Steuervorteil durch Vorauszahlung der PKV-Beiträge wenn keine Pflicht zur Steuererklärung vorliegt

  • Hallo Community,

    über das Thema "Vorauszahlung von PKV-Beiträgen" finden sich ausreichend Informationen im Web und auch hier bereits im Forum. Dass sich das Ganze unter dem Strich für Selbstständige und meist auch für Angestellte lohnt, ist soweit verständlich. Keinerlei Infos konnte ich jedoch dazu finden, wie es sich bei Personen verhält, die nicht zur Steuererklärung verpflichtet sind (z.B. ledige Angestellte ohne Nebeneinkommen etc.). Hier ergäbe sich nach meiner Annahme folgende Situation:

    1. Jahr (mit regulärer, monatlicher PKV-Beitragszahlung & Vorauszahlung für die drei folgenden Jahre):

    • Es können vier PKV-Jahresbeiträge (unter Berücksichtigung des steuerlich wirksamen Anteils des PKV-Tarifs) abgesetzt werden, was gut und gerne eine fünfstellige Steuererstattung in diesem Jahr mit sich bringen kann

    2.-4. Jahr (keine PKV-Beiträge zu zahlen):

    • Absetzbar sind somit lediglich die bis zu 1.900€ sonstige Vorsorgeaufwendungen. Diese wären sonst aufgrund der PKV-Beiträge gar nicht steuerlich berücksichtigt worden, wodurch der positive Effekt der Vorauszahlung entsteht
    • Dennoch liegt dieser Betrag i.d.R. deutlich unterhalb der sonst abzusetzenden PKV-Beiträge (ca. 70% von etwa 10.000€ PKV-Beitrag = 7.000€ absetzbar)
    • Für eine Person, die bei regulärer monatlicher Beitragszahlung weder eine nennenswerte Steuernachzahlung noch Erstattung erhalten hätte, ist somit in diesen Jahren mit einer deutlichen Nachzahlung zu rechnen (etwa 5.000€ weniger absetzbar bei einem Steuersatz von 42% ergibt etwa 2.000€ Nachzahlung)

    Nun die entscheidende Frage:

    Kann eine nicht zur Steuererklärung verpflichtete Person durch die freiwillige Abgabe für das 1. Jahr (mit hoher Erstattung infolge der absetzbaren Vorauszahlungen) und Verzicht auf eine Abgabe im 2.-4. Jahr (mit erwarteter Nachzahlung durch die geringeren Vorsorgeaufwendungen) den positiven Steuereffekt verstärken? Oder geht mit der Vorauszahlung der PKV-Beiträge eine Pflicht zur Steuererklärung für die vorbezahlten Jahre einher?

    Ich danke euch vorab für eure Meinungen! :)

  • Hallo.

    Neben der Höhe der Beiträge würde ich hinterfragen, für wie viele Jahre der Versicherer überhaupt Vorauszahlungen annimmt.

    Das dürften eben die genannten max. 3 Jahresbeiträge sein. Thematik wird auf der Seite des Privatiers ausführlich diskutiert und erfolgreich praktiziert.


    Meine Vermutung: Das Finanzamt wird Dich in den Folgejahren zu einer Steuererklärung auffordern.

  • Neben der Höhe der Beiträge würde ich hinterfragen, für wie viele Jahre der Versicherer überhaupt Vorauszahlungen annimmt.

    Vernünftig kalkulierte Tarife liegen mit Pflegepflicht, gesetzlichem Zuschlag und ggf. Risikozuschlag schnell bei 900€ (=10.800€ Jahresbeitrag). Viele Versicherer bieten zudem die drei Jahre Vorauszahlung an, hier eine kleine Übersicht.

    Meine Vermutung: Das Finanzamt wird Dich in den Folgejahren zu einer Steuererklärung auffordern.

    Das wäre dann natürlich gut möglich, danke. Gibt es hier jemanden, bei dem diese Situation tatsächlich schon so eingetreten ist?

  • Das [Vermutung von Oldie, dass FA zur Steuererklärung in den Folgejahren auffordert] wäre dann natürlich gut möglich, danke.

    Weitere Vermutung: Das FA kann "1 und 1 zusammenzählen" und wird mit der Erstattung für das Jahr 1 sogleich den Haken "erklärungspflichtig" für die Folgejahre setzen. Was aber nicht das Problem ist: Für die betreffenden ein, zwei oder drei Jahre sind die dann fälligen Steuererklärungen jeweils Minutensache.

    Per saldo wird sich die Vorauszahlung immer noch lohnen, auch unter Steuerprogressionsaspekten und Gegenrechnung von Opportunitätszinsen aufgrund der entsprechend entfallenden Anlage der für die Jahre 2, 3, und ggf. 4 vorausgezahlten Beiträge.

