Beiträge von Felice

    Man muss dabei sagen, dass die jährl. Beitragssteigerung für die PKV den größten Hebel hat. Wenn ich die Steigerung von 5.0% auf 4.5% reduziere, sehen die Werte für 2071 schon deutlich anders aus: 85.000€ und 386.000€.

    Als Angestellter würde ich aber nie von weniger als 4.5% ausgehen. Der PKV-Verband nennt selbst Steigerungen von 3,1%, aber da sind auch die Beamten dabei (die mehr als 50% des Kollektivs ausmachen), welche wegen der Beihilfe den Schnitt ordentlich nach unten ziehen. Ein Beamter muss schließlich im Erwerbsleben von 100€ Gesundheits-Mehrkosten nur 40-50€ mehr versichern, ab der Pension sogar nur 30€ (Beihilfe steigt auf 70%). Als Angestellter/Selbstständiger muss man das komplett selbst tragen und es gibt keinen Arbeitgeber mehr, der die Hälfte der Mehrkosten abpuffert.


    Da hier im Thread bereits mehrfach über durchschnittliche Beitragsentwicklungen gesprochen worden ist, möchte ich die folgende Grafik des PKV-Verbands etwas genauer beleuchten und aufzeigen, warum sie absolut irreführend ist und man nicht mit dem angegebenen Durchschnittswert für seinen PKV-Vertrag rechnen sollte.



    Der Durchschnittswert der PKV-Versicherten pro Jahr wird berechnet über:

    Summe der Prämieneinnahmen aller Vollversicherten in dem jeweiligen Jahr geteilt durch Anzahl der Vollversicherten. Zu den Vollversicherten zählen alle Beamten und Nicht-Beamten (z. B. Angestellte und Selbstständige).

    Wie bereits hier im Thread festgestellt, sind in den Beiträgen neben den Beitragsanpassungen auch Bewegungen wie z. B. Erhöhung Beihilfe von 50 % auf 70 % bei Beginn Pension oder die verschiedenen Altersentlastungskomponenten/-massnahmen enthalten. Zu diesen Altersentlastungskomponenten/-massnahmen zähle ich den Wegfall des gesetzlichen Beitragszuschlags im Alter von 60, den Wegfall des Krankentagegelds sowie die Verwendung der Mittel aus dem Gesetzlichen Beitragszuschlag sowie aus den Überzinsen ab dem Alter von 65. Aber auch die Reduzierung des Leistungsumfangs wie z. B. Erhöhung des SB oder Kündigen der Wahlleistungen im Krankenhaus haben reduzierende Auswirkungen auf die Beitragseinnahmen.

    Ein anderer wesentlicher Punkt ist bisher gar nicht erwähnt worden und verdeutlicht noch stärker, dass diese Grafik des PKV-Verbands Augenwischerei ist: Denn der Bestand der versicherten Beamten hat in dem Zeitraum 2006 - 2026 zugenommen, während der Bestand der Nicht-Beamten abgenommen hat. Alleine dadurch sinkt schon automatisch der durchschnittliche Beitrag pro Kopf im Laufe der Jahre, wenn es keine Beitragserhöhungen in dem Zeitraum gegeben hätte.

    Leider wird diese irreführende Grafik schon seit Jahren immer wieder aktualisiert und gerne von Versicherern und auch Maklern verwendet. Dr. Schlemann wird dies sicherlich bestätigen können ;)

    Die Beihilfe dürfte keinen Einfluss auf prozentuale Beitragssteigerungen haben. Aus meiner Sicht hängt die Steigerung ganz wesentlich von der medizinischen Inflation, der Entwicklung der Lebenserwartung und dem Zinsniveau ab. Das sind alles Größen die über so lange Zeiträume kaum valide zu schätzen sind.

    Der Beitragsverlauf eines Beihilfeberechtigten sieht auf jeden Fall anders aus als der eines Angestellten/Selbstständigen. Letzterer sichert während der gesamten Vertragslaufzeit durchgehend 100 % des Risikos ab. Beim Beihilfeberechtigten ändert sich dies im Laufe der Vertragslaufzeit von z. B. 50 % auf 30 % bei Eintritt in die Pension. Daher sind die absoluten Beitragssteigerungen in diesen Fällen bei z. B. einer allgemeinen Kostensteigerung von 12 % unterschiedlich, da der Beihilfeberechtigte über seinen PKV-Vertrag nur 50 % bzw. 30 % der Kostensteigerung abdecken muss.

