Die Antwort des Finanzbeamten auf eine Anfrage, vor allem wenn diese Anfrage schriftlich erfolgt, ist alles andere als unverbindlich. [...] Und eine Nachfrage, wieso du einen Vorläufigkeitsvermerk hast und wie du die Gewinnerzielungsabsicht nachweisen kannst, ist durchaus legitim.
Unverbindlich in dem Sinne, als es keine verbindliche Zusage des FA gibt, dass etwas dauerhaft keine Liebhaberei ist. So ein Dokument existiert nicht. Bestenfalls kann ich erreichen, dass sie mir den Vorläufigkeitsvermerk streichen, aber sie können ihn einfach ein Jahr später wieder setzen. Umgekehrt kann das FA beliebig umfangreich Formulare von mir verlangen und etwa einen Businessplan von mir fordern (25-60 Seiten). Ich kann dann bestenfalls antworten, das schreibe ich nicht, ich habe doch immer positiven Totalgewinn. Dann wäre ich wieder am Startpunkt.
Mal eine Frage in die Runde:
Wenn den Verlagen keine Liebhaberei unterstellt wird, wie kann dann dem "Zulieferer" selbiges unterstellt werden?
Die Verlage haben natürlich durch die zahllosen Bücher eine Mischkalkulation, mit der sie tatsächlich die Finanzen der nächsten Jahre abschätzen können. Für einen Verlag muss nicht jedes Buch laufen.