Ihr könntet den Spiess ja auch umdrehen: deine Eltern setzten dich als Alleinerben ein.
Dagegen kann deine Schwester natürlich angehen, und ihren Pflichtteil einfordern, aber dazu müsste sie dann halt auch selber aktiv werden und sich "sichtbar", soll heissen "kontaktierbar" machen.
Und wenn du magst kannst du dann freiwillig auch das Erbe ganz geschwisterlich 50/50 mit ihr teilen. Vielleicht findet ihr ja so doch noch wieder zusammen?
Da könnte dann evtl. unnötig viel Schenkungssteuer-/Erbschaftsteuer anfallen: Zum einen beim TE als Alleinerbe der beiden Elternteile (Freibetrag jeweils 400.000) und bei der Schwester in Höhe der Schenkung durch den TE (25% des jeweiligen Erbes; Freibetrag aber nur 20.000!). Besser wäre es, den TE testamentarisch zum Alleinerben zu machen und der Schwester ein Vermächtnis etwa in Höhe ihres Erbteils zuzusprechen, anrechenbar auf den Pflichtteil. Genaue Ausformulierung unbedingt durch einen spezialisierten Notar.