Versorgungswerk und Krankenversicherung

  • Hallo, mein Anliegen ist etwas spezieller, selber komme ich aber nicht sicher weiter und hoffe hier auf Expertise.

    Ich bin als Arzt über mein Versorgungswerk rentenversichtert, von der gesetzlichen Rentenversicherung musste ich mich befreien lassen. Außerdem bin ich als freiwillig versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung geblieben und werde dort auch verbleiben. Soweit ich informiert bin, muss ich in dieser Konstellation als Rentenempfänger ja, anders als ein gesetzlich Rentenversicherter, meine Krankenversicherung vollständig selber zahlen?

    Mein Spezialfall beginnt nun. Ich habe vor und während meines Studiums bereits als angestellter über 5 Jahre in die gesetzliche Krankenversicherung eingezahlt und ingesamt ca. 3 Rentenpunkte erworben, wodurch ich aktuell ca. 100€ monatlich aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten kann.

    Nun meine Fragen. Führt diese kleine Rente aus der gesetzlichen RV dazu, dass ich einen Zuschuss zur gesetzlichen KV bekomme? Oder muss ich dafür noch weitere Punkte erwerben indem ich freiwillig einen Beitrag an die gesetzliche RV erbringe?

  • Hallo.

    Dein Fall ist spezieller als der des 08/15-Arbeiters, der immer in der AOK war, aber so aussergewöhnlich ist der auch wieder nicht.

    Rentenanspruch (DRV) + Vorversicherungszeit in der gKV = KVdR (Krankenversicherung über die Rente), es sei denn dass die Versicherung als freiwilliges Mitglied vorrangig ist (hauptberufliche selbstständige Tätigkeit oder ein Verdienst oberhalb der Jahresarbeeitsentgeltgrenze).

    Wenn KVdR: Pflichtbeitrag von Rente und Versorgungswerkleistung wird direkt einbehalten.

    Wenn freiwilliges Mitglied: Leistungen brutto wie netto, Zuschuss von der DRV, Beiträge selbst an die Krankenkasse zahlen.

  • Hallo.

    Dein Fall ist spezieller als der des 08/15-Arbeiters, der immer in der AOK war, aber so aussergewöhnlich ist der auch wieder nicht.

    Rentenanspruch (DRV) + Vorversicherungszeit in der gKV = KVdR (Krankenversicherung über die Rente), es sei denn dass die Versicherung als freiwilliges Mitglied vorrangig ist (hauptberufliche selbstständige Tätigkeit oder ein Verdienst oberhalb der Jahresarbeeitsentgeltgrenze).

    Wenn KVdR: Pflichtbeitrag von Rente und Versorgungswerkleistung wird direkt einbehalten.

    Wenn freiwilliges Mitglied: Leistungen brutto wie netto, Zuschuss von der DRV, Beiträge selbst an die Krankenkasse zahlen.

    Was bedeutet das konkret, wenn sein letzter Arbeitstag der 31. Dezember ist und er dann ab 1. Januar offiziell in eine Rente geht ?

  • Für die, die nicht in der GRV sind (oder fast nicht) sind die Beiträge zu gesetzlichen Krankenkasse (GKV) ein riesiges Problem, da keine Entlastung im Alter.

    Viele versuchen unter guten Konditionen in die PKV zu kommen.

    Das Grundproblem sind die hohen GKV Kosten; ein brisantes politisches Thema!

  • Für die, die nicht in der GRV sind (oder fast nicht) sind die Beiträge zu gesetzlichen Krankenkasse (GKV) ein riesiges Problem, da keine Entlastung im Alter.

    Viele versuchen unter guten Konditionen in die PKV zu kommen.

    Das Grundproblem sind die hohen GKV Kosten; ein brisantes politisches Thema!

    Etwas konkreter bitte.

  • Wenn ich mich nicht irre, bedeutet das konkret, dass der hier dann die Aufnahme in die KVdR offensteht.

