Alles anzeigenDas ist zu wenig. Sowas will man sehen…..
Also: wie lautete deine konkrete schriftliche Anfrage an die Fachabteilung deiner Krankenkasse?
Wie? Lautete die konkrete schriftliche Antwort deiner Krankenkasse.
Du darfst das hier gern anonymisiert, hochladen.
Ich denke allerdings, dass da von dir nichts kommen wird.
Wenn du selbst persönlich betroffen bist, schreibst du deine Krankenkasse konkret mit deinem Einzelfall an und bekommst von der Fachabteilung eine für dich richtige Antwort.
Ich wünsche dir viel Spaß dabei und lade bitte das Zeug hier hoch.
Ich bin sehr gespannt und ich denke, viele interessiert das auch, in welches Gedankenkarussell du gekommen bist.
ich habe das telefonisch bei der Techniker Krankenkasse erfragt. Die entsprechende Durchführungsverordnung hat der GKV-Spitzenverband am 29.06.2022 in einem Rundschreiben zusammengefasst, dort ab S. 34/A.1.1.9.3 Kapitalleistungen. Dort heißt es zum Thema Direktversicherung/Kapitalversicherung u.a. "Bei Direktversicherungen kann es vorkommen, dass wegen der im Versicherungsvertrag genannten Altersgrenze die Kapitalleistung bereits fließt, der Versicherte aber noch weiterhin beschäftigt ist. Auch in diesen Fällen beginnt der Zehn-Jahres-Zeitraum mit dem Ersten des auf die Auszahlung des Kapitalbetrages folgenden Kalendermonats. Soweit in dieser Zeit ein Beschäftigungsverhältnis ausgeübt wird, in dem das Arbeitsentgelt des Versicherten über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, fallen aus der Kapitalleistung zunächst keine Beiträge an; der Zehn-Jahres-Zeitraum wird dadurch nicht verändert."
: https://www.informationsportal.de/wp-content/upl…RS-2022-452.pdf