Beiträge von lekevi

    Hast Du denn überhaupt Aufwendungen, die diesen Posten in nennenswertem Maße nutzen? Welche sind das bei Dir denn?

    PKV-berechtigte Angestellte dürften den Betrag i.d.R. vollständig ausnutzen können, ist er schließlich schon alleine durch den (entsprechend hohen) Arbeitnehmer-Anteil der Arbeitslosenversicherung sowie (hoffentlich) einer Berufsunfähigkeitsversicherung erreicht. Reicht dies noch nicht, wären nach meinen Recherchen auch Unfallversicherung, Privathaftpflicht, Kfz-Haftpflicht und Krankentagegeld weitere Posten, die dazu beitragen könnten.

    Ich habe diesen tollen Steuertrick mal für mich selber durchgerechnet und festgestellt, daß er sich für mich nicht lohnt.

    Mach das doch für Deinen Fall auch, hinterher siehst Du klarer!

    Nach Aufbau einer bis tief ins Detail gehenden Excel mit tagesbasierten Salden (Zahlungen, Rückerstattungen, Nachzahlungen, PKV-Beitragssteigerungen und den jeweils erwarteten Terminen dazu) ergab sich bei dieser Beispielrechnung ein effektiver Zins des zusätzlichen Kapitalaufwandes der PKV-Beitragsvorauszahlung von etwa 1,5% über dem Zins entsprechender und sicherer Festgeldangebote. Das Fazit aus diesem Rechenbeispiel: Bei sowieso bestehender Steuererklärungspflicht kann diese Ersparnis mit wenig Aufwand erreicht werden. Besteht jedoch keine und ließe sich sonst eine Nachzahlung erwarten (z.B. infolge der Soli-Berechnung bei stark variierenden Monatsgehältern) ist dieser Vorteil schnell ins Gegenteil verkehrt - vom Aufwand zur Erstellung von vier Steuererklärungen ganz abgesehen...

    Danke an alle Beitragenden für die spannende Diskussion!

    Neben der Höhe der Beiträge würde ich hinterfragen, für wie viele Jahre der Versicherer überhaupt Vorauszahlungen annimmt.

    Vernünftig kalkulierte Tarife liegen mit Pflegepflicht, gesetzlichem Zuschlag und ggf. Risikozuschlag schnell bei 900€ (=10.800€ Jahresbeitrag). Viele Versicherer bieten zudem die drei Jahre Vorauszahlung an, hier eine kleine Übersicht.

    Meine Vermutung: Das Finanzamt wird Dich in den Folgejahren zu einer Steuererklärung auffordern.

    Das wäre dann natürlich gut möglich, danke. Gibt es hier jemanden, bei dem diese Situation tatsächlich schon so eingetreten ist?

    Hallo Community,

    über das Thema "Vorauszahlung von PKV-Beiträgen" finden sich ausreichend Informationen im Web und auch hier bereits im Forum. Dass sich das Ganze unter dem Strich für Selbstständige und meist auch für Angestellte lohnt, ist soweit verständlich. Keinerlei Infos konnte ich jedoch dazu finden, wie es sich bei Personen verhält, die nicht zur Steuererklärung verpflichtet sind (z.B. ledige Angestellte ohne Nebeneinkommen etc.). Hier ergäbe sich nach meiner Annahme folgende Situation:

    1. Jahr (mit regulärer, monatlicher PKV-Beitragszahlung & Vorauszahlung für die drei folgenden Jahre):

    • Es können vier PKV-Jahresbeiträge (unter Berücksichtigung des steuerlich wirksamen Anteils des PKV-Tarifs) abgesetzt werden, was gut und gerne eine fünfstellige Steuererstattung in diesem Jahr mit sich bringen kann

    2.-4. Jahr (keine PKV-Beiträge zu zahlen):

    • Absetzbar sind somit lediglich die bis zu 1.900€ sonstige Vorsorgeaufwendungen. Diese wären sonst aufgrund der PKV-Beiträge gar nicht steuerlich berücksichtigt worden, wodurch der positive Effekt der Vorauszahlung entsteht
    • Dennoch liegt dieser Betrag i.d.R. deutlich unterhalb der sonst abzusetzenden PKV-Beiträge (ca. 70% von etwa 10.000€ PKV-Beitrag = 7.000€ absetzbar)
    • Für eine Person, die bei regulärer monatlicher Beitragszahlung weder eine nennenswerte Steuernachzahlung noch Erstattung erhalten hätte, ist somit in diesen Jahren mit einer deutlichen Nachzahlung zu rechnen (etwa 5.000€ weniger absetzbar bei einem Steuersatz von 42% ergibt etwa 2.000€ Nachzahlung)

    Nun die entscheidende Frage:

    Kann eine nicht zur Steuererklärung verpflichtete Person durch die freiwillige Abgabe für das 1. Jahr (mit hoher Erstattung infolge der absetzbaren Vorauszahlungen) und Verzicht auf eine Abgabe im 2.-4. Jahr (mit erwarteter Nachzahlung durch die geringeren Vorsorgeaufwendungen) den positiven Steuereffekt verstärken? Oder geht mit der Vorauszahlung der PKV-Beiträge eine Pflicht zur Steuererklärung für die vorbezahlten Jahre einher?

    Ich danke euch vorab für eure Meinungen! :)