    Ein gutes Beispiel dafür, dass die medizinische Inflation "über so lange Zeiträume kaum valide zu schätzen" ist, zeigt sich gerade im Zusammenhang mit dem Iran-Krieg. Es gibt Experten, die davon ausgehen, dass die allgemeine Inflation auf 5-6 % steigen wird. Aber keiner weiß es genau, da unklar ist, wie lange der Krieg noch gehen wird und was die Folgen sein werden. Jedenfalls wird die medizinische Inflation dann auch wieder auf ein hohes Maß springen, d. h. die Wahrscheinlichkeit für weitere Beitragssteigerungen in der PKV in den Jahren 2027/2028 erhöht sich.

    Ich rechne eh damit, dass unser duales System in den kommenden 10-20 Jahren kollabieren wird und ein Systemwechsel her muss.

    Aber vielleicht täusche ich mich und es gibt irgendwann eine Regierung, die rechtzeitig mit einer großen Gesundheitsreform interveniert.

    Ich vermute, es wird bei weiteren Defiziten über einen höheren Zuschuss aus Steuergeldern und/oder Leistungskürzungen laufen. Wie groß diese ausfallen werden, steht in den Sternen.

    Bei größeren Leistungskürzungen dürfte die Abwanderung von Gutverdienern in die PKV zunehmen. Daher rechne ich nicht mit einschneidenden Leistungskürzungen.

    Ich rechne eh damit, dass unser duales System in den kommenden 10-20 Jahren kollabieren wird und ein Systemwechsel her muss.

    JAEG senken bzw. Wechsel zwischen den Systemen erleichtern. Abgeordnete dagegen sollten trotz ihres hohen Einkommens verpflichtet werden, in die GKV zu gehen. Für die GKV sollte ein Grundsatzkatalog erstellt werden: Nur das, was medizinisch notwendig ist, sollte erstattet werden. Im Grunde müsste man es jedem frei stellen, ob er sich privat oder gesetzlich versichern lässt. Aber man müsste die privaten Versicherungen auch mehr regulieren. Im Grunde müsste Deutschland ein System wie in Australien einführen. Grundversorgung über Steuern finanziert. Darüber hinaus kann sich jeder zusätzlich privat versichern.

    Aus deinem Beitrag wird nicht deutlich, wie deine Vorstellung ist. Einerseits willst du die substitutive PKV, wie es sie jetzt gibt, stärken, indem die JAEG gesenkt werden soll, so dass der Wechsel zwischen den Systemen erleichtert wird.

    Andererseits möchtest du (wie in Australien) eine steuerfinanzierte Grundversorgung und alles darüber hinaus als private Zusatzversicherung.

    Das sind zwei sehr unterschiedliche Modelle (bzw. Vorstellungen).

    Eine sehr freundliche Formulierung des Begriffs "Enteignung".

    Was wäre genau die Rechtsgrundlage für so eine verpflichtende "Abtretung"?

    ...

    Einfach mal im Grundgesetz Artikel 14 und 15 nachschlagen und überlegen, was dagegen sprechen könnte... wir leben nicht mehr in der DDR.

    Mir ist bewusst, dass die Altersrückstellungen rechtlich als Eigentum der Versichertenkollektive gelten, weshalb eine Übertragung an die Solidargemeinschaft in einem einheitlichen Gesundheitssystem wie von mir vorgeschlagen direkt den Eigentumsschutz des Grundgesetzes berühren würde. Aber eine solche Übertragung kann man rechtlich haltbar begründen, indem man sich auf eine Kombination aus sozialstaatlichen Erfordernissen und einer funktionalen Neuinterpretation des Eigentumsbegriffs stützt. Dies versuche ich nun mal mit Argumenten (auch mit Bezug auf das Grundgesetz) aus juristischer Sicht zu belegen.

    (1) Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums (Art. 14 Abs. 2 GG): Dies kann man als Kernargument ansehen. Das Eigentum gewährt kein grenzenloses Recht. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Hier kann der Gesetzgeber argumentieren, dass die Altersrückstellungen der PKV einem spezifischen Zweck dienen. Nämlich der Absicherung im Krankheitsfall im Alter. Wenn das Gesundheitssystem umgestellt wird, bleibt dieser Zweck erhalten, wird aber in einem neuen, solidarischen Rahmen (z. B. Bürgerversicherung) erfüllt. Da die Rückstellungen zweckgebunden sind, wandert das Eigentum dem Zweck hinterher.

    (2) Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber bei der Neuordnung von Sozialsystemen einen weiten Spielraum einräumt, sofern ein übergreifendes Gemeinwohlinteresse vorliegt. Denn die langfristige Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems und die Vermeidung einer „Zwei-Klassen-Medizin“ können als solche Gemeinwohlinteressen definiert werden. Als Argument kann hier angebracht werden, dass kein Substanzverlust für den PKV-Versicherten entsteht, da er im Gegenzug einen gleichwertigen Schutz in der Bürgerversicherung erhält.

