Beiträge von Florcy11

    Danke für eure Hilfe.

    Ich glaube ich stelle ihn erstmal beitragsfrei und zahle den Betrag erstmal on top in meinen etf sparplan ein.

    Dann hoffen wir, dass die Politik ausnahmsweise mal eine gute Entscheidung hinsichtlich Riester trifft 😄

    Gern. Aus meiner Sicht erstmal die beste Entscheidung. Mit dem so stillgelegten Riester kannst du darauf hoffen, dass eines der folgenden vier Dinge eintritt:

    1. Hohes Zinsniveau zum Zeitpunkt deines Rentenbeginns (dann wird der Rechnungszins und somit auch der Rentenfaktor wieder höher liegen als heute), und du lebst auch einigermaßen lange.

    2. Es ziehen doch noch 2 oder mehr Kinder bei dir ein.

    3. Du kannst das Guthaben vor Rentenbeginn komplett zum Immobilienerwerb benutzen, bei gleichzeitig erhöhtem Zinsniveau (voraussichtlich meine Lösung, siehe oben)

    4. Gesetzesänderung und Übertragung des Guthaben in ein besseres Produkt, ggf. ohne Zwangsverrentung.

    Nur wenn all dies nicht kommt, ist wahrscheinlich die sofortige Kündigung die beste Option. Aber wie gesagt - die Zukunft kennt keiner.

    Jaja, das kommt mir bekannt vor. In den Nullerjahren malt man sich noch aus, dass man später eine Kinderschar im Haus hat und Riester ein No-Brainer ist, und am Ende hat man nur eins oder keins. Wobei, mit 40 ist es als Mann ja noch gut möglich...

    UniProfiRente ist auf jeder Fall einer der besseren Verträge (sagt Finanztip), hat aber das Problem, dass der Rentenfaktor für die Rentenversicherung ab 85J erst zu Beginn der Auszahlungsphase festgelegt wird und die Kosten dafür auch erst dann (und dann natürlich aus dem Vertragsguthaben bezahlt werden). Was nützt später ein hohes Vertragsguthaben, wenn man es nur fingerhutweise herausbekommt?

    Weiter besparen dürfte sich also momentan auch bei dir, Strobo , nicht lohnen.

    Beitragsfrei stellen ist unkritisch, kann man es jederzeit wieder aufnehmen. Würde ich an deiner Stelle erstmal so machen, wenn nicht klar ist, ob doch nochmal Kinder oder eine Immobilie Thema wird. Vielleicht findet Klingbeil auch Lindners alte Unterlagen zur Riester-Reform in der Schublade, wer weiß.

    Kündigen ist hart, ob sich das lohnt hängt davon ab was man dann noch rauskriegt.

    Cheers, Sparplan!

    Meiner erster ETF-Sparplan überhaupt läuft seit diesem Monat (zuvor habe ich nur Riester und Rentenversicherungen bespart und zwischendurch mal ne Einmalanlage gegönnt), und für die erste Ausführung am 7.4. habe ich gleich unerwartet viele Bruchstück-Anteile bekommen.


    Das Wasser im Wein trägt dabei übrigens das hübsche Wort "Renditereihenfolgerisiko": Kurz vor meiner Rentenphase wird es dann den großen globalen Klimacrash geben, bei dem dann jahrzehntelange "Gesetze" des Aktienmarktes auch nicht mehr gelten werden.

    Das ist die völlig richtige Haltung und diese ist auch konsequent.

    Neulich fragte mich jemand, was er mit seinen BASF Aktien machen soll, die er seit 2010 hält, die ihm irgendwie gar keine Freude machen.

    Da hab ich auch gesagt:“ würdest du die jetzt noch einmal kaufen?“

    Wenn nicht, weg mit dem Schrott

    Ist es wirklich so einfach?

    Angenommen, ich hätte im Februar NVIDIA Aktien im Depot gehabt... hätte ich sie mit Gewinn abverkauft? Eher nein, denn ich will ja von dem "Zinseszins-Efekt" profitieren, den Finanztip immer als "entscheidenden Hebel für den Vermögensaufbau" propagiert.

    Hätte ich mir bei den möglicherweise völlig überbewerteten Kursen aber neue Aktien gekauft? Auch nicht.

