten Steigerungen von 5-10%. Die Tarife mit Wahlleistungen im Krankenhaus hatten jeweils die höheren Steigerungen.

    Bei deiner Betrachtung, dass sich der Beitrag innerhalb der letzten 8 Jahre verdoppelt hat, solltest du auch die Gründe berücksichtigen: Eine starke Senkung des Rechnungszinses von 3,5% auf ca. 2,3%, Corona & Folgen, Energiekrise & Inflation, massive Erhöhung der Löhne in der Pflege. Dies sind eher außergewöhnliche Ereignisse, die nicht in jeder Dekade vorkommen. Auf Sicht von 20-30 Jahren dürften sich die aktuellen Peaks wieder halbwegs egalisieren.

    Die aktuell sehr hohe medizinische Inflation sollte auch in den kommenden Jahren wieder so langsam auf ein Normalmaß herunterkommen.

    Das ist nicht korrekt. Man kann sich von der Pflicht zur gesetzlichen Krankenkasse nur dann befreien lassen, wenn man zum Jahreswechsel unter die JAEG fällt, sobald diese erhöht wird.

    Bei einer Arbeitszeitreduktion ist eine Befreiung von der Pflicht nicht möglich.

    @Achim Weiss: Ich habe auch nochmal recherchiert und feststellen müssen, dass meine Aussage nicht korrekt ist. Du hast also recht: Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist auch bei einer Arbeitszeitreduktion möglich.