Hast Du denn überhaupt Aufwendungen, die diesen Posten in nennenswertem Maße nutzen? Welche sind das bei Dir denn?
PKV-berechtigte Angestellte dürften den Betrag i.d.R. vollständig ausnutzen können, ist er schließlich schon alleine durch den (entsprechend hohen) Arbeitnehmer-Anteil der Arbeitslosenversicherung sowie (hoffentlich) einer Berufsunfähigkeitsversicherung erreicht. Reicht dies noch nicht, wären nach meinen Recherchen auch Unfallversicherung, Privathaftpflicht, Kfz-Haftpflicht und Krankentagegeld weitere Posten, die dazu beitragen könnten.
Ich habe diesen tollen Steuertrick mal für mich selber durchgerechnet und festgestellt, daß er sich für mich nicht lohnt.
Mach das doch für Deinen Fall auch, hinterher siehst Du klarer!
Nach Aufbau einer bis tief ins Detail gehenden Excel mit tagesbasierten Salden (Zahlungen, Rückerstattungen, Nachzahlungen, PKV-Beitragssteigerungen und den jeweils erwarteten Terminen dazu) ergab sich bei dieser Beispielrechnung ein effektiver Zins des zusätzlichen Kapitalaufwandes der PKV-Beitragsvorauszahlung von etwa 1,5% über dem Zins entsprechender und sicherer Festgeldangebote. Das Fazit aus diesem Rechenbeispiel: Bei sowieso bestehender Steuererklärungspflicht kann diese Ersparnis mit wenig Aufwand erreicht werden. Besteht jedoch keine und ließe sich sonst eine Nachzahlung erwarten (z.B. infolge der Soli-Berechnung bei stark variierenden Monatsgehältern) ist dieser Vorteil schnell ins Gegenteil verkehrt - vom Aufwand zur Erstellung von vier Steuererklärungen ganz abgesehen...
Danke an alle Beitragenden für die spannende Diskussion!