Neuerungen in der privaten Krankenversicherung

  • Guter Punkt. Wäre ja was für eine parallele Umfrage zur GKV. Wie zufrieden sind Sie mit:

    • Leistungen (Krankenhaus ohne Zusatzversicherung, Zahn, Psychotherapie, Heilmittel, Hilfsmittel, ...)
    • Wartezeiten auf Termine (z.B. MRT, Psychotherapie) und beim Arzt
    • etc.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Ich kann zu dem Thema eine kleine Episode von letzter Woche beisteuern.

    Meine Tochter wollte sich mal wieder eine neue Brille machen lassen und vorher zum Augenarzt zur Untersuchung.

    Am nächsten Tag sofort einen Termin bekommen.

    Ich bat sie, dort mal nachzufragen, ob ich auch mal bei diesem guten Arzt vorbeischauen könnte.

    Überhaupt kein Problem, zeitnah Termin bekommen, obwohl ich dort noch nie war.

    Hinweis: wir sind privat versichert…

  • Das ist ja kein alleiniges PKV-Problem. Wir hatten hier in der GKV deutlich mehr Probleme, insbesondere Sehhilfen für Kinder, Partnerausstattung bei Encasings und eine Kur für meine Schwiegermutter waren problembehaftet zu bekommen.

    Passend dazu ein kürzlich gesehener Beitrag

    Thema "HNO-OP-Probematik für GKV-versicherte Kleinkinder

    in dem es darum geht, dass eine gesetzliche Kasse kritisiert wird, mit einem HNO-Ärzteverband höhere Honorare vereinbart zu haben, mit dem Ziel, für ihre Mitglieder bzw. für deren Kinder die lange Wartezeit von 6-9 Monaten für solche dringend erforderlichen Maßnahmen zu reduzieren.

    Nebenbei: Um die vergleichbare Situation für privat versicherte Kinder drückt sich der relativ lange TV-Beitrag erfolgreich herum. Meine Hypothese dazu: Gäbe es diese Probleme auch hier, hätte man dafür sicher auch noch einige Sendesekunden geopfert.

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • n dem es darum geht, dass eine gesetzliche Kasse kritisiert wird, mit einem HNO-Ärzteverband höhere Honorare vereinbart zu haben, mit dem Ziel, für ihre Mitglieder bzw. für deren Kinder die lange Wartezeit von 6-9 Monaten für solche dringend erforderlichen Maßnahmen zu reduzieren.

    Was aber dank Budgetierung auch nicht zum Ziel führen dürfte.


    Nebenbei: Um die vergleichbare Situation für privat versicherte Kinder drückt sich der relativ lange TV-Beitrag erfolgreich herum. Meine Hypothese dazu: Gäbe es diese Probleme auch hier, hätte man dafür sicher auch noch einige Sendesekunden geopfert.

    Möglich. Würde die GKV statt lächerlich niedriger Pauschalen nach der dafür vorgesehen GOÄ abrechnen, gäbe es aber auch keine "Zweiklassen-Medizin".

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Für alle, die sich zum Thema gesetzliche und private Krankenversicherung "aufschlauen" möchten, gibt es jetzt druckfrisch die 2025-er Version des Signal Iduna PKV Handbuchs.

    Download als PDF Datei hier: https://maklerblog.signal-iduna.de/gesundheit/kv-handbuch-2025

    Natürlich ist darin auch etwas Werbung enthalten. Die Inhalte finde ich aus fachlicher Sicht jedoch ausgesprochen hilfreich.

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  • Keine Neuerung, sondern eine Teuerung gibt der Verband der Privaten Krankenversicherung bekannt. Demnach steigen zum 1. Juli 2025 die Beiträge im Standardtarif und Basistarif für alle Versicherten an. Im Standardtarif um ca. 25% von ca. 400 € auf ca. 500 € pro Monat.

    Link: https://www.pkv.de/wissen/beitraege/standardtarif-beitrag/

    NTV berichtet davon mit der Überschrift 25 Prozent Plus ab Juli: Kräftiger Beitragssprung setzt Privatversicherte unter Druck. Dass es sich dabei ausschliesslich um den Standardtarif handelt, wird im Text erwähnt.