    (3) Aus juristischer Sicht kann man die Ansprüche in der Bürgerversicherung als Ersatz für die privaten Rückstellungen betrachten. Also im Sinne einer funktionalen Äquivalenz. Der PKV-Versicherte verliert zwar sein individuelles Anrecht auf ein privates Kapitaldeckungsverfahren, erhält aber eine wertgleiche Absicherung durch die Solidargemeinschaft. Damit bliebe der Kern des Eigentumsschutzes (die Absicherung des Lebensrisikos Krankheit) gewahrt.

    Mit diesen Punkten dürfte euch eigentlich deutlich geworden sein, dass man die Übertragung der Altersrückstellungen an die Solidargemeinschaft nicht so einfach als eine Enteignung bezeichnen kann und sie auch als verträglich mit dem Grundgesetz betrachtet werden kann.

    Moin,

    Komplexes Thema. Sagt auch Finanztip. In der Regel beste Beratung und Infos von unabhängigen Versicherungsberatern (nicht der Allianz). Evtl. überlegenswert, ein paar Hundert Euro in eine Honorarberatung vor Ort zu investieren.

    LG und viel Erfolg, Finanzschlumpf.

    Von einer Versicherung ist zu erwarten, dass sie nach Aufforderung dem Versicherten detaillierte Leistungsvergleiche "aktueller Tarif vs. Tarifalternativen" zukommen lässt. Dann kann man sich das Geld für eine Honorarberatung sparen, wenn man weiß, was man abgesichert haben möchte. Gerade im Bereich Tarifwechsel tummeln sich so viele (Pseudo-) Experten mittlerweile auf dem Markt herum, deren Service man nicht benötigt, wenn man die Inhalte der Versicherungsbedingungen versteht.

    Eine sehr freundliche Formulierung des Begriffs "Enteignung".

    Ich sehe hier keine Enteignung, sondern einen Solidarbeitrag, den man während der PKV-Zeit nicht gezahlt hat. Als PKV-Versicherter hat man ja immer noch die Ersparnisse gegenüber dem GKV-Versicherten.

    Als PKV-Versicherter sehe ich mich bei solch einem Transformationsvorgang, wie ich ihn beschrieben habe, in der Pflicht, einen fairen Beitrag zur Lösung des gesamtgesellschaftlichen Problems der Sozialversicherung zu leisten. Und das ist die Abtretung der Altersrückstellungen. Oder möchtest du lieber die Ersparnisse, die du während deines Erwerbslebens gegenüber einem PKV-Versicherten hattet, abtreten??? ;)

    Felice: Sehr fundierte Antwort, besten Dank! Zu (2): Ich hatte die 2,3% tatsächlich vom PKV-Verband oder einem Makler. Hast du einen "realistischen" Wert für die Steigung jenseits der 60?

    Eine Ergänzung zu meinem vorherigen Beitrag muss ich noch machen: Bis ca. zum Jahr 2012 haben die PKV-Versicherer sehr hohe Überzinsen erwirtschaftet (Überzinsen = Nettoverzinsung - Rechnungszins). Diese betrugen zum Teil bis zu 5-6 %. In den 80er und 90er Jahren gab es regelrecht goldene Zeiten für die PKV. Seit der Niedrigzinsphase erwirtschaften die Versicherer nur noch mickrige Überzinsen (0-1,5 %). Diese Überzinsen werden zum Großteil den Altersrückstellungen der Versicherten gutgeschrieben und werden im Rentenalter dann zur Abmilderung von Beitragssteigerungen verwendet.

    Vereinfachtes fiktives Beispiel für die Wirkung der laufenden Überzinsen im Rentenalter: Im Jahr 2035 erwirtschaftet der Versicherer 5 % Überzinsen auf deine Altersrückstellungen. In diesem Jahr steigen die Leistungsausgaben um 4 %, d. h. auch deine bereits vorhandenen Altersrückstellungen müssen angepasst werden. Im Rahmen der Nachreservierung der Altersrückstellungen kann die Leistungsausgabensteigerung aber komplett mit den Überzinsen weggebügelt werden. Es bleibt sogar noch 1 % der Überzinsen übrig.

    Felice: Sehr fundierte Antwort, besten Dank! Zu (2): Ich hatte die 2,3% tatsächlich vom PKV-Verband oder einem Makler. Hast du einen "realistischen" Wert für die Steigung jenseits der 60?

