Wenn man andere Versicherungen hat, die pro Jahr 1900€ überschreiten liegt der maximale zusätzlich absetzbare Betrag bei 5700€ als Single über die drei Jahre. Im maximalfall (Reichensteuer) bekommt man so ohne Kirchensteuer dann ca 2700€ zusätzlich zurück. Die Realität ist etwas schlechter, da man durch Tarifsteigerungen das letzte Jahr nicht voll nutzen wird können.
Hat man einen teuren Tarif zahlt man dafür 36000 € voraus, in einem günstigeren vielleicht 20000€. Hier kann man sich schon fragen, ob man das Geld lieber in einem Welt ETF anlegt.
Interessant finde ich die Idee bei Bestehen eines zusätzlichen Beitragsreduktionstarifs, der ab einem bestimmten Alter greift (z.B 65) dann in den Jahren vor der Rente bzw. dieser Reduktion mit noch möglichst hohem Steuersatz schon mehrfach vorauszuzahlen. So profitiert man von der besseren Absetzbarkeit durch den höheren Steuersatz und die Vorauszahlung wird gleichzeitig durch den Beitragsreduktionstarif dann länger die Beiträge abdecken und einen in der Rente entlasten. Ich habe noch ca 20 Jahre bis es soweit ist, werde aber diese Option im Auge behalten, sofern es auch dann noch möglich sein sollte.
Beiträge von Dpt
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Ich bin natürlich kein Steuerberater oder Fachjurist. Mir wurde die Vorauszahlung von jeweils drei Jahren in aufeinanderfolgenden Jahren zumindest von meiner KK angeboten und gesagt, dass dies möglich und nicht selten genutzt würde. Bei meiner KK gibt es übrigens kein Skonto bei Vorauszahlung. Ist leider nicht bei allen KK so.
Als Laie sehe ich in dem oben zitierten Gesetzestext zumindest nichts, was der Vorauszahlung in aufeinanderfolgenden Jahren widersprechen würde.
Neben vorzeitiger Berufsaufgabe, könnte es auch für Versorgungswerk Mitglieder ohne GRV im Angestellten Verhältnis in den Jahren vor Renteneintritt von Interesse sein, da sie ab der Rente den PKV Beitrag voll tragen müssen und möglicherweise einen niedrigeren Steuersatz als während der Berufstätigkeit haben werden.
Man muss es in jedem Einzelfall meiner Einschätzung nach sehr genau durchrechnen, ob es sich lohnt.Könnte mir vorstellen, dass es auch zum Thema Vorauszahlung in aufeinanderfolgenden Jahren beim privatier Forum noch mehr Kompetenz gibt

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Die Hotline meiner PKV hat mir nur gesagt (im vergangenen Jahr), dass ich max. den 36 fachen Monatsbetrag des ab 2025 geltenden Beitrags vorauszahlen kann. Was ja auch ging.
Das mit der Sprungfunktion stammt von einem befreundeten Steuerberater. Diesem war die Thematik aber auch erst unbekannt und er hat sich eingelesen. Es war seine erste Einschätzung, er will sich aber hier noch weiter schlau machen.
Das finde ich ehrlich gesagt ungewöhnlich. Mir wurden von meiner KK (Debeka) die drei Jahre immer in Bezug auf das ablaufende Jahr und nicht das kommende Jahr berechnet.
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Hallo,
ich habe schon mehrfach diese 3 Jahre im Voraus im Dezember gezahlt. Habe mir die genaue Höhe vorher immer ausrechnen lassen von der PKV. Da die Beiträge ja meist steigen, reicht der berechnete Wert dann aber keine vollen drei Jahre, was den steuerlichen Effekt etwas abschwächt.
Du brauchst eigentlich andere Versicherungen in Höhe von mehr als 1900€/Jahr in den Folgejahren um den vollen Steuervorteil zu generieren (z.B. BUV). Ich vermute in deinem Fall liegt der Vorteil darin, dass du die Beiträge mangels Einkommen in den Folgejahren gar nicht hättest sonst absetzen können?
Theoretisch kann man auch direkt in aufeinanderfolgenden Jahren immer wieder drei Jahre vorauszahlen. Das wäre z. B. überlegenswert, wenn man wüsste, dass man z. B. Mit 60 aufhört zu arbeiten und die letzten 2 Jahre vorher noch für die folgenden 5-6 Jahre den Steuervorteil mitnehmen will. ich habe es aber immer nur gemacht, wenn die Vorauszahlung aufgebraucht war. Bei mir wurde es immer problemlos anerkannt.
Daher wäre auch mein Rat Einspruch einzulegen. Mir persönlich kommt es komisch vor, wenn das Überschreiten über das dreifache direkt auslösen würde das nichts anerkannt würde. Das muss aber abschließend ein Jurist und/oder Steuerberater beantworten.Viel Erfolg und wäre schön, wenn du über das Endergebnis berichtest.
