Beiträge von Nordlicht1337

    ich selbst nutze für die Arbeit ein Dell Precision Notebook, welches über Docking Stations mal zu Hause oder auf der Arbeit eingesetzt wird. Für den Fall der Heimarbeit sehr gut. Ich habe längere Zeit darüber nachgedacht, für meinen Vati ein Surface anzuschaffen, welches er tagsüber als Tablet nutzt und wenn er mal am Rechner ist, das Surface per Docking Station an seine Monitore und so anzuschließen. Ich kenne aber keinen, der das schon so mal gemacht hat.
    Grundsätzlich stellt sich natürlich immer die Frage, wo eine Sicherung der Daten stattfindet. Diese Frage ist für mich umso wichtiger, je mobiler ein Gerät ist, da dieses auch mal verloren gehen kann, vergessen wird, unterwegs gestohlen wird, herunterfällt, etc.

    Je nach Art des Fernstudiums wäre ja auch zu schauen, was das Gerät überhaupt können soll / muss.

    Ich lese hier mal interessiert mit :)

    Wir wohnen seit gut 6 Monaten zusammen und sind nicht verheiratet. und machen das ähnlich wie roadrun87: Jeder hat sein Reich und es gibt ein gemeinsames Konto für gemeinsame Ausgaben (miete, Urlaub).

    Zu der neuen Situation kann ich (noch) nichts beitragen, jedoch ist es sicherlich immer eine gute Idee, den Überblick zu behalten. Dafür nutze ich Starmoney und habe Einblick in meine Konten und das Gemeinschaftskonto. Ich überprüfe regelmäßßig, ob unser Budget für "gemeinsames Leben", welches anteilig überwiesen wird, noch passt. Dazu kategorisiere ich die Umsätze entsprechend der Starmoneykategorien.

    Dazu gehört dann auch, Rücklagen zu bilden und da finde ich den AfA Ansatz von Kater.Ka ganz gut:

    • 1/(Anzahl Nutzungsdauer in Jahren) p.a. für PKW des jeweiligen Modells und Preisvorstellung. Bei einem Familienwagen könnten das zB 24.000 Euro brutto sein. Bei 8 Jahren Nutzung wären Rücklagen von 3.000 Euro p.a. zu bilden.
    • 2% des Herstellungswert eines Hauses (brutto ohne Nebenkosten) Je nach Austattung könnte man mit 1800-2000 Euro pro qm Wohnfläche + Nebenflächen kalkulieren. (ganz grob, je nach Region unterschiedlich). Bei der typischen Hausgröße von 140qm * 1900 Euro *2% = 5.320 Euro pro Jahr an Rücklagen zu bilden. Das ist schon eine Ansage und käme noch zu den Kreditraten hinzu.

    Gerade beim letzten Punkt hakt eine pauschale Berechnung meines Erachtens. Man baut ein neues Haus und hat wahrscheinlich am Anfang kaum Instandhaltungskosten. -> Es ist immer der Gesunde Meschenverstand zu benutzen.

    Ferner habe ich häufiger gelesen, dass man so etwa 2-3 Nettogehälter als Rücklage kurzzeitig verfügbar für diverses haben sollte.

    Ich schreibe als Ingenieur häufiger Dinge ab, die ich zur Arbeit oder Studium benötigt habe. Es gilt jeweils die GWG-Grenze für den nicht-privat genutzten Anteil der Nutzung. Alles, was unterhalb von 150 Euro liegt, wird im ersten Jahr mit dem Nutzungsantil abgeschrieben: Also Fachbücher, 100% geschäftlich oder Studium im ersten Jahr.
    Beim Laptop hat mein Finanzamt jedes Mal nachgefragt. Bei Kosten von etwa 1000 Euro musste ich es grundsätzlich über 36 Monate abschreiben (also zB April 2018 - März 2021). Berechnungsgrundlage ist dann, zu wie vielen Teilen ich es geschäftlich nutze. Wenn auch eine private Nutzung dabei ist, kann das hakelig werden. Ich habe beide Male 66% angesetzt und das über 36 Monate abgeschrieben.
    Das Finanzamt hat mir noch einen Fragebogen geschickt und nach der verbauten Hardware gefragt und dabei musste ich angeben, welche Komponente wofür ist (also warum eine potente Grafikkarte verbaut wurde).

