Beiträge von Totalverwirrt
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Definitiv, aber auch die Kosten für Schäden oder nicht ausgeführte Renovierungen sind gestiegen, insofern ist das verhältnismäßig.
Bei der Forderung des TE „3x Kaltmiete als Netto“ geht es aber nicht um die Kaution, sondern um das Mindesteinkommen, das der Mieter nachweisen soll. Aber auch das finde ich so pauschal nicht sachgerecht, maßgeblich ist doch, dass „Einkommen oder Vermögen minus Warmmiete“ absehbar zum Leben reicht.
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Deckt sich nicht mit meiner Erfahrung. Ja, bei großen Geschichten wird direkt abgerechnet. Die Rechnung habe ich aber immer gesehen
Da agieren die PKV-Gesellschaften wohl unterschiedlich: Meine PKV schickt mir jeweils eine Leistungsabrechnung mit dem Text, dass der Betrag x für die allg. KH-Leistungen an das KH bezahlt wurde. Eine Kopie der (vom KH direkt an die PKV adressierten) Rechnung habe ich noch nie bekommen, egal ob große oder kleine Sache (gab es leider beides schon).
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Aus dem verlinkten Artikel:
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Der Herr vom PKV-Verband hat wohl vergessen zu erwähnen, dass das Gesagte nur für privat Versicherte im Basistarif gilt. Das dürften wohl die wenigsten PKV-Kunden sein. Da frage ich mich schon, was das soll.
Nein, der Herr vom PKV-Verband hat schon Recht: Den PKV-Versicherten (aller Tarife) werden als erstes die Allgemeinen Krankenhausleistungen in Rechnung gestellt, so wie auch der GKV. Die Abrechnung erfolgt meist direkt über die Versicherung, d.h. der Versicherte sieht die Rechnung gar nicht. Zusätzlich bekommt der Patient, sofern er, was aber ja der Regelfall ist, Wahlleistungsvereinbarungen getroffen hat, die Rechnung vom Krankenhaus für den Einbett- oder Zweibettzimmer-Zuschlag und von allen beteiligten Ärzten eine Rechnung nach GOÄ mit 25% Abschlag.
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Der Modernisierungszuschlag ist (nur) für die Fälle da, in denen während eines laufenden Mietverhältnisses modernisiert wird. Du hast aber vorher saniert und hast zudem ja den verbesserten Zustand bei der späteren Vermietung schon berücksichtigt. Fazit: Hier kommt nur eine reguläre Mieterhöhung in Frage, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete sie hergibt.
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Fahrradrueckstrahler , ich bin unendlich dankbar, dass ich in meiner Zeit als Mieter nicht einmal einen Vermieter hatte, der auch nur annähernd so gestrickt war wie du. Ich sehe erwartungsvoll deinem Blocken entgegen…
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Es gibt hier im Forum Mieter:innen von Wohnungen. Auch sehr pflegeleichte und freundliche.
Die könnten sich zu diesem Fall äußern.Bevor wir uns eine Immobilie zur Selbstnutzung gekauft haben, waren wir Mieter in 5 verschiedenen Wohnungen/Häusern, allesamt in einer Großstadt mit sehr angespanntem Mietmarkt. Hätte ein Vermieter von uns zusätzlich zur Kaution einen Bürgen oder einen Nachweis unserer Ersparnisse haben wollen, wäre das Objekt bei uns „unten durch“ gewesen. So etwas haben gute Mieter nicht nötig!
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Ich vermiete seit rund 35 Jahren. Seit etwa 15 Jahren inseriere ich nicht mehr selbst, sondern kontaktiere aussagekräftige und passend aussehende Mietgesuch-Anzeigen auf kleinanzeigen.de. Damit habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht.