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Es sind in der Tat relativ hochpreisige Modelle von BMW und Porsche (Listenpreise ca 100 und 200k €), aber bei weitem kein Rolls Royce. Die tatsächlichen Fahrzeugkosten habe ich anhand der Software Steuersparerklärubg aufgestellt und nachgewiesen und waren wie gesagt bisher anerkannt worden.
Die Diskrepanz zu den ADAC Angaben war mir auch schon aufgefallen, ich vermute, dass dort evtl. eher höhere Jahresfahrleistungen angenommen werden und es so „kosteneffizienter“ gerechnet ist.
Eine Klage ist mir die Sache nicht wert. Aktuell wurde mir noch Zeit für rechtliches Gehör gegeben und ich wäge ab, ob bzw wie ich reagiere.
Evtl. findet sich ja doch noch jemand mit ähnlicher Erfahrung. Nach meiner bisherigen Online Recherche scheint das ein Thema zu sein, das in den letzten Jahren wohl verstärkt forciert wurde. -
Hallo,
ich lese hier schon eine Weile mit und würde mich gerne hier erkundigen, ob jemand zu diesem Thema Ideen/Erfahrubgen hat. Um es möglichst vollständig aber auch nicht zu ausufernd darzustellen habe ich meinen Post mit chatgpt optimiert.
Kurz zum Fall
Ich setze seit mehreren Jahren die tatsächlichen Fahrtkosten für Fortbildungen an (Werbungskosten):
- Fahrzeug 1: ca. 4 €/km
- Fahrzeug 2: ca. 8 €/km (Berechnung aus dem Anschaffungsjahr, möchte ich weiter nutzen)
Für beide Fahrzeuge habe ich nur im ersten Nutzungsjahr eine vollständige Kostenberechnung erstellt und diese dann in den Folgejahren weitergeführt.
Das wurde mehrere Jahre vom Finanzamt anstandslos anerkannt.
Alle alten Bescheide sind bestandskräftig (nicht vorläufig / kein Vorbehalt).
Problem jetzt (2024)
Erstmals lehnt das Finanzamt die tatsächlichen Kosten ab und setzt pauschal 2 €/km an.
Begründung:
- Hinweis auf § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG (Unangemessenheit)
- Verweis auf ein BFH-Urteil von 2014 (VIII R 20/12)
- Dort seien „2 €/km“ als angemessen genannt
- Prüfung meiner Unterlagen wird nicht vorgenommen (obwohl mit der Antwort auf die vorherige Anfrage eingereicht)
Meine Überlegungen / Bedenken
- Vorjahre: Können die trotz Bestandskraft noch einmal angefasst werden? (Ich denke eher nein, habe aber eine Restunsicherheit.)
- Fahrzeug 1: Wurde jahrelang anerkannt → Argument für Kontinuität.
- Fahrzeug 2: Hohe Kosten stammen aus dem Anschaffungsjahr, aber ich würde den Wert trotzdem weiter nutzen.
- 2 €: Wert stammt aus 2014, Kosten für Fahrzeuge sind seitdem massiv gestiegen → erscheint heute realitätsfern.
- BFH hat meines Wissens keine pauschale Obergrenze festgelegt.
Gesuchte Einschätzung
- Ist die pauschale 2-€/km-Grenze überhaupt rechtlich haltbar?
- Wie hoch ist das Risiko, dass alte (bestandskräftige) Jahre erneut geprüft werden?
- Welche Strategie empfiehlt sich:
- eher defensiv (Kontinuität, kein Streit),
- mittel (auf Kostensteigerung seit 2014 hinweisen),
- oder offensiv (2-€-Ansatz grundsätzlich zurückweisen)?
- Würdet ihr auf einer Einzelfallprüfung bestehen oder eher einen Kompromiss suchen?
Danke für eure Meinung!
Ich freue mich über jede Einschätzung oder Erfahrung aus ähnlichen Fällen.
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Wie ich gerade feststellte, bietet dieser Copilot von Finanzfluss seit Neustem auch eine Prognose auf die Vorabpauschale. Scheint in sich schlüssig zu sein, woher genau die den Kurs vom Jahresanfang haben bleibt allerdings unklar. Bei den Ausschüttern wird m.E. nur die bislang gezahlten Dividende berücksichtigt. Die Ausschüttung von Q4 ist also noch nicht berücksichtigt und die Vorabpauschale entsprechend zu hoch ausgewiesen. Hier mal die Beispiele für den Vanguard FTSE All World (ACC/DIS):
Nach meinen Berechnungen dürfte die Dividendenrendite des Vanguard FTSE All World DIS mit ca. 1,7% leicht unter der 1,77% Vorabpauschale bleiben, weshalb dann auf diesen Ausschütter Steuer auf Vorabpauschale zu zahlen sein wird.
Findet man das auch in der App oder nur in der Version im Browser?