    Ich würde bei den KV-Tarifen (ambulant, stationär, Zahn) durchgehend mit einer durchschnittlichen Beitragssteigerung von 3,5 % bis 5,0 % rechnen. Und dann baust du dort die entsprechenden Entlastungsschritte ein: mit 60 Wegfall des GBZ, mit Renteneintritt Wegfall des Krankentagegelds, mit 65 eine Reduzierung der KV-Tarife um ca. 10 % (Wirkung des GBZ), mit 67 Reduzierung durch den Beitragsentlastungstarif. Bis zum Lebensende zahlst du Beiträge für die KV-Tarife, Beitragsentlastungstarif und PVN.

    Am besten forderst du aber von deiner favorisierten Versicherung einen Beitragsverlauf über 20-30 Jahre an. Dann bekommst du ein Gefühl dafür, mit welchem Wert zwischen 3,5 % und 5,0 % du bei deinem favorisierten KV-Tarif rechnen kannst.

    Wenn dir ein Makler einen Wert wie 2,3 % oder so nennt als durchschnittliche Beitragssteigerung im Rentenalter, dann stammt dieser Wert i. d. R. auch von den Angaben des PKV-Verbands bzw. des WIP (wissenschaftliches Institut des PKV-Verbands). Bei diesem Wert handelt es sich nur um einen Durchschnittswert über alle PKV-Versicherten, also auch der Beamten und der Versicherten, die im Alter aus Kostengründen ihren Leistungsumfang reduzieren oder den Selbstbehalt erhöhen. Bei Beamten reduziert sich der Versicherungsumfang bei Pensionseintritt meistens von 50 % auf 30 %, da der Beihilfesatz ansteigt. D. h. alleine dies ist dann eine Beitragsreduzierung um 40 %. Außerdem sind die Beitragssteigerungen aufgrund dieser Reduzierung des Versicherungsumfangs per se weniger hoch als vorher. Die Beitragsentlastungsschritte beim Nicht-Beamten sind auch in den 2,3 % enthalten. Diese hatte ich bereits hier aufgezählt: RE: Wechsel in PKV?

    Dort hatte ich auch das versicherungsmathematische Altenproblem angesprochen. Vereinfacht besagt dieses, dass die Beitragssteigerungen umso höher ausfallen je länger man versichert ist. Steigen die Leistungsausgaben beispielsweise um 12 %, so müssen auch alle bereits vorhandenen Altersrückstellungen um 12 % erhöht werden ("Nachreservierung"). Dann kommt es schnell mal vor, dass ein langjährig versicherter Rentner eine Beitragserhöhung von z. B. 20 % hat, während ein noch nicht so lange versicherter 40-Jähriger nur 12 % mehr zahlen muss. Hier können die Versicherer mit Überschussmitteln aus der RfB die Beitragssteigerungen der älteren Personen abmildern.

    In 2025 und 2026 gab es Beitragssteigerungen bei Rentnern, die bis zu 30 % betrugen. Ich habe sogar von pensionierten Beamten gehört, die bis zu 40 % mehr zahlen mussten. Dies waren aber i. d. R. dann geschlossene Bisex-Tarife, bei denen mittlerweile der Vergreisungseffekt eintritt. D. h. dort kann aufgrund der Versichertenstruktur kein Risikoausgleich stattfinden wie bei verkaufsoffenen Tarifen. Daher steigen die Beiträge in den geschlossenen Tarifen oftmals stärker an.

    Ich kritisiere es sehr, dass PKV-Verband und auch die Versicherer keine höhere Transparenz anbieten. Mir ist bisher nur die Debeka bekannt, die mal versucht hat durch eine unabhängige Studie etwas mehr Transparenz in die Beitragsentwicklung reinzubringen. Hier findest du die Studie: https://www.debeka.de/content/dam/de…load.inline.pdf

    Oder auf debeka.de in der Suche "IGES" eingeben.

    Diese Studie habe ich vor einiger Zeit mal genauer analysiert und festgestellt, dass offenbar um die 40 % der Nicht-Beamten, die bei der Debeka versichert sind, im Laufe der Zeit ihren Leistungsumfang reduzieren, indem sie die Wahlleistungen im Krankenhaus abwählen. Hier muss man wissen, dass die Debeka ein singuläres Tarifwerk hat, was im Prinzip aus 4 Tarifen (falls ich richtig informiert bin) besteht: Kompakttarif mit Wahlleistungen im Krankenhaus (ohne oder mit absolutem SB), Kompakttarif ohne Wahlleistungen im Krankenhaus (ohne oder mit absolutem SB). Also auch die Prozentwerte, die in dieser Studie angegeben werden, berücksichtigen immer auch die Abschwächung der Beitragssteigerung durch ein "Downgrading" des Versicherungsumfangs.

