Hallo Forum,
ich wechsle in Kürze den Arbeitgeber. Bisher habe ich eine Direktversicherung bei der Allianz mit einem Höchstrechnungszins von 2,25% mit einer Versorgungszusage.
Der neue Arbeitgeber übernimmt nur DV mit Beitragszusagen und bietet selbst die Metallrente als BV an.
Ich habe gelesen, dass man nach § 4 Absatz 3 BetrAVG eine Versorgungszusage in eine Beitragszusage umwandeln kann.
Ergeben sich durch den Wechsel Nachteile?
Welches grundsätzliche Vorgehen würden Sie mir empfehlen? Übertragung? Ruhenlassen der bisherigen DV und Abschluss einer Metallrente-DV? Privates Weiterführen der bisherigen BV?
Vielen Dank!
Beste Grüße
fawn