    Wer aber darauf spekulieren sollte, dass das FA die Besteuerung in den Folgejahren verschläft, der wird sich irren (ist natürlich auch nur eine Vermutung).:S

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Über das Thema "Vorauszahlung von PKV-Beiträgen" finden sich ausreichend Informationen im Web und auch hier bereits im Forum. Dass sich das Ganze unter dem Strich für Selbstständige und meist auch für Angestellte lohnt, ist soweit verständlich.

    Ich bin gegenteiliger Ansicht. Meines Erachtens ist es notwendig, den betreffenden Steuerfall im Detail anzuschauen, bevor man den Schluß ziehen kann, daß sich der Stunt lohnt.

    Keinerlei Infos konnte ich jedoch dazu finden, wie es sich bei Personen verhält, die nicht zur Steuererklärung verpflichtet sind (z.B. ledige Angestellte ohne Nebeneinkommen etc.). Hier ergäbe sich nach meiner Annahme folgende Situation:

    1. Jahr (mit regulärer, monatlicher PKV-Beitragszahlung & Vorauszahlung für die drei folgenden Jahre):

    • Es können vier PKV-Jahresbeiträge (unter Berücksichtigung des steuerlich wirksamen Anteils des PKV-Tarifs) abgesetzt werden, was gut und gerne eine fünfstellige Steuererstattung in diesem Jahr mit sich bringen kann

    Der eine PKV-Jahresbeitrag kann bei Bestehen einer Versicherung ohnehin abgesetzt werden. Dieser Absetzbetrag ist in der Lohnsteuer bereits berücksichtigt. Kommt eine Beitragsrückerstattung dazu (von der der Arbeitgeber nichts weiß), kommt das Finanzamt von sich aus auf den Steuerpflichtigen zu. Sich darauf zurückzuziehen, daß man nicht zur Steuererklärung verpflichtet ist, bringt nichts. Wenn das Finanzamt Dich anschreibt, bist Du zur Abgabe der Erklärung verpflichtet.

    Die drei zusätzlichen PKV-Jahresbeiträge decken die Versicherung nicht für drei Jahre ab, weil sie in der Höhe der aktuellen Beiträge berechnet werden, die Tarife aktuell aber stark steigen. Es könnte sein, daß im vierten Jahr so viel nachzuzahlen ist, daß die ominösen 1900 € schon wieder voll sind.

    Der möglichen Steuererstattung (bei der ich fünfstellig für hoch gegriffen halte) steht natürlich die Auslage der PKV-Prämie für mehrere Jahre gegenüber, so daß beim Steuerpflichtigen nicht etwa Geld im Beutel klimpert, sondern er erstmal fünfstellig Geld auf den Tisch zu legen hat (das in den kommenden drei Jahren dann keinen Kapitalertrag bringt).

    Auch einen Wechselschritt (also alle zwei Jahre jeweils ein Jahr vorauszuzahlen) sollte man sich genau durchrechnen.

    Letztlich winkt ja keine Steuerersparnis, sondern lediglich eine Steuerverschiebung. Die kann zwar auch etwas bringen, das ist vom Betrag her dann nicht mehr viel.

    Weiterer unerwünschter Effekt für die Einkommensklasse um den Spitzensteuersatz herum: Mit steigendem Absetzvolumen sinkt der relevante Steuersatz.

    2.-4. Jahr (keine PKV-Beiträge zu zahlen):

    • Absetzbar sind somit lediglich die bis zu 1.900€ sonstige Vorsorgeaufwendungen. Diese wären sonst aufgrund der PKV-Beiträge gar nicht steuerlich berücksichtigt worden, wodurch der positive Effekt der Vorauszahlung entsteht.

    Hast Du denn überhaupt Aufwendungen, die diesen Posten in nennenswertem Maße nutzen? Welche sind das bei Dir denn?

    Nun die entscheidende Frage:

    Kann eine nicht zur Steuererklärung verpflichtete Person durch die freiwillige Abgabe für das 1. Jahr (mit hoher Erstattung infolge der absetzbaren Vorauszahlungen) und Verzicht auf eine Abgabe im 2.-4. Jahr (mit erwarteter Nachzahlung durch die geringeren Vorsorgeaufwendungen) den positiven Steuereffekt verstärken? Oder geht mit der Vorauszahlung der PKV-Beiträge eine Pflicht zur Steuererklärung für die vorbezahlten Jahre einher?

    Ich habe diesen tollen Steuertrick mal für mich selber durchgerechnet und festgestellt, daß er sich für mich nicht lohnt.

    Mach das doch für Deinen Fall auch, hinterher siehst Du klarer!