Beiträge von samot

    Wem 80% Prozent vom Netto nicht reichen, der ist - mal grob überschlagen - in diesem Forum fehl am Platz. Der bläst das Geld nämlich so raus, dass nichts zum Sparen übrig bleibt.

    wenn ich heute BU werden würde (und zwar im Worst Case so, dass ich laut Gutachter noch > 3h als Regalauffüller oder Pausenaufsicht täglich arbeiten kann (=keine EU-Rente), was aber aufgrund ständiger Arztbesuche unpraktikabel ist, müsste / wollte ich

    • mein Haus weiter abzahlen
    • die Leasingrate für das Auto bedienen
    • weiterhin etwas in den Sparplan meiner Kindern einzahlen
    • mittel bis kurzfristig die Kinder beim Studium finanziell unterstützen
    • allgemeine Lebenshaltungskosten weiterhin tragen (Versicherungen, Strom / Wasser, Streaming & Co., Lebensmitteln, Handy ...)
    • meinen ETF für das Alter weiter bedienen

    entfallen könnten

    • im Regelfall die Beiträge zur BU selber (Beitragsfreiheit ist meist mitversichert)
    • das Zweitauto, wenn ich fahruntauglich bin
    • Urlaubsreisen (wobei ich auch Schwerkranke kennen, die nochmal das Leben leben wollen, wenn sie gerade eine gute Phase haben)
    • andere Freizeitausgaben, wenn ich ein geselliger Mensch war, mich jetzt aber einschränken muss (weniger als Nerd und viele finden auch andere Hobbies)

    hinzukommen könnten

    • Kosten behindertengerechte Umbaumaßnahmen an Haus / Auto
    • Umzug in eine geeignete Wohnung mit entsprechend höherer Miete
    • Kosten für Medikamente, Arztbesuche (ggf. mit Taxi), Behandlungen, orthopädische oder sonstige Hilfsmittel, Pflegeprodukte, u.U. spezielle Diäten
    • Kosten für Pflegedienste / Haushaltshilfen
    • Aufstockung der eigenen Altersvorsorge, da ich ja nur noch reduziert arbeiten kann und somit meine zu erwartende Rente im Alter stark sinkt

    Nicht verweisen kann/darf man auf das Einkommen oder die Hilfe des Partners oder gar der Kinder (wäre ziemlich unfair denen gegenüber).

    Den Partner kann man auch ohne BU jederzeit verlieren oder er hält es nicht mehr mit einer pflegebedürftigen Person aus oder flieht zwecks Selbstschutz, weil man aus psychischen Gründen / aufgrund einer Sucht BU geworden ist.

    Oder er saß im Fall eines Unfalls im gleichen Auto und ist jetzt ebenfalls BU oder im schlimmsten Fall sogar tot. Auch unabhängig von Unfällen kann der Partner natürlich auch jederzeit selber schwer erkranken und somit zeitgleich ausgefallen sein.

    Hmpf sicher, dass Du das alles mit nur noch 1/3 Deines bisherigen Einkommen stemmen kannst, ohne Deine Reserven aufzubrauchen und langfristig in die Altersarmut abzurutschen?

    PS: natürlich übernimmt die Krankenkasse einige der Kosten, aber nicht immer / in jedem Fall, einfach weil sie bzw. die Gutachter anderer Meinung wie Du sind, was notwendig für ein vernünftiges Leben sind.

    Durch die Pausierung des Altersvorsorgedepots entgeht dir die staatliche Förderung und die angenommene Rendite von 6% pro Jahr.

    Im Umkehrschluss spart er 1,85 % Zinsen.

    Sollte es finanziell wirklich sehr knap werden, gehen die Raten (nicht Sondertilgung) natürlich immer vor, eine Zwangsversteigerung ist fast immer das größte Übel.

    PS: aus dem AVD kann man zu Rentenbeginn 30% förderunschädlich entnehmen um eine etwaige Restschuld noch zu tilgen.

    Jetzt mal zu diesem deinem Punkt, habe da ein Verständnisproblem. Wenn ich weiterarbeiten kann, bekomme ich doch keine EU Rente, erst wenn ich weniger als 3 Stunden/Tag arbeiten kann oder 50% wenn ich nur noch 3-6 Stunden arbeiten kann. Also wenn ich voll arbeiten kann zahlt doch keiner eine EU Rente aus. Bei der BU heisst das doch das ich meinen Beruf nicht ausüben kann, wohl aber arbeiten kann. Bezahlt die BU dann auch weiterhin die Rentenbeiträge? Oder muss die BU so hoch sein damit ich mich freiwillig weiterversichern kann bei der DRV ?

