Beiträge von F213

    Gemoije.

    Die Frage, ob es eigentlich fair ist, bei der Steuererklärung so zu tun, als ob alles erwirtschaftete Geld uns beiden gehört, wenn es in der Realität nicht so ist, ist recht einfach zu beantworten.

    § 26b Einkommensteuergesetz
    Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten werden die Einkünfte, die die Ehegatten erzielt haben, zusammengerechnet, den Ehegatten gemeinsam zugerechnet und, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Ehegatten sodann gemeinsam als Steuerpflichtiger behandelt.

    Demnach wird rein auf die Einkünfte der Eheleute abgestellt.
    Wie ihr das im Innenverhältnis (also untereinander) regelt (Ein-, Zwei-, Drei-Konten-Modell, prozentuale Aufteilung an Hand der Höhe der jeweiligen Einnahmen) interessiert das Finanzamt nicht.

    Das bedeutet aber auch, dass bei einer Zusammenveranlagung beide Eheleute die Steuer als Gesamtschuldner schulden.

    Aber hiervon gibt es Ausnahmen. Dies würde aber über die eigentliche Frage hinausgehen ;)

    Gemoije.

    Wie mein Vorredner bereits geschrieben hat, spielen die vorherigen Steuerbescheide keine Rolle.

    Sinn eines Lohnsteuer-Ermäßigungsantrags ist, dass Du Deine monatliche Lohnsteuer, welche vom Lohn einbehalten wird, reduzierst.

    Da bereits die Pauschalen wie z. B. die Werbungskostenpauschale in die Lohnsteuertabelle eingearbeitet sind, macht es daher nur Sinn, wenn die Pauschalen überschritten werden.

    Hiervon gibt es einige Ausnahmen, wie z. B. Eintragung eines Behindertenpauschbetrags.

    Folgendes Beispiel:
    Du hast hohe Werbungskosten auf Grund einer großen Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Diese betragen (angenommen) 5.000,- €.

    Diesen Betrag kannst Du in den Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag eintragen.

    Das Finanzamt geht nun hin und zieht die Werbungskostenpauschale ab (diese ist ja bereits in der Lohnsteuertabelle enthalten).

    Der Betrag i. H. v. 3.770,- € (5.000,- € Fahrtkosten minus Werbungskostenpauschale 1.230,- €) wird von Deinem monatlichen Bruttogehalt abgezogen.

    Von diesem Betrag wird dann die Lohnsteuer berechnet.

    Da es sich bei dem Betrag i. H. v. 3.770,- € um einen Jahresbetrag handelt, ist dieser entsprechend durch 12 Monate zu teilen. Der monatliche Freibetrag beträgt daher 314,66 €.

    Verdienst Du z. B. 6.000,- € (brutto) im Monat werden hiervon 314,16 € abgezogen so dass Du monatlich nicht mehr Lohnsteuer auf 6.000,- € zahlst sondern nur noch auf einen Bruttolohn von 5.685,34 €.

    Warum macht man sich diese Arbeit?

    Da Du die Kosten ohnehin hast, kannst Du das Finanzamt auch schon vorher daran beteiligen anstatt bis zur Erstellung Deiner Steuererklärung zu warten. Du hast somit monatlich mehr auf dem Konto.

    Dir sollte daher klar sein, dass Deine Erstattung in der Steuererklärung geringer ausfallen wird.

    Außerdem bist Du in dem o. g. Beispiel verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.

    Auch wichtig.
    Sollten sich Deine einkommensteuerlichen Verhältnisse im Laufe des Jahres ändern (z. B. weil Du nach einem Umzug nur noch 10 km bis zur Arbeitsstelle fahren musst anstatt 60 km) sollte auch der Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag angepasst oder aber zurückgezogen werden.

    Ansonsten droht eine Nachzahlung bei der Einkommensteuererklärung.

    Um eine halbwegs zuverlässige Aussage zu machen wäre wichtig zu wissen, ob Du mit Deiner Lebensgefährtin eine Haushaltsgemeinschaft bildest und wie lange sie sich in Dreden aufhält.

    Diese ideale Lösung funktioniert in der Regel aber nur bei Mitarbeitern, die im Außendienst tätig sind. Beim klassischen "Führungskräfte-Dienstwagen" wird der Dienstsitz weiterhin das Büro sein.

    Allerdings gibt es auch hier zum Beispiel die Möglichkeit, durch einen Zweitwohnsitz in unmittelbarer Nähe des Arbeitgebers effektiv Kosten zu sparen.

    Bei zum Beispiel 100 km einfacher Entfernung und einem Bruttolistenpreis von 50k auf der einen Seite und einem Zweitwohnsitz für monatlich 500 warm und einer Entfernung von noch 3 km auf der anderen Seite liegt der Kostenvorteil bei ca. 570 Euro pro Jahr (Spitzensteuersatz angenommen).

    Dies muss man sich aber genau durchrechnen oder sollte dies von einen Steuerberater durchrechnen lassen. Evtl. habe ich hier auch noch den ein oder anderen Fallsteick vergessen.

    Wenn Du ein Steuerprogram wie z. B. Wiso oder ein Elsterkonto hast, dann erstelle doch einfach mal eine Erklärung mit den von Dir angegebenen Werten.
    Dabei kannst Du ja mit den Zahlen spielen und sie in verschiedene Felder eintragen. Am Ende hast Du einen niedrigsten und einen höchsten Betrag und kannst so in etwa einschätzen was auf Dich zukommt.