Beiträge von Filic

    Es geht nicht um Verhältnis, angewiesen sein oder ähnliches.

    Es geht darum, daß der Vermieter nun seinerseits alle Register zieht, um die Auszahlung zu verzögern. Ich habe doch auch meine Miete immer pünktlich bezahlt.

    Und nochmal: Es gab keine NK Abrechnug, welche Forderung sollen denn noch kommen?


    Aber scheinbar bin ich hier einer der wenigen, der bei sowas versucht "den Rücken durchzustrecken"

    Wenn die Nebenkosten weiter berechnet wurden, dann gibt es doch auch eine Nebenkostenabrechnung. Oder habt ihr alles auf Zuruf bezahlt? Was ist mit Hausstrom, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung, wiederkehrende Wartungen, …?


    Der Vermieter hat nach Auszug erst einmal sechs Monate Zeit, seine Ansprüche geltend zu machen (Mängelbeseitigung etc.).


    Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, ob sich der Abrechnungszeitraumndee NK bei Auszug ändert (steht im Mietvertrag). Hier darf der Vermieter die Kaution teilweise (ist gesetztlich nicht genau definiert) einbehalten.

    Als Beispiel, bei mir sind Mieter zu Ende Juni diesen Jahres ausgezogen. Es waren Mängel vorhanden, für dessen Beseitigung ich nun erst einmal die Kaution nehme. Auf der anderen Seite bin ich verpflichtet, die NK bis Ende 2026 abzurechnen und bis dahin darf ich dann auch einen Teil der Kaution einbehalten.

    Nochmal: Es gab keine Nebenkosten. Strom, Müll wurden direkt mit dem Versorger abgerechent. Gebäudebrand 1:1 vom vermieter "durchberechnet", Wartungen fanden keine Statt.

    Also gab es faktisch nichts zum abrechnen

    Und was at das mit der Fragestellung zu tun?

    Vielelicht hast du hier etwas falsch verstanden: Es geht darum, offene Fragen zu beantworten. Nicht anderen Usern deine Ansichten und Meinungen aufzudrücken.

    Interessant wäre es auch, wieso du ohne Hintergründe zu kennen "pro" Vermieter agierst?

    Die Forderung hättest Du aber schon in der Frist stellen können, mit einem halbwegs nachvollziehbar geschätzten CO2-Wert als Grundlage. Dann hättest du zumindest mal den Fuß in die Tür gestellt, bevor das Gesetz sie zugeschlagen hat.

    Ich habe den Eindruck dass das Gesetz diesen Fall (Autarke Heizölbeschaffung im Voraus) nicht wirklich berücksichtigt?!

    Hallo Zusammen,


    ich muss das Thema nochmal kurz aufwärmen da seitens unseres Vermieters nun die Reaktion kam:
    - Unsere letzte Heizölrechnung datiert vom 12. Oktober 2024
    - Ich habe dem Vermieter nun die Co2 Abgabe für 2024 und 2025 in Rechnung gestellt
    - Er bezieht sich nun darauf, daß ich spätestens ein Jahr nach erhalt der letzten Heizölrechnung die Forderung hätte stellen sollen. Nun ist sie aus seiner Sicht verjährt.

    Das steht tatsächlich so im Gesetz. Aber wie soll das bei Heizöl funktionieren? Wir haben gekauft und damit ca. 2 Jahre geheizt. Ich kann ja den Verbrauch für das 2. Jahr erst dann messen, wenn die Frist rum ist.

    Helft mir mal bitte.

    Verdeckte Schäden die über die normale Nutzung hinausgehen, und erst später nach der Übergabe auffallen


    Z.b.

    Dellen im Parkett, Sprünge in Fliesen oder grose löcher in wänden.

    Das sind dann aber keine verdeckten Mängel - das wäre offensichtlich!
    Sinn einer Übergabe ist es ja, entsprechend einen Schluss-/Anfangspunkt zu setzen.

    Ich kann als Mieter nicht mehr beeinflussen, was der Vermieter nach der Übergabe im Haus macht. Somit wären wir im Bereich der Willkür und der Vermieter kann behaupten was er will

    Die Mietkaution muß an sich umgehend zurückgezahlt werden. Was aber willst Du machen, wenn Deine Vorstellung von umgehend sich mit der Vorstellung des Vermieters nicht deckt?

    Ich würde an Deiner Stelle schlichtweg die Füße still halten. Drückst Du, dann findet der Vermieter am Mietobjekt am Ende noch einen versteckten Mangel, der bei der Übergabe nicht aufgefallen ist, und zieht Dir die Kosten für dessen Beseitigung von der Kaution ab.