    Und zahlt die BU auch die volle Leistung aus wenn ich in einem anderen Beruf weiterarbeite ?

    • die Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen RV wird nur gezahlt, wenn man überhaupt weniger als 3 h pro Tag arbeiten kann
    • dabei (EU) wird der Beruf komplett außen vor gelassen, der Chirurg mit Parkinson kann dann also auch noch Nachtwächter oder Briefbote werden
    • eine private BU zahlt, wenn man seinen aktuellen Beruf nur noch zu max. 50% ausüben kann, du also z.B. nach 4 Stunden fix und fertig bist, oder wegen ständigen Behandlungen (Chemo, Dialyse, Reha ...) nur an 2 Tagen die Woche arbeiten kannst
    • eine gute / heute übliche BU verzichtet auf abstrakte Verweise, dem Dachdeckermeister wird also nicht gesagt, dass er mit seinem Fachwissen doch auch Berufsschullehrer werden könne, wenn er nicht mehr aufs Dach kommt
    • neben einer BU kannst Du völlig anrechnungsfrei noch 50% in Deinem bisherigen Job weiterarbeiten (solltest aber lieber auf Überstunden verzichten, sonst könnte man auf die Idee kommen, dass Du ja auch 60% arbeiten kannst)
    • alternativ kannst Du bei einer BU auch einen anderen Job erlernen, wenn ein Maurer im Rollstuhl sitzt, könnte er z.B. auf einen Bürojob umschulen
    • wenn der neue Beruf ein "höheres Ansehen" hat / besser zahlt, als der ursprünglich ausgeübte, wird die BU über kurz oder lang eingestellt werden
    • ist der neue Beruf schlechter, zahlt sie im Regelfall weiter (es sei denn, bei einer Gesundheitsüberprüfung wird festgestellt, dass auch der alte Beruf wieder möglich ist)
    • es zählt bei einer BU im Regelfall nur der vor unmittelbar vor dem Eintritt ausgeübte Beruf, man könnte also theoretisch von einem Bürojob auf Tischler oder Erzieher oder Rettungssanitäter umschulen (Midlife Crisis etc.) und bekommt dann - wenn man diesen Job nicht mehr ausüben kann - die BU (auch wenn man seinen alten Job noch machen könnte - kann aber natürlich sein, dass einige Versicherungen das ausschließen oder in dem Fall einen konkreten Verweis machen)
    • theoretisch würde man seine versicherte Summe auch dann bekommen, wenn man als Tischler, der sich gerade 6 Finger gekappt hat, weniger verdient, wie zuvor als Bankmanager, viele Versicherungen haben aber auch irgendwelche Überversicherungsklauseln drin, hier muss man die individuellen Bedingungen studieren.
    • man kann die private BU und die gesetzliche EU gleichzeitig beziehen, die Zahlung aus der BU wird dabei nicht auf die gesetzliche EU-Rente angerechnet (wurde ja aus dem Netto bezahlt), umgekehr wird auf die BU auch keine EU-Rente (oder Einkommen) angerechnet
    • wenn man gesetzlich KV-pflichtversichert ist, müssen auf die BU keine Beiträge zur KV/PV gezahlt werden - es sei denn, es war eine betriebliche BU-Versicherung die vom Bruttolohn gezahlt wurde und bei der der Arbeitgeber Zuschüsse gezahlt hat. In dem Fall ist der volle KV/PV-Beitrag (also zusammen ca. 20%) zu zahlen.
    • gesetzlich versichert ist man dabei idealer Weise entweder über den Bezug einer EU-Versicherung oder indem man nebenher noch Teilzeit arbeitet (mehr als Minijob!)
    • ist man privat krankenversichert, sind die Beiträge sowieso unabhängig vom Einkommen
    • ist man freiwillig in der gesetzlichen KV versichert (z.B. während / nach Selbständigkeit) zählen im Regelfall alle Arten von Einkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze), also auch Mieteinnahmen oder eben eine private BU-Versicherung und man zahlt den vollen KV/PV-Beitrag selber (wieder ~20%)
    • die private BU zahlt keine RV-Beiträge, weder in die gesetzliche noch eine etwaige betriebliche AV oder irgendwelche privaten Rentenversicherungen oder Deinen ETF / Altersvorsorgedepot. Du bekommst das Geld vollständig ausgezahlt und kannst / musst selber entscheiden, wie Du es nutzt (sofern du dazu noch in der Lage bist)
    • wenn Du nebenbei noch Teilzeit oder in einem anderen Job arbeiten kannst, werden im Regelfall daraus RV-Beiträge gezahlt, die aber meist niedriger sind, als das, was Du vorher eingezahlt hast (da Teilzeit/schlechterer Job)
    • Du kannst in dem Fall freiwillige Beiträge in die gesetzliche RV zahlen
    • oder Du kannst das Geld in einen ETF etc. einzahlen und hoffen, dass der mehr Rendite bringt (abhängig von Alter und geschätzter Lebensdauer etc.)
    • oder Du zahlst auch gar nichts mehr ein, da Du total verkrebst bist und Deine restliche Lebenserwartung selbst im optimistischsten Fall nicht weit über den regulären Rentenbeginn hinausgeht.
    • bei der privaten BU versteuerst Du nur den Ertragsanteil, der davon abhängt, wie lange Du noch bis zur Altersrente hast (ungefähr 1% pro Jahr bis zur Rente gerechnet vom Beginn der BU an), im Regelfall also einen sehr geringen Anteil, so dass Du meist komplett steuerfrei bist - es sei denn Du beziehst gleichzeitig noch eine hohe EU-Rente und/oder arbeitest nebenher.
    • die Zahlungen aus einer betrieblichen BU müssen voll mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden (dafür waren aber die Beiträge davor steuerfrei). Und wie oben erwähnt, zahlst Du darauf auch volle KV/PV-Beiträge

