Medizinische Reha nach Aufforderung durch die KK

  • Ich bin seit Ende November arbeitsunfähig und seit Anfang Januar im Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit ist nahtlos dokumentiert. Nun plant die Krankenkasse mich aufzufordern bei der Rentenversicherung eine Reha zu beantragen. Ich habe nun 2 Wochen Zeit dazu Stellung zu nehmen. Prinzipiell finde ich den Vorschlag gut und würde dies auch freiwillig machen.

    Ich frage mich, welche Möglichkeiten nach der Reha bestehen.

    Im besten Fall bin ich wieder arbeitsfähig und kann direkt wieder arbeiten.

    Direkt danach kommt die Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell. Und hier kommt meine Frage:

    Wovon hängt es ab, ob ich während der Wiedereingliederung Krankengeld oder Übergangsgeld erhalten werde?


    Was wäre, wenn ich nach der Reha noch nicht in der Lage bin, wieder zu arbeiten. Bekomme ich da wieder Krankengeld?


    Ich finde mit googeln keine wirklich belastbaren Aussagen und meine KK halte ich für Befangen in dieser Frage.

    Daher schon mal danke vorab für einen Hinweis auf welche Szenarien ich mich einstellen muss.

  • Was wäre, wenn ich nach der Reha noch nicht in der Lage bin, wieder zu arbeiten. Bekomme ich da wieder Krankengeld?

    Ja, es gibt einfach weiter Krankengeld. Während der Wiedereingliederung auch.


    Wie kommst du auf Übergangsgeld? Wenn alle Krankenwochen inkl. Lohnfortzahlung ausgeschöpft sind (78 Wochen) könntest du dich arbeitssuchend melden und da gibt es m. W. noch 3 Monate Arbeitslosengeld. Aber Übergangsgeld sehe ich nur, wenn du eine Fortbildung machen würdest.


    Bin allerdings kein Profi und lasse mich gern belehren...

  • Auf Finanztip habe ich das gefunden :

    Übergangsgeld & Reha: Was musst Du wissen?
    Wir erklären, wann das Übergangsgeld gezahlt wird, wie es sich von Krankengeld unterscheidet und was Du sonst noch zum Übergangsgeld wissen musst.
    www.finanztip.de

    3. Du steigst wieder stufenweise in den Beruf ein

    Mit einer Wiedereingliederung, auch Hamburger Modell genannt, kannst Du nach einer langen Krankheit oder einem Unfalllangsam wieder in Deinen Job zurückkehren (§ 44 SGB 9). Du arbeitest jede Woche ein paar Stunden mehr, bis Du die volle Arbeitszeit gesundheitlich wieder bewältigen kannst.

    Das Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung erhältst Du, wenn der berufliche Wiedereinstieg spätestens vier Wochen nach einer Reha beginnt, die die Rentenversicherung finanziert hat (§ 71 Abs. 5 SGB 9).

    Steigst Du nach einer längeren Krankheitsphase wieder in den Beruf ein, ohne vorher eine Reha der Deutschen Rentenversicherung gemacht zu haben, bekommst Du in dieser Zeit kein Übergangsgeld, sondern Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse (§ 74 SGB 5).


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    daher bin ich mir unsicher, ob ich für die Wiedereingliederung nun Krankengeld oder Übergangsgeld bekommen werde.