Ich bin doch über einige Antworten in diesem Verbraucherforum auf meine Bitte um Erfahrungen irritiert. Mit schadenfreudigen Unterstellungen und Schlaumeier-Ratschlägen habe ich wirklich nicht gerechnet.
Zur Klarstellung und nicht zur Rechtfertigung:
Ich habe mich auf den Inhalt dieses Finanztip Artikels verlassen (Balkonkraftwerk anmelden - so geht's | 2025). Offensichtlich ist mein Netzbetreiber seiner Verantwortung des Zählerwechsels nicht nachgekommen, ich meiner Verpflichtung der Anmeldung hingegen sehr wohl.
Ich habe nie behauptet, dass mein Balkonkraftwerk 1000kWh generiert (bitte oben prüfen), sondern dass ich für diese Wohnung nach Erstbezug von solch einem Verbrauch ausgegangen bin, auch wenn das selbst ohne Balkonkraftwerk zu viel ist. Das Balkonkraftwerk selbst hat schlappe 640wp - also weit entfernt von einem "fetten Balkonkraftwerk".
Für alle anderen:
Ich habe die SWM mit einer 4-wöchigen Frist letztmalig zur Ausstellung einer Endabrechnung aufgefordert. Danach reiche ich den Fall bei der Schiedsstelle Energie ein (Bundesnetzagentur - Beschwerde und Schlichtung).