    Es ist, meiner Kenntnis nach, für die KVdR nicht ausschlaggebend ob man freiwilliges oder pflichtiges Mitglied war, es reicht die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse in der 9/10 Regelung und es kommt auch nicht darauf an "wie hoch" die Rente ist, sondern dass der Mindestvoraussetzungen für eine Rente erfüllt sind bzw. Rente tatsächlich bezogen wird.

    Die Variante freiwilliges Mitglied scheidet hier wohl bei Beitritt in die KVdR aus, es handelt sich um eine Pflichtversicherung, auch wenn man vorher durchgehend freiwillig versichert war. Freiwillig Versichert wird bzw. bleibt man wenn man die Kriterien für die KVdR nicht erfüllt.

  • Wenn ich mich nicht irre, bedeutet das konkret, dass der hier dann die Aufnahme in die KVdR offensteht.

    Es ist, meiner Kenntnis nach, für die KVdR nicht ausschlaggebend ob man freiwilliges oder pflichtiges Mitglied war, es reicht die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse in der 9/10 Regelung und es kommt auch nicht darauf an "wie hoch" die Rente ist, sondern dass der Mindestvoraussetzungen für eine Rente erfüllt sind bzw. Rente tatsächlich bezogen wird.

    Die Variante freiwilliges Mitglied scheidet hier wohl bei Beitritt in die KVdR aus, es handelt sich um eine Pflichtversicherung, auch wenn man vorher durchgehend freiwillig versichert war. Freiwillig Versichert wird bzw. bleibt man wenn man die Kriterien für die KVdR nicht erfüllt.

    Die Höhe der Einkünfte (im Rentenbezug) ist nicht völlig irrelevant. (siehe Ausschlussgründe unter Punkt 5)

    Merkblatt zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung
    Formular R0815: Merkblatt zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung
    www.deutsche-rentenversicherung.de
  • Ich bin als Arzt über mein Versorgungswerk rentenversichtert, von der gesetzlichen Rentenversicherung musste ich mich befreien lassen.

    Du mußtest nicht, Du durftest (und Du hast diese Option gezogen). Du hättest durchaus weiter in der GRV pflichtversichert sein dürfen (hättest dann allerdings zweimal Beiträge bezahlt).

    Soweit ich informiert bin, muss ich in dieser Konstellation als Rentenempfänger ja, anders als ein gesetzlich Rentenversicherter, meine Krankenversicherung vollständig selber zahlen?

    Dein Versorgungswerk dürfte Dir keinen Krankenversicherungszuschuß zahlen.

    Die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt Dir einen, allerdings sind die 8,55% auf Deine Rente in Höhe von 100 € nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.

    Ich habe vor und während meines Studiums bereits als Angestellter über 5 Jahre in die gesetzliche [Renten]versicherung eingezahlt und insgesamt ca. 3 Rentenpunkte erworben, wodurch ich aktuell ca. 100€ monatlich aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten kann.

    Wunderbar! Das eröffnet Dir meines Wissens den Weg in die KVdR, also in den Status "Pflichtversicherter" im Ruhestand, was bedeutet, daß Du nur mit Deinen Renteneinkünften beitragspflichtig bist, nicht aber z.B. mit den Kapitaleinkünften (Das kann eine Menge ausmachen!).

    Führt diese kleine Rente aus der gesetzlichen RV dazu, dass ich einen Zuschuss zur gesetzlichen KV bekomme?

    Ja.

    Oder muss ich dafür noch weitere Punkte erwerben, indem ich freiwillig einen Beitrag an die gesetzliche RV erbringen?

    Nein. Sofern Du aber aus anderen Gründen die gesetzliche Rente aufpeppen möchtest (was z.B. aus Renditesicht in manchen Fällen keine schlechte Idee ist), kannst Du das ggf. tun.

