Von 265€ auf 390€ sind aber dann doch "nur" +47%
Michel1 schreibt aber Erhöhung UM 390€, nicht AUF 390€.
Von 265€ auf 390€ sind aber dann doch "nur" +47%
Michel1 schreibt aber Erhöhung UM 390€, nicht AUF 390€.
Es sind 390€ im Monat, also rund 4700€ mehr pro Jahr!
Wenn die 390€ 147% des bisherigen Beitrags sind, dann liegt dieser bei nur 265€. Wow, das ist wirklich günstig.
Ich hätte auch eine Frage zu Raisin und Festgeld. FT empfiehlt die Schwedische Bank HOISTSpar , nicht aber Brocc, die mehr Zinsen abwirft (auf 3 Jahre 2,92 - 2,96%). Beide haben AAA. Gibt es einen Grund? Beide sind in der Stiftung Warentest-Bestliste (lt. Raisins Angaben, ich habe diese nicht vorliegen).
Das AAA bezieht sich auf das einlagensichernde Land Schweden, nicht auf die konkrete Bank.
Prüfe mal ob die Rechnung schon im Portal ist. Bei mir wurde der Beitrag gesenkt. Ich meine dann besteht keine Verpflichtung rechtzeitig zu erinnern seitens des Versicherers.
Meine HUK24-Rechnung ist auch seit einigen Tagen im Portal. Nur EUR 0,79 mehr als im Vorjahr, rund 25 Euro weniger (!) als bei Neuabschluss dort und rund 60 EUR weniger als der billigste Anbieter bei Check24. Alle Zahlen auf Jahresbasis und bei recht hohem SF-Rabatt. Ich bleibe natürlich bei der HUK24.
Ahem. Zugegeben.
Mich hätte aber doch interessiert, wie das mit den Krankenkassenzahlungen ist: Die Einmalzahlung wird fiktiv auf 120 Monate verteilt und in dieser Zeit verbeitragt. Der Freibetrag steigt jährlich. Das sollte doch dazu führen, daß ein immer kleinerer Restbetrag verbeitragt wird. Ist das denn so?
Ja, das ist so. Allerdings stehen dem mutmaßlich weiter steigende GKV-Beitragssätze gegenüber. Zu beachten ist weiterhin, dass es in der PflV keinen Freibetrag gibt.
Ich habe auch eine betriebliche Altersvorsorge, in die mein Arbeitgeber freiwillig einzahlt. Die gilt dann aber bis zu meinem Tod. Warum gilt Deine nur bis 2034?
Vermutlich schlicht deshalb, weil der Arbeitgeber durch Zusage einer Zeitrente (statt einer lebenslangen Rente) das Langlebigkeitsrisiko vermeiden konnte. Diese Zeitrente muss gemäß Betriebsrentengesetz um 1% p.a. steigen, dann entfällt die ansonsten vorgeschriebene Anpassungsprüfung alle 3 Jahre.
Hier bin ich in einer ganz ähnlichen Situation wie Du:
…… Dabei kann bei der bAV zwar die Fünfteltegelung angewendet werden, grundsätzlich muss aber der Gesamtbetrag versteuert werden und wird auch zu 100% herangezogen zur GKV/ PV.
Ergebnis: Unterm Strich kommt netto bei der bAV weniger raus als bei Investition des Nettogehalts in den ETF.
Der TE ist in der PKV, d.h. bei ihm fallen keine Abzüge für GKV/PV an. Dies führt erheblich schneller zur Vorteilhaftigkeit der BAV als in der Situation von Planschkuh.
Mit Renteneintritt fällt auch die Prämie für das Krankentagegeld weg. Außerdem mildert das „Guthaben“ aus dem gesetzlichen Beitragszuschlag ab Alter 65 (vorübergehend) den Prämienanstieg.
Die Altersrückstellungen sind für die extrem hohen Kosten im Alter gedacht. Wie man da auf die Idee kommt das man weniger zahlt???? Weniger vielleicht als jemand der im gleichen Alter neu in die PKV kommt…. Aber ganz sicher wird es nicht günstiger und das erwartet auch keiner.
Dieser Einwand ist richtig, man hätte das aber auch höflicher/freundlicher sagen können.
Hallo, ja es ist der GesundheitVario1600...