Ganz wesentlich für das Gewinnen guter Mieter ist aber m.E., dass man den entsprechenden Interessenten auf Augenhöhe begegnet und diese nicht als nervende Bittsteller behandelt. Das nämlich haben gute Mietinteressenten nicht nötig und entscheiden sich für eine andere Wohnung / einen anderen Vermieter, der weiß, dass Vermietung auch mit Pflichten verbunden ist. Ich habe ein wenig den Eindruck, dass du das nicht gerade ausstrahlst…. -
Selbst wenn im August 2026 der Verkauf der Wohnung notariell beurkundet wird, muss ja regelmäßig erstmal eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen sein bevor der Kaufpreis fällig wird. Da muss schon alles superschnell gehen, damit das Geld zuverlässig bereits im September auf Eurem Konto ist. Auch mir wäre das zu unsicher.
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Das muss natürlich "in S(!)einer Steuererklärung" heißen. Ein sehr ungünstiger Vertipper.
Ja schon, aber eben nicht als „Haushaltsnahe Dienstleistung“, siehe #5, denn diese Steuerbegünstigung gibt es nur für Aufwendungen im EIGENEN Haushalt.
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Die Nichtumlagefähigen hast du nicht bezahlt (insofern dein Vermieter die Abrechnung korrekt gemacht hat) und kann daher nur der Vermieter in deiner Steuererklärung angeben.
Nur zur Klarstellung: Der Vermieter gibt nicht die in dieser Bescheinigung ausgewiesenen Lohnkosten in seiner StErkl als Haushaltsnahe Dienstleistung an, denn er nutzt die Wohnung ja nicht selbst. Bei ihm ist der Gesamtbetrag der Rechnung in Höhe seines Tausendstel- Anteils Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
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Wenn ihm das als Aufwandsentschädigung deklariert wurde, kann er es ggf. bis 3000 € steuerfrei über die Übungsleiterpauschale absetzen.
Das wurde ihm hoffentlich nicht so deklariert, denn Regietätigkeit an einem Theater ist doch keine gemeinnützige Tätigkeit.
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Da fahre ich dann gerne als Einziger in die falsche Richtung 😉
Und LiFo ist definitiv nicht richtig: Last in First out widerspricht komplett dem Steuerersparnis-Gedanken (selbst wenn unser Guru Saidi jenes Kürzel in einem Clip verwendet hat - auch Götter können sich mal irren 😉)
Nochmal: Der Steuerersparnis-Trick beruht darauf, den ZULETZT besparten ETF ZUERST zu verkaufen. Also: LAST OUT!
Aber ihr habt natürlich recht: Im Endeffekt ist es scheißegal, ob FIFO, FILO, Lilo, lifo, lulu, lala … Hauptsache, jeder handhabt die Angelegenheit dann richtig, wenn es soweit ist 😉Eben: Den zuletzt besparten (Last in = LI) zuerst verkaufen ( First out = FO), also ist LIFO richtig und Guru Saidi hat sich nicht geirrt.
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In Ergänzung zu mauk: Nur bei der eigengenutzten Immobilie gibt es die Haushaltsnahen Dienstleistungen, da vermindern 20% des Lohnanteils direkt die Steuerschuld. Bei der vermieteten Einliegerwohnung führt die gesamte Handwerkerrechnung (also Lohn und Material) zu Werbungskosten und vermindert das zu versteuernde Einkommen. Rechnungen, die beides betreffen (z.B. Kaminkehrer oder Heizungswartung) werden prozentual nach der Wohnfläche berücksichtigt.
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Es gibt gute Neuigkeiten: Meine Freundin wurde von ihrer alten PKV in den Basistarif aufgenommen, natürlich zum Höchstbeitrag und mit ordentlichen „Strafzahlungen“. Daran ist sie aber ja selbst schuld…
Von der aktuellen Krankenhausbehandlung wird der Teil übernommen, der auf die Zeit ab Versicherungsbeginn entfällt. Wie das konkret läuft, wird man sehen. Erfreulicherweise macht ihre Genesung gute Fortschritte und die Chancen, dass sie kein Pflegefall bleibt, sind nahe 100%.
Ich danke allen Foristen, die sich mit ihren Hinweisen beteiligt haben - (fast) alle haben mir sehr geholfen.
