Und Neu1988, was hat sich ergeben?
Beiträge von jlpicard
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Auch hier wieder:
Bitte kennzeichnet es, wenn ihr meint unbedingt die Halluzinationen einer KI posten zu müssen!
Guter Hinweis, aber hier halluzinierte nicht nur die KI ...
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Und wann sprichst du mit der Hausverwaltung Neu1988
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Nein, eigentlich schon sein "Gestern, 23:11"
Bitte keinen Unsinnsverdacht jetzt einfach rückdatieren ...
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1. Bei Nebenkostenabrechnung gilt für die Steuer das Zuflussprinzip bzw. Abflussprinzip. Die Abrechnung, die letztes Jahr kam, ist für das Steuerjahr 2025 relevant.
2. Warum besprichst du die Zählerfrage nicht mit der Hausverwaltung?
3. Was sind eigentlich deine Erwartungen an dieses Forum?
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Bei mir ginge es eh zum Anwalt. Müsste er einschätzen. Im schlimmsten Fall hätte ich keinen Kellerraum mehr. Auch das lässt sich gut bei dem nächsten Mieterhöhungsersuchen einsetzen. Gib wieder nur eine Teilzustimmung mit mir sinkendem Zustimmungswert. Aber mal abwarten, ich habe noch kein Schreiben vom Vermieter und das von meinem Nachbarn liegt nun auch schon mehr als 2 Monate zurück.
Gut, dann ist der Thread ja hiermit beendet

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Kauf bricht nicht Miete. Ein Eigentümerwechsel ändert nichts an einem bestehenden Mietvertrag.
Hat das irgendwer behauptet?
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Die darf auch später gestellt werden, aber als Mieter musst du dann keine Nachzahlung mehr leisten. Hier handelt es sich aber wohl um einen Eigentümer.
Ach ja ... zielsicher den Punkt verfehlt.
Wenn das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr 2025 identisch ist, um das es hier geht, ist April für die NK-Abrechnung nicht spät. Außerdem kommt hier ein Verwalterwechsel hinzu. All das wird sich aber nicht im Forum, sondern im Gespräch mit der WEG-Verwaltung klären lassen.
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Das kann man auch anders sehen ...
https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online…uf-einen-Keller
Außerdem gefragt:
Gab es in den 20 Jahren einen Vermieterwechsel? Wie ist überhaupt die Miete im Blick auf den Mietspiegel?
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Die Nebenkostenabrechnung darf bis zu 12 Monate nach dem Abrechnubgsszeitraum gestellt werden.
Sind in eurer WEG Wirtschaftsjahr und Kalenderjahr identisch?
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was ändert das?
Dann dürften sie ihre Banklizenz behalten ...

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Im Zweifel würde ich auf den Keller verzichten, nutze ihne eh kaum. Das natürlich nur nach entsprechender Mietminderung um diese 60€.
Du willst eine Mietminderung, wenn du auf den Keller "verzichtest"?
Es muss wirklich Schrödingers Keller sein ...
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Wieso sollen sie "Teil der Mietsache" sein, wenn sie ausdrücklich "nicht mitvermietet" sind laut Vertrag?
Schrödingers Keller?
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Ich habe 45k Eigenkapital, allerdings alles auf Tagesgeld. Ist
Wie ist es denn verzinst?
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Hallo Leave und willkommen im Forum.
Für den "Berater" (vulgo: Verkäufer) ist es ein ganz sicher guter Vorschlag.
Hier mal die Basics zum Bausparen: https://www.finanztip.de/bausparvertrag/
Ohne die Details deines Einzelfalls zu kennen, wage ich mal die steile Hypothese, dass es sich für dich nicht lohnt. -
Nein. Von welchem Geld investiert ein 20-jähriger Student denn? Wenn wir hier große Förderung betreiben, dann profitieren doch vor allem die Studenten mit wohlhabenden Eltern. Und wer neben dem Studium her mindestens 44h pro Monat arbeitet, ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt und damit förderfähig
Du verwechselt ständig Kinder und Studenten und verstehst deshalb die Posts nicht @LesenimSueden
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Edit: hätte auch gleich selber suchen können. Ja ist ein Neuvertrag, siehe FAQ vom Finanzministerium.
Guter Hinweis auf die FAQs vom BMF, die jetzt endlich aktualisiert worden sind.


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Ja klar, aber bei dem oben festgestellten bekomme ich den Eindruck, dass gut situierte hier wesentlich besser profitieren können, was die Rendite für die staatliche Förderung angeht. Letztendlich wäre das dann eine Subventionierung durch die anderen, die weniger gut situierten. Denn die Förderung wird ja durch Steuermittel getragen.
Naja, je mehr Förderung desto lukrativer, klar.
Ob 1800 Euro pro Jahr/AV gut situiert ist, sei mal dahingestellt.
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Danke!
Mit "Für die ersten 300 Euro" meinte ich, dass man ja mindestens 300 Euro pro Jahr anlegen muss un die besagten 300 Euro pro Kind zu erhalten.
Muss man nicht müssen
Du hast recht! Ich habe mich geirrt
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Und werden gemeinsame Kinder "aufgeteil" bei der Förderung?
Also man hat z.B. 2 Kinder und beide Eltern legen im AV Depot an. Dann erhalten beide Elternteile jeweils 300 Euro Zuschuss auf die ersten 300 Euro?
Das dürfte wählbar sein (wie sonst bei Kindern auch)
Zuschuss gibt es 300 Euro pro Kind, das hat aber nichts mit "ersten 300 Euro" zu tun.
Im Finanztipratgeber ist das erklärt mit der Kinderzulage (spoiler: wer sehr wenig einzahlt aber kinder hat, profitiert enorm)