Beiträge von PeterPrima

    Bis heute habe ich noch keine Mitteilung seitens der Commerzbank über neue AGBs erhalten. Ich nutze das kostenlose Girokonto bei Eingang von 800 Euro monatlich.

    So wie ich es verstehe hat die Commerzbank keine Chance Gebühren zu erheben ohne meine Zustimmung. Kann ich die Gebühren wie eine Lastschrift dann widerrufen?

    Auf Finanztip habe ich das gefunden :

    Übergangsgeld & Reha: Was musst Du wissen?
    Wir erklären, wann das Übergangsgeld gezahlt wird, wie es sich von Krankengeld unterscheidet und was Du sonst noch zum Übergangsgeld wissen musst.
    www.finanztip.de

    3. Du steigst wieder stufenweise in den Beruf ein

    Mit einer Wiedereingliederung, auch Hamburger Modell genannt, kannst Du nach einer langen Krankheit oder einem Unfalllangsam wieder in Deinen Job zurückkehren (§ 44 SGB 9). Du arbeitest jede Woche ein paar Stunden mehr, bis Du die volle Arbeitszeit gesundheitlich wieder bewältigen kannst.

    Das Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung erhältst Du, wenn der berufliche Wiedereinstieg spätestens vier Wochen nach einer Reha beginnt, die die Rentenversicherung finanziert hat (§ 71 Abs. 5 SGB 9).

    Steigst Du nach einer längeren Krankheitsphase wieder in den Beruf ein, ohne vorher eine Reha der Deutschen Rentenversicherung gemacht zu haben, bekommst Du in dieser Zeit kein Übergangsgeld, sondern Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse (§ 74 SGB 5).

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    daher bin ich mir unsicher, ob ich für die Wiedereingliederung nun Krankengeld oder Übergangsgeld bekommen werde.

    Ich bin seit Ende November arbeitsunfähig und seit Anfang Januar im Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit ist nahtlos dokumentiert. Nun plant die Krankenkasse mich aufzufordern bei der Rentenversicherung eine Reha zu beantragen. Ich habe nun 2 Wochen Zeit dazu Stellung zu nehmen. Prinzipiell finde ich den Vorschlag gut und würde dies auch freiwillig machen.

    Ich frage mich, welche Möglichkeiten nach der Reha bestehen.

    Im besten Fall bin ich wieder arbeitsfähig und kann direkt wieder arbeiten.

    Direkt danach kommt die Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell. Und hier kommt meine Frage:

    Wovon hängt es ab, ob ich während der Wiedereingliederung Krankengeld oder Übergangsgeld erhalten werde?

    Was wäre, wenn ich nach der Reha noch nicht in der Lage bin, wieder zu arbeiten. Bekomme ich da wieder Krankengeld?

    Ich finde mit googeln keine wirklich belastbaren Aussagen und meine KK halte ich für Befangen in dieser Frage.

    Daher schon mal danke vorab für einen Hinweis auf welche Szenarien ich mich einstellen muss.

    Also in meinen Mails stand immer, das ansonsten kein Geschäftsverhältnis mehr aufrechterhalten werden kann :/

    Edit:

    Na ja, ansonsten wäre das Geschäftsverhältnis nicht rechtssicher, was nicht heißen muss, dass es gegen ein Gesetz verstößt. In der Mail von heute heißt es nur dazu:


    Neue AGB – jetzt zustimmen und Zinsen* sichern
    Guten Tag Peter….
    wir haben Sie zuletzt am 06.03.2025 erinnert, unseren neuen Vertragsbedingungen zuzustimmen. Nur mit Ihrer Zustimmung können Sie vom neuen Scalable mit 2,5 % Zinsen p.a.*profitieren.

    Stimmen Sie heute zu und sichern Sie sich 2,5 % Zinsen p.a.*

    Heute habe ich erneut eine Mail von Scalable erhalten, wonach ich HEUTE dringend den neuen AGBs zustimmen soll, um die neuen Zinsen zu bekommen. Bin gespannt, was sie morgen schreiben. Bisher ist in keiner einzigen Mail oder Kontakt mit dem Kundenservice die Option einer Kündigung des Depots genannt worden.

    Ich habe dem Wechsel genau wegen des Depotwechsels für alle im vierten Quartal nicht zugestimmt. Ich warte lieber ab, bis alle umgezogen sind und die Kinderkrankheiten beseitigt sind. Dann freue ich mich auf eine im live Betrieb getestete Plattform ebenso zu wechslen.

