Moin, so wie ich die letzten 3 bis 4 Seiten an Beiträgen deute habt auch ihr Ärger mit der RSV der Santander!? Das ist auch der Grund warum ich mich heute in diesem Forum angemeldet habe. Ich kann sicher einige gute Tipps und Erfahrungswerte beisteuern.
Zum Beitrag von DrEckard ist zu sagen, dass das OLG Düsseldorf, zumindest der 7. Senat, relativ verbraucherfreundlich urteilt. Meistens jedoch läuft es auf einen Vergleich hinaus. Ich kenne aber auch Fälle in denen der 7. Senat sich eindeutig auf die Seite des Bankkunden gestellt hat. Im Oktober 2015 habe ich mir selbst eine Verhandlung angehört.
Es ging um "Kettenverträge" der Santander Bank. Also mehrere verträge die jeweils von einem anderen Vertrag abgelöst wurden. Die Rechtsanwältin der Kläger, Frau RA Pulver-Dubas, war im Gegensatz zum Anwalt der Santander Bank, Herrn Schier, top vorbereitet.
Der Senat machte in der Verhandlund seinen Standpunkt klar und drängte auf einen Vergleich. Beide Parteien wollten sich auf ca. 85% der Forderung vergleichen.
Frau RA Pulver-Dubas bat das Gericht darum die Argumente, augrund derer das Gericht die Widerrufsbelehrungen für fehlerhaft ansieht und auch keine Verwirkung annimmt, in das Protokoll aufzunehmen.
Der Richter stimmte dem zu. Worauf der Anwalt der Santander Bank "einen mittelschweren Wutausbruch" bekam. Mit der Worten "unter diesen Umständen würde er sich nicht vergleichen wollen" waren dann die Vergleichsverhandlungen abgeschlossen. Das Gericht bestimmte einen Verkündungstermin.
Wie ihr euch sicher denken könnt kam es dazu nicht. Eine Woche später hatte die Santander Bank die Forderung anerkannt.
Bis später, Cachback