Beiträge von Naseweis

    Noch ein Gedanke: Beim Erben kommt es immer sehr aufs Detail an, eben drum würde ich schnellstmöglich (Frist!) einen Termin beim Anwalt machen. Ich habe das oben schon erwähnt. Für das, was Deine Schwester von Dir will, bekommst Du allemal eine Beratung beim Anwalt.

    Einen Anwalt benötigt man hier nicht, das würde nur nochmals unnötige Kosten (und Zeit) verursachen.

    Die Frist zur Ausschlagung läuft erst ab Kenntnis vom Erbfall und Grund der Berufung. Daher würde ich den Brief der Schwester mit zum Termin nehmen.

    Für die Töchter und deren Abkömmlinge läuft die Frist erst, wenn #JuleB ausgeschlagen hat, nur aus Kostengründen sollte, wenn möglich, die Ausschlagungserklärung in einem gemeinsamen Termin abgegeben werden. Für die Minderjährigen benötigt man in diesem Fall KEINE familiengerichtliche Genehmigung.

    Richtig. Da musst Du Dich dann bei jeder einzelnen Bank jeweils selber drum kümmern.

    Genau.

    Ich stelle allerdings auch fest, dass man, wenn man direkt anlegt, bei vielen Banken die selben Konditionen wie über Raisin bekommt. Allerdings dauert die Anlage und Rücküberweisung bei Raisin länger, da ja ein Zwischenschritt eingelegt ist.

    Ich gehe mal davon aus, dass JuleB ein wenig über die finanziellen Verhältnisse der Mutter weiß und wenn die früher nicht besonders gut waren, sind sie jetzt nach Pflegeheimaufenthalt und Schwester als (befreite) Betreuerin sicher nicht besser.

    Wenn das so ist, würde ich sofort einen Termin mit dem Amtsgericht Nachlassgericht (an meinem Wohnort) vereinbaren und die Erbschaft ausschlagen.

    Zu den Kosten und Zahlungsaufforderung, für den Fall, dass NICHT ausgeschlagen wird: Bei einem Nachlass von ca 3000 € ist eine "angemessene" Bestattung nur die kostengünstigste. Dies dürfte bei der geforderten Summe nicht der Fall sein.

    Im Übrigen: Zahlungsverzug tritt nach BGB einen Monat nach Erhalt der Forderung ein.

    Nach § 1968 BGB hat grundsätzlich der Erbe die Kosten der Beerdigung zu tragen. Wird die Erbschaft ausgeschlagen, entfällt diese Verpflichtung grundsätzlich.


    Nicht ganz, es gibt neben der Erbrechtsbestimmungen im BGB auch noch Bestattungsgesetze der Länder und die können nahen Angehörigen die Kosten auferlegen.

    Aber in unserem Fall ist es ja nicht ein Amt sondern die Schwester, die Geld sehen will. Leider hat JuleB zu wenig Angaben gemacht. Ist sie Miterbin neben der Schwester, ggf seit wann hat sie vom Erbfall gewusst (kann sie noch ausschlagen)? Hatte sie (evtl. durch schlüssiges Verhalten) die Schwester zur Regelung beauftragt?

    "Finanzamt Bayern"

    Steuerentstehung ab dem 01.01.2025:

    Beim Erwerb von Grundbesitz, der zu Wohnzwecken genutzt wird, kann die darauf entfallende Erbschaft- oder Schenkungsteuer auf Antrag bis zu zehn Jahre gestundet werden, wenn andernfalls zur Entrichtung der Steuer diese Immobilie veräußert werden müsste. Bei Erwerben von Todes wegen erfolgt die Stundung zinslos. Bei Schenkungen unter Lebenden sind auf den gestundeten Betrag 0,5 % Zinsen pro Monat zu entrichten.

    Wozu sollte man sich die Mühe mit einem Privatkredit machen, wenn das Finanzamt die Erbschaftsteuer stundet (also Kredit gibt)? Selbst wenn dieser Kredit Zinsen kostet, werden die vom Finanzamt wohl in keinem Fall angezweifelt werden.

    Nun, ein Steuerberater war ja schon eingeschaltet, der dürfte diesen Weg der Steuerstundung auch schon "erkannt" haben, trotzdem kam ja die Anfrage. Steht ja jedem frei, welchen Weg er wählt. Vielleicht zeigt sich der Onkel ja wenn er wieder flüssig ist erkenntlich.

    Hallo uha,

    warum so kompliziert? So wie Sie den Fall schildern, hätte Ihr Onkel einen Rechtsanspruch auf eine Stundung der Erbschaftssteuer; siehe z.B. https://erbsth.bundesfinanzministerium.de/erbsth/2020/A-…-28/inhalt.html

    Genau, das wäre auch mein erster Vorschlag. Dass das nicht kostenlos ist, dürfte auch klar sein.

