Beiträge von Totalverwirrt

    Macht wohl keinen Sinn mehr sachlich zu antworten, der TE ist nicht auf sinnvolle Antworten aus, auf Wiedersehen….

    Ich wundere mich schon die ganze Zeit, wie viele Foristen sich die Mühe machen, dem TE etwas zu erklären, was mit gesundem Menschenverstand ohnehin klar sein sollte. Dieser Thread ist diesbezüglich die logische Fortsetzung seiner Fragen zum magischen Dreieck bei der PKV. Ich schenke meine Zeit lieber Menschen, die wirklich nach Antworten suchen.

    Ich wollte eine Info, was vereinfachtes Steuerhändling, keine Quellensteuer bedeutet. Danke!

    Die Erklärung bekommst du, wenn du auf der Raisin-Seite einfach diese Felder anklickst:

    „Vereinfachtes Steuerhandling“ bedeutet, dass Raisin für dich die Kapitalertragsteuer, den Soli und ggf. die Kirchensteuer abführt. Wenn das nicht dabei steht, musst du die Zinsen selbst über die Steuererklärung versteuern.

    „Keine Quellensteuer“ steht oft bei ausländischen Banken dabei. In diesen Ländern fällt dann für deutsche Anleger keine Quellensteuer des jeweiligen Landes an. In Deutschland besteht aber natürlich trotzdem Steuerpflicht.

    Bisher haben bei mir DKB, Comdirect und Traders Place alle nicht rückwirkend am 2.1. gebucht sondern mit dem Datum der tatsächlichen Buchung (zwischen 13. und 26.01.). Finanzen net Zero und Consors haben bei mir noch nichts gebucht. So viel dazu, dass immer zum 2.1. gebucht würde…

    Finanzen Net Zero und Comdirect haben bei mir schon vor über einer Woche gebucht, beide mit Wertstellung 2.1. und sehr transparenter Berechnung der Beträge

    Als erstes würde ich in den Versicherungsbedingungen nachschauen, ob die Allianz auf die Pflegegrade der gesetzlichen Pflegeversicherung abstellt. Wenn das so ist (was ich vermute), habt Ihr überhaupt nichts zu befürchten und die Übersendung des Pflegegutachtens dient nur dem Nachweis der Anspruchsberechtigung. Wenn es dagegen, wie im Beispiel der Ergo in dem YouTube-Film, eigene Kriterien für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit gibt, ist die Sache etwas heikler, aber natürlich bräuchte die Allianz gerade in diesem Fall das komplette Pflegegutachten. Fazit: Ja, das Pflegegutachten müssen sie bekommen.

    Wegen der Leistungsauskunft der KK für 2013 bis 2018 geht es wahrscheinlich darum, ob bei Antragstellung die Gesundheitsfragen korrekt beantwortet wurden. Hier bin ich überfragt, ob das jetzt noch überprüft werden darf.

    der Arbeitgeber hat ein "Günstigerberechnung" gemacht und möchte die Rente eigendlich nicht bezahlen sondern wie ober geschrieben alles auf einmal bzw auf bis zu 15 Jahre verteilt.

    nach meinen Berechnungen ist aber nach ca. 15 Jahren die Rente schon 135.000€ "wert". und steigt weiter und hört ja nicht auf...

    Arbeitgeber wollen oft lieber Einmalzahlungen oder Ratenzahlung leisten, denn bei einer lebenslangen Rente tragen sie das „Langlebigkeitsrisiko“, d.h. das Risiko, dass der Leistungsempfänger sehr alt wird….

    Ich würde hier nicht nur die jeweiligen Steuerabzüge vergleichen, sondern mir auch überlegen, ob ich dem Arbeitgeber zutraue, dass er mir die Rente in z.B. 15 Jahren weiterhin korrekt auszahlt und auch, wie mein eigener Gesundheitszustand ist. Insofern solltest du dir und uns auch die Frage aus #4 beantworten.

    Als Rentner ist man nicht „automatisch“ in Steuerklasse 6, sondern nur dann, wenn man die bessere (als Verheirateter 3, 4 oder 5) woanders angegeben hat, oder eben nirgendwo angegeben hat. Du könntest also tatsächlich, wie von der Personalabteilung vorgeschlagen, die Steuerklasse wechseln und hättest dann einen niedrigeren Lohnsteuerabzug, der aber ja, wie von meinen Vorrednern betont, sowieso nur eine Vorauszahlung auf die Steuerschuld ist.

