Da diese aber eh schon 90% der Gewinne ausschütten müssen, um überhaupt als REIT zu gelten, müssten sie vom Kursanstieg her der ultimative Supertenbagger des Jahres gewesen sein, damit da auch eine Steuer auf die VAP anfallen würde.
Ich glaube hier liegt ein Denkfehler vor. Angenommen ein REIT zählt als Fonds und ist somit relevant für die Vorabpauschale:
Sobald der Kursanstieg größer ist, als der Basiszins, wird der Basiszins als Berechnungsgrundlage für die Vorabpauschale verwendet. Ob der REIT also 10% gestiegen ist, oder ein "Supertenbagger" ist, spielt für die Vorabpauschale keine Rolle, da in beiden Fällen der Basiszins relevant ist für die Berechnung der VAP