    Naja, wenn es immer so einfach wäre dann würde ich das als vermieter auch immer dann machen wenn der Mieter nicht "drückt". Also sorry, bisschen Rückgrat sollte schon sein - er muss es ja auch nachweisen.


    Ich tendiere zur Annahme umgehend, da nichts offen ist. Das heisst für mich "sofort"

    Hallo Zusammen,

    wir haben am Freitag ein Mietshaus übergeben.

    Im Übergabeprotokoll wurden keine Mängel festgestellt.

    Ebenso gab es seitens Vermieter keine Nebenkostenabrechnung, Grundsteuer, Niederschlagswasser, Heizöl und Schornsteinfeger wurden von uns autark bezahlt bzw. direkt vom Vermieter weiterbelastet.
    Diese Summen wurden als Rückzahlung auch so im Protokoll festgehalten.

    Frage: Wie lange darf sich der Vermieter Zeit bis zur Rückzahlung der Kaution lassen?

    Danke!

    Dein letzter Beitrag ist vom letzten Samstag, auf meine Rückfrage bist Du nicht eingegangen.

    Offensichtlich stehst Du kurz vor dem Auszug, hast daher nicht nachgetankt (ansonsten macht der Ölheizungsbesitzer das ja einmal im Jahr) und möchtest Deinem Vermieter, zu dem Du kein gutes Verhältnis hast, zum Ende des Mietverhältnisses einen einschenken.

    Wie kannst Du Dir sicher sein, daß er sich nicht revanchiert, etwa mit Argusaugen durch das zurückgegebene Haus geht und so viele unterlassene Schönheitsreparaturen findet, daß er zumindest die Kaution einbehält, wenn nicht noch Forderungen stellt?

    Ich konnte keine Rückfrage an mich erkennen, Achim?

    Seis drum, Übergabe lief ordentlich und das Thema ist abgehakt. Es ging hier auch nicht darum eine "reinzuwürgen", sondern einfach geltendes Recht anzuwenden.
    Der Vermieter hat ja auch immer pünktlich seine Miete bekommen.

    Natürlich könntest du, denn es gab ja einen Verbrauch. Hast du keinen Ölstandsmesser?

    Wir hatten in meinem Elternhaus einen Öltank, dessen Tankanzeiger eher ein Schätz-o-Mat war. Da haben wir ganz altertümlich den Deckel geöffnet, den Meterstab reingehalten, gemessen und den Tankinhalt berechnet. Allerdings muss man die geometrische Form des Tanks berücksichtigen, was bei unserem rechteckigen Tank allerdings recht simpel war.

    Wir haben keinen Ölstandsmesser, wäre aber aus meiner Sicht auch ein Thema des Vermieters.

    Dann würde ich das Ganze als Verhandlungsmasse einbringen, guter Tipp!

    Zum Thema Nebenkostenabrechnung ist bereits alles korrekt geschildert.

    Eine weitere Frage aber: Unsere letzte Heizölrechnung stammt vom 17. Oktober 2024 und wir haben im Hinblick auf den AUszug naturgemäß nicht wieder aufgefüllt. Könnte ich auf dieser Basis überhaupt etwas in Rechnung stellen?

    Leider ist die die Beziehung zum Vermieter eher schwierig. Kann man einen Standard-Abrechnungszeitraum vorgeben?

    Und du schreibst "...und dann kannst du auf Basis der Brennstoffrechnung deinen Anteil berechnen."
    Meinen Anteil habe ich doch bereits durch den Heizölkauf abgegolten, oder? Meinst du den Anteil des Vermieters?

    Hallo Zusammen,

    ich stehe vor einer Thematik, bei der bisher noch KEINER weiterhelfen konnte:

    Wir wohnen in einem Reihenendhaus zur Miete. Beheizt wird mit Heizöl, wir beschaffen das Heizöl autark und bezhalen es auch direkt. Es findet seitens Vermieter keine Nebenkostenabrechnung statt.


    Nach meinem Stand sind Vermieter verpflichtet einen gewissen Anteil des CO2 Preises zu übernehmen. Aber wie soll ich meinen Ausstoss berechnen? Wir kaufen ca. alle 1,5 Jahre Heizöl und füllen unseren Tank auf, ich kann aber meinen Verbrauch nicht genau beziffern.


    Wie kann ich meinem Vermieter das Thema in Rechnung stellen?


    Danke!