Ehrlich gesagt halte ich es für sehr problematisch, eine Geldanlage zu tätigen, ohne die Wünsche der Eigentümerin zu kennen. Genau genommen ist das unmöglich.
Der Bevollmächtigte hat schon im Sinne der Vollmachtgeberin zu handeln. Die Vollmacht befreit nur Dritte von der Haftung (d.h. die Bank), aber nicht den Bevollmächtigten.
Wenn nun das Depot ordentlich ins Minus rutscht, dann wird es Miterben geben, die deshalb ein paar Tausend Euro weniger erben. Und da könnte schon mal einer nachhaken, ob diese riskante Anlage von der verblichenen Eigentümerin ausdrücklich so gewünscht war, oder der Bevollmächtigte eigenmächtig gehandelt hat und schadensersatzpflichtig ist. Ich würde keine Renditeoptimierung auf Risiko in Depots betreiben, die mir nicht gehören.