Beiträge von Dietbert

    Die LV (wenn als bAV bespart) ist ja immer beitragspflichtig. Ansonsten wäre derjenige, der mit 60 aussteigt, aber erst mit 63 eine Rente beanspruchen kann, auch mit dran.

    Ich brüte gerade über dem Satz, ob betriebliche Altersvorsorge beim mir zutrifftt, ist jegliche pauschalversteuerte LV, die vom Brutto abgeht, betriebliche Altersvorsorge? Das nur nebenbei.

    Das Kernproblem ist doch, dass die LV grundsätzlich erstmal beitragspflichtig ist. Bei Einmalzahlung hat auf 120 Monate verteilt. Darauf bezog sich sich dann meine Verständnisfrage, die LV Auszahlungen wären also eine rentenähnliche Einkünfe.

    wirst Du im Ruhestand pflichtversichert sein, was bedeutet, daß Du nach aktueller Rechtslage GKV-Beiträge nur von rentenähnlichen Einkünften zahlen wirst, nicht aber von anderen Einkünften, etwa Kapitalerträgen.

    Ich mache es mal für Doofe (mich).

    1.) Rente ist unter der Beitragsbemessungsgrenze

    Mieteinnahmen / Kapitaleinkünfte in Millionenhöhe

    Keine LV Erträge

    Keine zusätzlichen GKV-Beiträge, egal,ob pflichtversichert oder freiwillig

    2.) Rente ist über der Beitragsbemessungsgrenze (ist somit auf jeden Fall freiwillig versichert)

    Mieteinnahmen / Kapitaleinkünfte in Millionenhöhe

    Keine LV Erträge

    Keine zusätzlichen GKV-Beiträge (zahlt eh schon den Höchstbetrag)

    3.)

    Rente ist unter der Beitragsbemessungsgrenze, trotzdem freiwillig versichert

    Mieteinnahmen / Kapitaleinkünfte in Millionenhöhe

    Zusätzliche LV Erträge

    Dann zusätzlichen GKV-Beiträge auf die LV Beträge

    4.)

    Rente ist über der Beitragsbemessungsgrenze, freiwillig versichert

    Mieteinnahmen / Kapitaleinkünfte in Millionenhöhe

    Zusätzliche LV Erträge

    Keine zusätzlichen GKV-Beiträge auf die LV Beträge, weil eh Höchstsatz bezahlt wird

    Das "Problem" träte tatsächlich dann nur auf bei Arbeitnehmern / Rentner auf:

    Deren Einkommen aus Gehalt/Rente und beitrieblicher Altersvorsorge (ohne Kapitaleinkünfte) über der Beitragsbemessungsgrenze (derzeit rund 5.500 € Monat) aber noch unter der Pflichtversicherungsgrenze (derzeit rund 6.150 € im Monat) liegt.

    Seid mir nicht böse, dass ich mein Glück kaum fassen kann und über soviel Aufriss im Netz dann stark verwundert bin.

    Ich habe in sämtliche Foren und Seiten der Krankenvesicherungen immer nur gefunden, dass

    bei freiwillig Versicherten, die Beiträge auf die LV zu entrichten sind, wie auch hier:

    Krankenkassen bitten Rentnerinnen und Rentner zur Kasse | Verbraucherzentrale Hamburg

    "Bei freiwillig Versicherten hingegen zählt alles zum beitragspflichtigen Einkommen, was zum Lebensunterhalt verbraucht werden kann. Dazu gehören zum Beispiel auch Leistungen aus privaten Kapitallebensversicherungen – auch wenn dafür dann zweimal Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen."