    Ich denke schon, dass es eine Berechtigung hat, eine einmal eingeschlagene Strategie auch eine Zeitlang durchzuziehen.

    Im konkreten Fall würde ich aber auch wechseln, siehe oben.

    Der Fond scheint mir ein Beispiel dafür zu sein, dass ein Großteil der aktiv gemanagten Fonds es nicht schafft, langfristig eine Rendite von breit gestreuten ETFs zu erreichen.

    Zudem kann man sich klar machen, dass die eigenen Konsumentscheidungen (und Wahlentscheidungen etc...) der deutlich stärkere Hebel ist, um nachhaltige Firmen/Branchen zu unterstützen als die eigenen Investmententscheidungen.

    Ich würde mich ganz klar dafür zu entscheiden, die Fondanteile zu verkaufen, die Verluste zu realisieren und das frei werdende Kapital in einen weltweit streuenden ETF zu investieren - da scheint mir über die nächsten Jahre das stärkste Erholungspotential zu sein.

    Ich würde auch versuchen, in der Zukunft Abgeltungssteuer zu sparen, indem ich die Fondanteile vor dem Verkauf in ein Depot bei einer anderen Bank verschiebe, bei der demnächst keine Zinserträge und Vorabpauschalen anfallen - bis ich irgendwann in der Zukunft in dem Depot mal einen größeren Gewinn realisieren kann.

    Also über die Kosten beim Anbieter mache ich mir nun wenig Gedanken, da sind es jeweils 150 EUR, egal, ob ich den Vertrag kündige, das Kapital auf einen anderen Anbieter übertrage oder für Wohnzwecke entnehme.

    Bei einer reinen Entnahme zu Tilgungszwecken sollten eigentlich auch keine Kosten für Neuabschlüsse anfallen - der Artikel der VZ Hamburg passt da nicht, weil dort nur von einem (neuen) Riester-Bausparvertrag die Rede ist.

    Zu vergleichen sind also aus meiner Sicht wiederum die Höhe der bisher erhaltenen Zulagen/Steuervorteile (bei Kündigung jetzt!) mit der prognostizierten Steuerlast im Alter durch durch die Auflösung des Wohnförderkontos (bei Entnahme). Das finde ich aber nicht trivial. Habe jetzt aber trotzdem erstmal die Anfrage an die ZfA gestellt, was bei Kündigung zurückzuzahlen wäre.

    Ich habe das tatsächlich kürzlich so gemacht bei der ING, mit einer Einmalanlage von Februar 2025, um den Effekt mal "auszuprobieren".

    - Sparerpauschbetrag für 2025 wird bei mir ohnehin überschritten, aufgrund der Umschichtung eines alten, aktiven Fonds in ETF, der aber zu dem Zeitpunkt im Gewinn war, plus noch auflaufende Zinsen aus Tagesgeld plus Vorabpauschalen.

    - die kürzlich verkauften ETF-Anteile waren 200 EUR im Minus.

    Aber dann bei der Abrechnung die unschöne Überraschung: Der Verlusttopf füllt sich nicht mit 200 EUR, sondern nur mit 140 EUR. Die Pauschalbesteuerung von 70% gilt offenbar nämlich auch bei Verlusten, nicht nur bei Gewinnen (!!), deswegen passt deine Beispielrechnung oben nicht ganz.

    - für einen ähnlichen Betrag habe ich dann Anteile eines anderen Anbieters auf den gleichen Index gekauft (die inzwischen übrigens auch wieder 200 EUR im Minus sind...)

    - durch die 140 EUR im Verlusttopf spare ich immerhin dieses Jahr ca. 37,80 EUR Kapitalertragssteuer, abzüglich Kosten bei der ING durch Verkauf und Neukauf.

    Also irgendwie insgesamt etwa 20 EUR Gewinn durch die Steuerstundung.

    Wie gesagt, das ganze verbuche ich eher so als ein "Ausprobieren was passiert". ;)

    Cool, danke euch für die weiteren Erläuterungen und anderen Meinungen!