Jetzt müsste ich nur noch wissen, wie man einen Beitrag als erledigt kennzeichnet…
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Meine Freundin, die an dem Unfall selber schuld war, weiß nicht mehr, ob sie eine Kündigung erhalten hat. Sie sagte, sie habe Mahnungen bekommen mit der „Drohung“, dass sie erst wieder Versicherungsschutz habe, wenn sie alle Rückstände bezahlt habe. Das habe sie nicht gekonnt und deshalb das Thema für sich abgehakt (ich bin so sauer über soviel Naivität, dass ich manchmal schon an unserer Freundschaft zweifle). Möglicherweise ruht also der alte Vertrag noch - ich werde versuchen, das herauszufinden.
Danke schonmal für die ganzen Tipps!
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Tomarcy, ich hatte das Sozialamt nicht nach Leistungen gefragt (noch ist ein gewisses Vermögen vorhanden), sondern auf Hilfe bei Beantwortung meiner Fragen gehofft.
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Das kann so nicht stimmen, was das “Sozialamt“ betrifft.
Welches Amt meinst du hier konkret, bei dem du nachgefragt hast? Telefonisch?
Die Antwort, die dir eine versierte Sachbearbeiter:in gegeben hätte, wäre so gewesen:
Sofern Hilfe-Bedürftigkeit vorliegt werden Kosten des Basistarifs gem. SGB XII übernommen.
Voraussetzung hierfür ist, dass das Vermögen nach der Regelung des Paragraphen 90 SGB XII zuerst verbraucht werden muss.
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Liebe Fachleute in der Community, ich unterstütze gerade eine liebe alleinstehende Freundin, die vor 2009 wegen Beitragsrückständen aus der PKV geflogen ist. Leider hat sie es bis heute versäumt, sich wieder zu versichern (bitte keine „Schelte“, ich finde das selbst absolut verantwortungslos und bin deshalb stinksauer auf sie). Nach ihren Angaben war sie nie in der GKV, sondern schon als Kind bei ihrem Vater in der PKV mitversichert. Arztbesuche und Medikamente hat sie seit ihrem Rauswurf aus der PKV selbst bezahlt, das war wohl immer „überschaubar“.
Nun hatte sie einen schweren Unfall und liegt im Krankenhaus, es wird wohl ein mehrmonatiger Krankenhausaufenthalt.
Es ist gut möglich, dass sie ein Pflegefall bleiben wird. Die Rücklagen werden aber wohl schon für das Krankenhaus nicht reichen. Es ist daher höchste Zeit, dass sie wieder eine KV und eine PflV abschließt, wobei aufgrund von Vorerkrankungen und Alter (Anfang 70) wohl nur einer der beiden Sozialtarife mit Kontrahierungszwang in Frage kommt.
Ich habe sehr viel recherchiert und kenne die Beitrags- und Leistungsunterschiede der beiden Tarife schon recht gut, habe aber noch folgende Fragen:
1) Ist es richtig, dass sie als „Altfall“ zwischen Standard- und Basistarif wählen kann?
2) Ist es richtig, dass die PKV im Basistarif ab Vertragsbeginn auch für die aktuelle Unfallbehandlung im Krankenhaus zahlen muss, im Standardtarif aber nicht?
3) Stimmt es, dass beim Basistarif die früheren Altersrückstellungen nicht angerechnet werden, beim Standardtarif aber schon?
3) Muss sie sich an ihre frühere PKV wenden (hat schlechten Ruf), oder dürfte sie auch bei anderen PKVs abschließen, d.h. würde auch für diese ein Kontrahierungszwang gelten?
4) Wie lang darf sich eine PKV Zeit lassen, den Antrag anzunehmen? Oder hat sie Anspruch, dass der Vertrag rückwirkend ab Antragstellung in Kraft tritt?
Ich würde mich wahnsinnig freuen, wenn ich in diesem Forum Antworten auf meine Fragen bekommen würde. Verbraucherzentrale und Sozialamt konnten mir nicht weiterhelfen, die Clearingstelle für Nichtversicherte ist überlastet.
Vielen Dank!!!!