dass der Midijob wegfallen soll......korrekt -> der beitragsrechtliche Vorteil im sogenannten Übergangsbereich (603,01 bis 2000 EUR)----- das habe ich bislang noch nicht gelesen.
Evt kann der Fragestelle mal einen Link einstellen, woraus sich das ergeben sollte.
zur weiteren Frage: ab wann in einem Beschäftigungsverhältnis eine Krankenversicherung enthalten ist.
bisher: mehr als 603,00 EUR und zukünftig (nach allem was ich bisher verstanden habe) auch mehr als 603 EUR
Hallo Bert,
Ich zitiere hier aus einem Spiegelartikel:
- Steuer- und Beitragsrabatte für Mini- und Midijobs sollen abgeschafft werden.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/ser…ef=re-so-app-sh
Nach meiner Auffassung sind genau diese Rabatte das differenzierende Merkmal zu einem „normalen“ Job.
Ich kann mir gut vorstellen, dass weiterhin die Grenze von Minijobs herangezogen werden wird, um einen Job mit Krankenversicherung von einem Job ohne Krankenversicherung zu trennen.
Oder jeder muss einen Mindestbeitrag zur Krankenkasse unabhängig von seinem Gehalt leisten. Erst bei Überschreiten eines gewissen Bruttolohns wird der Krankenkassen Beitrag prozentual vom Lohn berechnet.
Schaun mer mal, was kommt - ich hab gedacht, dass es schon Fachleute gibt, die in ihrer Glaskugel bereits jetzt sehen, was kommen wird.