Beiträge von Schlaubi

    Die Vorschläge der Kommission enthalten aus meiner Sicht durchaus sinnvolle Anpassungen:

    Kapitalgedeckte Zusatzrente: Eigentlich längst überfällig, da das reine Umlagesystem an seine demografischen Grenzen stößt. Eine breitere Aufstellung kann hier langfristig stabilisieren – auch wenn viele der heutigen Beitragszahler davon nur noch begrenzt profitieren werden.

    Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung: Im Grundsatz logisch. Wenn Menschen länger leben, muss es entsprechende Anpassungen geben – entscheidend ist aus meiner Sicht, dass das in einem planbaren und sozial verträglichen Rahmen passiert.

    Was mir aber auffällt: Viele der „großen Hebel“ werden gar nicht oder nur sehr vorsichtig angegangen. Themen wie eine stärkere Steuerfinanzierung, eine echte Erwerbstätigenversicherung oder klare automatische Anpassungsregeln bleiben eher außen vor.

    Das wirkt für mich eher wie ein Stabilisieren des bestehenden Systems als eine echte strukturelle Reform.

    Nun sind sie (endlich) da: Die Vorschläge der Rentenkommission.

    Ich habe mir die Empfehlungen der Rentenkommission angesehen. Besonders auffällig sind die geplante Kapitalrente, die Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung und die Einbeziehung weiterer Berufsgruppen.

    Was haltet ihr davon?

    Sind das die Reformen, die unser Rentensystem langfristig braucht, oder werden die eigentlichen Probleme nur vertagt?

    so wie Schlaubi schreibt, hat was auf,m Kasten und ich muss da zur Familienversicherung gar nix mehr schreiben. Er macht seinem Namen alle Ehre. Außerdem will er keine Antwort mehr dazu.


    Bester Tomarcy: das wollte ich nur schreiben, weil du mich ins Boo

    Vielen Dank für die 💐aber der eigentliche heiße Tipp für diese Gestaltung kam ja von Finanzschlumpf

    Natürlich möchte ich Antworten nur gerne zu meiner Fragestellung. 😉 Vielleicht hast Du ja eine

    Die Antwort der TK ist deshalb verwirrend, weil sie steuerrechtliche Begriffe und die Regeln der Familienversicherung nicht sauber trennt.

    Entscheidend für die Familienversicherung ist nicht, ob etwas steuerlich als „privates Veräußerungsgeschäft“ bezeichnet wird, sondern ob ein regelmäßiges Gesamteinkommen vorliegt.

    Bei Aktien gibt es zwei verschiedene Arten von Erträgen:

    • laufende Kapitalerträge (z. B. Dividenden, Zinsen) – diese fließen regelmäßig zu und zählen grundsätzlich zum Gesamteinkommen.
    • einmalige Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren – diese können nach Auffassung der TK als nicht regelmäßiges Einkommen behandelt werden und deshalb für die Familienversicherung unschädlich sein.

    Deshalb ist die Formulierung „private Veräußerungsgeschäfte“ in der Antwort etwas unglücklich. Aktienverkäufe fallen steuerlich seit Einführung der Abgeltungsteuer gerade nicht unter die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften. Vermutlich wollte die TK lediglich ausdrücken, dass einmalige Verkaufserlöse bzw. Kursgewinne nicht als regelmäßiges Einkommen angesehen werden.

    Hoffe es ist jetzt klarer und jetzt würde ich gerne weiter die von mir gestellte Frage in den Fokus rücken.

    Inzwischen hat die TK auf meine Anfrage zur Ermittlung des Gesamteinkommens nach § 10 SGB V mitgeteilt:

    Die kurzfristige Beschäftigung ist im Rahmen der Familienversicherung unschädlich.

    Die privaten Veräußerungsgewinne z.B. Gewinne aus dem Verkauf eines privaten. Grundstückes oder Hauses oder der Verkauf einer Aktie sind ebenfalls unschädlich für die Familienversicherung.

    Die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften sind kein regelmäßiges Einkommen und damit kein Gesamteinkommen im Rahmen der Familienversicherung. Das gilt unabhängig

    davon, ob und in welchem Umfang es sich dabei um Einkünfte des Einkommen-steuerrechts handelt.

    Die Gewinne aus laufenden Aktien zählen zu Kapitalerträgen und gehören daher im Rahmen der Familienversicherung zum Gesamteinkommen.

    Das bedeutet, das im Folgenden Jahr nicht nochmal so eine Aktion z.B. über meine Frau erfolgen dürfte da sonst „Regelmäßigkeit“ unterstellt werden könnte? Welche Zeitabstände wären den unkritisch?

    Trump hin oder her (der Mann bringt mich wirklich in Rage)

    Da bist Du nicht allein: mich treibt diese Frage auch immer Mal wieder um. 😉 Aber letztlich habe ich auch entschieden investiert zu bleiben.
    Mein Lösung: Ich werde einen Teil meines MSCI World als Schenkung (dank der wertvollen Hinweise hier aus dem Forum) “steueroptimiert” auf meine Tochter übertragen. Sie hat dann einen Grundstock für ihre AV, ich habe den MSCI World Anteil reduziert und investiere künftig stärker in einen breiter gestreuten Vanguard FTSE All-World UCITS ETF investieren.

