Beiträge von jubufeu

    Wir haben unseren Altvertrag "Flexibelsparen" gemäß BGH-Urteil neu berechnen lassen. Die Harzsparkasse hat daraufhin die Zinsnachzahlung (ein einziger Betrag) im Februar 2025 auf unser Girokonto überwiesen. Da dieser Betrag unseren Freistel-lungsauftrag überstieg, wurde Kapitalertragssteuer einbehalten. Bei allen weiteren in diesem Jahr angefallenen Zinsen wurde folglich genauso verfahren. Wären die von der Sparkasse jahrelang unberechtigt einbehaltenen Zinsen korrekt berechnet und jährlich auf das Girokonto überwiesen worden, hätte der Freistellungsauftrag immer ausgereicht und es wäre keine Kapitaler-tragssteuer fällig geworden. Meiner Meinung nach ist die Sparkasse für den jahrelang bewusst an uns begangenen Zinsbetrug verantwortlich und darf den Nachzahlungsbetrag nicht auf unseren Freistellungauftrag anrechnen. Was kann man tun, um sein Recht in diesem Fall durchzusetzen?