  • Die Höhe der Einkünfte (im Rentenbezug) ist nicht völlig irrelevant. (siehe Ausschlussgründe unter Punkt 5)

    https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/For…_pdf/R0815.html

    Entschuldigung, das ist da nicht herauslesbar? Außer hier ist der Punkt "wegen einer Beschäftigung mit einem Entgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze"?

    Das versteht sich von selbst, aber im Ruhestand bzw. Ende der Beschäftigung fällt man normalerweise auch oft unter die JAEG, dann greift (das steht auch da) ab dem Zeitpunkt die Versicherungspflicht in der KVdR.

    Zitat: "Sofern einer der vorgenannten Tatbestände endet, besteht ab diesem Zeitpunkt eine Versicherungspflicht in der KVdR, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind."

    Sonst würde ich mich über einen Hinweis freuen?

  • Entschuldigung, das ist da nicht herauslesbar? Außer hier ist der Punkt "wegen einer Beschäftigung mit einem Entgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze"?

    Das versteht sich von selbst, aber im Ruhestand bzw. Ende der Beschäftigung fällt man normalerweise auch oft unter die JAEG, dann greift (das steht auch da) ab dem Zeitpunkt die Versicherungspflicht in der KVdR.

    Zitat: "Sofern einer der vorgenannten Tatbestände endet, besteht ab diesem Zeitpunkt eine Versicherungspflicht in der KVdR, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind."

    Sonst würde ich mich über einen Hinweis freuen?

    Hat sich geklärt. Ich dachte, da wäre noch eine Besonderheit im Paragraph 6 SGB V gewesen. War doch nicht. Also wären es nur eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit oder die Beschäftigung mit hohem Verdienst, die die KVdR aushebeln.

  • Oohje, ich merke da sind viele böhmische Dörfer dabei für mich. Ich hab ein paar Fragen und hoffe auf Nachsicht wegen meiner Unwissenheit.

    Rentenanspruch (DRV) + Vorversicherungszeit in der gKV = KVdR (Krankenversicherung über die Rente), es sei denn dass die Versicherung als freiwilliges Mitglied vorrangig ist (hauptberufliche selbstständige Tätigkeit oder ein Verdienst oberhalb der Jahresarbeeitsentgeltgrenze).

    Erfüllt man die Vorversicherungszeit also nur wenn ich als Pflichtmitglied versichert bin? Mit überschreiten der Jahresarbeeitsentgeltgrenze setzte ja ein Automatismus ein, ich musste entscheiden ob ich freiwillig in der gesetzlichen bleibe oder mich Privat versichere. Eine PKV war auch gewissen gründen nicht ohne weiteres möglich.

    Du mußtest nicht, Du durftest (und Du hast diese Option gezogen). Du hättest durchaus weiter in der GRV pflichtversichert sein dürfen (hättest dann allerdings zweimal Beiträge bezahlt).

    Das stimmt, als Berufsanfänger war zweimaliges bezahlen aber keine Alternative. ;)

    Also wären es nur eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit oder die Beschäftigung mit hohem Verdienst, die die KVdR aushebeln.

    Da ich Vollzeit arbeite bin ich nun bereits mehrere Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze. Verstehe den angehängten Satz aber so, dass wenn ich zum Renteneintritt wieder unter die Bemessungsgrenze falle, ich dann doch über die KVdR versichert sein kann?

    Zitat: "Sofern einer der vorgenannten Tatbestände endet, besteht ab diesem Zeitpunkt eine Versicherungspflicht in der KVdR, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind."

    Nein. Sofern Du aber aus anderen Gründen die gesetzliche Rente aufpeppen möchtest (was z.B. aus Renditesicht in manchen Fällen keine schlechte Idee ist), kannst Du das ggf. tun.

    Ja, dass ist eine Überlegung die danach folgt.

    Die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt Dir einen, allerdings sind die 8,55% auf Deine Rente in Höhe von 100 € nur ein Tropfen auf dem heißen Stein

    Tut mir leid, da bin ich nicht sicher wie es gemeint ist. Heißt das konkret, dass ich aus der gesetzlichen Rente 8,55€ zu meinem KV Beiträgen dazu bekommen würde?

