Unabhängig von dem was die vorherigen Posts schon behandeln, sind die Einnahmen gem. EStG
§ 3 26 und 26a auch immer bei der Steuererklärung zwingend mit anzugeben.
Bei Wiso Steuer 2026(für die Steuererklärung 2025) ist das unter Einkünfte Auswählen -> Tätigkeiten und Einnahmen -> Besonderheiten bei Arbeitnehmern -> hier von nein auf ja klicken bei der Frage ob die steuerpflichtige Person steuerfreie Aufwandsentschädigungen erhalten hat.
Wie du das aber in einem Fall korrekt eintragen solltest...?
Wir in meinem Verein klären die steuerfreie Auszahlung schon bei Vertragsabschluss, um auch die Sozialabgabenfrage (die damit Zusammenhängt) gleich mit zu klären. Hinzu kommen die regelmäßigen Erklärungen der Übungsleitenden wieviel Freibetrag wir Nutzen dürfen.
Bitte bedenke das alle deine Tätigkeiten im Jahr 2025 in Summe nur 3000€ zur Verfügung stehen, egal wie viele Tätigkeiten du ausführst.