    Link: https://www.n-tv.de/panorama/Kraef…le25784022.html

    Beim lesen der Überschrift war mein erster Gedanke "verdammt, das darf doch nicht wahr sein" - um danach zu erkennen, dass mein "Normaltarif" davon nicht betroffen ist. Naja, noch nicht. Es bleibt spannend, was die Tarifspirale in 2026ff in der PKV bringen wird.

  • Beim lesen der Überschrift war mein erster Gedanke "verdammt, das darf doch nicht wahr sein" - um danach zu erkennen, dass mein "Normaltarif" davon nicht betroffen ist.

    Gut, dass Du, mst nicht nur die Überschrift gelesen hast. Dann schläfst Du danach sicher wieder besser. Zumindest bis in den November 2025, in dem die

    ... Tarifspirale in 2026ff in der PKV ...

    eventuell wieder Aufwind erhält. Aus deiner Spirale wird dann eventuell wieder eine Schraube.

    In meinem Fall könnte sich der Beitrag nach drei Jahren "Spirale" zum 1. Januar 2026 vermutlich mal wieder schrauben, und wenn ja, dann wohl auch nach oben. Mit der Schraubenpost rechne ich in einem halben Jahr, Wenn nicht, auch gut, dann eben ein Jahr später, und dann mit entsprechend höherem Nachholbedarf.

    Warum den kontinuierlich steigenden Kosten die Beitragserhöhungen entsprechend holprig hinterherstolpern müssen - wie hier im Standardtarif zum Teil mit 6 Jahren Versatz - wird in dem direkt oder indirekt Verlinkten ja halbwegs beschrieben.

    Hat einer von den hier Mitlesenden den Standardtarif? Dann schreibe bitte, wie der Beitragssprung zum 1.7.2025 ausfällt - die Post müsste ja schon im Kasten liegen - und warum Du im Standardtarif steckst.

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • @Dr. Schlemann

    Eine Kurze Frage, zum Wechsel zwischen Vollversicherung 100%, zu Beihilfeanspruch 70% mit 30% PKV, zurück zu 100% PKV

    Wie verteilen die PKVen die Altersrückstellungen bei solchen Wechseln?

    Werden diese bei 30% nur vermindert verwendet oder geschieht dies gleichmäßig? Ich hoffe Sie verstehen meine Frage. Nur rein Interessehalber, konnte dazu nichts online finden.

    Aber habe auch ein Beispiel aus der Praxis dazu:

    2020 600 Euro mtl.

    bei 30% nur 160-190 Euro.

    2025 1000 Euro mtl. (leicht anderer Tarif).

  • Hallo Ozymandias , soweit ich das überblicke wird vor der Rentenphase nichts "verteilt". Bei geringerem Beitrag wird nur vorübergehend weniger gespart, so dass am Ende etwas weniger Alterungsrückstellungen zur Beitragsentlastung zur Verfügung stehen.

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  • Vielen Dank für die Antwort.

    Leider hat wohl eine wichtige Info gefehlt:

    Die Person ist schon im Ruhestand und knapp 70 Jahre alt. Daher die Frage wie die Altersrückstellungen sich bei Wechsel zwischen 30% und 100% PKV auswirken. Würde mich wirklich interessieren, wenn Sie dazu Wissen haben. Danke!

  • Wäre es nicht sinnvoller, diese Person fragt das direkt bei ihrer PKV nach? :)

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  • Aus dem verlinkten Artikel:

    Zitat

    Hier spüren wir dieselben Effekte wie die GKV, denn die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen ist ja für privat und gesetzlich Versicherte identisch

    Interessante Aussage. Ich war bisher der Meinung, dass die GKV Fallpauschalen zahlt. Als privat Versicherter hingegen bekommt man Rechnungen von der Klinik, wo jeder Tag des Aufenthaltes abgerechnet wird, sowie Rechnungen der behandelnden Ärzte vom Operateur über den Anästhesisten bis hin zum Pathologen, die alle nach GOÄ abrechnen und insbesondere der Operateur gerne mal den Faktor 3,5 wählt. Da dürfte die Summe mit Sicherheit höher sein als die Fallpauschale.

