Ich glaube euch das alles, da ich aber das erste Mal damit etwas zu tun habe,bin ich halt nervös und möchte nicht das es von Stellen falsch gewertet wird.
Beiträge von reishi85
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@ andi ja das stimmt das hat noch etwas zeit. Nur für den Fall der gewerbe Anmeldung müsste es ja glaub ich schnell gehen oder? Bisschen blöd mit 2 unterschiedlichen aussagen
Der vom gewerbe am sagte mir am Telefon gerade er würde es ga z normal als sonstige einnahmen in die Steuererklärung machen. Wenn ich es nicht beabsichtigt dieses weiter betreiben.
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@ andi ja das stimmt das hat noch etwas zeit. Nur für den Fall der gewerbe Anmeldung müsste es ja glaub ich schnell gehen oder? Bisschen blöd mit 2 unterschiedlichen aussagen
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Dann würde ich nochmal hinschreiben und mitteilen, dass du telefonisch 2 widersprüchliche Aussagen erhalten hast und das jetzt schriftlich haben willst, was du tun sollst.
Für eine Einmalaktion ein Gewerbe anmelden? Klingt für mich übertrieben, aber ich kenne mich an dieser Stelle praktisch nicht aus.Ok das ist natürlich eine Idee auf die ich noch nicht gekommen bin. Das werde ich im Laufe des Tages mal machen.vielen lieben dank
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Ja der 2. Wollte mir eine Email zukommen lassen wo im Paragraph auch etwas steht. Und falls er noch etwas in Erfahrung bringen könnte würde er sich nochmal bei mir melden. Bin mir halt nur unsicher welche Aussage jetzt stimmt. 1. Oder 2.🙈
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Ich hatte heute nochmal beim FA angerufen. Sie sagte zu mir ich solle gewerbe anmelden ganz schnell. Danach rief mich jemand vom FA zurück wo ich am Montag online kontaktformular ausgefüllt habe. Und er sagte mir ich müsse nichts tun.
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Ok Also gut ich habe die Steuer 2024 mit Check24 gemacht gehabt. Und auch schon die erstattung bekommen. Habe bis vor 2 jahren einen Steuerberater von einem Lohnhilfe verein gehabt. diesen habe ich heute versucht zu kontaktieren, er hat aber leider noch nicht geantwortet. Habe gestern abend noch bei Ebay geschaut und den Umsatz jedes monats aufgeschrieben. und in 2 spalten weiter, die Auszahlungsbeträge. Weil beim Umsatz steht ja noch Versand bei, die beim Auszahlen ja dann wegfallen. Die Ausgaben für Pakete und Polsterungen habe ich noch nicht gerechnet. Alle verkaufen haben 2025 stattgefunden.
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Ein lebhafter Thread ist das!
Einer hat alte Sachen geschenkt bekommen, hat sie im Verlauf dieses Jahres bei Ebay verkauft, hat dann erfahren, daß er den Gewinn versteuern muß. Für die entsprechende Steuererklärung hat er bis zum 31.07.2026 Zeit, da brennt im Moment also noch nichts.
Die Gemeinde ist auf hoher Drehzahl und sucht mit Eifer bürokratische Spezialitäten heraus, die in einem solchen Fall zum Einsatz kommen könnten.
Der TE ist schon ganz außer sich und malt sich aus, in welche Schwierigkeiten er dadurch kommen könnte. Er hat schon das Köfferchen gepackt für den Fall, daß er einrücken muß. All das ist sicherlich verkehrt. Ruhig Blut wäre angesagt, so schnell schießen die Preußen nicht.
Man wird in diesem Fall allerdings nicht weiterkommen, wenn der TE weiterhin Rückfragen ignoriert.
Was wissen wir denn bisher?
Er hat dieses Jahr 121 Verkäufe bei Ebay getätigt und dabei 11.000 € eingenommen. Den Gewinn (!) aus diesen Geschäften muß er versteuern, nicht die Einnahmen (!). Ich habe angeregt, daß der TE eine Aufstellung über Einnahmen und auch Ausgaben machen sollte. So wie ich ihn einschätze, hat er das bisher nicht gemacht, das ist sein Schaden.