    Es gibt übrigens hier einen Parallelthread, in dem ein Rentner über seinen hohen PKV-Beitrag berichtet:

    Mike889
    26. März 2026 um 17:27

    Er erlebt gerade auch den Vergreisungseffekt in einem geschlossenen Bisex-Tarif. Es handelt sich offenbar um einen recht alten Tarif der ehemaligen Vereinte Krankenversicherung, die mittlerweile in die APKV übergegangen ist.

    14. Einführung eines einheitlichen solidarischen Gesundheitssystems mit einer Grundversorgung für alle (Angestellte, Beamte, Selbständige, ...), welches alle notwendigen Leistungen abdeckt, also auch die komplette Bezahlung von einfachem Zahnersatz und einer einfachen Brille zur Korrektur von Fehlsichtigkeit. Extras (z. B. Zahnimplantate, hochentspiegelte Brillengläser, Einbettzimmer und Wahlarzt im Krankenhaus, Homöopathie, etc.) kann jeder auf freiwilliger Basis per Zusatzversicherung absichern. Die PKV-Versicherten werden transformiert in dieses System, indem sie aufgrund ihrer Altersrückstellungen Zusatztarife erhalten mit einem Eintrittsalter, was ihrem Eintrittsalter in die PKV entspricht. Die restlichen Alterungsrückstellungen fließen ins einheitliche Gesundheitssystem. Beitragsentlastungstarife werden in Mini-Rentenversicherungen umgewandelt.

    Ob dieses System steuerfinanziert oder beitragsfinanziert oder über Kopfpauschalen finanziert wird, sollte man vorab prüfen. Sollte es beitragsfinanziert sein, dann bitte eine Verbeitragung von allen Einkunftsarten. Zu Beginn vielleicht mit Freibeträgen, denn es gibt garantiert Selbstständige, die ihre Altersvorsorge komplett über Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte aufgebaut haben. Diese Freibeträge sollten dann aber im Laufe der Jahre immer weiter reduziert werden.

    Hierbei sollten gut funktionierende Gesundheitssysteme in anderen Ländern analysiert werden.

    Ziel sollte ein einfach strukturiertes, solidarisch aufgebautes und sozial faires Gesundheitssystem sein, dass weder Neid und Missgunst in der Gesellschaft aufkommen lässt, noch die Ärzte mit unnötigem Verwaltungsaufwand belastet.

    Man kann es natürlich ändern und in ein komplett steuerfinanziertes System umwandeln, wie z.B. den NHS in GB. Das Ergebnis kann man dort besichtigen: die Versorgung verschlechtert sich dramatisch. In D werden aktuell jährlich ca. 350 Mrd. EUR von der GKV ausgegeben. Diesen Betrag müsste man dann über Steuern hereinholen, was bei dieser Summe nur schwer vermittelbar wäre. Außerdem sind Steuern nicht zweckgebunden, hier könnte der Staat dann viel einfacher den Hahn für die Gesundheitsversorgung zudrehen, was dann zu Zuständen wie in GB führen würde.

    Ich verstehe nicht, warum einige Personen wie sam51 immer wieder das NHS in GB als Beispiel eines steuerfinanzierten Gesundheitssystem erwähnen müssen. Das NHS in GB ist in der Tat ein Negativ-Beispiel. Aber man sollte auch mal die vielen gut funktionierenden steuerfinanzierten Systeme erwähnen. Schweden, Norwegen, Dänemark, Taiwan und Australien sind hier Positiv-Beispiele, an denen sich Deutschland orientieren könnte.


    Deine Ausführungen sind nach aktueller Lage halbwegs plausibel. Auf die Punkte, die ich grundlegend anders sehe, gehe ich gleich ein. Aber vorab noch stimme ich dir zu, denn meine Erfahrung ist auch, dass die Kalkulation der PKV eine Black-Box ist. Vor allem die Verwendung der Überschüsse aus der RfB zur Beitragsstabilisierung scheint doch sehr unterschiedlich gehandhabt zu werden. Diese werden meiner Erfahrung nach nicht tarifgenau (also für die Tarife, in denen sie entstanden sind), sondern tarifübergreifend eingesetzt. D. h. als Versicherter ist man zum Teil auch dem Handeln des Versicherers ausgeliefert. Auch bei Versicherern, die alle paar Jahre neue Tarifserien auf den Markt bringen, muss man etwas vorsichtig sein. Denn es ist durchaus denkbar, dass sie neue Tarifserien aufmachen, weil in den alten Tarifserien die Beiträge anfangs aus Marketinggründen viel zu knapp kalkuliert waren und dann im Laufe der Jahre die Beiträge regelrecht "explodieren". Spätestens wenn diese Tarife geschlossen werden, tritt nach einigen Jahren oftmals der Vergreisungseffekt ein, weil der Risikoausgleich zwischen Jung und Alt, der über die Überschussverwendung realisiert wird, nicht stattfindet.