    Guter Punkt, der Miet- und Darlehensvertrag sind übrigens so ausgestaltet, dass eine ausbleibende Mietzahlung durch meine Eltern (es könnte sich ja irgendwann mal Demenz etc. einstellen) automatisch als Tilgung gilt und umgekehrt eine ausbleibene Tilgung meinerseits mit der nächsten Mietzahlung verrechnet werden kann. Für das Finanzamt, die Buchführung etc. überweisen wir natürlich trotzdem Geld hin und her.

    Der Vorteil liegt einfach darin, dass Du schon im Januar einzahlen kannst (theoretisch auch die vollen 1800 EUR als jährlicher Einmalbetrag), statt Dich mit potentiellen Verzögerungen beim Anbieter rumzuschlagen, weil plötzlich 50.000 Leute gleichzeitig Videoident machen wollen oder der Support überlastet ist oder die Server unter dem Ansturm zusammenbrechen.

    Zinsvorteil etc. lässt sich nicht konkret berechnen, da Du mit 47 ja sicher nicht in einen Geldmarkt-ETF sondern z.B. den IMI oder MSCII World einzahlen wirst und niemand weiß, wie sich die Börsen nächstes Jahr entwickeln, ob es eine Börsenralley oder einen Crash gibt (und wenn ja, wann).

    Generell sagt man aber, dass Time-in-Market das Timing-the-Market schlägt.

    Wenn man davon ausgehen würde, dass der Markt sich absolut gleichmäßig um 0,5% pro Monat = 6 % im Jahr nach oben bewegt, würde die Einzahlung von 1800 EUR direkt im Januar einen Zinsvorteil von ca. 50 EUR ergeben (1850,33 EUR bei monatlicher Einzahlung vs. 1901,51 EUR bei Einmalanlage).

    Diese 50 EUR würden im Verlauf von 20 Jahren insgesamt 160 EUR mehr in deinem Depot ausmachen - also unterm Strich vielleicht 1 EUR mehr Rente bedeuten :)

    PS: natürlich können wir auch 2027 ein absoultes Superjahr an der Börse bekommen, in dem die Kurse um 25% steigen, dann beträgt der Unterschied von Einmalanlage vs. monatlich schon 184,40 EUR oder 591,40 EUR nach 20 Jahren

    Die 9.300 EUR Sondertilgung gehen in das Annuitätendarlehen also Sondertilgung, damit die Gewichtung zwischen Tilgung und Zinsen sich eher Richtung Tilgung entwickeln.

    Mal eine Frage - wie hoch ist der Zinssatz auf das Annuitätendarlehen? Du hast ja 2021 damit angefangen, also Niedrigzinsphase und nur 10 Jahre Laufzeit, also mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer 1 vor dem Komma.

    Im Festgeldvergleich (https://www.finanztip.de/festgeld/) bekommst Du 3,25% über 3 Jahre.
    Würdest Du die 9300 EUR also als Festgeld anlegen, statt sonderzutilgen, bekämst Du 302,25 EUR Zinsen pro Jahr, für die natürlich auch wieder Zinseszinsen anfallen, so dass Du nach 3 Jahren 10.236,54 EUR ausgezahlt bekommst (bei jährlicher Zinsausschüttung, etwas mehr bei monatlicher).

    Die Sondertilgung spart Dir hingegen bei angenommenen 1,5% Zinsen nur ca. 139,50 EUR Zinsen pro Jahr (nach 3 Jahren wäre Dein Darlehen 9.724,81 EUR niedriger, als ohne Sondertilgung).