    Der Herr vom PKV-Verband hat wohl vergessen zu erwähnen, dass das Gesagte nur für privat Versicherte im Basistarif gilt. Das dürften wohl die wenigsten PKV-Kunden sein. Da frage ich mich schon, was das soll.

    Und dass die Kosten sowohl in der GKV als auch in der PKV in Zukunft steigen werden, dürfte niemanden überraschen. Gesundheitspolitiker überbieten sich ja schon mit tollen Vorschlägen, wie man die Einnahmen der GKV erhöhen kann. Z.B. mit der genialen Idee, dass bei einem Facharztbesuch ohne Überweisung vom Hausarzt (erstmal einen finden) 200-300 EUR fällig werden sollen.

  • Aus dem verlinkten Artikel:

    ….

    Der Herr vom PKV-Verband hat wohl vergessen zu erwähnen, dass das Gesagte nur für privat Versicherte im Basistarif gilt. Das dürften wohl die wenigsten PKV-Kunden sein. Da frage ich mich schon, was das soll.

    Nein, der Herr vom PKV-Verband hat schon Recht: Den PKV-Versicherten (aller Tarife) werden als erstes die Allgemeinen Krankenhausleistungen in Rechnung gestellt, so wie auch der GKV. Die Abrechnung erfolgt meist direkt über die Versicherung, d.h. der Versicherte sieht die Rechnung gar nicht. Zusätzlich bekommt der Patient, sofern er, was aber ja der Regelfall ist, Wahlleistungsvereinbarungen getroffen hat, die Rechnung vom Krankenhaus für den Einbett- oder Zweibettzimmer-Zuschlag und von allen beteiligten Ärzten eine Rechnung nach GOÄ mit 25% Abschlag.

  • Deckt sich nicht mit meiner Erfahrung. Ja, bei großen Geschichten wird direkt abgerechnet. Die Rechnung habe ich aber immer gesehen

    Da agieren die PKV-Gesellschaften wohl unterschiedlich: Meine PKV schickt mir jeweils eine Leistungsabrechnung mit dem Text, dass der Betrag x für die allg. KH-Leistungen an das KH bezahlt wurde. Eine Kopie der (vom KH direkt an die PKV adressierten) Rechnung habe ich noch nie bekommen, egal ob große oder kleine Sache (gab es leider beides schon).

  • sam51 und LebenimSueden,

    so wie es Totalverwirrt beschreibt, kenne ich es auch. Die allgemeinen Krankenhausleistungen werden für alle gleich berechnet, bei GKV-Versicherten gibts dann noch die 10 €/Tag Abzug von der Erstattung, die der Patient selber trägt.

    Bei den PKV-Versicherten kommts darauf an. Wer in Grundschutztarifen- oder im Basistrarif steckt, wird im Normalfall auch im Rahmen der allgemeinen Leistungen behandelt und bleibt dann ohne Eigenanteil (keine Ahnung, ob beim Basistarif auch die 10 €/Tag Eigenanteil anfallen).

    Wer zusätzlich auch Wahlleistungen versichert hat, bei dem werden die Extrakosten für 2- oder 1-Bettzimmer ebenfalls direkt zwischen Versicherer und Krankenhaus abgerechnet. Die wahlärztlichen Rechnungen gehen aber vom Krankenhaus bzw. von der dazwischengeschalteten Verrechnungsstelle (PVS) an den Patienten, der sie dann seinem Versicherer präsentiert, die Erstattung abwartet und dann die Rechnung begleicht.

    Der Vollversicherte erhält unabhängig von diesen Erstattungsabläufen eine Kostenaufstellung über die Gesamtkosten, der Zusatzversicherte eine über die Kosten der in Anspruch genommenen Wahlleistungen.

    Davon mag es Ausnahmen geben, mit welchem individuellen Hintergrund auch immer. LebenimSueden , Du hast so etwas offenbar schon erlebt. Wie war es in dem Dir bekannten Fall gelaufen?

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • Kann auch sein, dass ich jetzt die Rechnung mit der Kopie einer Abrechnung verwechsle...ist schon ein paar Jahre her...aber auf jeden Fall, was gemacht wurde, habe ich gesehen. Gezahlt wurde direkt von der KV, bei einer OP ist auch definitiv die Schwelle zur Beitragsrückerstattung überschritten