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chinesische oma aus china nach deutschland holen und als erziehungsfachkraft für die enkel einstellen, geht das?
1. Familiennachzug – Großmutter aus China nach Deutschland holen
a) Grundsätzlich kein Anspruch auf Familiennachzug für Großeltern
Nach deutschem Aufenthaltsrecht (Aufenthaltsgesetz, AufenthG) besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Familiennachzug für Großeltern, auch wenn sie nahe Angehörige sind.
Familiennachzug ist im Regelfall nur möglich für:
Ehepartner
minderjährige Kinder
Eltern von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
b) Ausnahmen in Härtefällen
In seltenen Ausnahmefällen kann ein Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen (§ 36 Abs. 2 AufenthG) erteilt werden, z. B. bei Pflegebedürftigkeit der Großmutter oder besonderen Bindungen. Diese Ausnahmen sind jedoch sehr restriktiv.
2. Großmutter als „Erziehungsfachkraft“ anstellen
a) Erziehungsfachkraft = geschützter Beruf
Der Begriff „Erziehungsfachkraft“ ist in Deutschland mit bestimmten Qualifikationen verbunden (z. B. staatlich anerkannte Erzieherin, Sozialpädagogin).
Eine Großmutter ohne entsprechende Ausbildung und ohne Anerkennung ihrer Qualifikation in Deutschland zählt nicht als Fachkraft.
b) Beschäftigung als Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung
Grundsätzlich kann eine Privatperson eine ausländische Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung einstellen – allerdings nur unter strengen Bedingungen.
Voraussetzung: Die Person muss eine Arbeitserlaubnis erhalten – und dafür braucht es in der Regel einen anerkannten Berufsabschluss und ein konkretes Arbeitsangebot.
c) Visum zur Erwerbstätigkeit
Für eine Drittstaatsangehörige wie eine chinesische Großmutter ist es nicht realistisch, ein Visum zur Erwerbstätigkeit in einem privaten Haushalt zu erhalten, insbesondere ohne formale Qualifikationen und Deutschkenntnisse.
3. Realistischere Alternativen
Besuchsvisum (Schengen-Visum): Für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Möglich, wenn die Großmutter ihre Enkel besuchen will. Kein Arbeiten erlaubt.
Nationales Visum für Familienzusammenführung: Nur bei besonderer familiärer Abhängigkeit (z. B. Pflegebedürftigkeit auf beiden Seiten), aber sehr schwer durchsetzbar.
Au-pair-Visum? Nicht möglich für Großeltern. Nur für junge Erwachsene (18–26 Jahre).
Fazit:
Nein, die Großmutter aus China kann nicht legal als Erziehungsfachkraft nach Deutschland geholt und angestellt werden, da sie weder eine anerkannte Qualifikation mitbringt noch Anspruch auf Familiennachzug hat. Kurzzeitige Besuche sind per Schengen-Visum möglich, aber eine dauerhafte und bezahlte Tätigkeit ist rechtlich kaum umsetzbar.