    Nun die Punkte, die ich etwas anders sehe:

    (1) "Alle PKV Beiträge (meine + Kinder) steigen jährlich um 3.5%." : Die Tarife in deinem Gesamtpaket, die für die Steigerung verantwortlich sind, sind die, die von der medizinischen Inflation abhängen. Dies sind die KV-Tarife (ambulant, stationär, Zahn), also nicht z. B. der Beitragsentlastungstarif oder der Tarif für das Krankentagegeld. Ich würde für diese KV-Tarife eher mit einem Wert zwischen 3,5 % und 5,0 % pro Jahr rechnen. Und das über die gesamte Versicherungslaufzeit. Damit zum zweiten Punkt ...

    (2) "Ab Renteneintritt steigt meine PKV nur noch um 2,3%." : Woher stammt dieser Wert? Ich würde mich an deiner Stelle nicht von irgendwelchen Werten, die z. B. vom PKV-Verband oder irgendwelchen Maklern verbreitet werden, irritieren lassen. Wenn du die Zeit vom Alter 60 bis statistischem Lebensende (Annahme: 85 Jahre) betrachtest, wird sich dein Beitrag im Durchschnitt um weniger als 3,5 % bis 5,0 % pro Jahr erhöhen. Warum? Weil man den Wegfall vom Gesetzlichen Beitragszuschlag und vom Krankentagegeld sowie die Verwendung der Mittel aus dem Gesetzlichen Beitragszuschlag sowie den Überzinsen einrechnen muss. Gäbe es diese Entlastungsfaktoren nicht, würde der Beitrag weiterhin um 3,5 % bis 5,0 % steigen. Eventuell sogar noch etwas stärker aufgrund der bei jeder Beitragserhöhung erforderlichen Nachreservierung der vorhandenen Altersrückstellungen. Man spricht hier auch vom versicherungsmathematischen Altenproblem.

    Ich persönlich rechne durchgehend mit 5% Steigerung auf meine KV-Tarife und rechne dann im Alter ab 60 Jahren die o. g. Entlastungsfaktoren ein.

    Da du bereits 40 Jahre bist, solltest du entweder von Beginn an einen hohen Beitragsentlastungstarif abschließen (was aufgrund deiner Kindersituation aber eher nicht mehr finanziell sinnvoll sein wird) oder von Beginn an pro Monat 150-250 Euro in einen ETF-Sparplan stecken.

    Frage zum diesem Absatz: Ich dachte, die Unterscheidung pflicht- vs. freiwillig versichert folgt bei den Rentnern anderen Regeln?

    Meine Annahme: Als Voraussetzung für pflichtversichert muss man in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens mind. 90% GKV versichert gewesen sein. Ich dachte, es es ist dabei unerheblich, ob man in dieser Zeit pflicht- oder freiwillig versichert war (also über oder unter der Jahresentgelt-Grenze lag). Ob ich dann während der Rentenbezugszeit über Jahresentgeltgrenze oder Beitragsbemessungsgrenze liege, ist ebenfalls irrelevant.

    Konkret: Angenommen, ich war mein ganzes Lebens freiwillig gesetztlich versichert, da ich stets über der Jahresentgeltgrenze lag, und gehe dann in Rente. Dann müsste ich in der KVdR pflichtversichert sein und (zumindest nach heutiger Gesetzgebung) nur auf die Rente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen.
    --> So korrekt?

    Genau so ist es, wenn man einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente hat.

    Ich muss noch eine Ergänzung hinzufügen: Falls die Allianz dir einen geschlossenen Bisex-Tarif anbieten kann, der günstiger als deine aktuelle Kombination ist, dann hättest du den Vorteil, dass dir weiterhin der Standardtarif noch offen stehen würde, wenn dir zukünftig die Beiträge zu hoch werden. Sobald du einmal in einen Unisex-Tarif gewechselt bist, ist (nach aktueller Regelung) der Standardtarif nicht mehr möglich, sondern nur noch der Basistarif.

    Übrigens glaube ich, dass dir die Allianz eine Tarifkombination anbieten kann, mit der du mindestens 200 Euro pro Monat sparen wirst, falls deine Angabe "aktueller Beitrag: ca. 1100 ,- € monatlich" keinen PVN und keinen Risikozuschlag beinhaltet.

