Beiträge von mlilge

    Ich bin doch über einige Antworten in diesem Verbraucherforum auf meine Bitte um Erfahrungen irritiert. Mit schadenfreudigen Unterstellungen und Schlaumeier-Ratschlägen habe ich wirklich nicht gerechnet.

    Zur Klarstellung und nicht zur Rechtfertigung:

    Ich habe mich auf den Inhalt dieses Finanztip Artikels verlassen (Balkonkraftwerk anmelden - so geht's | 2025). Offensichtlich ist mein Netzbetreiber seiner Verantwortung des Zählerwechsels nicht nachgekommen, ich meiner Verpflichtung der Anmeldung hingegen sehr wohl.

    Ich habe nie behauptet, dass mein Balkonkraftwerk 1000kWh generiert (bitte oben prüfen), sondern dass ich für diese Wohnung nach Erstbezug von solch einem Verbrauch ausgegangen bin, auch wenn das selbst ohne Balkonkraftwerk zu viel ist. Das Balkonkraftwerk selbst hat schlappe 640wp - also weit entfernt von einem "fetten Balkonkraftwerk".

    Für alle anderen:

    Ich habe die SWM mit einer 4-wöchigen Frist letztmalig zur Ausstellung einer Endabrechnung aufgefordert. Danach reiche ich den Fall bei der Schiedsstelle Energie ein (Bundesnetzagentur - Beschwerde und Schlichtung).

    Was ich allerdings anders gemacht hätte als Du: Wenn ich gemerkt hätte, daß der Zähler rückwärts gelaufen ist (was in der geltenden Rechtslage ja möglich und erlaubt ist), hätte ich einen höheren Zählerstand gemeldet (um Rückfragen zu vermeiden) und mir notiert, daß ich in der Zukunft in dieser Wohnung viel Pizza backen oder im nächsten Winter elektrisch heizen müsse.

    Das ist natürlich clever. Als ich den Zwischenstand im Dezember gemeldet hatte, wusste ich es noch nicht besser, geschweige, dass ich 2 Monate später ein Balkonkraftwerk haben werde.

    In Summe ist der Verbrauch über das Jahr positiv (+3kWh). Ohne Zwischenstand hätte ich also gar kein Problem bekommen.

    Der Lieferant (SWM) braucht für seine Endabrechnung natürlich plausible Zählerstände, wie sollte man sonst ein korrekte Abrechnung stellen.

    Sie Zählerstände bekommt er vom Netzbetreiber, der sie wiederum vom Messstellenbetreiber (beim analogen Fall wie bei dir in Personalunion) bekommt.

    Daher sehr verständlich, dass der Lieferant dich auffordert, die Zählerstände mit dem Netzbetreiber zu klären. Auf welcher Basis soll er Abrechnen? Auf Basis eines Zählerüberlaufes, den Du dann anfechten musst? Es wird geschätzt werden müssen. Und für die Schätzung müsste auch der Netzbetreiber zuständig sein.

    Du machst es nur komplizierter dadurch, dass Du Dich nicht an deinen Netzbetreiber wendest.

    Ich hatte dem Netzbetreiber den gleichen Zählerstand gemeldet. Der hat darauf gar nicht reagiert. Von daher werden die SWM aus dieser Quelle auch nicht schlauer.

    Aber ja, ich werde jetzt noch einmal aktiv an einen Zählertausch erinnern. Das kann sicherlich für die Zukunft helfen.

    Um welche Beträge geht es denn in diesem Fall? Aufgrund der genannten Zahlen würde ich von einem mittleren zweistelligen Betrag ausgehen. Da wäre zu überlegen, ob das den ganzen Aufstand wert ist.

    Wir hatten bei Vertragsabschluss bereits einen niedrigen Verbrauch von nur 1000kWh geschätzt. Tatsächlich sind es mit Balkonkraftwerk jetzt nur 3kWh geworden.

    Bei einem Verbrauchspreis von 28Cent / kWh geht es also um Rückzahlung des Abschlages von ca 280€.

    Liebes Forum,

    Mein Stromvertrag mit den Stadtwerken München (SWM) ist Ende Mai 2025 ausgelaufen. Trotz mehrfacher Anfragen weigert sich die SWM eine Endabrechnung wegen unplausibler Zählerstandsmeldungen zu erstellen.

    Tatsächlich habe ich in dem wenig bewohnten Objekt im Februar 2025 ein Balkonkraftwerk in Betrieb genommen und ordnungsgemäß im Marktstammdatenregister angemeldet. Weil dieses Objekt noch einen alten Ferraris-Zähler besitzt, hat sich dieser rückwärtsgedreht, so dass der Zählerstand am Ende der einjährigen Vertragslaufzeit nur leicht positiv ist (+3 kWh). Bei einer Zwischenablesung im Dezember lag der Verbrauch bei +80kWh.

    Diesen Sachverhalt habe ich den SWM erklärt. Ihre Antwort darauf war, dass ich das Balkonkraftwerk gar nicht in Betrieb hätte nehmen dürfen und ich dies mit meinem Netzbetreiber (in Thüringen) klären soll. Sollte ich auf einer Rechnung bestehen, dann würde sie aufgrund des Rückwärtslaufes einen Rechnungsbetrag von 99.999,99€ ausweisen.

    Meine Sicht ist,
    1) Die SWM als Stromversorger muss spätestens 6 Wochen nach Ende des Vertrages eine Endabrechnung erstellen (§40c, Abs.2, EnWG).

    2) Die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerkes trotz vorhandenen Ferraris-Zähler ist laut Solarpakt I vom April 2024 erlaubt. Als Betreiber muss ich nur diese Anlage im Marktstammdatenregister anmelden. Der Messstellenbetreiber (=Netzbetreiber?) hingegen ist verpflichtet, den alten durch einen neuen Zweirichtungszähler auszutauschen. Hier gibt es keine klare Frist. 4 Monate wird genannt, was in meinem Fall, Anmeldung Februar, Vertragsende Mai, unproblematisch ist.


    Frage 1: Ist meine Sicht korrekt?

    Frage 2: Wie verhalte ich mich gegenüber den SWM? Abermaliges Anschreiben mit Fristsetzung zur Endrechnung. Danach Meldung an Verbraucherzentralen und Bundesnetzagentur? Einschaltung der Schlichtungsstelle Strom?

    Frage 3: Gibt es ähnliche Erfahrungen mit den SWM?

    Frage 4: Mein Netzbetreiber hat bis heute (September) den Ferraris-Zähler nicht ausgetauscht und liegt damit deutlich über der 4 Monatsfrist. Muss ich hier aktiv werden oder darf ich mich weiter darüber freuen?

    Freue mich über eure Rückmeldungen!