    Da das Ganze dann Werbungskosten sind, vermindert es das zu versteuernde Einkommen. Auf Grund der gemeinsamen Veranlagung wären das bei dir wohl die 25%.

    Haben Sie denn mit der Telekom über Ihre Konfiguration gesprochen? Ihr Anliegen ist sehr speziell und Sie geben fast keine Angaben. Da ist es schwierig, Ihnen einen genauen Rat zu geben.


    Neben der Frage, ob der AG diesen Betrag anpassen muss, stellt sich die Frage, ob der zusätzliche Beitrag überhaupt in den Vertrag mit der Versicherungsgesellschaft zu alten Konditionen ergänzt werden kann. Meine Versicherung (grün aus Hannover) wollte das nicht und mich dann einen größeren Tarif mit weniger Zinsen und weiteren Gebühren verfrachten ...

    Für uns Nordlichter lohnt es ggf. einen Dänemarkurlaub mit einem Baumarkt in Dänemark zu verbinden. Im Winter / Frühjahr gibt es dort typischerweise ziemlich gute Angebote. Bei Gasgrills muss man nur auf den anderen Druckminderer achten. Aber der kostet hier etwa 10-15 Euro.

    Und weil Sie noch wegen der Mobilität gefragt haben: Der Weber Go Anywhere Gas ist dafür prima.

    Stichhaltige Nachweise zur Fahrleistung kann man durch Tankrechnungen nur teilweise erreichen, da ja dort typischerweise nicht das Kennzeichen mit vermerkt ist. Wenn der PKW regelmäßig (zum Beispiel jährlich) bei einer Werkstatt in der Inspektion ist, wird dort gerne de Kilometerstand notiert. Oder der TÜV notiert ihn auch. Zusammen mit den Tankbelegen müsste das reichen. Wir reden hier ja auch nur über Entfernungspauschalen von 10tkm im Jahr. Ich habe jahrelang etwa 15tkm abgesetzt und es hat keinen gekümmert. ...

    Die Versichererung hat den Nettobetrag gekürzt, da nach technischer Prüfung angeblich nicht alle Details erforderlich sind. Ich kann die Auswirkung des Eintrags im HIS nicht abschätzen. Wenn es einfach nur ein Eintrag ist, den keiner interessiert, so ist mir das recht egal. Aber das weiß ich eben nicht.

    Hallo,
    ich habe mir einen Schaden an meinem Auto von der gegnerischen Haftpflichtversicherung auszahlen lassen und diese hat den Nettobetrag der Kostenschätzung gekürzt. Zusätzlich wurde ein Eintrag an das HIS (Sonderwagniskartei) gesendet. Ist das so erlaubt?

    Zu den Details:

    • Es geht um einen Lackschaden an meinem Privat-KFZ.
    • Ich habe von einer Vertragswerkstatt des Autoherstellers, die eine Lackiererei hat, einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Dieser belief sich auf etwa 1100 Euro brutto.
    • Diesen Kostenvoranschlag habe ich dann zur gegnerischen Versicherung geschickt. Diese hat den geprüft und mir schriftlich bestätigt, dass ich die Arbeiten so ausführen lassen kann.
    • Ich habe mich dann jedoch aus verschiedenen Gründen dazu entschieden, den Nettobetrag auszahlen zu lassen. Auf diese Möglichkeit hat mich der Versicherer hingewiesen.
    • Der Versicherer zahlte nun bereits das Geld aus, jedoch hat er den Betrag um gut 220 Euro gekürzt.
    • Zusätzlich wurde ein Eintrag in die Sonderwagnisdatei HIS erstellt, da dies auffällig gewesen sei. Ich kann an diesem Vorgang jedoch nichts auffälliges erkennen, habe ich doch nur die rechtlichen Möglichkeiten genutzt, die es gab.