    Nirgendwo steht, dass der Höchstbeitrag der KK nicht überschitten werden darf.:/ :/


    Davon abgesehen ist es noch nicht einmal sicher, ob Du in Deinem Ruhestand freiwillig versichert bleibst. Wenn Du eine gesetzliche Rente beziehst und 90% der zweiten Hälfte Deiner Berufstätigkeit in der GKV versichert warst (mit welchem Status auch immer), wirst Du im Ruhestand pflichtversichert sein, was bedeutet, daß Du nach aktueller Rechtslage GKV-Beiträge nur von rentenähnlichen Einkünften zahlen wirst, nicht aber von anderen Einkünften, etwa Kapitalerträgen.

    Kleiner Nachtrag: Die LV wären ja rentenähnliche Einkünfte?

    Achim Weiss

    Vielen Dank für die ausführliche und stimmig klingende Erklärung.

    (Mit den Abkürzungen habe ich angefangen weil die Forensoftware, oder meine PC Software, zarte Hinweise gegeben hat, dass man auch die Abkürzung verwenden könnte.)

    Wenn das wirklich so ist, wäre das ja ein erheblicher finanzieller Unterschied für mich. Sicher würde ich auch so nicht verarmen aber das ist natürlich ein zusätzliches Polster.

    Für mich stellen sich aber doch noch Fragen:

    - Die Lebenversicherung hatte ja meinen Arbeitgeber angeschrieben, wo und wie ich krankenversichert bin. Für eine Meldepflicht der Auszahlung hätte ja der Name der Krankenversicherung gereicht, die wollte aber genau wissen ob pflicht, freiwillig oder privat,

    das macht mich stutzig. Pratisch ein Schreiben an die Krankenkasse = Der Dietbert hat Kohle von uns bekommen, fertig. Ob es verbeitragt wird, ergibt sich dann aus meine sonstigen Beiträgen.

    - Die Aufregung im Netz über den Umstand der zusätzlichen Verbeitragung der LV Auszahlung

    kann ich dann, wenn das so zutrifft, nur noch bedingt verstehen. Im Prinzip sind ja fast alle

    die freiwillig versichert sind über der Beitragsbemessungsgrenze. Also aus meinen Verständnis:

    - Pflichgversicherte sind raus

    - Privat Versicherte sind raus

    - Freiwillig Versicherte sind dann raus, wenn sie über der Beitragsbemessungsgrenze liegen.

    - Wenn ich bei Rentenantritt wieder in die Pflichtversicherung rutsche (inkl. LV)bin ich raus.

    Problem wäre, wenn ich in Summe durch die Rente + dem monatlichen Anteil der LV Auszahlung freiweillig versichert wäre (also über die Grenze rutsche) und dann für Rente und den Anteil (120zigstel der Auszahlungssumme im Monat) Beiträge zahlen müsste, ist das so?

    Vor dem Hintergrund wäre es schlauer gewesen, wenn ich die LV schon mit 57 hätte auszahlen lassen. Was soll´s.

    Solange Du den Großteil der entscheidungsrelevanten Umstände nicht nennst...

    Fakten:

    60 Jahre alt, verheiratet, Steuerklasse 3, Kinder (alle über 30), nicht vorbestraft

    Renteneintritt Januar 2032 (oder eben später). Rentenerwartung ca. 3.200,- € im Monat

    Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit 200 K€ + p.a. (kann 10% +/- schwanken)

    Ca. 20 K€ Mieteinnahmen p.a.

    Freiwillig Versicherter in der GKV

    Auszahlung der LV am 02.01.2025, pauschalversteuert am 01.06.1992 abgeschlossen.

    Summe 110.192,- €

    Aktueller Stand:

    LV hatte sich hatte sich im Dez. 2024 sich an meine PA gewandt und Auskunft

    über den Status der KV eingeholt (gesetzlich, freiwillig oder privat).

    KK hat sich Ende Januar an mich mit Betreff Auszahlung der LV gewandt und wollte Auskunft über Renteneintritt (dass ich aktuell über BBG liegen wissen die ja). Der Satz "Erträge aus LV

    sind.. beitragspflichtig" hat mich u.a. hellhörig gemacht

    Mehr Infos habe ich auch nicht.

