Ein lebhafter Thread ist das!
Einer hat alte Sachen geschenkt bekommen, hat sie im Verlauf dieses Jahres bei Ebay verkauft, hat dann erfahren, daß er den Gewinn versteuern muß. Für die entsprechende Steuererklärung hat er bis zum 31.07.2026 Zeit, da brennt im Moment also noch nichts.
Die Gemeinde ist auf hoher Drehzahl und sucht mit Eifer bürokratische Spezialitäten heraus, die in einem solchen Fall zum Einsatz kommen könnten.
Der TE ist schon ganz außer sich und malt sich aus, in welche Schwierigkeiten er dadurch kommen könnte. Er hat schon das Köfferchen gepackt für den Fall, daß er einrücken muß. All das ist sicherlich verkehrt. Ruhig Blut wäre angesagt, so schnell schießen die Preußen nicht.
Man wird in diesem Fall allerdings nicht weiterkommen, wenn der TE weiterhin Rückfragen ignoriert.
Was wissen wir denn bisher?
Er hat dieses Jahr 121 Verkäufe bei Ebay getätigt und dabei 11.000 € eingenommen. Den Gewinn (!) aus diesen Geschäften muß er versteuern, nicht die Einnahmen (!). Ich habe angeregt, daß der TE eine Aufstellung über Einnahmen und auch Ausgaben machen sollte. So wie ich ihn einschätze, hat er das bisher nicht gemacht, das ist sein Schaden.
Das Verpackungsmaterial, das er gekauft hat, das Porto, das er "portofreie Lieferung!" dem Käufer nicht explizit in Rechnung gestellt hat, die Fahrtkosten zur Post bei der Aufgabe der Pakete haben Geld gekostet, das sind Kosten, die er vom Verkaufserlös abziehen kann und nicht versteuern muß. Dafür muß er seine Kosten aber bestenfalls belegen, zumindest aber plausibel machen. Das schreibt man sich besser zeitnah auf, nach Monaten vergißt man zum eigenen Schaden die Hälfte.
Ich stelle mich auf den Standpunkt, daß das eine einmalige Sache war. Das Projekt ist beendet.
Die deutsche Bürokratie hält für Geschäftstätige aller Art einen Strauß von Regulationen bereit (vom Datenschutzbeauftragten bis zur gendergerechten Toilette). Bis die zuständigen Behörden davon Wind bekommen, ist die Geschäftstätigkeit aber längst wieder eingestellt. Das Finanzamt interessiert nicht, ob der TE einen Gewerbeschein hatte, das Finanzamt interessiert, ob er seinen Gewinn versteuert.
Nicht hilfreich ist, daß der TE sich nicht klar dazu äußert, wie er bisher seine Steuererklärung erstellt hat. Vermutlich hat er das per Elster getan, jedenfalls hat er dem Finanzamt per Elster eine Nachricht zukommen lassen.
Immerhin wissen wir, daß er verheiratet ist (mutmaßlich gemeinsam veranlagt) und die kumulierten Gehälter zusammen mit dem mutmaßlichen Ertrag 71 T€ betragen. Daraus ließe sich der Steuersatz errechnen. Nachdem er die Einnahmen erst dieses Jahr hatte, ist die Erklärung am 31.07.2026 fällig, er hat also fast noch ein ganzes Jahr Zeit zur Gestaltung.
Es wäre angesagt, daß der TE a) runterkommt und b) Info nachlegt, sonst kommt dieser Thread in der Sache nämlich nicht weiter.