Beiträge von Totalverwirrt

    Wenn ich die Hz/WW-Abrechnung richtig interpretiere, hast du im Abrechnungszeitraum weder Kalt- noch Warmwasser verbraucht. Das kann ja eigentlich nicht sein, dieser vermutliche Fehler wäre aber ja zu deinen Gunsten.

    Weiter ist - entgegen der Aussage der Hausverwaltung - der Vermieteranteil an den CO2-Kosten in Höhe von EUR 2,39 noch nicht berücksichtigt.

    Insgesamt würde ich die Füße stillhalten und mich über die hohe Rückerstattung freuen.

    Wenn es genug Kunden betrifft die sich melden, kann durch diese kleinen Beträge durchaus ein Millionen Schaden entstanden sein...

    Der Verwaltungsaufwand, diese Mini-Schäden zu kompensieren, dürfte um ein Vielfaches höher sein. Volkswirtschaftlich absoluter Unsinn.

    Es gibt hier auch einen Hinweis von einem Comdirekt-Kunden, dass die Rückbuchung das Wertstellungsdatum 22.12.2025. Also keine alleinige Verschwörung der ING.

    Auch meine Sparkasse hat mit Wertstellung 22.12. zurückgebucht.

    Ich werde mich darüber weder bei der HUK24, noch bei meiner Sparkasse beschweren, denn dank eines schnellen Transfers vom Tagesgeldkonto war mein Giro übers Wochenende nicht im minus. Und den Zinsverlust vom Tagesgeldkonto kann ich verschmerzen.

    …. Vor einigen Wochen gab es ein Angebot für den Umstieg auf das Metal-Konto für 3 Monate zum reduzierten Preis. Ich wollte das Ganze mal testen und habe daraufhin abgeschlossen.

    Aufgrund dieser Beschreibung in deinem Beitrag #1 schließe ich mich meinen Vorrednern an, dass das Vorgehen der N26 rechtlich korrekt ist: Du hast das Angebot der N26 angenommen, auf ein anderes Kontomodell UMZUSTEIGEN. Als Anreiz für den Umstieg gab es 3 Monate reduzierte Gebühren.

    Dir wurde also gerade nicht angeboten, dein altes Kontomodell ruhen zu lassen und parallel das andere Kontomodell unverbindlich und kostenlos für 3 Monate zu testen.

    Dein Besitzstand aus dem alten Modell ist daher auch meiner Ansicht nach durch den Kontomodellwechsel weg.

    Ich gehe mal davon aus, dass JuleB ein wenig über die finanziellen Verhältnisse der Mutter weiß und wenn die früher nicht besonders gut waren, sind sie jetzt nach Pflegeheimaufenthalt und Schwester als (befreite) Betreuerin sicher nicht besser.

    Wenn das so ist, würde ich sofort einen Termin mit dem Amtsgericht Nachlassgericht (an meinem Wohnort) vereinbaren und die Erbschaft ausschlagen.

    Die TE schreibt selbst, dass ihre verstorbene Schwester (nicht Mutter) ein Sozialfall war. Das würde ich als Fakt unterstellen und nicht lang mit Nachlassverzeichnis etc. rummachen, sondern gleich die Erbschaft ausschlagen. Die andere Schwester, die ja Betreuerin der Verstorbenen war und die Bestattung auch organisiert hat, kann das wohl nicht mehr, deren 6-Wochen-Frist ist vermutlich abgelaufen. Sie ist dann nach meiner Recherche allein für die Bestattungskosten verantwortlich.

    (Unabhängig davon würde ich persönlich mich auf freiwilliger Basis in gewissem Umfang an den Kosten beteiligen, immerhin geht es um die eigene Schwester, und das Verhältnis wird ja nicht „schon immer“ zerrüttet gewesen sein.)

    Zu früh gefreut, heute steht es in der Ankündigung. (Traurig , dass die ING das nur einen Tag früher bekannt gibt).

    Nicht schlecht, bei den Millionen Kunden 2 Wochen vor Termin die Kohle einzuziehen. Kann man noch prima verzinst anlegen bis zum eigentlichen Termin, neues Gebaren der Versicherer?

    Auf der Homepage der HUK24 steht, dass sie mit Hochdruck daran arbeiten, die Abbuchungen zum 19.12. nicht durchführen zu lassen oder den Betrag unverzüglich wieder zurückzuerstatten und später korrekt abzubuchen.

    Also kein neues Gebaren der Versicherer, sondern ein bedauerlicher Fehler, der schnellstmöglich korrigiert wird.

    Huk24 bucht am 19.12.2025 (Wertstellung) den Versicherungsbeitrag fürs nächste Jahr (fällig 1.01.2026).

    Dieses Geschäftsgebaren empfinde ich als merkwürdig. Stehe ich damit allein?

    Nein, damit stehst du nicht allein. Auch bei mir ist die Abbuchung mit Wertstellung 19.12. angekündigt. Ich bin seit einem Vierteljahrhundert bei der HUK24, es ist das erste Mal, dass sie vor der Fälligkeit 02.01. abbuchen.

    Ihr könntet den Spiess ja auch umdrehen: deine Eltern setzten dich als Alleinerben ein.

    Dagegen kann deine Schwester natürlich angehen, und ihren Pflichtteil einfordern, aber dazu müsste sie dann halt auch selber aktiv werden und sich "sichtbar", soll heissen "kontaktierbar" machen.

    Und wenn du magst kannst du dann freiwillig auch das Erbe ganz geschwisterlich 50/50 mit ihr teilen. Vielleicht findet ihr ja so doch noch wieder zusammen?

    Da könnte dann evtl. unnötig viel Schenkungssteuer-/Erbschaftsteuer anfallen: Zum einen beim TE als Alleinerbe der beiden Elternteile (Freibetrag jeweils 400.000) und bei der Schwester in Höhe der Schenkung durch den TE (25% des jeweiligen Erbes; Freibetrag aber nur 20.000!). Besser wäre es, den TE testamentarisch zum Alleinerben zu machen und der Schwester ein Vermächtnis etwa in Höhe ihres Erbteils zuzusprechen, anrechenbar auf den Pflichtteil. Genaue Ausformulierung unbedingt durch einen spezialisierten Notar.

    Und wieso läuft das dann beim Arbeitsrecht so ganz anders?

    Das hat sozialpolitische Gründe: Kläger vor den Arbeitsgerichten sind in der überwiegenden Zahl der Fälle Arbeitnehmer, und diese sollen nicht unnötige Angst vor einer Klage gegen den (scheinbar oder tatsächlich mächtigeren) Arbeitgeber haben. Deswegen sind z.B. auch die Gerichtskosten niedriger als vor den normalen Zivilgerichten.

    Ich hätte auch eine Frage zu Raisin und Festgeld. FT empfiehlt die Schwedische Bank HOISTSpar , nicht aber Brocc, die mehr Zinsen abwirft (auf 3 Jahre 2,92 - 2,96%). Beide haben AAA. Gibt es einen Grund? Beide sind in der Stiftung Warentest-Bestliste (lt. Raisins Angaben, ich habe diese nicht vorliegen).

    Das AAA bezieht sich auf das einlagensichernde Land Schweden, nicht auf die konkrete Bank.