Hallo, tut mir Leid, die letzten Tage waren beruflich trubelig und ich kam erst heute wieder dazu es zu lesen. Vielen Dank an alle, glaub das hilft mir insgesamt weiter dabei, Licht ins dunkle zu bringen.
Steht für mich jetzt nur die Entscheidung an, ob ich meinen Etf Sparplan deutlich erhöhe, oder ob ich für einen Teil dafür zusätzliche Rentenpunkte bei der GRV erwerbe.
Beiträge von DennisTheMenace
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Erzähl mal ein bißchen mehr über Dich! Speziell interessant: Wie alt bist Du, also wie lange hast Du bis zu Deinem Ruhestand (Größenordnung reicht)?
Vielleicht nicht unrelevant, ja. Ich arbeite seit knapp zehn Jahren als Arzt, bin aktuell Jahre. Ich habe noch Zivildienst geleistet und musste 7 Jahre auf einen Studienplatz warten. Daher habe ich zuvor eine Ausbildung gemacht und auch noch in diesem Job gearbeitet. Die ersten Jahre ist der Verdienst als Arzt gar nicht doll gewesen, weshalb ich noch zwei Jahre oder so unter der Bemessungsgrenze war. Ich arbeite also noch knapp 25 Jahre.
Ja. Aktuell 8,55%, das wären bei einer Rentenerwartung von 100 €/m 8,55 €/m.
Von dem Standpunkt aus würde es sich ja lohnen noch Rentenpunkte zu erwerben bei der GRV um die Höhe des Zuschusses für Krankenversicherung zu erhöhen?
Mal angenommen, Du möchtest für Deine Rente Ersparnisse anlegen über das hinaus, was Du beim Versorgungswerk mußt, so hast Du dafür mehrere Möglichkeiten:
ETF Sparplan läuft bereits. Aktuell überlege ich nur, ob es nicht nicht lohnt Rentenpunkte der der GRV zu erwerben. Bei den Versorgungswerken gibt es ja über Jahre hinweg kaum Rentensteigerungen.
Konkret wären das also wohl derzeit 2025 so ca 14% KV + 2,5 % ZV + 4,2% PV also 20,7% auf die Versorgungsbezüge.
Es kommt finanziell aufs Gleiche heraus, ob jemand einen Zuschuß in Höhe des halben Beitrags bekommt und dann den vollen Beitrag bezahlt oder er keinen Zuschuß bekommt, dafür aber nur den halben Beitrag bezahlt.
Glaube ganz blicke ich es noch nicht. Aber angenommen ich würde nach dem Beispiel 2000€ Rente erhalten vom Versorgungswerk, würde ich dafür 414€ abgeben müssen? Egal ob und wieviel ich an Rente von der gesetzlichen RV erhalte?
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Oohje, ich merke da sind viele böhmische Dörfer dabei für mich. Ich hab ein paar Fragen und hoffe auf Nachsicht wegen meiner Unwissenheit.
Rentenanspruch (DRV) + Vorversicherungszeit in der gKV = KVdR (Krankenversicherung über die Rente), es sei denn dass die Versicherung als freiwilliges Mitglied vorrangig ist (hauptberufliche selbstständige Tätigkeit oder ein Verdienst oberhalb der Jahresarbeeitsentgeltgrenze).
Erfüllt man die Vorversicherungszeit also nur wenn ich als Pflichtmitglied versichert bin? Mit überschreiten der Jahresarbeeitsentgeltgrenze setzte ja ein Automatismus ein, ich musste entscheiden ob ich freiwillig in der gesetzlichen bleibe oder mich Privat versichere. Eine PKV war auch gewissen gründen nicht ohne weiteres möglich.
Du mußtest nicht, Du durftest (und Du hast diese Option gezogen). Du hättest durchaus weiter in der GRV pflichtversichert sein dürfen (hättest dann allerdings zweimal Beiträge bezahlt).
Das stimmt, als Berufsanfänger war zweimaliges bezahlen aber keine Alternative.
Also wären es nur eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit oder die Beschäftigung mit hohem Verdienst, die die KVdR aushebeln.
Da ich Vollzeit arbeite bin ich nun bereits mehrere Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze. Verstehe den angehängten Satz aber so, dass wenn ich zum Renteneintritt wieder unter die Bemessungsgrenze falle, ich dann doch über die KVdR versichert sein kann?
Zitat: "Sofern einer der vorgenannten Tatbestände endet, besteht ab diesem Zeitpunkt eine Versicherungspflicht in der KVdR, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind."
Nein. Sofern Du aber aus anderen Gründen die gesetzliche Rente aufpeppen möchtest (was z.B. aus Renditesicht in manchen Fällen keine schlechte Idee ist), kannst Du das ggf. tun.
Ja, dass ist eine Überlegung die danach folgt.
Die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt Dir einen, allerdings sind die 8,55% auf Deine Rente in Höhe von 100 € nur ein Tropfen auf dem heißen Stein
Tut mir leid, da bin ich nicht sicher wie es gemeint ist. Heißt das konkret, dass ich aus der gesetzlichen Rente 8,55€ zu meinem KV Beiträgen dazu bekommen würde?
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Hallo, mein Anliegen ist etwas spezieller, selber komme ich aber nicht sicher weiter und hoffe hier auf Expertise.
Ich bin als Arzt über mein Versorgungswerk rentenversichtert, von der gesetzlichen Rentenversicherung musste ich mich befreien lassen. Außerdem bin ich als freiwillig versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung geblieben und werde dort auch verbleiben. Soweit ich informiert bin, muss ich in dieser Konstellation als Rentenempfänger ja, anders als ein gesetzlich Rentenversicherter, meine Krankenversicherung vollständig selber zahlen?
Mein Spezialfall beginnt nun. Ich habe vor und während meines Studiums bereits als angestellter über 5 Jahre in die gesetzliche Krankenversicherung eingezahlt und ingesamt ca. 3 Rentenpunkte erworben, wodurch ich aktuell ca. 100€ monatlich aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten kann.
Nun meine Fragen. Führt diese kleine Rente aus der gesetzlichen RV dazu, dass ich einen Zuschuss zur gesetzlichen KV bekomme? Oder muss ich dafür noch weitere Punkte erwerben indem ich freiwillig einen Beitrag an die gesetzliche RV erbringe?