Das Verpackungsmaterial, das er gekauft hat, das Porto, das er "portofreie Lieferung!" dem Käufer nicht explizit in Rechnung gestellt hat, die Fahrtkosten zur Post bei der Aufgabe der Pakete haben Geld gekostet, das sind Kosten, die er vom Verkaufserlös abziehen kann und nicht versteuern muß. Dafür muß er seine Kosten aber bestenfalls belegen, zumindest aber plausibel machen. Das schreibt man sich besser zeitnah auf, nach Monaten vergißt man zum eigenen Schaden die Hälfte.
Ich stelle mich auf den Standpunkt, daß das eine einmalige Sache war. Das Projekt ist beendet.
Die deutsche Bürokratie hält für Geschäftstätige aller Art einen Strauß von Regulationen bereit (vom Datenschutzbeauftragten bis zur gendergerechten Toilette). Bis die zuständigen Behörden davon Wind bekommen, ist die Geschäftstätigkeit aber längst wieder eingestellt. Das Finanzamt interessiert nicht, ob der TE einen Gewerbeschein hatte, das Finanzamt interessiert, ob er seinen Gewinn versteuert.
Nicht hilfreich ist, daß der TE sich nicht klar dazu äußert, wie er bisher seine Steuererklärung erstellt hat. Vermutlich hat er das per Elster getan, jedenfalls hat er dem Finanzamt per Elster eine Nachricht zukommen lassen.
Immerhin wissen wir, daß er verheiratet ist (mutmaßlich gemeinsam veranlagt) und die kumulierten Gehälter zusammen mit dem mutmaßlichen Ertrag 71 T€ betragen. Daraus ließe sich der Steuersatz errechnen. Nachdem er die Einnahmen erst dieses Jahr hatte, ist die Erklärung am 31.07.2026 fällig, er hat also fast noch ein ganzes Jahr Zeit zur Gestaltung.
Es wäre angesagt, daß der TE a) runterkommt und b) Info nachlegt, sonst kommt dieser Thread in der Sache nämlich nicht weiter.
Also ich habe meine steuer mit check24 gemacht. Habe bei google kontaktformular leverkusen eingegeben für das FA und dar0ber denen geschildert. Ich habe wie du schon erwähnt hast echt Schieß vor dem schlimmsten. Hätte ich das vorher geahnt dann hätte och die ganzen Sachen weggeworfen.habe dem Steuerberater heute aufs Band gesprochen gehabt da er nicht erreichbar war mit dem Sachverhalt und der bitte mich zurück zu rufen. Versand wurde von denen bezahlt im Vorfeld. Also rein die Versandkosten. Doch ich habe schon den Monatlichen Umsatz gegen die Auszahlungen gerechnet.
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Du hast ja jetzt über das Kontaktformular den Fall geschildert oder machst es demnächst. Damit ist der Fall dem Finanzamt bekannt und der Vorwurf "Steuerhinterziehung" wäre nicht haltbar.
Wann hast du denn die Sachen verkauft? 2024 oder 2025?
Wenn 2025, dann läuft die Frist für die Steuererklärung im Sommer 2026 ab. Dann bist du sowieso noch im grünen Bereich.
Wenn es schon 2024 war, bist du ziemlich genau 1 Monat über der Frist. Das kann je nach Finanzamt einen kleinen Verspätungszuschlag geben.
Wenn die Verkäufe in beiden Jahren stattfanden, wäre das sogar günstiger, weil du die 11.000 € dann nicht als Komlettbetrag versteuern musst sondern als 2 Teile, was zu niedrigerer Steuer führt.Ja genau gestern wurde dad Formular online über Elster also online Formula abgeschickt.
Vielen Dank für deinen ausführlichen und verständlichen text.
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Ich denke nicht, dass man arg besorgt sein muss. Du hast ja bereits Willen gezeigt und Kontakt gesucht, auch würde aufgrund Deiner Erklärungen vermuten, dass es sich um eine Aktion handelt, welche nur in einem sehr kurzen Zeitraum stattgefunden hat.
Vieles spricht daher dafür, dass es sonstige Einkünfte sind, wie es auch hier von den geschätzten Mitforisten gesehen wird.Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Sachbearbeiter zur Meinung kommt, dass hier ein Sachverhalt hinsichtlich Steuerverkürzung oder sogar Steuerhinterziehung vorliegt.