    Würde sich ein Widerspruch gegen die Kürzung und den HIS Eintrag lohnen?

    Das Problem bei Verträge und dessen Gestaltungspielraum ist ja, dass es in erste Linie auf theoretische Weise eine Partnerschaft ist. Der Einzelne gegen die "große" Versicherungsgesellschaft ist mit Sicherheit keine Partnerschaft unter gleichen Vorbedingungen auf Augenhöhe. Schließe ich ein Vertrag mit jemanden, muss mir das auch klar sein.
    Der Vertragspartner ist ja nicht nur auf Einhaltung der vertraglich vereinbarten Leistungen verpflichtet, sondern auch seinen Aktionären oder den Mitgliedern (wenn es ein Verein sein sollte). Und haben Sie die Geschäftsberichter Ihrer PKV gelesen?

    Was meinen Sie damit, wenn Sie aktiv an einem Gestaltungsspielraum teilnehmen wollen? Nach meiner Recherche gibt es viele Verträge mit Beitragsrückerstattungen, sofern Sie nichts (oder nur sehr wenig) einreichen.

    Jetztz habe ich Sie verstanden. Ich habe die beiden Szenarien Berufsunfähig / Erwerbsunfähig in der Tabelle aufgeführt, als ich diese erstellt habe. Leider kann ich diese Tableau nicht ergänzen ...
    Die Situation als Erwerbsunfähiger / Berufsunfähiger hat sich mir noch nicht in allen Facetten erschlossen. Aus den Beratungsgesprächen, die mit mir geführt worden sind, stellte es sich so dar, dass im Falle einer GKV Mitgliedschaft die Beiträge nicht von mir zu entrichten sind. Im Falle einer PKV ist das zunächst unabhängig vom BU / EU Status. Man müsste dann ggf. den Vertrag in einen günstigen Tarif umstellen und unter Umständen einen Antrag auf Bedürftigkeit beim Amt (Sozialamt?) stellen. Ggf. könnte es dann unter Umständen einen Zuschuss zur Krankenkasse geben, bzw. das Amt holt einen zurück in die GKV. Ob das so in der Tat funktioniert bezweifel ich.

    @'MoritzalsNachname': Da haben Sie sicherlich recht. Es ist ja nunmal so, dass es viele verschiedene Perspektiven und Argumentationsebenen gibt. Mein Fokus lag in dieser Auflistung auf den finanziellen und den verschiedenen Statusse, die man haben kann.
    Sicherlich gibt es auch die vertragliche Situation. Nichts desto Trotz sind Sie Mitglied eines Versichertenkollektivs und obwohl es einen Vertrag gibt, weiß niemand, wie sich zB die Beiträge entwickeln oder ob der Gesetzgeber für Privatversicherte etwas umstellen wird (ganz unabhängig von aktuellen Diskussionen).

    Ich habe die Fälle mit Erwerbsminderung vor 1961 etc. nicht betrachtet. Ich gehe bei dieser Beschreibung davon aus, dass der Antragssteller etwa 30J alt ist. Welches 2 und 3 meinen Sie denn? Die erste oder die zweite Aufzählung?

    Ich habe darüber hinaus eine Simulation mittels MATLAB erstellt. Wenn es bzgl. Simulation Fragen gibt, dann können die gerne gestellt werden. Ich kann den Quellcode auch gerne bereitstellen. Anlass der Simulation war die Frage, bei welchem Tarif und wie vielen Kindern ist unter dutzenden Annahmen (die natürlich alle falsch sein können) aus wirtschaftlicher Sicht eine PKV erwägenswert.
    Ich habe noch die Tarife per Textvergleicher verglichen, bei Bedarf stelle ich den Vergleich zur Verfügung, ich kann jedoch keine .html Inhalte hochladen.

