Wir Mitforisten hingegen stecken mal wieder in einer Informationskriese.
Ich schreibe mal zusammen, was ich verstanden habe.
Eine Tante hat Dir irgendwann im Jahr 2022 ein altes Haus geschenkt (Geringer Schenkungsteuerfreibetrag von 20 T€; relativ hoher Steuersatz von 30%). Es war Dir klar, daß dafür Schenkungsteuer anfällt, also hast Du im November 2022 ein Wertgutachten anfertigen lassen, das vermutlich ergeben hat, daß das Haus selbst keinen Wert mehr hat, wohl aber das Grundstück.
Die steuerliche Abwicklung der Schenkung wolltest Du nicht abwarten, sondern hast tatkräftig damit angefangen, das an sich abrißreife Haus für nennenswertes Geld zu sanieren. Darüber ist viel Zeit hingegangen.
Irgendwann hat sich das Finanzamt gemeldet und Dir mitgeteilt, daß es das Wertgutachten nicht akzeptiert. Also hast Du stracks ein zweites Wertgutachten erstellen lassen, das sogar einen geringeren Wert des Hauses angab als das erste. Da duftet es in meiner Nase ganz deutlich nach Gefälligkeitsgutachten. So sieht das wohl auch das Finanzamt.
Das hat Dich nicht weiter angefochten, schließlich hattest Du mit Deinem Bau genug am Hals.
Dann aber meldete sich das Finanzamt wieder. Wie weit die Sache hier gediehen ist, verrätst Du nicht. Wir wissen also nicht, ob es bereits einen Schenkungsteuerbescheid gibt. Offensichtlich hast Du mittlerweile einen Steuerberater konsultiert, der sich an der verfahrenen Sache nicht die Finger verbrennen will.
Also soll es jetzt das Forum kostenlos für Dich richten.
Habe ich das richtig zusammengefaßt?
Es ist natürlich nicht ganz so einfach, jetzt, drei Jahre und eine Kernsanierung später, den Zustand des Hauses vor der Sanierung zu belegen. Aber zum Glück hast Du ja ein gut gemachtes Gutachten, das den damaligen Zustand umfangreich und zweifelsfrei belegt.
Wenn man gute Unterlagen hat, braucht man eine Kontroverse mit dem Finanzamt nicht zu scheuen. Wenn nicht, dann allerdings schon.
Um wieviel Geld geht es eigentlich? Hättest Du das Geld für die Schenkungsteuer denn? Ach so: Du hast es vorsorglich zurückgelegt, obwohl die Haussanierung teuer war. Dann kannst Du ja mit Zuversicht der Kommunikation mit dem Finanzamt entgegensehen.