Die Antwort wird Dir aber Gewissheit bringen, dass macht die Steuererklärung dann leichter. Sollte die Antwort Dich nicht zufrieden stellen, kannst Du dann immer noch weitere Schritte überlegen. (Z.B. Konsultation eines Steuerberaters)Ich hoffe es so sehr das es normale Eintragung bei der Steuer kommt.
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Ja, du liegst falsch.
Hier kannst du für jedes Einkommen ganz grob aus der Grafik ablesen, wie hoch Grenz- und Durchschnittssteuersatz sind:
https://de.wikipedia.org/wiki/Einkommen…%A732a_2025.svg
(Das ist die Grafik für einen Alleinverdiener, du brauchst die für den Splittingtarif, die sich aber auch in diesem Wiki-Artikel findet.)Vielen lieben dank
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Streng genommen geht es um 120 einmalige Aktionen und den Verkauf von geschenkter Industrieware mit Gewinnerzielungsabsicht.
Die Bandbreite reicht halt von „Nichts“ bis Gewerbe. Was wir hier meinen und für sinnvoll erachten, wird dafür nicht ausschlaggebend sein.
Ich habe Erfahrungen in beide Richtungen mit dem Finanzamt gemacht und sehe hier einen nicht ganz so einfachen Fall.
Allerdings kann ich sagen, dass es in den meisten Fällen sinnvoll ist, dass Gespräch zu suchen.Vielen dank. Ja ich habe ja das kontsktformular benutzt und denke mal das fir sich bei mir melden werden oder?
Lg
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Naja, hier geht es um eine einmalige Aktion, da wird das Finanzamts nicht gleich mit Gewerbe um die Ecke kommen. Es wird ja auch bei der Auflösung des geerberten Haushaltes von Oma Erna nicht gleich eine gewerbsmäßige Tätigkeit angenommen.
Der Fall ist aber komplett anders gelagert. Wenn du dein Auto verkaufst, hast du es in der Regel vorher selber gekauft und bezahlt. Du machst also über die komplette Zeit, in der dir das Auto gehört, sehr wahrscheinlich einen Verlust. Hier wurden aber verschiedene Gegenstände kostenlos überlassen mit dem einzigen Zweck, diese zu verkaufen. Dadurch wurde es mich schon sehr wundern, wenn das Finanzamts hier keine Steuerpflicht sieht.
Wie gesgat ich bin ja bereit die Steuer zur begleichen. Und da es niemals meine Intension gewesen ist daraus ein Gewerbe zu machen und nicht vor habe dieses zu machen. Ich hoffe das das FA nach der Kontaktformular erklärung sich rasch melden würde. Damit ich gewissheit habe, was nun gemacht werden muss. Bin innerlich so hibbelig
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Mach einfach eine Steuererklärung und gibt alles nach bestem Wissen und Gewissen an. Finanzbeamte sind keine Bluthunde, die jedem Steuerpflichtigen direkt an den Hals springen.
Und beherzigen den Tipp von itschytoo und erstell zunächst die Steuererklärung für 2022 (wenn die noch nicht abgegeben wurde). Dann kannst du dich schon mal an die Formulare gewöhnen, so kompliziert ist das auch nicht. Ansonsten einfach mal eine Testversion von z.B. Tax besorgen (ruhig die Version für 2024) und geb da einfach mal alles ein. Dann siehst du die Auswirkungen und siehst, was dabei rauskommen soll. Danach kannst du die Daten auch bei Elster eingeben und guckst, ob das Ergebnis das gleiche ist.
Ok alles klaro. Dann werd ich das am we mal durchforschen. Vielen dank. Werde dann bei der Steuererklärung auch den Text mit beilegen das es einmalig gewesen ist und nicht wieder so passiert.
"Daraus habe ich gelernt."
Bin den ganzen Tag sehr hibbelig wegen dem thema. Habe ja auch schon a gerufen bei FA und die Dame sagte ich solle online kontakt Formular ausfüllen und dort die fragen stellen, es wird sich jemand bei mir melden.
Ihr seid alle echt toll und habt ne Menge an Wissen drauf. Vielen dank dafüf
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Einfach in den Splittingtarif geschaut (rote gestrichelte Linie) und die Grundrechenarten angewendet.