    Ich denke, ich werde mich tatsächlich für den Wohnriester Anfang 2028 erscheinen, jedenfalls sofern die Zinsen für eine Prolongation bis dahin nicht unter die 2% fallen. Ein wenig gutes Gefühl rührt daher, dass ich aber auch zu den Leuten gehöre, die die genauen Regelungen des Wohn-Riester nicht wirklich aus dem Text des §92a EStG herauslesen können. Beispiel: Wie ist das mit der Ablösung vom Wohnförderkonto, was genau bestimmt den "Beginn der Auszahlungsphase"? In meinem derzeitigen Riester-Vertrag, der dann durch das Wohnförderkonto abgelöst werden soll, ist der 1.12.2043 festgelegt, also 13 Monate vor dem 67. Geburtstag - also in einem Jahr, in dem ich vermutlich noch voll arbeite und dann eine entsprechend hohe Steuerlast hätte. Gilt das Datum dann weiterhin, trotz Auflösung des alten Vertrags nach Entnahme des Guthabens? Oder lege ich den Zeitpunkt neu fest, wenn ich den Antrag auf Entnahme des Riester-Guthabens stelle? Dann würde ich natürlich den spätestmöglichen Zeitpunkt (2045) wählen, wenn der Grenzsteuersatz nach Ausscheiden aus dem Arbeitsleben niedriger ist.

    Hornie : Die 2100 EUR Eigenbeitrag pro Jahr sind sowohl bei laura_cb als auch bei mir bereits inklusive Zulagen, es fallen dann einfach um circa die Mitte jedes Kalenderjahrs die monatlichen Lastschriften aus. Siehe Zeile "Verrechnete Beiträge aus zugeflossenen Zulagen".

    Danke für die Idee, Muenchner, aber ich verstehe den Vorschlag ebenfalls nicht. "Vertrag bis zum Ende fortführen" und "Auflösen" zugunsten Wohn-Riester sind zwei Optionen, die sich gegenseitig ausschließen. Immerhin: Die Voraussetzungen wären gegeben, im unserem Haus will ich bis mindestens 70 wohnen bleiben, und die Restschuld sollte auch 2028 noch höher sein als das Riester-Guthaben. Ich muss mir also nicht spontan noch ein Sanierungsmodell überlegen.

    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier im Finanztip Forum und bin auf die super Videos von Finanztip auch erst in den letzten Wochen gestoßen, im Rahmen meines Midlife-Checkups. Ich habe schon viel gelernt und umgesetzt (z.B. gezielter ETF-Sparplan statt planloser Einmalanlagen wie bisher), aber am schwierigsten finde ich auch die Frage, was ich mit meinem alten Riester-Vertrag mache. Und es sieht so aus, dass ich fast den gleichen Vertrag habe wie laura_cb, deswegen gleich mal hier weiter.

    Erstmal zum Thema Rentenfaktor: In den originalen Vertragsunterlagen steht "garantierter Rentenfaktor 40,22", und das wird auch im nachfolgenden Text nicht eingeschränkt.

    Auch die Zahl bei "garantierte monatliche Rente zum Rentenbeginn [...]" hat sich in den Mitteilungen der letzten Jahre nicht verändert.

    Ich denke also, wir können da ganz beruhigt sein, laura, da wir wohl einen deutlich höheren Rentenfaktor haben als es in meisten Neuverträgen derzeit gibt.

    Ein Problem dieses Vertrags sehe ich da eher mit dem Fond, der vergleichsweise hohe Kosten hat, aber eher nur so mäßige Erträge gibt (WKN: A0Q5MC). Über die Restlaufzeit von 18,5 Jahren würde es mit einem günstigen ETF wohl deutlich bessere Rendite geben. Aber dazu müsste ich den Vertrag kündigen, ein Fondwechsel innerhalb des Vertrags geht nicht.

    Daher stehe auch ich nun vor der Frage, was tun mit dem Vertrag. Normal weiterbesparen mit maximaler Summe (2100 EUR), mit Mindestbeitrag 60 EUR pro Jahr weiterbesparen oder beitragsfrei stellen?

    Oder alternativ doch kündigen, oder sogar Anfang 2028 zur Restschuldtilgung der Immobilie verwenden, wenn die Zinsbindung ausläuft (=Wechsel in Wohnriester)?

    Bei uns ist es so, dass es wohl bei einem Kind (5 J alt) bleibt, dieses Jahr geht also die sechste Kinderzulage in den Vertrag. Als Beamter werde ich zudem in der Auszahlungsphase eine etwas höhere Steuerlast haben als wenn ich Angestellter geblieben wäre.