  • Vorversicherungszeit heisst gesetzlich versichert gewesen sein (pflichtig, freiwillig, familienversichert - alles zählt).

    Bei Pflichtversicherung gibt es keinen Zuschuss von der DRV.

  • Oohje, ich merke da sind viele böhmische Dörfer dabei für mich. Ich hab ein paar Fragen und hoffe auf Nachsicht wegen meiner Unwissenheit.

    Kommt schon! :)

    Erfüllt man die Vorversicherungszeit also nur wenn ich als Pflichtmitglied versichert bin? Mit überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze setzte ja ein Automatismus ein, ich musste entscheiden ob ich freiwillig in der gesetzlichen bleibe oder mich Privat versichere.

    Spielt für Dich möglicherweise keine Rolle. Ich habe den Eindruck, daß Du Dein ganzes bisheriges Erwerbsleben lang in der GKV gewesen. Status in der aktiven Zeit egal: selber versichert, familienversichert, versicherungspflichtig, freiwillig versichert.

    Die Frage ist für Leute interessant, die mal in der PKV, mal in der GKV waren. Wenn die im Ruhestand krankenversicherungspflichtig sein wollen (also "Mitglied der KVdR", wie das etwas mißweisend heißt), so müssen diese in der zweiten Hälfte ihres Berufslebens 90% in der GKV Mitglied gewesen sein.

    Da ich Vollzeit arbeite, bin ich nun bereits mehrere Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze. Verstehe den angehängten Satz aber so, dass wenn ich zum Renteneintritt wieder unter die Bemessungsgrenze falle, ich dann doch über die KVdR versichert sein kann?

    Erzähl mal ein bißchen mehr über Dich! Speziell interessant: Wie alt bist Du, also wie lange hast Du bis zu Deinem Ruhestand (Größenordnung reicht)? Als Arzt bist Du typischerweise von Anfang an über der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenkasse. Mich wundert, daß das bei Dir erst "mehrere Jahre" der Fall sein soll.

    Deine Anfrage machte auf mich bisher den Eindruck, daß Du schon recht rentennah bist, das steht aber nur zwischen den Zeilen und nicht darauf. Dann müßtest Du bei Vollzeittätigkeit schon jahrzehntelang über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen und nicht erst mehrere Jahre.

    Für die KVdR spielt das erstmal keine Rolle. Mittlerweile gibt es allerdings etliche Spezialfälle, weil nicht wenige Leute Rente beziehen, aber außerdem noch teilzeitig oder gar voll arbeiten. Wenn man diese Fälle korrekt einstufen will, muß man die Details kennen.

    Wer etwa eine kleine Rente bezieht - wie Du dann mal - und nebenher voll weiterarbeitet, zahlt seine Krankenversicherung nach seinem Erwerbseinkommen. Ist dieses über der Beitragsbemessungsgrenze, bekommt er trotzdem von der Rentenversicherung einen Krankenversicherungszuschuß, muß den aber an die Krankenkasse weiterleiten.

    Das ist für Dich uninteressant und das verwirrt Dich? Klar, ist aber auch ein bißchen Deine Schuld. Wenn Du vorab klar Deine Verhältnisse kommunizierst, wird man Dich nicht mit Informationen zustopfen, die Du nicht brauchst.

    [Rentenpunkte kaufen]

    Ja, dass ist eine Überlegung die danach folgt.

    Mal angenommen, Du möchtest für Deine Rente Ersparnisse anlegen über das hinaus, was Du beim Versorgungswerk mußt, so hast Du dafür mehrere Möglichkeiten:

    1. Du kannst freiwillige Beiträge beim Versorgungswerk leisten. Das unterliegt meist wenigen Beschränkungen, schau in der Satzung Deines Versorgungswerks nach, wie das geht.