    Das Festgeld bringt auf die 3 Jahre also bereits 511,73 EUR mehr und du kannst das ganze natürlich auch für nächstes und übernächstes Jahr wiederholen, danach musst Du die Anlagezeit auf 2 Jahre bzw. 1 Jahr reduzieren. Und nach der Auszahlung des 3jährigen Festgeld legst Du es natürlich wieder zu dem dann gültigen Zinssatz an (Festgeld oder notfalls Aktionszins von Tagesgeld), bis zu dem Tag, an dem das Annuitätendarlehen fällig wird. Und dann nimmst Du das angesammelte Geld und tilgst direkt ~55k mit einmal, statt 5 Sondertilgungen mit insgesamt 46.500 EUR zu machen.

    Solange wir nicht wieder in eine Niedrigzinsphase rutschen (akt. nicht absehbar) und Du mehr Zinsen für Tages- oder Festgeld bekommst, machen Sondertilgungen eines sehr günstigen Kredites nur bedingt Sinn.
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    Ich hoffe, dass Du in den nächsten paar Jahren auch noch ein paar Gehaltserhöhungen bekommst, die nicht direkt von der Inflation aufgefressen werden, so dass Du evt. sogar mehr zurücklegen oder eben auch als Einmalzahlung in den Bausparer einbringen kannst (aber nur soviel, dass der pünktlich zuteilungsreif wird).

    Frag ggf. auch mal Eure Chefs nach VWL, bei mir gibt es die zusätzlich zum regulären Gehalt, wodurch mein Bausparer sogar ein paar Monate früher zuteilungsreif war (was wieder zu anderen Problemen führte, da der Bankkredit noch gar nicht fällig war; haben die dann aber untereinander geregelt und die Auszahlung des Bausparers verzögert).

    Achja: eine weitere "Falle" eines Bausparers ist, dass die monatliche Rate in der Tilgungsphase im Regelfall ein ganzes Stück höher ist, als die Rate in der Ansparphase. Schau mal in Deinen Vertrag, bei mir standen da z.B. 1,75% jährliche Tilgung auf den Darlehensbetrag, auf die dann natürlich noch die Zinsen addiert werden. Gerade bei Eurer doch recht großen Restschuld in 2031 solltest Du das mal nachrechnen (aber auch hier helfen die Gehaltssteigerungen in den nächsten 5 Jahren wieder).

    Hab als ITler vor ca. 4 Jahren mit 44 meine alte BU (wäre nur bis 62 gegangen und nur ~1000 abgesichert) gekündigt und neu abgeschlossen (natürlich bis 67 und auf mein akt. recht gutes Gehalt angepasst). Inklusive Dynamik und jährlicher Anpassung der Rentenzahlung (falls ich nicht nur 2 sondern z.B. 10 Jahre beziehe, wären das sonst durch die Inflation am Ende ca. 22% zu wenig). Ausgeschlossen wurde nur meine Schwerhörigkeit (die in der IT aber irrelevant ist), die starke Kurzsichtigkeit führte hingegen zu keinen Nachteilen.

    Vor dem Abschluss hab ich mir eine nette Exceltabelle gebastelt, nach der ich alle Beiträge, die ich zwischen 44 und 67 zahle, zurückbekomme, wenn ich auch nur ~2 Jahre BU-Rente beziehen werde.

    Für meine Frau konnte ich die Versicherung leider nicht mehr anpassen, da sie inzwischen zu viele Vorerkrankungen hat, dafür hat meine Tochter eine zum 18 "bekommen".
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    Bezüglich Risiko - psychische Erkrankung halte ich bei mir eher unwahrscheinlich, aber gegen Krebs, Infarkt, Unfälle oder auch Rückenprobleme bin ich nicht gefeit.

    Hab in meiner Verwandschaft/Bekanntschaft einige, die trotz teils größerer gesundheitlicher Beschwerden irgendwie bis zur Rente weiterarbeiten mussten, da sie keine BU hatten oder jetzt halt nur die gesetzliche EU beziehen, die zwar irgendwie zum Überleben reicht, aber halt nicht, um beispielsweise (weiter) für das Alter anzusparen.
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    Eine betriebliche BU-Versicherung hatte ich seinerzeit auch durchgerechnet, die hätte sich aber nicht gelohnt, da diese zwar ähnlich wie die betriebliche Altersvorsorge von dem Bruttogehalt gezahlt wird (und dadurch indirekt ALG, Krankengeld und die spätere Rente reduziert), aber bei Bezug auch dazu führt, dass man von der BU-Rente wiederum Steuern und SV-Beiträge zahlen muss.