    Wenn ich die Hz/WW-Abrechnung richtig interpretiere, hast du im Abrechnungszeitraum weder Kalt- noch Warmwasser verbraucht. Das kann ja eigentlich nicht sein, dieser vermutliche Fehler wäre aber ja zu deinen Gunsten.

    Weiter ist - entgegen der Aussage der Hausverwaltung - der Vermieteranteil an den CO2-Kosten in Höhe von EUR 2,39 noch nicht berücksichtigt.

    Insgesamt würde ich die Füße stillhalten und mich über die hohe Rückerstattung freuen.

    Wenn es genug Kunden betrifft die sich melden, kann durch diese kleinen Beträge durchaus ein Millionen Schaden entstanden sein...

    Der Verwaltungsaufwand, diese Mini-Schäden zu kompensieren, dürfte um ein Vielfaches höher sein. Volkswirtschaftlich absoluter Unsinn.

    Es gibt hier auch einen Hinweis von einem Comdirekt-Kunden, dass die Rückbuchung das Wertstellungsdatum 22.12.2025. Also keine alleinige Verschwörung der ING.

    Auch meine Sparkasse hat mit Wertstellung 22.12. zurückgebucht.

    Ich werde mich darüber weder bei der HUK24, noch bei meiner Sparkasse beschweren, denn dank eines schnellen Transfers vom Tagesgeldkonto war mein Giro übers Wochenende nicht im minus. Und den Zinsverlust vom Tagesgeldkonto kann ich verschmerzen.

    …. Vor einigen Wochen gab es ein Angebot für den Umstieg auf das Metal-Konto für 3 Monate zum reduzierten Preis. Ich wollte das Ganze mal testen und habe daraufhin abgeschlossen.

    Aufgrund dieser Beschreibung in deinem Beitrag #1 schließe ich mich meinen Vorrednern an, dass das Vorgehen der N26 rechtlich korrekt ist: Du hast das Angebot der N26 angenommen, auf ein anderes Kontomodell UMZUSTEIGEN. Als Anreiz für den Umstieg gab es 3 Monate reduzierte Gebühren.

    Dir wurde also gerade nicht angeboten, dein altes Kontomodell ruhen zu lassen und parallel das andere Kontomodell unverbindlich und kostenlos für 3 Monate zu testen.

    Dein Besitzstand aus dem alten Modell ist daher auch meiner Ansicht nach durch den Kontomodellwechsel weg.

    Ich gehe mal davon aus, dass JuleB ein wenig über die finanziellen Verhältnisse der Mutter weiß und wenn die früher nicht besonders gut waren, sind sie jetzt nach Pflegeheimaufenthalt und Schwester als (befreite) Betreuerin sicher nicht besser.

    Wenn das so ist, würde ich sofort einen Termin mit dem Amtsgericht Nachlassgericht (an meinem Wohnort) vereinbaren und die Erbschaft ausschlagen.

    Die TE schreibt selbst, dass ihre verstorbene Schwester (nicht Mutter) ein Sozialfall war. Das würde ich als Fakt unterstellen und nicht lang mit Nachlassverzeichnis etc. rummachen, sondern gleich die Erbschaft ausschlagen. Die andere Schwester, die ja Betreuerin der Verstorbenen war und die Bestattung auch organisiert hat, kann das wohl nicht mehr, deren 6-Wochen-Frist ist vermutlich abgelaufen. Sie ist dann nach meiner Recherche allein für die Bestattungskosten verantwortlich.

    (Unabhängig davon würde ich persönlich mich auf freiwilliger Basis in gewissem Umfang an den Kosten beteiligen, immerhin geht es um die eigene Schwester, und das Verhältnis wird ja nicht „schon immer“ zerrüttet gewesen sein.)

    Zu früh gefreut, heute steht es in der Ankündigung. (Traurig , dass die ING das nur einen Tag früher bekannt gibt).

    Nicht schlecht, bei den Millionen Kunden 2 Wochen vor Termin die Kohle einzuziehen. Kann man noch prima verzinst anlegen bis zum eigentlichen Termin, neues Gebaren der Versicherer?

    Auf der Homepage der HUK24 steht, dass sie mit Hochdruck daran arbeiten, die Abbuchungen zum 19.12. nicht durchführen zu lassen oder den Betrag unverzüglich wieder zurückzuerstatten und später korrekt abzubuchen.

    Also kein neues Gebaren der Versicherer, sondern ein bedauerlicher Fehler, der schnellstmöglich korrigiert wird.