    Hallo Mike,

    die Aussage deines Vertreters ist falsch. Da du scheinbar noch in einem Tarif aus der Bisex-Welt bist, sollte es vergleichbare Tarife in der Unisex-Welt geben, die mit großer Wahrscheinlichkeit auch günstiger sind.

    Ich würde an deiner Stelle mal direkt die Allianz anschreiben. Hier eine Vorlage für ein Anschreiben:

    Antrag auf Tarifumstellung

    Du kannst diesen Text kopieren und an deine Daten anpassen:

    Betreff: Antrag auf Tarifumstellung gemäß § 204 VVG – Versicherungsnummer: [Deine Nummer]

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich beabsichtige, meinen Versicherungsschutz innerhalb Ihres Hauses zum nächstmöglichen Termin umzustellen. Gemäß § 204 VVG bitte ich Sie daher um die Zusendung von Umstellungsangeboten in alternative Tarife unter vollständiger Anrechnung meiner erworbenen Rechte und Alterungsrückstellungen.

    Bitte lassen Sie mir konkrete Angebote für folgende Konstellationen zukommen:

    1. Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz zum aktuellen Stand.
    2. Tarife mit einem höheren Selbstbehalt (bitte Staffelung von [z.B. 600 €] und [z.B. 1.200 €] jährlich aufzeigen).
    3. Angebote für aktuell verkaufsoffene Tarife (Neugeschäftstarife) sowie für geschlossene Tarife, die für mein Alter kalkuliert sind.

    Sollten die Zieltarife Mehrleistungen enthalten, die eine Risikoprüfung erforderlich machen, bitte ich Sie, mir zusätzlich die Option eines Leistungsausschlusses für diese Mehrleistungen aufzuzeigen, um eine erneute Gesundheitsprüfung oder Risikozuschläge zu vermeiden.

    Bitte senden Sie mir die Unterlagen inklusive der detaillierten Leistungsvergleiche und der neuen Beitragsberechnungen innerhalb der nächsten zwei Wochen zu.

    Mit freundlichen Grüßen,

    [Dein Name]

    Die Ampel hat ernsthaft an Reformen gearbeitet, zeigt sich, dass es doch nicht so blöd war, was sie an Projekten ins Laufen gebracht haben.

    Hat sie das?

    Mein Eindruck ist eher, dass man ein paar Sachen angedacht hat und dann wieder zurückgerudert. Stichwort Agrardiesel. Die Auswirkungen des Heizungsgesetz hat man elegant auf die nächste Legislaturperiode verschoben. Und so weiter. Die letzte Regierung, die ernsthaft an Reformen gearbeitet hat, war die Regierung Schröder.

    Und dass du jetzt ausgerechnet Klingbeil für eine Rede lobst, wo doch dessen SPD seit einem Jahr alle Projekte aus dem Koalitionsvertrag blockiert, die keine SPD-Herzensangelegenheiten waren...

    Ich würde die Aussage von britty anders formulieren: Zwei Parteien in der Ampel haben ernsthaft an Reformen gearbeitet bzw. hatten welche in ihren Wahlprogrammen. Aber die dritte Partei in der Ampel hat sich quergestellt (auch schon bei den Koalitionsverhandlungen) und letztendlich für das Scheitern der Ampel gesorgt.

    Erschwert wurde der Start der Ampel aber auch durch den Ausbruch des Ukraine-Kriegs, mit dem bei der Wahl und in den Koalitionsverhandlungen noch keiner gerechnet hatte.

    Aber LebenimSueden hat recht mit seiner Aussage, dass die Regierung Schröder die letzte Regierung war, die ernsthaft an Reformen gearbeitet hat.

    Die Rückstellungen stammen aus dem vor einigen Jahren eingeführten 10%-igen gesetzlichen Beitragszuschlag sowie dem Anteil der Beiträge, die verzinst angelegt wurden. Um mal eine Zahl zu nennen: in meinem Fall beträgt der Anteil meines Monatsbeitrages aus Rückstellungen ca. 60%. Wenn ich also bspw. 1000 EUR monatlich zahlen müsste, reduziert sich der tatsächliche zu zahlende Betrag auf 400 EUR. Der Barwert meiner Rückstellungen dürfte bei ca. 150.000 EUR liegen.

    Mit zunehmendem Lebensalter nimmt der Barwert der Rückstellungen immer weiter ab. Jeder Versicherte ist abhängig von seinem Eintrittsalter so durchkalkuliert, dass die Rückstellungen bis zu seinem statistischen Lebensende auf annähernd 0 Euro aufgebraucht werden. Annähernd, weil ich vermute, dass die Versicherer hier mit Sicherheitspuffern arbeiten.