    Zudem ist meist nur eine Absicherung von 2-3k möglich, was in höheren Gehaltsgruppen nicht für die mehrfach im Thread erwähnten 80% des Netto genügt, vor allem, wenn man von der Auszahlung aus der betrieblichen BU nochmal fast 50% Abzüge hat und womöglich der Hauptverdiener der Familie ist.

    Vorteil einer betrieblichen BU ist m.E.n. nur, dass man da evt. in einen Gruppenvertrag kommen kann, wenn man selber gar nicht mehr oder nur mit Abschlägen versicherbar ist (besser etwas Suboptimales, als gar keine Absicherung).

    für eine Volltilgung von 310000€ in 19 Jahren bei 2,5% brauchst du ca. 1708€ im Monat als Abtrag, generierst du so viel Miete ? Mieteinnahmen müssen auch versteuert werden.

    ich bekomme 1150 EUR Miete, hab nochmal ca. 200 EUR steuerfreie Einnahmen aus der PV (Einspeisevergütung plus den an meine Eltern verkauften Strom für Haushalt, WP und E-Auto) plus nochmal 500 EUR "Einzahlung" meinerseits, damit ich rechtzeitig fertig werden = 1850 EUR.

    Dass ich irgendwann auf die Mieteinnahmen Steuern zahlen muss, ist mir klar, aktuell mach ich aber noch Miese durch Zinsen und Abschreibung. Die jetzigen Steuerersparnisse werden für Sondertilgung (oder Geldanlage für spätere Rückzahlung) genutzt

    Für ein Einfamilienhaus sollte man zukünftige Renovierungskosten bei Seite legen, empfohlen wird 1 bis 2% der Herstellkosten/Kaufsumme, also bei 395000€ rund 4000-8000€ im Jahr, nehmen wir mal 1,5% an wären das noch zusätzlich 490€ im Monat.

    naja, ich habe es ja gerade frisch saniert (Fenster, Tür, Dachdämmung, Wärmepumpe, PV). BJ ist 1997, Fassade wurde vor ~4 Jahren von meinen Eltern gemacht, Bad und Küche ebenfalls. Klar könnte das Dach theoretisch undicht werden etc., die "großen" Brocken sollten für die nächsten 20 Jahre aber erstmal weg sein. Bei einem Neubau legt man ja auch nicht jedes Jahr 1-2% weg, sondern zahlt erstmal so schnell wie möglich den Kredit ab. Gegen externe Schäden (Feuer etc.) gibt es Versicherungen (einschl. Elementar)
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    Bezüglich Lage: Neubaugebiet aus den 2000ern, Lage 200 m vom Waldrand entfernt (also sehr ruhig), Einkaufsmöglichkeit und ÖPNV in der Nähe, Gewerbegebiet mit einigen großen Firmen und größeres Krankenhaus in der Nähe (je 1-3 km). Kann sich aber natürlich ändern, die Ankerfirmen können pleite gehen etc. (Krankenhaus dürfte aber bleiben, es gibt kein anderes in relevanter Entfernung). Die Stadt selber hat Autobahnanbindung (aber weit außerhalb von Hör- und Sichtweite) und ein gutes Kulturangebot, schätze die Chancen auf eine positive oder zumindest neutrale Wertentwicklung also nicht ganz schlecht ein.

    Natürlich habt ihr vollkommen Recht, dass eine Immobilie immer ein Klumpenrisiko darstellt, während ein ETF das Risiko breiter streut. Der potentielle Verkaufspreis kann sinken, die Mieteinnahme ausfallen etc. Beim ETF ist andererseits die Rendite auch nicht sicher, mit etwas Pech gibt es mit 67 den großen Crash und man hat nur noch halb so viel. Dann kann / muss man auch entweder das Vermögen schneller verbrauchen oder auf bessere Zeiten warten, was auch für den Immobilienmarkt gilt (dass der außer auf dem Land / in schlechter Lage / Sanierungszustand dauerhaft in den Keller geht, ist ähnlich (un)wahrscheinlich wie bei Aktien)

    Irgendwie habe ich bisher kaum detailierte Artikel o.ä. zu meinem "Fall" gefunden, was mich doch etwas wundert.

    Man hört überall (oder zumindest hier in der Finanztip-Bubble), dass man für das Alter am besten ein Depot mit einem breit gestreutem ETF anlegt, der dann ca. 6% Rendite abwirft und aus dem man im Alter ohne Finanzverbrauch (Langlebigkeit) 3% entnehmen kann.

    Ich selber bin 48, hab also noch 19 Jahre bis zur Rente und wohne in einem abbezahlten Eigenheim. Würde ich monatlich 500 EUR in einen Sparplan einzahlen, hätte ich ein Endkaptial von ca. 216,5k was bei 3% Entnahme ca. 540 EUR monatlicher Auszahlung entspräche.