    Ich halte von dieser Möglichkeit wenig.

    2. Du bist rentenversicherungsfrei. Das gilt für wenige Angestellte. Die meisten Angestellten dürfen somit (von Spezialfällen abgesehen) keine Rentenpunkte kaufen, also keine freiwilligen Beiträge zur GRV leisten. Du bist ein Sonderfall, Du darfst das.

    Vergleichst Du, was ein bestimmter Beitrag bei der GRV an Rente bringt oder beim Versorgungswerk, stellst Du möglicherweise fest, daß das gleiche Geld bei der GRV mehr Rente bringt als beim Versorgungswerk. Zur besseren Vergleichbarkeit rechne den Krankenkassenzuschuß bei der GRV gleich dazu (aktueller Multiplikator 1,0855), denn von der gesetzlichen Rente bekommst Du den Zuschuß, vom Versorgungswerk nicht.

    3. private Rentenversicherung, ggf. Rürup. Hat meist eine bedauerliche Rendite. Kleiner Vorteil: Möglicherweise keine Krankenversicherungsbeiträge auf die Auszahlung.

    4. ganz selber machen (z.B. ETF-Sparplan)

    Tut mir leid, da bin ich nicht sicher wie es gemeint ist. Heißt das konkret, dass ich aus der gesetzlichen Rente 8,55€ zu meinem KV Beiträgen dazu bekommen würde?

    Ja. Aktuell 8,55%, das wären bei einer Rentenerwartung von 100 €/m 8,55 €/m.

  • Hat sich geklärt. Ich dachte, da wäre noch eine Besonderheit im Paragraph 6 SGB V gewesen. War doch nicht. Also wären es nur eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit oder die Beschäftigung mit hohem Verdienst, die die KVdR aushebeln.

    Alles klar, hätte ja auch sein können dass ich irgendwas überlesen hatte.

    1. Du kannst freiwillige Beiträge beim Versorgungswerk leisten. Das unterliegt meist wenigen Beschränkungen, schau in der Satzung Deines Versorgungswerks nach, wie das geht.

    Ich halte von dieser Möglichkeit wenig.

    Ich halte es, aus monetärer Sicht für hingegen für eine „gute Anlage“, ggf. in das Versorgungswerk Mehrbeträge reinzustecken, das ist erheblich besser als in der DRV.

    Aber ein ETF ist aber tatsächlich nochmals besser, auch hinsichtlich der Flexibilität, wenn aber natürlich auch eher vergleichsweise „Risikobehafter“ (relativ).

    Ja. Aktuell 8,55%, das wären bei einer Rentenerwartung von 100 €/m 8,55 €/m.

    Grundsätzlich richtig wenn er kein Mitglied in der KVdR werden würde.

    Da er aber ja voraussichtlich Mitglied der KVdR wird, erhält er keinen Zuschuss. Das wäre nur der Fall wenn er freiwilliges Mitglied (Ausschluss aus der KVdR) oder Privat Krankenversichert wäre.

    Dafür zahlt er nur den hälftigen Beitrag auf den Zahlbetrag seiner Gesetzlichen Rente (also auf die 100 €) bei der Rente aus dem Versorgungswerk fällt der volle Beitrag an.

    Konkret wären das also wohl derzeit 2025 so ca 14% KV + 2,5 % ZV + 4,2% PV also 20,7% auf die Versorgungsbezüge.

    Das steht eigentlich so auch da im Link von Referat Janders von der DRV.

  • 1. Du kannst freiwillige Beiträge beim Versorgungswerk leisten. Das unterliegt meist wenigen Beschränkungen, schau in der Satzung Deines Versorgungswerks nach, wie das geht.

    Ich halte von dieser Möglichkeit wenig.

    Ich halte es, aus monetärer Sicht für hingegen für eine „gute Anlage“, ggf. in das Versorgungswerk Mehrbeträge reinzustecken, das ist erheblich besser als in der DRV.

