Hallo Community,
über das Thema "Vorauszahlung von PKV-Beiträgen" finden sich ausreichend Informationen im Web und auch hier bereits im Forum. Dass sich das Ganze unter dem Strich für Selbstständige und meist auch für Angestellte lohnt, ist soweit verständlich. Keinerlei Infos konnte ich jedoch dazu finden, wie es sich bei Personen verhält, die nicht zur Steuererklärung verpflichtet sind (z.B. ledige Angestellte ohne Nebeneinkommen etc.). Hier ergäbe sich nach meiner Annahme folgende Situation:
1. Jahr (mit regulärer, monatlicher PKV-Beitragszahlung & Vorauszahlung für die drei folgenden Jahre):
- Es können vier PKV-Jahresbeiträge (unter Berücksichtigung des steuerlich wirksamen Anteils des PKV-Tarifs) abgesetzt werden, was gut und gerne eine fünfstellige Steuererstattung in diesem Jahr mit sich bringen kann
2.-4. Jahr (keine PKV-Beiträge zu zahlen):
- Absetzbar sind somit lediglich die bis zu 1.900€ sonstige Vorsorgeaufwendungen. Diese wären sonst aufgrund der PKV-Beiträge gar nicht steuerlich berücksichtigt worden, wodurch der positive Effekt der Vorauszahlung entsteht
- Dennoch liegt dieser Betrag i.d.R. deutlich unterhalb der sonst abzusetzenden PKV-Beiträge (ca. 70% von etwa 10.000€ PKV-Beitrag = 7.000€ absetzbar)
- Für eine Person, die bei regulärer monatlicher Beitragszahlung weder eine nennenswerte Steuernachzahlung noch Erstattung erhalten hätte, ist somit in diesen Jahren mit einer deutlichen Nachzahlung zu rechnen (etwa 5.000€ weniger absetzbar bei einem Steuersatz von 42% ergibt etwa 2.000€ Nachzahlung)
Nun die entscheidende Frage:
Kann eine nicht zur Steuererklärung verpflichtete Person durch die freiwillige Abgabe für das 1. Jahr (mit hoher Erstattung infolge der absetzbaren Vorauszahlungen) und Verzicht auf eine Abgabe im 2.-4. Jahr (mit erwarteter Nachzahlung durch die geringeren Vorsorgeaufwendungen) den positiven Steuereffekt verstärken? Oder geht mit der Vorauszahlung der PKV-Beiträge eine Pflicht zur Steuererklärung für die vorbezahlten Jahre einher?
Ich danke euch vorab für eure Meinungen!