Dieser Freibetrag gilt für die betriebliche Altersversorgung. Hier geht es um eine private Lebens-/Rentenversicherung.
Freibetrag (Krankenversicherung) und Freigrenze (Pflegeversicherung) gelten nur bei Pflichtversicherten und bei bAVen, bei freiwilligen Mitgliedern gibt es diese Regelung insgesamt nicht.