    Zusammenfassung:
    Bei bis zu drei Kindern, die alle etwa 20 Jahre mitversichert werden, ist eine PKV unter den untenstehenden Annahmen erwägenswert (Differenzen zu GKV <10.000 Euro)

    Anbei das Ergebnis:

    Gesamtkosten in EUR:
    Kasse Kosten Abs Diff zu GKV
    GKV: 287519
    PKV 1: 298747 11227
    PKV 2: 276133 -11387
    Annahmen:
    Kostensteigerung GKV:1.0 %p.a PKV:1.0
    Anfangsbeiträge: KV / PV / KT / Fischerfaktor in EUR

    (:,:,1) =

    780 40 0 0 0


    (:,:,2) =

    436.5000 25.0000 26.0000 43.6000 0


    (:,:,3) =

    400 25 25 40 0

    Eintritt und Anzahl Kinder bei Monat:
    24 48 72

    Dauer der PKV Versicherung pro Kind: 20 (Jahre)
    Anfangsbeiträge pro Kind

    (:,:,1) =

    0


    (:,:,2) =

    125


    (:,:,3) =

    125

    Rentenniveauabsinkung von Endeinkommen in Prozent:45
    Beitragsabsenkung PKV durch anderen Tarif in Prozent vom letzten Tarif:0.0
    Anzahl Jahre mit Beitragsrückerstattung an Gesamtzeit:10

    Ich habe zu dem Thema weiter recherchiert. Leider kann man in diesem Forum die alten Beiträge nicht erweitern, daher hier eine Zusammenfassung:

    • Geht der Ehepartner in Elternzeit, ist verheiratet, selbst freiwilliges GKV Mitglied und die Ehefrau war vorher gkv-pflichtversichert, so hat der Ehepartner Anspruch auf Beitritt in der Familienversicherung der Ehefrau. Daher kann der Ehepartner selbst als freiwilliges Mitglied der gkv beitragsfrei bei seiner Versicherung bleiben.
    • Wenn der gleiche Sachverhalt wie in 1 gilt, jedoch ohne verheiratet zu sein, so muss der freiwillig versicherte Ehepartner seinen Beitrag selbst in voller Höhe zahlen (für KV+PV, aktuell also etwa 18%), basierend auf den Einkünften (zB Elterngeld), jedoch mindestens den Mindestsatz von monatlich etwa 177 Euro.
    • Wenn der gleiche Sachverhalt wie 1 gilt, jedoch Ehepartner PKV versichert, so werden die Kinder privat versichert und der private Beitrag läuft in voller Höhe ohne AG-Zuschuss weiter. Einige PKVs bieten für die Zeit an, in einen günstigeren Tarif zu wechseln und nach Ablauf der Zeit ohne Wartezeiten und erneuter Gesundheitsprüfung in den Ursprungstarif zu wechseln.

    Zweiter Punkt, den ich klären könnte, war die Frage, wann man als Rentner pflichtversichert ist und wann mal als Rentner freiwillig versichert ist. Die Auswirkungen dieses Status können im Formular R0815 der deutschen Rentenversicherung nachgeschlagen werden, zunächst ging es jedoch um die Statusbestimmung:

    • Erfüllt man die Vorversicherungszeit (s. R0815), so ist man automatisch pflichtversichert in der KVDR. Der Status "freiwillige Versicherung" richtet sich daher bei Rentenbezug nicht nach den Einkünften als Rentner, sondern ausschließlich um die Vorversicherungszeit.
    • PKV Versicherte bekommen nach Antrag den Zuschuss zur KV ausgezahlt und zwar in der Höhe, die auch im Falle einer gesetzlichen Versicherung bestanden hätte. Also etwa 7% auf die gesetzliche Rente.
    • Die zu verbeitragenden Einkunftsarten als Rentner (Gesetzliche Rente, Betriebsrenten, Kapitalerträge, Mieteinnahmen, etc.) richtet sich dann nach dem Status in der KVDR (also Pflichtversichert ->nur gesetzliche Rente und Betriebsrenten, frewillig versichert -> alle Einkünfte)

    Weitere Punkte, die noch zu klären sind:

    • Kinderkrankentagegeld, Gegenüberstellung PKV und GKV: Wird das Kind krank so zahlt die GKV direkt Krankentagegeld, die PKV angeblich nicht. ->zu überprüfen.
    • Krankentagegeld bei Übergang Erwerbsunfähigkeit ist zu prüfen.

