Balkonkraftwerk anmelden So einfach meldest Du Deine Balkon-Solaranlage an
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So gehst Du vor
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Mit einem Balkonkraftwerk kannst Du selbst Solarstrom für Deinen Haushalt produzieren. Falls Du zur Miete wohnst, solltest Du vor dem Kauf mit Deiner Vermieterin oder Deinem Vermieter sprechen. Und Du musst darauf achten, Deine Stecker-Solaranlage sturmsicher zu montieren. Alles erledigt? Dann kannst Du das Balkonkraftwerk in Betrieb nehmen. Vergiss aber nicht, es anschließend noch anzumelden.
Grundsätzlich muss jede sogenannte steckerfertige Solaranlage (Balkonkraftwerk) bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden, solange sie an einem bestimmten Ort montiert und dort betrieben wird. Als Balkonkraftwerk gelten seit Mai 2024 kleine Solaranlagen bis zu einer bestimmten Leistungsgröße (§ 8 Abs. 5a EEG 2023):
Überschreitet Deine Solaranlage diese Werte, dann gilt sie nicht als Balkonkraftwerk, sondern als normale Photovoltaikanlage. Wie Du dann vorgehen musst, liest Du in unserem Ratgeber PV-Anlage anmelden.
Bevor Du Dein Balkonkraftwerk anschließt, solltest Du einige Dinge geklärt haben. Dazu gehört, Dir die Erlaubnis Deines Vermieters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zu holen. Die Anlage muss außerdem sicher montiert werden. Details dazu kannst Du in unserem Ratgeber zum Balkonkraftwerk nachlesen. Wenn Du sämtliche Punkte geklärt hast, kannst Du Dein Balkonkraftwerk sofort an die Steckdose anschließen.
Ist das passiert, hast Du einen Monat lang Zeit, um Dein Balkonkraftwerk anzumelden (§ 5 Abs. 5 MaStRV). Die Registrierung nimmst Du im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur vor. Eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber ist seit Mai 2024 nicht mehr erforderlich, das hat die Bundesregierung mit dem Solarpaket abgeschafft (§ 8 Abs. 5a EEG 2023).
Eine Ausnahme von der Anmeldepflicht gilt, wenn Du die Solaranlage nicht ständig am selben Ort und derselben Steckdose betreibst. Zum Beispiel, wenn es sich um eine mobile Anlage handelt, die Du in den Campingurlaub mit dem Wohnmobil mitnimmst. Wenn Du das Balkonkraftwerk gar nicht mit dem Stromnetz verbindest, es also ausschließlich einen Batteriespeicher lädt oder Du Elektrogeräte nur direkt damit verbindest, musst Du es auch nicht anmelden (§ 2 MaStRV).
Unsere Checkliste fasst die wichtigsten Tipps für die Planung, den Kauf und die Installation Deines Balkonkraftwerks zusammen.
Die Anmeldung im Marktstammdatenregister geht seit April 2024 besonders einfach und ist innerhalb weniger Minuten erledigt. Du musst lediglich ein paar Angaben machen. Die Registrierung des Balkonkraftwerks ist für Dich kostenlos.
Rufe für die Balkonkraftwerk-Anmeldung den Registrierungsassistenten des Marktstammdatenregisters auf. Dort erledigst Du folgende Schritte:
In dem Screenshot oben siehst Du einen Ausschnitt des Anmeldeformulars im Marktstammdatenregister. Folgendes musst Du darin angeben:
Datum der Inbetriebnahme - Das Datum sollte weniger als einen Monat zurückliegen, da Du die Anmeldung innerhalb eines Monats erledigen musst.
Anzahl der Module - In der Regel verfügt ein Balkonkraftwerk über ein oder zwei Solarmodule, mehr sind möglich.
Gesamtleistung der Module - Wie viel Leistung die Solarmodule zusammen maximal erzeugen können, sollte der Hersteller beziehungsweise Händler in der Einheit Watt-Peak angeben. Ein Beispiel: Wenn das Balkonkraftwerk aus zwei Solarmodulen besteht, die jeweils 420 Watt-Peak (Wp) leisten, beträgt die Gesamtleistung 840 Watt-Peak. Teilweise wird die Leistung von Solarmodulen auch in Watt angegeben, dann steht dort zum Beispiel einfach 420 Watt.
Wechselrichterleistung - Der Wechselrichter speist den Strom aus den Solarmodulen ins Hausnetz ein, sodass Du ihn im Haushalt nutzen kannst. Seine Leistung wird in Watt (W) angegeben und darf bei Balkonkraftwerken bei maximal 800 Watt liegen. Liegt die mögliche Leistung der Solarmodule über der Wechselrichterleistung, drosselt der Wechselrichter in Spitzenzeiten. Die Leistungsangabe findest Du im Hersteller-Datenblatt oder auch direkt auf dem Wechselrichter. Sie wird auch als AC-Leistung oder Bemessungsleistung bezeichnet.
Zählernummer - Die Nummer Deines Stromzählers kannst Du direkt auf der Vorderseite des Stromzählers ablesen. Außerdem findest Du die Zählernummer auf Deiner Stromrechnung.
