Was bedeutet "Entgeltumwandlung" in Deinem Fall? Der Beitrag wird nicht versteuert, Du zahlst ihn aber möglicherweise von verbeitragtem Geld? Wenn Du freiwillig krankenversichert bist, könntest Du über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Somit sparst Du keinen Krankenversicherungsbeitrag, wenn Du auch nach Zahlung einer Entgeltumwandlung noch über der Beitragsbemessungsgrenze bist.
Klassische Entgeltumwandlung halt, ich zahle 204€ von meinem Brutto in die Pensionskasse ein, dadurch habe ich eine geringere Nettobelastung.
Dafür wir im Nachgang das Geld in der Auszahlungsphase versteuert. (monatlich in einer Rentenversion oder als Einmalzahlung)
Zu welchem Zeitpunkt wolltest Du denn kündigen? Noch während der Sparphase?
Richtig, ich bin in der Sparphase. Läuft ja bis zum 67. Lebensjahr (Renteneintrittsalter) und ich bin 49.
Es kommt bei solchen Dingen ganz extrem auf die Details an. Lies Dir sorgfältig Deinen Vertrag durch, hol Dir ggf. Rat bei einem einschlägigen Berater. Eigentlich schließt bei einer Pensionskasse der Arbeitgeber den Vertrag ab und zahlt auch die Beiträge. Ist das bei Dir so?
Auch richtig, die bAv läuft über den Arbeitgeber, diese wird aber so schon lange nicht mehr von ihm angeboten und ich habe sowohl mit der Personalabteilung, wie auch der Pensionskasse telefoniert (und so steht es auch in dem Vertrag), ich darf die bAv vorzeitig kündigen, muss nur der Arbeitgeber bei der Pensionskasse bestätigen, aber das ist nur eine Formsache.
Hier habe ich ja auch keine Frage, denn das ist schon geklärt.
Mein Problem habe ich nur, zu verstehen, was und wie an Abzügen auf diese Summe kommt.
Ich bin bisher nur grob für meine Berechnung hingegangen, das 50% weg sind.
Wollte dies nur wissen, ob ich da falsch liege und mehr weg ist.
Nein, nicht ganz so arg.
Die Beiträge mindern ja die Bemessungsgrundlage für die Steuern. Also bleiben Dir 58% von ca. 55K -> ca. 31K (näherungsweise)
Ok, die 55K sind meine 70K minus Sozialabgaben und dann 42% Steuern.
Demnach also doch mehr als 50% gesamt weg vom Einmalbetrag.