Jetzt mal zu diesem deinem Punkt, habe da ein Verständnisproblem. Wenn ich weiterarbeiten kann, bekomme ich doch keine EU Rente, erst wenn ich weniger als 3 Stunden/Tag arbeiten kann oder 50% wenn ich nur noch 3-6 Stunden arbeiten kann. Also wenn ich voll arbeiten kann zahlt doch keiner eine EU Rente aus. Bei der BU heisst das doch das ich meinen Beruf nicht ausüben kann, wohl aber arbeiten kann. Bezahlt die BU dann auch weiterhin die Rentenbeiträge? Oder muss die BU so hoch sein damit ich mich freiwillig weiterversichern kann bei der DRV ?
Und zahlt die BU auch die volle Leistung aus wenn ich in einem anderen Beruf weiterarbeite ?
- die Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen RV wird nur gezahlt, wenn man überhaupt weniger als 3 h pro Tag arbeiten kann
- dabei (EU) wird der Beruf komplett außen vor gelassen, der Chirurg mit Parkinson kann dann also auch noch Nachtwächter oder Briefbote werden
- eine private BU zahlt, wenn man seinen aktuellen Beruf nur noch zu max. 50% ausüben kann, du also z.B. nach 4 Stunden fix und fertig bist, oder wegen ständigen Behandlungen (Chemo, Dialyse, Reha ...) nur an 2 Tagen die Woche arbeiten kannst
- eine gute / heute übliche BU verzichtet auf abstrakte Verweise, dem Dachdeckermeister wird also nicht gesagt, dass er mit seinem Fachwissen doch auch Berufsschullehrer werden könne, wenn er nicht mehr aufs Dach kommt
- neben einer BU kannst Du völlig anrechnungsfrei noch 50% in Deinem bisherigen Job weiterarbeiten (solltest aber lieber auf Überstunden verzichten, sonst könnte man auf die Idee kommen, dass Du ja auch 60% arbeiten kannst)
- alternativ kannst Du bei einer BU auch einen anderen Job erlernen, wenn ein Maurer im Rollstuhl sitzt, könnte er z.B. auf einen Bürojob umschulen
- wenn der neue Beruf ein "höheres Ansehen" hat / besser zahlt, als der ursprünglich ausgeübte, wird die BU über kurz oder lang eingestellt werden
- ist der neue Beruf schlechter, zahlt sie im Regelfall weiter (es sei denn, bei einer Gesundheitsüberprüfung wird festgestellt, dass auch der alte Beruf wieder möglich ist)
- es zählt bei einer BU im Regelfall nur der vor unmittelbar vor dem Eintritt ausgeübte Beruf, man könnte also theoretisch von einem Bürojob auf Tischler oder Erzieher oder Rettungssanitäter umschulen (Midlife Crisis etc.) und bekommt dann - wenn man diesen Job nicht mehr ausüben kann - die BU (auch wenn man seinen alten Job noch machen könnte - kann aber natürlich sein, dass einige Versicherungen das ausschließen oder in dem Fall einen konkreten Verweis machen)
- theoretisch würde man seine versicherte Summe auch dann bekommen, wenn man als Tischler, der sich gerade 6 Finger gekappt hat, weniger verdient, wie zuvor als Bankmanager, viele Versicherungen haben aber auch irgendwelche Überversicherungsklauseln drin, hier muss man die individuellen Bedingungen studieren.
- man kann die private BU und die gesetzliche EU gleichzeitig beziehen, die Zahlung aus der BU wird dabei nicht auf die gesetzliche EU-Rente angerechnet (wurde ja aus dem Netto bezahlt), umgekehr wird auf die BU auch keine EU-Rente (oder Einkommen) angerechnet
- wenn man gesetzlich KV-pflichtversichert ist, müssen auf die BU keine Beiträge zur KV/PV gezahlt werden - es sei denn, es war eine betriebliche BU-Versicherung die vom Bruttolohn gezahlt wurde und bei der der Arbeitgeber Zuschüsse gezahlt hat. In dem Fall ist der volle KV/PV-Beitrag (also zusammen ca. 20%) zu zahlen.
- gesetzlich versichert ist man dabei idealer Weise entweder über den Bezug einer EU-Versicherung oder indem man nebenher noch Teilzeit arbeitet (mehr als Minijob!)
- ist man privat krankenversichert, sind die Beiträge sowieso unabhängig vom Einkommen
- ist man freiwillig in der gesetzlichen KV versichert (z.B. während / nach Selbständigkeit) zählen im Regelfall alle Arten von Einkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze), also auch Mieteinnahmen oder eben eine private BU-Versicherung und man zahlt den vollen KV/PV-Beitrag selber (wieder ~20%)
- die private BU zahlt keine RV-Beiträge, weder in die gesetzliche noch eine etwaige betriebliche AV oder irgendwelche privaten Rentenversicherungen oder Deinen ETF / Altersvorsorgedepot. Du bekommst das Geld vollständig ausgezahlt und kannst / musst selber entscheiden, wie Du es nutzt (sofern du dazu noch in der Lage bist)
- wenn Du nebenbei noch Teilzeit oder in einem anderen Job arbeiten kannst, werden im Regelfall daraus RV-Beiträge gezahlt, die aber meist niedriger sind, als das, was Du vorher eingezahlt hast (da Teilzeit/schlechterer Job)
- Du kannst in dem Fall freiwillige Beiträge in die gesetzliche RV zahlen
- oder Du kannst das Geld in einen ETF etc. einzahlen und hoffen, dass der mehr Rendite bringt (abhängig von Alter und geschätzter Lebensdauer etc.)
- oder Du zahlst auch gar nichts mehr ein, da Du total verkrebst bist und Deine restliche Lebenserwartung selbst im optimistischsten Fall nicht weit über den regulären Rentenbeginn hinausgeht.
- bei der privaten BU versteuerst Du nur den Ertragsanteil, der davon abhängt, wie lange Du noch bis zur Altersrente hast (ungefähr 1% pro Jahr bis zur Rente gerechnet vom Beginn der BU an), im Regelfall also einen sehr geringen Anteil, so dass Du meist komplett steuerfrei bist - es sei denn Du beziehst gleichzeitig noch eine hohe EU-Rente und/oder arbeitest nebenher.
- die Zahlungen aus einer betrieblichen BU müssen voll mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden (dafür waren aber die Beiträge davor steuerfrei). Und wie oben erwähnt, zahlst Du darauf auch volle KV/PV-Beiträge