    Es gibt Versorgungswerke, die in ihren Satzungen genau angeben, wieviel Rentenanwartschaft eine bestimmte Zahlung bringt. Bei der DRV kann man das auch zumindest peilen.

    Man kann das also im konkreten Einzelfall vorher abklären.

    Ein weiteres Kriterium, das ich hierbei berücksichtigen würde, sind die Rentensteigerungen der vergangenen Jahre. Wenn es dort wenig oder keine Rentensteigerung gegeben hat, könnte es sein, daß auch in der näheren Zukunft wenig Raum für solche ist. Bei der DRV hingegen wird die Rente mit der Lohnentwicklung steigen, dafür wird die SPD in der Regierung schon sorgen!

    [Aktuell bekommt man zu einer DRV-Rente 8,55% KV-Zuschuß, bei einer Versorgungswerksrente gibt es keinen Zuschuß.]

    Grundsätzlich richtig wenn er kein Mitglied in der KVdR werden würde.

    Da er aber ja voraussichtlich Mitglied der KVdR wird, erhält er keinen Zuschuss. Das wäre nur der Fall wenn er freiwilliges Mitglied ... oder privat krankenversichert wäre.

    Dafür zahlt er nur den hälftigen Beitrag auf den Zahlbetrag seiner gesetzlichen Rente (also auf die 100 €) bei der Rente aus dem Versorgungswerk fällt der volle Beitrag an.

    Jacke wie Hose. Hier unterscheidet sich lediglich der Zahlungsweg.

    Es kommt finanziell aufs Gleiche heraus, ob jemand einen Zuschuß in Höhe des halben Beitrags bekommt und dann den vollen Beitrag bezahlt oder er keinen Zuschuß bekommt, dafür aber nur den halben Beitrag bezahlt.

  • Erzähl mal ein bißchen mehr über Dich! Speziell interessant: Wie alt bist Du, also wie lange hast Du bis zu Deinem Ruhestand (Größenordnung reicht)?

    Vielleicht nicht unrelevant, ja. Ich arbeite seit knapp zehn Jahren als Arzt, bin aktuell Jahre. Ich habe noch Zivildienst geleistet und musste 7 Jahre auf einen Studienplatz warten. Daher habe ich zuvor eine Ausbildung gemacht und auch noch in diesem Job gearbeitet. Die ersten Jahre ist der Verdienst als Arzt gar nicht doll gewesen, weshalb ich noch zwei Jahre oder so unter der Bemessungsgrenze war. Ich arbeite also noch knapp 25 Jahre.

    Ja. Aktuell 8,55%, das wären bei einer Rentenerwartung von 100 €/m 8,55 €/m.

    Von dem Standpunkt aus würde es sich ja lohnen noch Rentenpunkte zu erwerben bei der GRV um die Höhe des Zuschusses für Krankenversicherung zu erhöhen?

    Mal angenommen, Du möchtest für Deine Rente Ersparnisse anlegen über das hinaus, was Du beim Versorgungswerk mußt, so hast Du dafür mehrere Möglichkeiten:

    ETF Sparplan läuft bereits. Aktuell überlege ich nur, ob es nicht nicht lohnt Rentenpunkte der der GRV zu erwerben. Bei den Versorgungswerken gibt es ja über Jahre hinweg kaum Rentensteigerungen.

    Konkret wären das also wohl derzeit 2025 so ca 14% KV + 2,5 % ZV + 4,2% PV also 20,7% auf die Versorgungsbezüge.

    Es kommt finanziell aufs Gleiche heraus, ob jemand einen Zuschuß in Höhe des halben Beitrags bekommt und dann den vollen Beitrag bezahlt oder er keinen Zuschuß bekommt, dafür aber nur den halben Beitrag bezahlt.