    Stattdessen habe ich (bereits letztes Jahr) das Haus meiner Eltern in einer Kleinstadt aber mit ziemlich guter Lage für 310k gekauft (Grundstück im Wert von ca. 35k habe ich als vorgezogenes Erbe geschenkt bekommen) und nochmal ca. 85k in die Sanierung (PV, WP, Fenster, Dachdämmung etc.) gesteckt. Für die Modernisierung habe ich einen Bankkredit mit 3,14% aufgenommen, für das Haus haben mir meine Eltern ein Privatdarlehen über 310k zu 2,5% Zinsen gegeben.

    Meine Eltern wohnen jetzt zur Miete im Haus, Eigenbedarfs- oder reguläre Kündigung sind per Vertrag ausgeschlossen. Die Mietzahlung ist etwas niedriger, als Zins und Tilgung. Insgesamt zahle ich also ca. 500 EUR im Monat zu und nach meinen Berechnungen werde ich kurz vor meinem Rentenbeginn mit der Abzahlung fertig sein (Mieterhöhungen noch nicht mal mit eingerechnet).

    Je nach Sondertilgung werden meine Eltern (oder falls beide versterben meine Geschwister) bis dahin von mir ca. 100k Zinsen zzgl. der Tilgung erhalten haben, die ich aber zusammen mit der Abschreibung steuerlich geltend machen und z.B. für Sondertilgungen (oder Anlage in ETF oder Festgeld etc. mit Fälligkeit zum Rentenbeginn) nutzen kann.

    Ab Rentenbeginn werde ich dann (mit Mieterhöhungen im Rahmen der allgemeinen Inflation) ca. 1600 EUR monatliche Mieteinnahmen haben, die selbst wenn ich die empfohlenen 10-13% als Sanierungsrücklage wegspare, weit über den 540 EUR Auszahlung aus dem ETF liegen.

    Alternativ kann ich das Haus natürlich auch zu Rentenbeginn verkaufen und sitze dann in 19 Jahren bei konservativ angenommener Wertsteigerung von 2% auf 626k statt 216k steuerfreiem Vermögen, was bei 3% Entnahme 1566 EUR monatlichem Extraeinkommen entspricht, welches im Vergleich zum regulären ETF nur zu einem sehr geringen Anteil (weiterer Wertsteigerung durch die Anlage zwischen Rentenbeginn und Tod) versteuert werden muss.

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    Mir ist natürlich bewusst, dass meine Umstände fast ideal sind und der (vom Gutachter geschätzte) Preis recht günstig ist (310k EUR für das Haus, 35k für Grundstück, 85k für Sanierung = 430k für ~125 m² = 3440 EUR pro m² nach Sanierung) und ich auch mit dem Privatkredit Glück hatte, aber selbst wenn ich 700 EUR statt 500 EUR monatlich zuzahle (oder alternativ in einen ETF stecke), habe ich am Ende sehr viel mehr Vermögen / Extrarente durch die Immobilie (in einen ETF müsste ich monatlich 1500 EUR stecken, um auf eine ähnliche Bruttoauszahlung zu kommen).

    In teureren Wohngegenden, mit niedrigerer Sparrate oder ohne Eltern als "Ankermieter" und Kreditgeber müsste man ggf. in eine preiswertere Eigentumswohnung investieren, das Grundprinzip sollte aber in etwa gleich bleiben.

    Insofern wundert es mich etwas, dass diese Variante meinem Eindruck nach kaum Erwähnung findet.
    Eigenheim, um im Alter mietfrei zu leben, ist usus, aber eine vermietete Immoblile scheint es (wenn man das zweite Haus nicht geerbt hat) kaum eine Rolle zu spielen

    PS: natürlich sind mir das Risiko von Mietausfällen / Leerstand etc. bewusst, der Verwaltungsaufwand sollte sich andererseits einigermaßen in Grenzen halten

    ich finde die Stelle nicht auf die Stelle, habe aber irgendwo gelesen, dass die Anbieter die Zertifizierung quasi jetzt schon beantragen können und (vermutlich wenn ein paar grundlegende Punkte zugesichert werden) eine vorläufige Zertifizierung erhalten. Die Zertifizierungsstelle hat dann 2 Jahre Zeit, eine finale Zertifizierung durchzuführen.

    Der Staat ist sich also völlig bewusst, dass keine seiner Behörden es schaffen würde, Hunderte Produkte verschiedener Anbieter innerhalb von 6 Monaten rechtsverbindlich und korrekt zu prüfen, vor allem, da "unterlegene" Anbieter womöglich auf Schadensersatz klagen könnten, wenn sich das Verfahren zu lange hinzieht und sie dadurch Kunden verlieren / ihre Investitionen in Marketing umsonst waren etc. (unverschuldet natürlich).