Datei:ESt D Splittingtarif 2025 zvE bis 150000.svg – Wikipedia
Oha das sieht kompliziert aus in der Grafik. Aber ok.dann weiß ich ja woraus ich mich einstellen kann im schlimmsten Fall. Habe nur wie gesagt ein mulmiges oder eher gesagt ein hibbelig Gefühl, da ich nicht weiß was auf mich genau zu kam.bevor sie mir was unterstellen, wo meine Absicht garnicht so gewesen ist.
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Ok das ist ja mal ne Hausnummer bzw gut zu wissen womit man rechnen sollte. Vielen lieben dank🤗🤗🤗
Ps: wie hast du das denn berechnet oder kalkuliert wenn ich fragen darf?
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Du scheinst Dich noch nie mit Einkommen und Steuern beschäftigt zu haben.
Ich vermute, dass du bislang nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet warst.
Mein Rat an Dich:
Mach mit Elster Online Deine Steuererklärung für 2022(!).
Das ist zwar etwas Aufwand das erste Mal, aber vermutlich bekommst du sogar ein paar hundert Euro Steuern zurück.
Eigentlich wird alles was du in 22-24 für Einnahmen hattest automatisch abgerufen (Bescheidabruf beantragen). Dann kannst Du dir das Mal angucken.
2022 deshalb, weil Du die jetzt noch einreichen könntest und du dann das meiste einfach ins nächste Jahr übernehmen kannst und nur die Bescheide neu abrufen musst. Ab der zweiten Steuerklärung (also dann 23, 24, 25...) ist das echt leicht.
Für 2025 musst du dann nächsten Jahr ja eh eine Erklärung abgeben, da kannst du jetzt schon Mal in Ruhe "üben" und bekommst sogar noch Geld dafür. Und man bekommt ein Verständis dafür wird das ganze funktioniert.
PS: Etwas leichter ist das ganze mit einem Steuerprogramm (Aldi Steuer, Wiso,...) statt Elster online, aber die musst du für jedes Jahr neu kaufen. Elster online ist umsonst und reicht vermutlich.
Also ich habe die wenn dann machen lassen, und die letzten 2 Jahre einfach gemacht mit paar kostenerstattungen. Für mich ist das thema mit sonstige einnahmdn einfach neu. Und habe angst das das finanzamt palaber macht wenn ich was falsches mache. Oder gar ssgen Steuerhinterziehung oder sonst was sagen. Bin im moment total hibbelig weil ich nicht weiß was auf mich zukommt.🫣🤗🤗
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Qulle: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 11.785 € bei Ledigen und 23.570 € bei Verheirateten beträgt der Steuersatz 14 % (Eingangssteuersatz).
- Überschreitet Ihr zu versteuerndes Einkommen den Betrag von 66.760 € (Ledige) bzw. 133.520 € (Verheiratete) beträgt der Steuersatz 42 %.
Ist das denn richtig was dort auf der Seite gefunden habe? Ich verstehe das so das wenn als Ehepaar über 133.520 Euro komme werden 42% fällig und unter 133.520 Euro die 14%. Oder liege ich da falsch?
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Selbst 0% könnten stimmen. Ohne Deinen Verdienst zu kennen, kann Dir das niemand sagen.
Aber wenn Deine Rechnung mit 9% so hin kommt, würde ich dir vorschlagen: lege 20% von Deinen zusätzlichen Einnahmen gut weg für eine eventuelle Steuernachzahlung. Sieh dieses Geld vorerst als "nicht existent" an.
Wenn Du im nächsten Jahr deine Steuererklärung für 2025 gemacht hast, und den Steuerbescheid in den Händen hältst, weist du genau, wie viel Du nachzahlen musst. Vorher kann man da nur schätzen, denn das hängt davon ab, was Du sonst so in 2025 verdient hast. Und wie Dein Sachbearbeiter die ganze Geschichte bewertet.
Vermutlich (sofern deine Rechnung mit 9% stimmt), wirst Du deine 20%-Rücklage nicht komplett brauchen. Über den Rest, der übrig bleibt, kannst Du Dich dann 2026 freuen.
Aber die Rechnung war doch die richtige oder? Kann dir gerne per pn einen Screenshot von den Beträgen schicken
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Also ich gehe davon aus das ich als verheirateter ca 71000 haben werde damit.