    Falls doch Privatkredit gewählt wird:

    Zins und Tilgung sind frei verhandelbar.

    Es ist auch klar, dass Zinsen aus Privatkredit wie andere Zinsen auch zu versteuern sind.

    Die Schulden vererben sich zwar, wenn nichts mehr übrig ist und die Erben die Erbschaft ausschlagen, hat man Pech. Deshalb empfiehlt sich, das Darlehen im Grundbuch absichern zu lassen. Hierfür muss Onkel zum Notar.

    Das ist eine gute Idee! Das Haus läuft euch nicht weg, ihr bleibt flexibel, wenn es doch eine andere Immobilie werden soll, und Oma muss nicht das Gefühl haben, dass ihr nur darauf wartet, dass sie verstirbt oder ins Pflegeheim geht.

    Genau so sehe ich das auch. Und bis dahin feste sparen, damit die Finanzierung einfacher wird.

    DidiRich In der hier oft geratenen Situation, ein Kind als Alleinerbe einzusetzen, müsste dann aber bei einem handschriftlichen Testament der Umweg über den Erbschein gemacht werden, mit welchem man dann (zumindest hier in Baden-Württemberg) auch direkt zum Grundbuchamt (Amtsgericht) gehen kann um das ändern zu lassen - also ohne Notar.


    Das stimmt, du brauchst keinen Notar, aber du bezahlst für den Erbschein auf Grund eines privatschriftlichen Testamentes, den du beim Amtsgericht Nachlassgericht (oder beim Notar) beantragen kannst und der dann vom Amtsgericht Nachlassgericht erteilt wird, mehr als wenn du dein Testament notariell beurkunden lässt und dann keinen Erbschein benötigst. Nur darauf wollte ich hinweisen.

    Eine Grundbuchberichtigung kann der Erbe im ganzen Bundesgebiet selbst veranlassen, das ist keine Besonderheit von Baden-Württemberg.

    Kaufst du beispielsweise die Möbel mit? Das wäre vorteilhaft, weil du dafür etwas von der Kaufsumme abziehen darfst und darauf dann keine Grunderwerbssteuer zahlen musst, andererseits bist du dann auch dafür verantwortlich.

    Oma und Enkel sind in gerader Linie verwandt, daher entsteht keine Grunderwerbsteuer.

    Naja, mal zum Thema Notar vs. Fachanwalt.

    Wenn ich ein Testament errichte mithilfe eines Fachanwaltes, brauche ich keinen Notar (es sei denn ein Pflichtteilsverzicht soll z.B. von einem der Kinder erklärt werden). Kostenvorteil ist, dass ich mit dem Anwalt auch ein Stundensatz vereinbaren kann .... der Notar nimmt üblicherweise nach seinem Gebührensatz, was meist recht teuer ist.

    Ich brauche also nicht zwangsläufig beide.

    Stimmt, du brauchst nicht beide. Du brauchst überhaupt kein Testament, wenn du nichts hast (das meine ich ernst!) Wenn du aber vermögend bist, insbesondere Grundbesitz hast, also in jedem Fall, wo man einen Erbschein braucht, ist ein notarielles Testament die billigere Sache, denn die Gebühren für den Erbschein sind ganz ordentlich (insgesamt gleicher Gebührensatz wie eine Kaufvertragsbeurkundung!). Dass der Notar auch noch für evtl Fehler haftet, ist nicht besonders zu erwähnen, da er ja sowieso unfehlbar ist 😉

    Ich schrieb ja bereits, dass man ohne Erbschein, nur mit notariell beurkundetem Testament/Erbvertrag (wenn es wie üblich, die Erbfolge enthält) und gerichtlichem Eröffnungsprotokoll das Grundbuch berichtigen lassen kann, wer's nachprüfen will, der wird in der Grundbuchordnung fündig)

    Also im Erbfall weniger Arbeit und nur die Kosten der Testamentseröffnung. Das ist sogar insgesamt in manchem Fall billiger als ein eigenhändiges Testament. Und verhandeln über den Stundensatz muss man mit dem Noar auch nicht, auch nicht zuviele Beratungsstunden befürchten, denn der Notar muss die gesetzlichen Gebühren in Rechnung stellen und nicht die Stunden.

    Im Übrigen, ein vom (Fach-) Anwalt entworfenes Testament ist und bleibt ein privatschriftliches, darum darfst man es auch vollständig abmalen und den Entwurf nicht nur unterzeichnen.

    Jetzt denken sicher viele, dass ich Werbung betreibe. Sollen sie, wer hier "nur" mitliest und sich die Mühe macht (die einschlägigen Vorschriften findet) wird für sich selbst profitieren.