    Unhöflichkeit wäre egal, mangelnde Sachstandsschilderung ist aber nicht egal. Solange Du den Großteil der entscheidungsrelevanten Umstände nicht nennst, kann bei einer Diskussion nichts Sinnvolles herauskommen.

    Ich habe mich im Vorwege lange informiert und bin nur bei einem Punkt hängengeblieben, sorry aber dafür habe ich ja meine Frage gestellt.

    "Gem. aller mir vorliegenden Informationen wird die KK auf mich zukommen und mir Beiträge (Gesamtbetrag/120 auf 120 Monate verteilt) berechnen." Eigenzitat

    Du hast eine pauschalversteuerte Lebensversicherung ausbezahlt bekommen und fragst Dich, ob Du als freiwillig GKV-Versicherter darauf Krankenkassenbeiträge zahlen mußt.

    Nein, da war nicht meine Frage, siehe oben, der Umstand war und ist klar.

    Das sind zwei Paar Stiefel. Wo steht, daß auf die Auszahlung einer Lebensversicherung Krankenkassenbeiträge zu leisten sind, wenn dieser Versicherte ohnehin schon den Maximalbeitrag leistet? Mir wäre das neu.

    Genau das ist das Problem. Jetzt haben wir uns verstanden.

    Prinzipiell ja, da gibt es aber den Deckel der Beitragsbemessungsgrenze (BBG), die Du wohl sowohl jetzt mit aktivem Einkommen, als auch mit Deinen Altersbezügen überschreitest, wenn ich Dich recht verstanden habe.

    Jepp, das ist so und genau da scheiden sich die Geister. Du bist der Meinung, dass "

    Wo steht, daß auf die Auszahlung einer Lebensversicherung Krankenkassenbeiträge zu leisten sind, wenn dieser Versicherte ohnehin schon den Maximalbeitrag leistet? Mir wäre das neu."

    Andere sind wieder anderer Meinung siehe #32

    Genau dahin ging ja mein Frage.

    P.S.: Das mit dem Freibetrag war ein Lapsus von mir, sorry.

    Nee, wenn die Beitragsbemessungsgrenze erreicht ist, dann ist Schluss.

    Wenn die BBG die vollen 10 Jahre ohnehin erreicht ist, dann ist die Auszahlung der LV quasi beitragsfrei.

    Genau das wäre ja meine Idee.

    Ich zahle die nächsten 10 Jahre voraussichtlich über BGG ein. Müsste (Konjunktiv) dann keine zusätzlichen Beiträge entrichten. Das ist aber leider nicht so. Der Freibetrag zieht ausdrücklich nicht bei freiwillig Versicherten.

    Da fast alle freiwillig Versicherten ohnehin über der BGG liegen, wären dann die meisten eh raus.

    Fakt:

    Pflichtversicherte zahlen keine KV Beiträge auf ausgezahlte LV

    Privat Versicherte zahlen keine KV Beiträge auf ausgezahlte LV

    Freiwillig Versicherte zahlen die volle KV und PV Beiträge auf die LV Auszahlung

    (Regelung Summe / 120 auf 120 Monate verteil ist bekannt).

    "Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es verfassungsrechtlich zulässig zur Beitragsbemessung bei freiwillig Versicherten – anders als bei der Beitragsbemessung bei Pflichtversicherten – auch Einnahmen aus einer privaten Eigenvorsorge heranzuziehen. Daher ist es sehr wichtig, dass man darauf achtet, dass man als pflichtversicherter Rentner eingestuft wird".

    Letzteres ist bei mir leider abgefahren, da ich die LV schon ausgezahlt bekommen habe, wenn ich vorher gewusst hätte, hätte ich die LV Auszahlung ruhen lassen.

    Anders bei Mitgliedern der GKV. Hier ist zunächst zu unterscheiden zwischen Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten.