    Hallo zusammen,
    ich erwäge derzeit, selbst in die PKV zu wechseln und recherchiere über die Unterschiede in den Beitragsgestaltungen für unterschiedliche Lebensphasen zwischen GKV und PKV. Leider habe ich keine vernünftige einfache Übersicht gefunden.
    Daher untenstehende Tabelle, vielleicht helft ihr mit, diese zu füllen:

    Szenario: Die Person übersteigt jetzt die Jahresarbeitsentgeltgrenze und dürfte sich jetzt privat krankenversichern oder in der gesetzlichen Kasse als freiwilliges Mitglied bleiben.


    GKV pflicht GKV freiw. PKV
    1 Elternzeit kostenfrei ~17% Beitrag unverändert, AG-Anteil entfällt für die Zeit
    1b Elterngeld Von der Berechnungsgrundlage werden etwa 8-10% für KV abgezogen siehe GKV Pflicht kein Abzug von Berechnungsgrundlage (de facto höheres Elterngeld)
    2 Berufsunfähig
    3 Erwerbsunfähig
    4 Arbeitssuchend kostenfrei kostenfrei
    5 Kinder über Familienversicherung über Familienversicherung müssen einzeln versichert werden. Größenordnung ab 100 Euro p.M.p.Kind
    6 Ehepartner (Mutter) in Elternzeit, hat vorher als Ang. gearbeitet (GKV pflicht) kostenfrei kostenfrei
    7 Partner (Mutter) in Elternzeit,
    hat vorher als Ang. gearbeitet (GKV pflicht)
    kostenfrei kostenfrei kostenfrei
    8 Kinder im Fall 6 wie 5 wie 5 wie 5
    9 Kinder im Fall 7 wie 5 wie 5 über Familienversicherung der Mutter
    Riester Rente in Rentenzeit keine Beiträge zur KV, da während Arbeitszeit verbeitragt siehe GKV pflicht siehe GKV Pflicht
    bAV in Rentenzeit Beiträge zur KV (~15,7%), bei Kapitalwahl 120 Monatsbeiträge siehe GKV Pflicht kostenfrei
    Einkünfte aus Vermietung / Verpachtung in Rentenzeit
    Einkünfte aus Kapitallebensversicherungen in Rentenzeit
    Zins- und Kapitalerträge in Rentenzeit

    Besteht nicht die Möglichkeit, bei einem Jobwechsel das Kapital aus der bAv in einen anderen Vertrag umzuschichten, den ein neuer AG anbieten würde? Das wäre zwar ein Szenario, in der Sie das Kapital mitnehmen könnten, aber:
    - Sie haben typischerweise schlechtere Konditionen
    - neue Abschlusskosten dürfen nicht anfallen, ich habe jedoch das Urteil dazu nicht vorliegen.

    Das kann man wohl nicht so verallgemeinert beantworten. Neben der politisch unklaren Situation gibt es wohl technisch wenig bis keine Fahrzeuge, die bereits nach der neuen Euro 6d Norm (Diesel) abgenommen worden sind. Ferner ist es auch nicht absehbar, ob die Fahrverbote in größeren Städten im größeren Ausmaß kommen werden oder nicht.
    Auch ist die aktuelle Rabattschlacht zum Teil eine Augenwischerei "Umweltprämie".
    Überlegen Sie für sich, welche laufenden Kosten sich ergeben und wie Sie die Wertentwicklung einschätzen. Für Fahrer, die wenig Kilometer im Jahr fahren, war und wird der Benziner günstiger bleiben. Vielleicht wird mittelfristig dieses Segment durch alternative Antriebe ergänzt/verdrängt/...

    Für Vielfahrer bleibt der Diesel sicherlich eine Option. Dort haben Sie jedoch die Unsicherheiten...
    Da ich persönlich viel über Landstraßen und im dörflichen Bereich mit etwa 30tkm Jahresfahrleistung habe, bleibe ich beim Diesel.