Firmenwagen und Pendlerpauschale

  • Danke für diese nette Zusammenfassung, welche, zumindest im oberen Teil, aber teilweise für mich ein wenig auf Angriff wirkt. ;)

    Wenn eine sachlich zutreffende Antwort auf Deine Frage für Dich bereits ein Angriff ist, was ist dann wohl ein Steuerbescheid mit Nachzahlung? Ein Mordanschlag?


    Deinen blauen Balken hast Du Dir jedenfalls redlich verdient.

  • ... Vielleicht erlaubt ihm sein Arbeitgeber ja auch, das Fahrzeug mit nach Hause zu nehmen und es auf Arbeitgeberkosten für den Arbeitsweg zu nehmen. Hier in der Straße steht abends ein Lieferwagen einer Malerfirma vor dem Wohnhaus des (angestellten) Malers. Ich kann mir nicht vorstellen, daß auf seinem Lohnzettel 1% des Listenpreises als geldwerter Vorteil auftauchen und auch nicht, daß er mit diesem Lieferwagen seine Verwandtenbesuche und Urlaubsreisen absolviert. Aber seinen arbeitstäglichen Pendelweg dürfte er auf Kosten des Arbeitgebers erledigen.

    Das ist übrigens völlig ok, es gibt ein passendes BFH-Urteil dazu: Der Arbeitsweg gehört zur Arbeit, der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer nur hierfür ein Fahrzeug bereitstellen (das der Arbeitnehmer nicht privat nutzen darf). In diesem Fall ist das steuerneutral: Der Arbeitnehmer muß keinen geldwerten Vorteil versteuern, darf seinerseits dann aber natürlich keine Kosten für den Arbeitsweg als Werbungskosten von der Steuer absetzen, schließlich hat er keine Ausgaben für den Arbeitsweg.


  • Da wird es aber schon schwer, da der AG wie gesagt nicht weiß, wann ich da bin. Ich bin wie gesagt sehr frei bei meinen Entscheidungen.

  • Wenn eine sachlich zutreffende Antwort auf Deine Frage für Dich bereits ein Angriff ist, was ist dann wohl ein Steuerbescheid mit Nachzahlung? Ein Mordanschlag?


    Deinen blauen Balken hast Du Dir jedenfalls redlich verdient.

    Ich weiß zwar nicht was mit blauem Balken gemeint ist, aber gut.


    Fakt ist jeden Fall, dass ich auf sowas verzichten kann und Wert auf eine normale Schreibweise lege.

  • Diese ideale Lösung funktioniert in der Regel aber nur bei Mitarbeitern, die im Außendienst tätig sind. Beim klassischen "Führungskräfte-Dienstwagen" wird der Dienstsitz weiterhin das Büro sein.

    Allerdings gibt es auch hier zum Beispiel die Möglichkeit, durch einen Zweitwohnsitz in unmittelbarer Nähe des Arbeitgebers effektiv Kosten zu sparen.

    Bei zum Beispiel 100 km einfacher Entfernung und einem Bruttolistenpreis von 50k auf der einen Seite und einem Zweitwohnsitz für monatlich 500 warm und einer Entfernung von noch 3 km auf der anderen Seite liegt der Kostenvorteil bei ca. 570 Euro pro Jahr (Spitzensteuersatz angenommen).


    Dies muss man sich aber genau durchrechnen oder sollte dies von einen Steuerberater durchrechnen lassen. Evtl. habe ich hier auch noch den ein oder anderen Fallsteick vergessen.