    Glaube ganz blicke ich es noch nicht. Aber angenommen ich würde nach dem Beispiel 2000€ Rente erhalten vom Versorgungswerk, würde ich dafür 414€ abgeben müssen? Egal ob und wieviel ich an Rente von der gesetzlichen RV erhalte?

  • Glaube ganz blicke ich es noch nicht. Aber angenommen ich würde nach dem Beispiel 2000€ Rente erhalten vom Versorgungswerk, würde ich dafür 414€ abgeben müssen? Egal ob und wieviel ich an Rente von der gesetzlichen RV erhalte?

    Nach derzeitigem Sachstand und meiner Kenntnis nach: Ja.

    Um das Beispiel etwas plastischer zu machen, angenommen man ist auch noch Vermieter mit 1.000 € als monatliche Mieteinnahme (oder auch andere Einnahmen), die würden in der KVdR nicht berücksichtigt werden. Ich nehme hier dabei meine vorherige Annahme von "14 % KV + 2,5 % ZV + 4,2 % PV" an, es kann aber natürlich auch 14,6 % KV sein.

    Rente: 100 €
    Versorgungswerk: 2.000 €
    Mieteinnahmen: 1.000 €

    Quelle

    Einnahmen

    KVdR

    freiwillig

    Rente

    100 €

    12,45 €

    * 12,45 €

    Versorgungswerk

    2.000 €

    414,00 €

    414,00 €

    Vermietung

    1.000 €

    0,00 €

    207,00 €

    Summen

    3.100 €

    - 426,00 €

    - 633,45 €

    * mit beantragtem Zuschuss auf den Zählbetrag der Rente bei der DRV.

    Keine Gewähr für meine beispielhafte Rechnung vor Steuern, aber so verstehe ich die Systematik.

    Ich kann es mir aber vorstellen, dass aufgrund des Einnahmenmangels vielleicht irgendwann die Mieteinnahmen auch mal bei der KVdR doch mit zu berücksichtigen wäre - es ist also keine Garantie, dass das so bleibt. Aktuell gibt es aber, soweit ich weiß, keine Bestrebungen, das ändern zu wollen.

  • Vielleicht nicht unrelevant, ja. Ich arbeite seit knapp zehn Jahren als Arzt, bin aktuell Jahre. Ich habe noch Zivildienst geleistet und musste 7 Jahre auf einen Studienplatz warten. Daher habe ich zuvor eine Ausbildung gemacht und auch noch in diesem Job gearbeitet. Die ersten Jahre ist der Verdienst als Arzt gar nicht doll gewesen, weshalb ich noch zwei Jahre oder so unter der Bemessungsgrenze war. Ich arbeite also noch knapp 25 Jahre.

    Von dem Standpunkt aus würde es sich ja lohnen noch Rentenpunkte zu erwerben bei der GRV um die Höhe des Zuschusses für Krankenversicherung zu erhöhen?

    ETF Sparplan läuft bereits. Aktuell überlege ich nur, ob es nicht nicht lohnt Rentenpunkte der der GRV zu erwerben. Bei den Versorgungswerken gibt es ja über Jahre hinweg kaum Rentensteigerungen.

    Glaube ganz blicke ich es noch nicht. Aber angenommen ich würde nach dem Beispiel 2000€ Rente erhalten vom Versorgungswerk, würde ich dafür 414€ abgeben müssen? Egal ob und wieviel ich an Rente von der gesetzlichen RV erhalte?

    Von der DRV-Rente werden grob 12% für KV und PV einbehalten, von der Versorgungswerksrente die grob 21%. Einen echten Zuschuss wirst Du nicht bekommen, weil Versicherungspflicht über die KVdR vorliegen wird.

    Von den 2.000 EUR vom Versorgungswerk kommen 1.586 EUR bei Dir an, von den 100 EUR von der DRV sind es dann grob 88 EUR.

  • Für die, die nicht in der GRV sind (oder fast nicht) sind die Beiträge zu gesetzlichen Krankenkasse (GKV) ein riesiges Problem, da keine Entlastung im Alter.