    • Für Pflichtversicherte gilt: Auf Zahlungen aus selbst abgeschlossenen Lebens- und privaten Rentenversicherungen müssen sie keine Beiträge zahlen, auf Auszahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge aber schon, sofern diese über den Arbeitgeber läuft. Dann ist der volle Beitrag für die Kranken- und Pflegekasse fällig.
    • Freiwillig Versicherte müssen sogar auf alle Renten und Auszahlungen aus privaten Renten- und Lebensversicherungen Beiträge zahlen.

    "Ein weiterer Unterschied: Pflichtversicherte haben zumindest für die Krankenversicherung einen Freibetrag, in diesem Jahr in Höhe von 176,75 Euro pro Monat. „Erst wenn für sie die gesamten Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten oder Zahlungen etwa aus einer Direktversicherung über diesen Freibetrag liegen, bekommt die Krankenkasse Geld“, sagt Expertin Weidenbach. Dabei kann einiges zusammenkommen: 14,6 Prozent für die Krankenversicherung plus im Durchschnitt 1,7 Prozent Zusatzbeitrag plus den Beitrag für die Pflegeversicherung, mit Kindern 3,4 Prozent, ohne Kinder 4,0 Prozent. Das summiert sich bei Kinderlosen auf gut 20 Prozent, Tendenz weiter steigend. " Zitat

    Quelle: https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge…%C3%A4llig-wird

    Seit 2018 gibt es einen Freibetrag für die Erhebung der GKV-Beiträge. Aktuell liegt dieser Freibetrag bei 187,25€ pro Monat. Das wird dann bei einer einmaligen Kapitalabfindung auch mit 120 multipliziert.

    Die Rechnung lautet also: (Gesamtbetrag - 120 x 187,25€) / 120

    Evtl. hilft es etwas den Schmerz zu lindern.

    Das hatte ich auch gedacht. Das ist leider nicht so. Auch der Freibetrag gilt nur für Pflichtversicherte, freiwillig Versicherte haben keinen Freibetrag.

    Guten Tag,

    man möge mir mein Unhöflichkeit verziehen und mir erlauben mich später vorzustellen aber das (1 Jahre alte) Thread Thema brennt mir unter den Nägeln.

    Ich bin einer ähnlichen Lage wie der Threadersteller. Ich habe Anfang des Jahres meine pauschalversteuerte LV ausgezahlt bekommen.

    Gem. aller mir vorliegenden Informationen wird die KK auf mich zukommen und mir Beiträge (Gesamtbetrag/120 auf 120 Monate verteilt) berechnen.

    Mein Ärger ist schon fast verflogen aber ich komme über eine Aussage nicht hinweg:

    Tatsächlich ist es aber so, dass Sie die Beiträge zu einer Direktversicherung (bis zur Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze) aus Ihrem Bruttoeinkommen bezahlt haben, d.h. ohne Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen. In solchen Fällen sind dann die späteren Einkünfte sozialversicherungspflichtig. Insgesamt zahlen Sie die Beiträge also nur einmal, nicht doppelt.

    Letztere Aussage ist für mich nicht ganz nachzuvollziehen.

    In den letzten 20 von 30 Jahren, die ich in die LV eingezahlt habe, lag ich bei der KK über der Beitragsbemessungsgrenze, habe umgangssprachlich immer den "Höchstsatz" gezahlt. Einen höheren KK Beitrag hätte ich also auch bei einem Millioneneinkommen nicht bezahlt, also auch nicht wenn ich auf die Zahlung an die LV durch AG Beiträge an die KK hätte entrichten müssen. Mehr als Höchstsatz geht ja nun mal nicht.

    Im Gegensatz zu Ihrer Aussage ist hier dann doch eine "doppel" oder zumindest eine "über"

    Beitragserhebung entstanden.

    Auch jetzt zahle ich den Höchstsatz an die KK und werden dann wohl zusätzlich noch den Betrag für die LV an entrichten müssen.

    Wie bewerten Sie das?

    Gruß aus Hamburg

    Dietbert