    Aber es gibt ja auch andere Ansätze die hier schon erwähnt sind.

    Bitte auch ,,Förtsch+flatex“ googlen. Einer der dubiosesten Gestalten überhaupt in der deutschen Finanzbranche und Hauptaktionär bei Flatex. Ich würde ungern bei so einem Laden mein Geld liegen haben.

    Ist Dein gutes Recht woanders Dein Geld anzulegen.🤷‍♂️

    Wenn man Flatex wegen Förtsch ablehnt, sollte man konsequenterweise auch bei vielen anderen Brokern und Banken nach den jeweiligen Eigentümern, Vertriebspartnern und Geschäftsmodellen fragen. Kaum ein Finanzanbieter ist frei von Interessenkonflikten oder Kritik.

    Die relevante Frage ist aus meiner Sicht nicht, ob ein Unternehmen kritisiert wird, sondern ob die Kritik zu messbaren Nachteilen für den Kunden führt. Bei einem ETF-Sparplan sehe ich bislang keinen überzeugenden Nachweis, dass die historische Nähe Förtschs zu Flatex einen solchen Nachteil begründet.

    Ich nutze selbst Flatex und kann daher nur dazu etwas aus erster Hand sagen:

    • Die Abrechnungen und Steuerunterlagen sind bei Flatex aus meiner Sicht nachvollziehbar und sauber dokumentiert.
    • Das ETF-Angebot ist groß, ich habe bisher nichts vermisst.
    • Sparpläne funktionieren zuverlässig und lassen sich unkompliziert einrichten und anpassen.
    • Die App erfüllt für mich ihren Zweck. Ob Scalable hier besser oder schlechter ist, kann ich nicht beurteilen, da ich dort kein Depot habe.

    Mir war persönlich noch wichtig, das Vollmachten eingerichtet werden können. Und das ist finde ich gut gelöst: Frau und Tochter haben auch ein Depot und jeder Bevollmächtigte kann von seinem Depot aus in die anderen Depots einsehen und ggf. handeln. Auch der Depotübertrag intern/ mit Gläubigerswechsel ist Ruck Zuck erledigt. Was ich noch vermisse ist eine Benachrichtigung wenn die Vorabsteuer fällig wird. Da hat mir Flatex auf Anfrage signalisiert, dass man das in die Weiterentwicklung aufnehmen wolle. Als Dank gab’s ein paar Freetrades.

    Bei den Punkten ETF-Auswahl, Sparpläne und Dokumentation habe ich mit Flatex jedenfalls gute Erfahrungen gemacht.

    Wir haben jeder getrennte Depots bei Flatex, haben uns aber gegenseitig Depotvollmacht erteilt. Jeder hat von seinem Depot aus Einsicht in das Depot des Anderen und kann im Notfall handeln. Finde das eine sehr gute Lösung.
    Wir sind persönlich keine Freunde von Gemeinschftskonten. Aber das ist Geschmacksache.

    Das mag ja moralisch richtig sein. Aber ich glaube man muss es einfach als Prämisse für die Diskussion anerkennen, dass der Sozialstaat nicht zwischen "Wollte nicht" und "konnte Nicht" unterscheiden kann.

    Bevor man sich bei der Prämisse nicht einig ist, macht die weitere Diskussion keinen Sinn.

    In der Tat, der Sozialstaat kann im Alter praktisch nicht zuverlässig zwischen ‚wollte nicht‘ und ‚konnte nicht‘ unterscheiden, weil die Lebensverläufe zu komplex und zu weit zurückliegend sind. Genau deshalb halte ich Eigenverantwortung und verbindliche Vorsorgemechanismen für so wichtig – nicht als moralische Bewertung des Einzelnen, sondern weil das System sonst am Ende zwangsläufig alle Fälle gleich behandeln muss.

    Grundsätzlich ja: Eigenverantwortung entsteht nicht allein durch den Willen einer Person. Sie entwickelt sich durch Erziehung, Erfahrungen, Bildung, persönliche Eigenschaften und das soziale Umfeld. Besonders wichtig sind Gelegenheiten, selbst Entscheidungen zu treffen und die Konsequenzen des eigenen Handelns zu erleben.

    Kann das aus eigener persönlicher Erfahrung und als Vater bestätigen.

    Es ist ja leicht an die Eigenverantwortung zu appellieren, gerade hier im Forum wo sich Leute mit Finanzen wirklich auseinander setzen.

    Glaubst Du denn ich bin mit dem Wissen was ich heute habe auf die Welt gekommen? Da fängt doch Eigenverantwortung für mich an: Irgendwann habe ich begonnen meinen persönliche Situation zu analysieren, mir Gedanken zu machen was ich an AV später haben möchte, eine Strategie zu entwickeln, regelmäßig zu sparen und und zu investieren, die Vorsorge zu kontrollieren und bei Bedarf anzupassen. Das kann man doch von einem mündigen Bürger erwarten finde ich.