    Edit: offizielle Fundstelle (Abschnitt Was ist ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag?):

    Zitat

    Ab dem 1. Januar 2027 wird das Zertifizierungsverfahren umgestellt. Mit der neuen Regelung in § 5 AltZertG wird ein Zertifizierungsverfahren ohne eine vollständige Vorabprüfung aller Unterlagen und Voraussetzungen eingeführt. Stattdessen erfolgt eine Zertifizierung unter dem Vorbehalt des Widerrufs. Der Widerruf entfällt nach zwei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Zertifizierung erfolgt ist.

    Eine Zertifizierung stellt ausschließlich die Übereinstimmung des Vertrages mit den Anforderungen nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) fest. Dagegen erfolgt keine Prüfung hinsichtlich der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Altersvorsorgevertrages oder der Erfüllbarkeit der Anbieterzusage.

    Angeboten werden darf es, abschließen kannst Du es, Du kannst / darfst nur vorher noch nichts einzahlen (und wenn doch, wäre das ungefördert).

    Es gibt ja auch die Empfehlung, nicht erst am 1.1.27 den alten Riesteranbieter zu bitten, das Guthaben zu übertragen, da die dann vermutlich alle komplett überlastet sein werden und es Wochen dauern wird. Wenn man den Antrag aber bereits im Oktober stellen würde, hätten die genug Zeit, das pünktlich zu Jahresanfang zu tun (ob sie es auch zeitnah tun, ist wieder etwas anderes).

    PS: kann jemand noch etwas zu meinem Punkt 2 (Doppelförderung bei Kind und Eltern in Ausbildung / Studium) und 3 (Abschmelzung Wohnförderkonto) in
    Sammelthread Fragen zum Altersvorsorgedepot sagen, wie sind da Eure Meinungen / übersehe ich etwas?

    Man könnte versuchen, jetzt noch (dieses Jahr) einen Riestervertrag (am besten Banksparplan) abzuschließen, dort 2100 EUR einzahlen und dann am 1.1. in ein ebenfalls bereits "vorbereitetes" AVD 1800 EUR, damit wären schonmal 3900 EUR von 10k "in Sicherheit gebracht". Der Riester wird natürlich ebenfalls sofort übertragen, auch wenn das 150 EUR Gebühr kostet (anderenfalls würde man 5 Jahre lang Abschlussprovisionen zahlen)

    Zitat

    11. soweit die auszubildende Person aus gesundheitlichen Gründen oder wegen der Lage von Wohnort und Ausbildungsstätte im Einzelfall auf die Benutzung eines angemessenen Kraftfahrzeuges angewiesen ist,

    könnte sie sich nicht einfach ein "angemessenes" Auto für >= 10k kaufen, um unter die 15k Freibetrag zu kommen? Vorausgesetzt sie wohnt nicht direkt neben der Uni... Im Zweifel könnte man auch den eigenen Zweitwagen an die Tochter verkaufen (und ggf. nach dem Studium je nach Nutzung zu einem angemessenen Preis zurückkaufe).

    Wenn ich meinen seit 2003 laufenden Riester Banksparplan der Sparkasse Münsterland 2 Jahre vor Beendigung noch auf ein AV-Depot übertrage, verliere ich den Schlussbonus auf die eingezahlten Beiträge (ca. 22.000 €). Der beträgt „ab dem 6. Sparjahr 0,250% und erhöht sich mit jedem weiteren Sparjahr um jew. 0,250%“, also 4,25 bis 4,5%. In einer überschlägigen Rechnung ca. 1000€.

    Ob sich der Wechsel wohl dennoch rechnet? Der größte Vorteil wäre m.E. der Verzicht auf die Rentenversicherung ab 85.

    Irgendwie wurde die Frage auf Seite 18 (Ende Mai) übersehen.
    jakana ich würde empfehlen, die Verträge genau zu studieren, insbesondere wann der Schlussbonus anfällt. Wenn der z.B. fix mit dem 65. oder 67. Geburtstag anfällt, musst Du ja evt. nicht sofort in die Auszahlung gehen und könntest das Riesterguthaben erst NACH der Gutschrift des Schlussbonus übertragen. Andererseits - 1000 EUR machen das Kraut auch nicht fett. Zwischen 67 und 85 liegen 216 Monate, das wären also nicht einmal 5 EUR pro Monat, die dir da im Zweifelsfall entgehen.

