Die LV (wenn als bAV bespart) ist ja immer beitragspflichtig. Ansonsten wäre derjenige, der mit 60 aussteigt, aber erst mit 63 eine Rente beanspruchen kann, auch mit dran.
Ich brüte gerade über dem Satz, ob betriebliche Altersvorsorge beim mir zutrifftt, ist jegliche pauschalversteuerte LV, die vom Brutto abgeht, betriebliche Altersvorsorge? Das nur nebenbei.
Das Kernproblem ist doch, dass die LV grundsätzlich erstmal beitragspflichtig ist. Bei Einmalzahlung hat auf 120 Monate verteilt. Darauf bezog sich sich dann meine Verständnisfrage, die LV Auszahlungen wären also eine rentenähnliche Einkünfe.
wirst Du im Ruhestand pflichtversichert sein, was bedeutet, daß Du nach aktueller Rechtslage GKV-Beiträge nur von rentenähnlichen Einkünften zahlen wirst, nicht aber von anderen Einkünften, etwa Kapitalerträgen.
Ich mache es mal für Doofe (mich).
1.) Rente ist unter der Beitragsbemessungsgrenze
Mieteinnahmen / Kapitaleinkünfte in Millionenhöhe
Keine LV Erträge
Keine zusätzlichen GKV-Beiträge, egal,ob pflichtversichert oder freiwillig
2.) Rente ist über der Beitragsbemessungsgrenze (ist somit auf jeden Fall freiwillig versichert)
Mieteinnahmen / Kapitaleinkünfte in Millionenhöhe
Keine LV Erträge
Keine zusätzlichen GKV-Beiträge (zahlt eh schon den Höchstbetrag)
3.)
Rente ist unter der Beitragsbemessungsgrenze, trotzdem freiwillig versichert
Mieteinnahmen / Kapitaleinkünfte in Millionenhöhe
Zusätzliche LV Erträge
Dann zusätzlichen GKV-Beiträge auf die LV Beträge
4.)
Rente ist über der Beitragsbemessungsgrenze, freiwillig versichert
Mieteinnahmen / Kapitaleinkünfte in Millionenhöhe
Zusätzliche LV Erträge
Keine zusätzlichen GKV-Beiträge auf die LV Beträge, weil eh Höchstsatz bezahlt wird
Das "Problem" träte tatsächlich dann nur auf bei Arbeitnehmern / Rentner auf:
Deren Einkommen aus Gehalt/Rente und beitrieblicher Altersvorsorge (ohne Kapitaleinkünfte) über der Beitragsbemessungsgrenze (derzeit rund 5.500 € Monat) aber noch unter der Pflichtversicherungsgrenze (derzeit rund 6.150 € im Monat) liegt.
Seid mir nicht böse, dass ich mein Glück kaum fassen kann und über soviel Aufriss im Netz dann stark verwundert bin.
Ich habe in sämtliche Foren und Seiten der Krankenvesicherungen immer nur gefunden, dass
bei freiwillig Versicherten, die Beiträge auf die LV zu entrichten sind, wie auch hier:
Krankenkassen bitten Rentnerinnen und Rentner zur Kasse | Verbraucherzentrale Hamburg
"Bei freiwillig Versicherten hingegen zählt alles zum beitragspflichtigen Einkommen, was zum Lebensunterhalt verbraucht werden kann. Dazu gehören zum Beispiel auch Leistungen aus privaten Kapitallebensversicherungen – auch wenn dafür dann zweimal Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen."
Nirgendwo steht, dass der Höchstbeitrag der KK nicht überschitten werden darf.