    Es geht natürlich auch anders:

    da werden Kleinstkredite für allen Schmökes aufgenommen, bei vielen ist am 15ten schon alles weg (warum auch immer)

    Ich kenne ein paar Leute, die in Ihrem Arbeitsleben sehr wohl die finanziellen Möglichkeiten gehabt hätten etwas für Ihre private AV zu tun.
    Es wurde aber nicht gemacht! Dafür war das Auto (natürlich immer Neuwagen) dann 2-3 Klassen größer als meine Gebrauchtwagen. Und die Urlaube waren dann auch eher Karibik oder Malediven als Camping an der Ostsee (wobei das inzwischen auch richtig teuer geworden ist).

    Ja, das ist auch ein Teil der Realität. Ich maße mir gar nicht an das zu bewerten. Es sind freie Menschen, die sich anders entschieden haben. Und das ist auch ok so.

    ABER (!):

    Dann gehört auch dazu, die Konsequenzen für die eigenen Entscheidungen zu übernehmen und nicht rumzujammern, das die Rente im Alter nicht nicht reicht. Dann vielleicht noch nach dem Sozialstaat zu schreien. Sorry, aber so funktioniert das nicht!

    Den Sozialstaat sehe ich in der Verantwortung z.B. für...

    es gibt Suchtkranke, sonstige Kranke die kaum Geld haben, es gibt Dumme und Schulabrecher, es gibt Arbeitslose und Menschen die einfach viel Pech hatten

    oder dafür, das auch einkomensschwächere etwas mehr für Ihre AV tun können.

    Offengestanden sind das Kindergeld oder die Zulagen in der der Riesterförderung ab einem gewissen Einkommensniveau Mitnahmeeffekte, die anders verteilt werden könnten.

    Persönlich plädiere ich für mehr Eigenverantwortung des Einzelnen. Bezogen auf das Thema AV bedeutet das, sich mit der persönlichen Situation auseinanderzusetzten und sich zu informieren:

    Was habe ich an Versorgungsansprüchen aktuell? Was brauche ich im Alter? Und wie kann ich meine Ziele erreichen?

    Dafür sind entsprechende Wahlmöglichkeiten und vernünftige Angebote erforderlich, die einfach gebaut, geringe Kosten haben und nicht die Versicherungswirtschaft subeventionieren. Ob das jetzt zwingend eine verpflichtende bAV sein muss mag dahinstehen. Das kann eine Wahloption sein. Das Argument „Das kann ich mir nicht leisten“ greift dabei für mich nur bedingt. Staatliche Förderung müsste dann auch nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilt werden, sondern könnte gezielt denjenigen zugutekommen, die sie tatsächlich benötigen.

    Das steht für mich nicht im Widerspruch zum Sozialstaat. Dieser sollte jedoch vor allem in besonderen Situationen unterstützen und nicht die Eigenverantwortung des Einzelnen ersetzen.

    Weis ja nicht ob das für dich eine Relevanz hat:

    Für mich war seinerzeit wichtig, das im Rahmen der Vorsorge für die Bevollmächtigten eine Vollmacht über den Tod eingerichtet werden kann. Das war bei Flatex gegeben. Hinzu kommt das die Bevollmächtigten relativ ergonomisch alle Konten im Blick haben. Der Depotübertrag ist ebenfalls im System mit und ohne Gläubigerwechsel möglich ist
    Leider bietet Flatex aktuell noch keine Benachrichtigung für die ggf. fällige jährliche Vorabsteuer an. Das gibt es bei anderen Anbietern Habe das aber Mal als Verbessubgsvorschlag angeregt und man sagte mir zu, das bei der Weiterentwicklung prüfen.

    Ich habe inzwischen Mal konkrete Berechnungen für Übertragungswerte in Höhe von 10.000€, 15.000€ und 20.000€ erstellt.
    Mit NV Bescheinigung, Aktien ETF Abzug von 30 % und Sparerfreibetrag würden bei allen drei Übertragungs- Werten keine Steuern fällig. Da ist sogar noch Luft für den Jon in den Semesterferien (Kurzfristige Beschäftigung < 70 Tage, SV frei).

    Bei eigener studentischer KV auch unkritisch.

    Wenn die Veräußerungsgewinne bei der Prüfung des Gesamteinkommens nach § 10 SGB V für die Familienversicherung als einmalige Einnahme bewertet würden, gäbe es auch hier keine Probleme. Sicherheitshalber werde ich das aber vorab der der KV nachfragen und bestätigen lassen. Das Einkommen im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung (< 70 Tage, SV frei) bleiben ohnehin außen vor.
    Denke aber im Grundsatz müsste das passen😊

    Gleichzeitig hat man keine Anreize für die private und betriebliche Säule geschaffen, nachdem erkannt wurde, dass Riester ein Rohrkrepierer ist.

    Ich frage mich warum es immer irgendwelche Anreize bedarf um selbst Verantwortung für seine AV zu übernehmen. Auch wenn ich seinerzeit nicht das Wissen hatte, dass ich heute habe war mir klar: Die gesetzliche Rente wird nicht ausreichen um einen gewissen Lebensstandard im Alter zu halten.