    Bezüglich der Auszahlungsvariante bis 85, die ja von den meisten hier bevorzugt und in den Berechnungen meist verwendet wird: Falls man nicht aufgrund diverser Vorerkrankungen davon ausgeht, bis dahin zu sterben, würde ich empfehlen, immer einen Teil der Auszahlung aus dem AVD wegzusparen (je nach Alter ins Depot oder später Tagesgeld) bzw. die Entnahme aus einem privaten Depot entsprechend zu reduzieren, für den Fall, dass man doch (z.B. aufgrund des medizinischen Fortschritts) wesentlich älter wird. Und natürlich auch, da die letzten Lebensjahre im Pflegeheim tendenziell die teuersten sind.

    Punkte / Fragen / Unklarheiten:

    1. das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 29.5.2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/156/VO.html), sollte also in Kraft sein, allerdings ist z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__92a.html noch nicht angepasst.
    In dem veröffentlichten Gesetz ist z.B. die Streichung von Satz 3 in §92a Absatz 2 EStG enthalten (die 2%-Verzinsung des Wohnförderkonto entfällt somit künftig bei Inanspruchnahme von "Wohnriester") - irgendwo ein paar Seiten in diesem Thread weiter vorne war behauptet worden, dass die Regelung entfallen sei und die Verzinsung nach wie vor gälte.
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    2. Kind unter 25 studiert und hat nur einen Minijob (<603 EUR). Entscheidet sich gegen die Befreiung von der RV-Pflicht und ist somit förderberechtigt für das AVD (woher das Geld für die Einzahlung kommt, ist ja nebensächlich :-)). Alternativ macht es eine reguläre Berufsausbildung, über die es RV-pflichtig ist. Gleichzeitig ist das Kind in diesen Konstellationen noch kindergeldberechtigt.
    Ich habe bisher nirgends etwas gelesen, was jetzt verhindert, dass sowohl das Kind die Förderung auf sein eigenes AVD (inkl. der einmaligen 200 EUR Frühstartbonus) als auch ein Elternteil die 300 EUR Kinderbonus bekommen (im Extremfall hat das Kind auch schon ein eigenes Kind und bekommt auch noch für das den Kinderbonus, auch wenn da Riester evt. günstiger wäre). Korrigiert mich, wenn ich mich irre.
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    3. Angenommen jemand hat Wohnriester in Anspruch genommen (sprich Geld aus dem Riestervertrag für eine selbstgenutze Immobilie entnommen) und z.B. 20.000 EUR auf seinem Wohnförderkonto. Beim bisherigen Riester hat es ja aufgrund der geringen Rendite quasi keinen Sinn gemacht, dieses wieder aufzufüllen (vor allem, da in den seltensten Fällen nur eine Teilentnahme erfolgte, man also einen neuen Riestervertrag abschließen müsste). Durch das AVD ändert sich das, da ja nun Renditen vergleichbar mit einem privaten Depot realistisch sind.

    Wenn ich es recht verstehe, müssen in der Rente Steuern auf das Geld auf dem Wohnförderkonto gezahlt werden, obwohl ich keine Auszahlung erhalte (aber dafür Miete spare). Dem kann man entgehen, indem man das Wohnförderkonto durch zusätzliche Einzahlungen in den Riestervertrag oder jetzt eben in das AVD wieder abbaut.

    Ich könnte somit also zusätzliches Geld (> 1800 EUR) in das AVD einzahlen und dem Anbieter mitteilen, dass dies der Abschmelzung meinesWohnförderkontos dient. Das Geld würde dann vermutlich wieder als gefördertes Vermögen gelten (ähnlich den aus Riesteraltverträgen übernommenen Geldern) und müsste bei der Auszahlung komplett versteuert werden, allerdings würden die Steuern ebenfalls anfallen, wenn ich noch den offenen Betrag (20k) auf dem Wohnförderkonto hätte und das Geld stattdessen in meinem privaten Depot "geparkt" hätte (dann würden zudem noch zusätzlich noch die Abgeltungssteuer auf den Gewinn fällig).

    Ist diese Annahme korrekt? Und kann ich z.B. 20k mit einmal einzahlen oder nur über mehrere Jahre gestreckt, da normaler Weise maximal 6840 EUR jährlich eingezahlt werden dürfen.

    PS: die Rückzahlung des Wohnförderkontos führt zudem dazu, dass die Steuern wieder bis 85 oder sogar lebenslang gestreckt werden, während sie anderenfalls auf die ersten 5 Jahre in der Auszahlungsphase verteilt werden (für die alten Wohnriesterfälle gibt es aber Bestandsschutz). Zudem entfällt dann die Pflicht, die Immobilie bis 85 selbst zu bewohnen, man könnte sie also auch verkaufen / an die Kinder übertragen etc.