Der GesundheitVario ist ein Unisextarif, d.h. da kann man nicht, wenn‘s eng wird, in den Standardtarif wechseln. Meinem Mann, zuvor CompactPrivatOptimal, hatten sie ihn auch vorgeschlagen, das gefiel uns aber nicht. Mein Mann ist stattdessen zum 01.01.25 in den GesundheitComfort in der Bisex-Variante gewechselt, den ich selbst auch seit fast 15 Jahren habe. Noch haben wir unser Erhöhungsschreiben nicht bekommen, ich werde dann berichten.
Das werde ich dann auch mal probieren.... Danke für den Tipp!
Ich bin seit 30 Jahren auch bei der HUK24 und mache den Vergleich immer wieder mal, stelle aber dann nicht zwingend um, auch wenn das neue Angebot auf den ersten Blick billiger ist: Es gelten dann nämlich oft auch neue Vertragsbedingungen mit anderen Rabattstaffeln und anderen Rückstufungstabellen. Das muss man mit in Betracht ziehen und für sich abwägen.
Mal so ganz nebenbei: Die Manipulation von Heizkostenverteilern ist nicht nur unfair, sondern meines Wissens sogar strafbar als Betrug zu Lasten der anderen Hausbewohner: Der Gesamtverbrauch an Heizenergie ändert sich ja nicht, aber die anderen müssen ungerechtfertigterweise einen höheren Anteil bezahlen.
Definitiv, aber auch die Kosten für Schäden oder nicht ausgeführte Renovierungen sind gestiegen, insofern ist das verhältnismäßig.
Bei der Forderung des TE „3x Kaltmiete als Netto“ geht es aber nicht um die Kaution, sondern um das Mindesteinkommen, das der Mieter nachweisen soll. Aber auch das finde ich so pauschal nicht sachgerecht, maßgeblich ist doch, dass „Einkommen oder Vermögen minus Warmmiete“ absehbar zum Leben reicht.
Deckt sich nicht mit meiner Erfahrung. Ja, bei großen Geschichten wird direkt abgerechnet. Die Rechnung habe ich aber immer gesehen
Da agieren die PKV-Gesellschaften wohl unterschiedlich: Meine PKV schickt mir jeweils eine Leistungsabrechnung mit dem Text, dass der Betrag x für die allg. KH-Leistungen an das KH bezahlt wurde. Eine Kopie der (vom KH direkt an die PKV adressierten) Rechnung habe ich noch nie bekommen, egal ob große oder kleine Sache (gab es leider beides schon).
Aus dem verlinkten Artikel:
….
Der Herr vom PKV-Verband hat wohl vergessen zu erwähnen, dass das Gesagte nur für privat Versicherte im Basistarif gilt. Das dürften wohl die wenigsten PKV-Kunden sein. Da frage ich mich schon, was das soll.
Nein, der Herr vom PKV-Verband hat schon Recht: Den PKV-Versicherten (aller Tarife) werden als erstes die Allgemeinen Krankenhausleistungen in Rechnung gestellt, so wie auch der GKV. Die Abrechnung erfolgt meist direkt über die Versicherung, d.h. der Versicherte sieht die Rechnung gar nicht. Zusätzlich bekommt der Patient, sofern er, was aber ja der Regelfall ist, Wahlleistungsvereinbarungen getroffen hat, die Rechnung vom Krankenhaus für den Einbett- oder Zweibettzimmer-Zuschlag und von allen beteiligten Ärzten eine Rechnung nach GOÄ mit 25% Abschlag.
Der Modernisierungszuschlag ist (nur) für die Fälle da, in denen während eines laufenden Mietverhältnisses modernisiert wird. Du hast aber vorher saniert und hast zudem ja den verbesserten Zustand bei der späteren Vermietung schon berücksichtigt. Fazit: Hier kommt nur eine reguläre Mieterhöhung in Frage, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete sie hergibt.
Fahrradrueckstrahler , ich bin unendlich dankbar, dass ich in meiner Zeit als Mieter nicht einmal einen Vermieter hatte, der auch nur annähernd so gestrickt war wie du. Ich sehe erwartungsvoll deinem Blocken entgegen…
Es gibt hier im Forum Mieter:innen von Wohnungen. Auch sehr pflegeleichte und freundliche.
Die könnten sich zu diesem Fall äußern.
Bevor wir uns eine Immobilie zur Selbstnutzung gekauft haben, waren wir Mieter in 5 verschiedenen Wohnungen/Häusern, allesamt in einer Großstadt mit sehr angespanntem Mietmarkt. Hätte ein Vermieter von uns zusätzlich zur Kaution einen Bürgen oder einen Nachweis unserer Ersparnisse haben wollen, wäre das Objekt bei uns „unten durch“ gewesen. So etwas haben gute Mieter nicht nötig!