Falls Du nachträglich etwas an Deinem Balkonkraftwerk veränderst, solltest Du das melden. Zum Beispiel, falls Du durch ein zusätzliches Solarmodul die Leistung erhöhst. Und wenn Du das Balkonkraftwerk wieder abbaust, musst Du es aus dem Marktstammdatenregister auch wieder austragen.
Oft betreibt das örtliche Stadtwerk oder ein anderes großes Unternehmen das Stromnetz vor Deiner Haustür, das ist der sogenannte Netzbetreiber. Früher musstest Du ein Balkonkraftwerk zusätzlich auch bei diesem Stromnetzbetreiber anmelden, das ist seit Inkrafttreten des Solarpakets im Mai 2024 aber nicht mehr notwendig. Der Netzbetreiber bekommt stattdessen alle Daten über Dein Balkonkraftwerk aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Die vereinfachten Regeln für die Anmeldung eines Balkonkraftwerks gelten unter den oben beschriebenen Voraussetzungen – im Wesentlichen also, solange der Wechselrichter maximal 800 Watt leistet. Zu den Erleichterungen für Balkonkraftwerke zählt auch, dass der Stromzähler rückwärtsdrehen darf. Das passiert bei älteren, analogen Stromzählern, wenn die Solaranlage mehr Strom produziert als gerade im Haushalt verbraucht wird. Bis Mai 2024 musste der Netzbetreiber erst noch einen Stromzähler mit Rücklaufsperre einbauen – nun musst Du darauf nicht mehr warten. Du kannst das Balkonkraftwerk einfach in Betrieb nehmen und der Netzbetreiber ist dafür zuständig, den Zähler zeitnah zu tauschen.
Diskussionen gibt es nach wie vor darüber, an welcher Steckdose Balkonkraftwerke angeschlossen werden dürfen. In der Vergangenheit bestanden einige Netzbetreiber auf eine spezielle Energiesteckdose (Wieland-Stecker), die beim Einbau zusätzlich kostet. Mittlerweile will die Bundesregierung, dass das Balkonkraftwerk ganz normal über die Schutzkontaktsteckdose (Schukostecker) angeschlossen werden kann.
Der dafür zuständige Verband der Elektrotechnik (VDE) hat bereits angekündigt, das künftig zu dulden. In einer Norm für Balkonkraftwerke, die noch 2024 erscheinen könnte, soll der Schukostecker erlaubt werden. Netzbetreiber dürften unserer Einschätzung nach deshalb nicht mehr einschreiten, wenn Du Dein Balkonkraftwerk bereits jetzt per Schukostecker anschließt. Beachte dabei aber diese Sicherheitsregeln.
Falls Du für Dein Balkonkraftwerk die sogenannte Einspeisevergütung haben möchtest, müsstest Du es beim Netzbetreiber anmelden. Dann würdest du für den Anteil des erzeugten Stroms, den Du nicht sofort verbrauchen kannst und der damit ins Stromnetz abfließt, Geld erhalten. Meist einen niedrigen zweistelligen Betrag pro Jahr. Deine steckerfertige Solaranlage würde dann aber nicht mehr als Balkonkraftwerk, sondern wie eine normale Photovoltaikanlage behandelt. Das bedeutet für Dich bürokratischen Mehraufwand. Zum Beispiel müsstest Du dem Netzbetreiber regelmäßig mitteilen, wie viel Strom Du eingespeist hast. Verzichte deshalb auf die Einspeisevergütung für Dein Balkonkraftwerk und versuche stattdessen, möglichst viel des erzeugten Stroms selbst zu verbrauchen.
Strom aus einem Balkonkraftwerk senkt Deine Stromrechnung in der Regel um 60 bis 240 Euro im Jahr.
Für Balkon, Dach oder Garten: Die Module werden per Steckdose mit dem Stromnetz verbunden. Eine Stecker-Solaranlage kannst Du ohne komplizierte gesetzliche Vorgaben und technische Voraussetzungen betreiben.
Balkonkraftwerk mit ein oder zwei Solarmodulen? Finde heraus, welche Leistung sich für Deinen Haushalt lohnt.
Für Netzbetreiber ist es wichtig zu wissen, welche Solaranlagen in ihrem Gebiet Strom erzeugen. Nur so können sie einen Überblick gewinnen und möglichen Überlastungen des Stromnetzes vorbeugen, indem sie das Netz ausbauen. Die Anmeldung von Balkonkraftwerken dient also der Netzstabilität.
Deshalb solltest Du Deiner Pflicht nachkommen, Dein Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister anzumelden. Wenn Du das nicht innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme erledigst, verstößt Du gegen Paragraf 5 der Marktstammdatenregisterverordnung. Die Folge: Du begehst eine Ordnungswidrigkeit (§ 21 MaStRV) und die Bundesnetzagentur könnte Dich deshalb zu einem Bußgeld verdonnern. Fehlt die Anmeldung Deines Balkonkraftwerks, kann die Strafe bei bis zu 50.000 Euro liegen (§ 95 Abs. 2 EnWG). In der Praxis werden die Strafen wohl deutlich niedriger, aber dennoch empfindlich sein. Bisher ist nicht klar, wie sehr die Bundesnetzagentur das verfolgt.
Da Dich die Anmeldung nichts kostet, sie schnell geht und der Allgemeinheit dient, solltest Du das Balkonkraftwerk anmelden.