    Viele versuchen unter guten Konditionen in die PKV zu kommen.

    Das Grundproblem sind die hohen GKV-Kosten; ein brisantes politisches Thema!

    Ich halte Deinen Beitrag für Schwarzmalerei.

    Der TE ist in einer Sondersituation. Er wird seine Altersversorgung in ferner Zukunft nicht von der GRV bekommen (wie die meisten Rentner), sondern hauptsächlich von einem Versorgungswerk. Er hat(te) diesbezüglich keine Alternative, insoweit ist es uninteressant, darüber zu räsonnieren, ob das besser oder schlechter ist. Seine Mini-Rente aus 3 Entgeltpunkten wird den Kohl nicht fett machen.

    Zu den Grundfesten des deutschen Sozialstaats gehört die Legende, daß nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch der Arbeitgeber Sozialabgaben zu leisten hätte. Das ist ein schlichter Rechentrick. Was genau man als Bruttogehalt bezeichnet, ist Festlegungssache, man könnte die Rechnung problemlos so darstellen, das entweder der Arbeitnehmer die Sozialabgaben komplett übernimmt (was ich für sinnvoll halte, was in dieser Republik aber niemals umgesetzt werden wird). Wahlweise könnte man auch dem Arbeitgeber die Sozialabgaben komplett auferlegen ("Recht so!"), was bei passender Anpassung der sonstigen Parameter exakt überhaupt keinen Unterschied machen würde.

    Letztlich ist Brutto das, was der Arbeitnehmer den Arbeitgeber kostet, und Netto das, was beim Arbeitnehmer im Portemonnaie ankommt. Zwischen beiden finden sich die kompletten Sozialversicherungsabgaben und die Steuern.

    Nachdem man nun aber den Großteil der Bevölkerung über Jahrzehnte daran gewöhnt hat, daß auf seinem Lohnzettel nur die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge aufscheinen, wollte man diese Soziallegende auch im Ruhestand festschreiben. Im Ruhestand bezahlt der Durchschnittsrentner an Sozialabgaben nur noch die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung.

    Die Krankenversicherung zahlt er scheinbar nur zur Hälfte, den Beitrag zur Pflegeversicherung zahlt er aber vollständig selbst, bei Licht besehen ist das eine Rentenkürzung.

    Ob der Rentner den Krankenversicherungszuschuß der Rentenversicherung nun direkt sieht (weil er ihn nämlich ausgezahlt bekommt) oder nicht (weil die Rentenversicherung den Krankenversicherungsbeitrag gleich abführt, wie der Rentner das aus seinem Berufsleben gewöhnt ist), spielt vom Betrag her keine Rolle.

    Keine andere Zahlstelle, die sozialversicherungspflichtige Renten auszahlt, gibt dem Rentner einen Krankenversicherungszuschuß. Für betriebliche Altersversorgungen gibt es allerdings einen Freibetrag von monatlich 187,25 € (2025), der mathematisch ähnlich wirkt wie ein Beitragszuschuß zum Krankenversicherungsbeitrag.

    Für die interne Kalkulation halte ich es für nützlich, den Rentenbetrag der GRV mit dem KV-Zuschuß gleich zusammenzurechnen.

    Was dieser Satz

    Für die, die nicht in der GRV sind (oder fast nicht) sind die Beiträge zu gesetzlichen Krankenkasse (GKV) ein riesiges Problem, da keine Entlastung im Alter.

    letztlich bedeuten soll, ist unklar.

    Die Beiträge zur GKV sind ein fester Prozentsatz des Einkommens. Das Ruhestandseinkommen ist typischerweise niedriger als das aktive Einkommen, also ist der GKV-Beitrag im Ruhestand niedriger als in der aktiven Zeit.

    Ein PKV-Beitrag hingegen ändert sich nicht, insoweit sind hohe PKV-Beiträge für Ruheständler eher ein Problem als GKV-Beiträge.