    Was die Arzthonorare betrifft: in der PKV gibt es eben keine "kostenlos" Mitversicherten wie in der GKV. Daher kann die PKV deutlich mehr zahlen. Während z.B. bei mir jeder Arztbesuch fast immer in dreistelliger Höhe berechnet wird, gibt es für GKV-Patienten je nach Facharzt zwischen 30 und 80 EUR pro Quartal, ggf, zzgl. einiger anderer Leistungen, egal wie oft der Patient kommt. Und wenn das GKV-Quartalsbudget aufgebraucht ist, dann arbeitet der Arzt praktisch umsonst. Es wird zwar häufig aus Unkenntnis behauptet, für Privatpatienten könne der Arzt das 2,8-fache des "Kassensatzes" abrechnen. Das ist natürlich falsch, da Kassenleistungen nicht nach Gebührenordnung abgerechnet werden können. Insofern kann man davon ausgehen, dass ein Privatpatient im Vergleich zu einem Kassenpatienten mit gleichem Behandlungsbedarf mindestens das Zehnfache an Geld einbringt. Das ist der Grund, warum eine Praxis ohne Privatpatienten nicht wirtschaftlich zu betreiben ist.

    Sollte es zu einer Reform des Gesundheitssystems kommen und die PKV nur noch Zusatztarife anbieten dürfen, dann müssen natürlich die aktuellen Abrechnungssysteme reformiert werden. Denkbar wäre, dass man sich an der GOÄneu, die ab 2027 stufenweise in der PKV eingeführt werden soll, orientieren kann. Diese könnte nach einer Überarbeitung dann für die einheitliche Grundversorgung für alle sowie für die privaten Zusatztarife eingesetzt werden. Die Überarbeitung sollte dann zum Ziel haben, dass der Verwaltungsaufwand bei den Ärzten reduziert wird (nur noch ein möglichst einfaches und eindeutiges, einheitliches Abrechnungssystem) und die Honorierung der Ärzte in etwa auf heutigem Niveau bleibt.

    Neben dem Hochsetzen der JAEG wäre natürlich das Abschaffen der Beihilfe-Konstruktion für die Beamten (immerhin 2/3 der PKV-Versicherten) ein wirksamer Hebel. Hier dürfte allerdings mit deutlichem Widerstand der Beamten-Lobby zu rechnen sein. Das maximal Erreichbare dürfte hier eine Änderung für neue Beamte sein. Bis es hier zu wirklichen Effekten käme, würden viele Jahre vergehen.

    Aber selbst wenn die PKV sofort abgeschafft würde, was ich nur für ein theoretisches Szenario halte, hätte es, außer der Befriedigung eines Neidkomplexes, keine signifikanten Auswirkungen auf die Finanzen der GKV. Es gäbe ein kleinen positiven Effekt dadurch, dass man PKV-Versicherte Berufstätige, die dann Höchstbeiträge zahlen müssten und wahrscheinlich auch weniger Kosten verursachen würden, hinzu bekäme. Dieser Effekt würde allerdings mehr als kompensiert durch die dann ehemals PKV-versicherten Rentner, die bei geringen Beiträgen in der KVdR ein hohes Kostenrisiko darstellen. Unterm Strich wäre wohl mit einem finanziell negativen Effekt für die GKV zu rechnen.

    Auch dürfte sich die Terminsituation nicht verbessern. Dann heißt es nicht mehr: "gesetzlich oder privat" bei der Terminvergabe, sondern: "Kasse oder Selbstzahler".

    Die PKV soll ja nicht gänzlich abgeschafft werden. In einem vertikalen System aus GKV und PKV würde das komplette Geschäft der Zusatzversicherungen über die PKV laufen.

    Ich sehe es nicht so wie du, dass bei solch einer Reform es zu einem finanziell negativen Effekt für die GKV kommen würde. Denn jeder bisher PKV-Versicherte soll erstmal beim Übergang in die GKV auf Basis seiner Altersrückstellungen Zusatztarife erhalten, die seinen bisherigen Versicherungsumfang ersetzen. Und zwar zu Konditionen, die seinem ursprünglichen Eintrittsalter in die PKV entsprechen. Die überbleibenden Altersrückstellungen gehen über in den Topf für die Versichertengemeinschaft der GKV. Diese Gelder dürften sogar einen finanziell positiven Effekt für die GKV haben. Manch einer spricht hier von Enteignung, weil man das nach deutschem Recht irgendwie so auslegen kann. Dies müsste dann rechtlich so geändert werden, dass es der Eintrittsbeitrag des bisher PKV-Versicherten in das neue Gesundheitssystem ist, denn diese Person war bisher über viele Jahre kein Beitragszahler im Solidarsystem gewesen.