Beiträge von dreampaper01

    Die gesetzliche Krankenversicherung rechnet für freiwillig versicherte Selbstständige grundsätzlich nicht rückwirkend auf Basis des Einkommensteuerbescheids ab. Ausnahmen gibt es nur in Sonderfällen, etwa bei der Künstlersozialkasse. Stattdessen gilt das sogenannte Prognoseprinzip: Deine Beiträge werden auf Basis des geschätzten Einkommens im laufenden Jahr festgesetzt.
    Wenn sich abzeichnet, dass dein Einkommen deutlich niedriger ausfallen wird, solltest du frühzeitig aktiv werden und bei deiner Krankenkasse eine Anpassung der Beiträge beantragen. Nur so kannst du verhindern, dass du dauerhaft zu hohe Beiträge zahlst, eine nachträgliche Rückerstattung ist in der Regel nicht vorgesehen.

    Die SBK war lange stabil, was den Zusatzbeitrag angeht, aber mittlerweile zählt sie nicht mehr zu den günstigen Kassen. Wenn du nicht unbedingt auf bestimmte Zusatzleistungen angewiesen bist, findest du bei vielen kleineren BKKs deutlich bessere Konditionen, z. B. bei der BKK Gildemeister Seidensticker, BKK VBU oder HKK. Diese bieten zum Teil auch Wahltarife oder Bonusprogramme, die den Wechsel zusätzlich attraktiv machen.
    Der Kassenwechsel ist heute unkompliziert: Du musst nur die neue Kasse informieren, und die kündigt in der Regel direkt bei deiner alten. Wichtig ist, dass du dabei die Frist für das Sonderkündigungsrecht einhältst, also in deinem Fall bis Ende August.

    In der Steuererklärung zählen nur die tatsächlichen Eigenbelastungen, also der Teil der Krankheitskosten, den du aus eigener Tasche gezahlt hast. Wenn dir deine Zusatzversicherung etwas erstattet hat, musst du diesen Betrag von der jeweiligen Rechnung abziehen, auch dann, wenn du die Beiträge zur Versicherung selbst nicht absetzen kannst.
    Nur der nicht erstattete Teil ist steuerlich als außergewöhnliche Belastung anrechenbar. Das Finanzamt berücksichtigt grundsätzlich nur den finanziellen Aufwand, der dir tatsächlich entstanden ist, nicht den Gesamtbetrag der Rechnung.

    In eurem Fall wirkt Wohn-Riester tatsächlich durchaus sinnvoll, da euer Vertrag verhältnismäßig wenig eigene Einzahlungen enthält (rund 2.580 €), aber dafür eine hohe Summe an staatlichen Zulagen (über 9.000 €) aufweist. Das heißt: Ein großer Teil eures Riester-Guthabens stammt gar nicht von euch selbst, sondern vom Staat, und genau das ist eine der Situationen, in denen sich eine Entnahme für die Immobilienentschuldung besonders lohnen kann.

    Wenn ihr den Wohn-Riester-Betrag nun nutzt, um die Restschuld von 37.000 € zu senken, spart ihr euch Zinskosten (bei aktuell 3,89 % keine Kleinigkeit), profitiert gleichzeitig von der bereits erzielten Wertentwicklung und nutzt die staatliche Förderung tatsächlich zweckgebunden fürs Eigenheim, genau so war Riester mal gedacht.

    Entscheidend ist aber: Ihr plant bereits, für die spätere Steuer auf das Wohnförderkonto Rücklagen zu bilden, das ist sehr umsichtig. Denn die nachgelagerte Besteuerung kann im Ruhestand überraschend werden, wenn man nicht vorbereitet ist. Viele Riester-Nutzer lassen genau diesen Punkt außer Acht.

    Wichtig ist, dass die Entnahme förderunschädlich erfolgt, also nach den aktuellen gesetzlichen Regeln, korrekt beantragt und vollständig dokumentiert wird. Dabei unterstützt euch euer Anbieter in der Regel, aber es lohnt sich, die Formulare sorgfältig zu prüfen oder im Zweifel steuerlichen bzw. unabhängigen Rat einzuholen.

    Wenn der Vorversicherer trotz mehrfacher Kontaktaufnahme nicht reagiert, kannst du dich mit einer offiziellen Beschwerde an die Versicherungsaufsicht (BaFin) wenden. Diese prüft nicht den konkreten Vertragsfall, kann aber bei unterlassener Kommunikation oder systematischer Untätigkeit durchaus eingreifen. Allein die Ankündigung einer Beschwerde bei der BaFin in einem letzten Schreiben setzt manche Versicherer schon in Bewegung, das wirkt oft mehr als ein weiterer Anruf im Kundenservice.

    Die Versicherer modernisieren oft ihre Produktpalette und möchten Altverträge loswerden, die für sie langfristig teurer oder riskanter sind. Der neue Tarif kann besser sein, muss aber nicht, manchmal wird die höhere Rente z. B. mit strengerer Leistungsprüfung oder eingeschränktem Schutz bei bestimmten Ursachen erkauft. Lass das Vertragswerk unbedingt von einem unabhängigen Experten prüfen, bevor du wechselst.

    Mir ist kein Anbieter bekannt, der dauerhaft einen gleichbleibenden Beitrag garantiert, dafür gibt’s zu viele Faktoren, die sich jährlich ändern. Manche Versicherer wie die R+V sind aber recht transparent und verzichten in vielen Fällen auf automatische Beitragserhöhungen, wenn sich keine relevanten Risikofaktoren ändern.

    Ich habe 2.200 € abgesichert bei rund 4.000 € Bruttoeinkommen. Für mich war wichtig, dass ich keine Versorgungslücke reiße, aber ich hab’s bewusst nicht maximal ausgereizt. Deine Absicherung ist also eher überdurchschnittlich, aber sinnvoll durchdacht.

    Dass du nicht über die Abschlusskosten informiert wurdest, ist unschön, aber ob das zur Kündigung berechtigt, ist rechtlich schwer durchsetzbar. Wenn du die Struktur unattraktiv findest: Nur AG-Zuschuss mitnehmen und Rest privat investieren.

    Wenn ihr beide ins Versorgungswerk einzahlt, ist die Rentenbasis ja ohnehin schon recht solide. Da wäre es sinnvoll, sich auf flexible, ergänzende Vorsorge zu konzentrieren, ETFs, ggf. bAV oder ein gezielter Rentenbaustein mit guten Konditionen. Eine Bestandsaufnahme mit neutralem Blick ist da Gold wert.

    Die Pflegeversicherung ist definitiv wichtig, vor allem langfristig. Aber mit 47 bist du eigentlich noch gut im Alter, in dem eine BU durchaus Sinn machen kann, besonders wenn ihr den Verdienstausfall nicht dauerhaft kompensieren könntet.