    Ich habe heute eine Mail von SC bekommen:

    "Sie haben noch keinen Zugriff auf das neue Scalable. Nur mit Ihrer Zustimmung können wir die Geschäftsbeziehung rechtssicher fortführen.
    Wir bitten um Ihre Zustimmung bis zum 06.03.2025. "

    Was wohl passiert, wenn ich diese Mail ignoriere?

    Diese Mail habe ich heute auch erneut bekommen. Ich habe den Scalable Support darauf kontaktiert und gefragt, bis wann ich Scalable weiterhin nutzen kann und was passiert, wenn ich ich nicht zustimme.

    Wenn das Depot dann aber unabhängig von Baader läuft wäre das ein guter Schritt wie ich finde. Eventuell laufen dann die ganzen Buchungen (Ausschüttungen, Einzahlungen etc.) besser und schneller.

    Ich frage mich gerade nur ob Scalable "Depot" kann. Sollte man nun schon alles übertragen lassen oder lieber warten?

    Genau das frage ich mich auch. Hat jemand schon Erfahrungen mit dem neuen Scalable sammeln können?

    Nachtrag : ich habe hier eine genaue Erklärung gefunden. Meine Krankenkasse hat alles richtig gemacht

    Krankengeld – richtig berechnen – Sozialrecht

    Zitat

    Das zu berücksichtigende Höchstregelentgelt richtet sich nicht nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit sondern nach dem Bemessungszeitraum für die Berechnung des Regelentgelts. Maßgeblich ist das Höchstregelentgelt des Kalenderjahres, in das der letzte Tag des Bemessungszeitraums fällt. Verändert sich das Höchstregelentgelt während der Arbeitsunfähigkeit zum 1. 1. eines neuen Jahres, ergeben sich keine Auswirkungen auf das Krankengeld. Eine Anpassung des Krankengeldes an die Entwicklung der Löhne und Gehälter findet nur über den Anpassungsfaktor für das Krankengeldes statt (vgl. § 50 Abs. 1 SGB IX).

    Dann schau einmal hier:

    https://dejure.org/gesetze/SGB_V/47.html

    Die Deckelung erfolgt bereits vorher in der Berechnung durch die BBG. Dementsprechend spielt der von Dir zitierte Höchstbetrag keine Rolle.

    Vielen Dank für Deine Mühe.

    Ich zitiere aus Deiner Quelle https://dejure.org/gesetze/SGB_V/47.html

    (6) Das Regelentgelt wird bis zur Höhe des Betrages der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt

    Explizit steht da kein Bezug zu einem Zeitpunkt, für den die Beitragsbemessunggrenze gilt. Im Kontext des ganzen Gesetzes schließe ich mich Dir an.

    Die Kraft für einen Einspruch habe ich grad eh nicht und die Aussicht auf Erfolg recht zweifelhaft.

    Dickes Danke an Dich - Du hast mir gut geholfen!

    Hallo.

    Aus welchen Entgelten berechnet sich Dein Krankengeld denn? Doch eher zu 100% aus 2024, oder?

    Ja, in 2025 habe ich ja lediglich für 6 Tage Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch meinen Arbeitgeber erhalten. Auf derSeite der AOK steht jedoch nichts davon, dass dies für den Zeitraum der Verdienstbescheinigung gilt, sondern ,wann das Krankengeld ausgezahlt wird:

    Das Krankengeld ist auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 128,63 Euro pro Tag (Wert 2025) begrenzt.

    Hallo Zusammen,

    In 2025 wurde die Beitragsbemessungsgrenze angehoben, so dass das maximale Krankengeld 128,63 Euro beträgt. In 2024 war das maximale Krankengeld 120,75 Euro.

    Ich bin seit Ende November AU und bin seit dem 7.1.2025 im Krankengeld.

    Ich habe am 4.2.2025 die Mitteilung seitens der Krankenkasse bekommen, dass mein brutto Krankengeld 120,75 Euro beträgt, also die Höchstgrenze aus 2024.

    Ich frage mich nun, ob nicht die Höchstgrenze von 2025 für mich anzuwenden ist, da ich das Krankengeld ja im Jahr 2025 beziehe.

    Habe ich da einen Denkfehler ?

    Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand da einen Tip geben kann, da ich nur sehr ungern Widerspruch einlegen mag, wenn er nicht auch fundiert ist.

    LG

    PeterPrima