Es ist ja in Summe ein Gewinn geschehen. Allerdings hat der Vater nie Gewinn realisiert (weil nie ausgeschüttet) und das Kind ebenfalls nicht, weil es die Anteile direkt nach Erhalt ohne weiteren Gewinn verkauft.
Meines Wissens nach werden die Einstandskurse mit übertragen. Somit schenkst du dem Kind auch die unrealisierten Gewinne. Diese muss das Kind beim Verkauf ganz normal versteuern.