Beiträge von Nordlicht1337

    Hallo,
    ich habe mir einen Schaden an meinem Auto von der gegnerischen Haftpflichtversicherung auszahlen lassen und diese hat den Nettobetrag der Kostenschätzung gekürzt. Zusätzlich wurde ein Eintrag an das HIS (Sonderwagniskartei) gesendet. Ist das so erlaubt?

    Zu den Details:

    • Es geht um einen Lackschaden an meinem Privat-KFZ.
    • Ich habe von einer Vertragswerkstatt des Autoherstellers, die eine Lackiererei hat, einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Dieser belief sich auf etwa 1100 Euro brutto.
    • Diesen Kostenvoranschlag habe ich dann zur gegnerischen Versicherung geschickt. Diese hat den geprüft und mir schriftlich bestätigt, dass ich die Arbeiten so ausführen lassen kann.
    • Ich habe mich dann jedoch aus verschiedenen Gründen dazu entschieden, den Nettobetrag auszahlen zu lassen. Auf diese Möglichkeit hat mich der Versicherer hingewiesen.
    • Der Versicherer zahlte nun bereits das Geld aus, jedoch hat er den Betrag um gut 220 Euro gekürzt.
    • Zusätzlich wurde ein Eintrag in die Sonderwagnisdatei HIS erstellt, da dies auffällig gewesen sei. Ich kann an diesem Vorgang jedoch nichts auffälliges erkennen, habe ich doch nur die rechtlichen Möglichkeiten genutzt, die es gab.

    Würde sich ein Widerspruch gegen die Kürzung und den HIS Eintrag lohnen?

    Das kann man wohl nicht so verallgemeinert beantworten. Neben der politisch unklaren Situation gibt es wohl technisch wenig bis keine Fahrzeuge, die bereits nach der neuen Euro 6d Norm (Diesel) abgenommen worden sind. Ferner ist es auch nicht absehbar, ob die Fahrverbote in größeren Städten im größeren Ausmaß kommen werden oder nicht.
    Auch ist die aktuelle Rabattschlacht zum Teil eine Augenwischerei "Umweltprämie".
    Überlegen Sie für sich, welche laufenden Kosten sich ergeben und wie Sie die Wertentwicklung einschätzen. Für Fahrer, die wenig Kilometer im Jahr fahren, war und wird der Benziner günstiger bleiben. Vielleicht wird mittelfristig dieses Segment durch alternative Antriebe ergänzt/verdrängt/...

    Für Vielfahrer bleibt der Diesel sicherlich eine Option. Dort haben Sie jedoch die Unsicherheiten...
    Da ich persönlich viel über Landstraßen und im dörflichen Bereich mit etwa 30tkm Jahresfahrleistung habe, bleibe ich beim Diesel.

    Ich kann Ihnen empfehlen, die Krankenakten geschwärzt als Kopie mitzuschicken und damit "den schwarzen Peter" abzuschieben. Die Herren und Damen wissen selbst am besten, was sie interessiert. Schreiben Sie ein Begleitschreiben dazu, in dem Sie auf die für sich widersprüchlichen Sachverhalte nachfragen. Ergo: Legen Sie alles offen, damit es Ihnen später nicht zur Last fallen kann.
    In meinem Fall wurde auf das Begleitschreiben derart reagiert, dass weitere Informationen von Fachärzten angefragt wurden; später hat sich dann alles geklärt.

    Da kannst du dich entweder mit gut Glück aufs Bauchgefühl verlassen oder dieser "Machenschaft" ausweichen und nicht mit dnen zusammenarbeiten. Meine Erfahrungen aus dem Bereich haben mir gezeigt, dass man Versicherungen "nicht umbiegen" kann. Ich habe bei meiner BU-Anfrage im letzten Jahr keine persönlichen Daten weitergegeben und in allen Arztberichten die Angaben geschwärzt. Der Herr bei der Versicherung hat dann meine anonymisierte Anfrage weitergeleitet. Er selbst wusste natürlich, dass diese von mir kam, da er ja auch eine Email-Adresse für eine Antwort gebraucht hat.

    Das wichtigste bei der Anfrage ist natürlich ein vollständig ausgefüllter Fragebogen und möglichst alle Arztberichte der gefragten Zeit. Dann hat die Versicherung alles und kann später nicht mehr so leicht behaupten, man hätte ihr etwas wichtiges vorenthalten.

    Bei AG Verträgen ist jedoch immer zu prüfen, was passiert, wenn man den AG wechselt. Hier gibt es erhebliche Schwierigkeiten bei zum Beispiel bAV! Zwar sind die Versicherungen verpflichtet, das Guthaben aus dem alten Vertrag ohne große Kosten in einen neuen Vertrag zu stecken, jedoch nur zu neuen (und meistens schlechteren) Konditionen...

    Und wer bleibt schon ewig beim gleichen AG?

    Ich habe mir seinerzeit auch so meine Gedanken gemacht und im Nachhinein festgestellt, dass es alles ganz entspannt war. Mir fallen zwei Dinge in dem Beitrag auf:

    • Du hast dich für ein Studium entschieden und es anscheinend erfolgreich absolviert. Das allein zählt in Deutschland nicht so viel, aber anscheinend hast du damit auch eine Anstellung gefunden. Das ist der wichtigste Grundstein. Die IG-Metall Tarifverträge scheinen auch immer ganz anständig zu sein und meistens gute Tarifverhandlungen zu führen.
    • Du machst dir Gedanken über die weiteren Dinge, die es dann zu beachten gibt.

    Ich persönlich würde erstmal schauen, mit etwa 1/3 des monatlichen Nettos für die Wohnung zu kalkulieren. Ohne eigene private Haftpflichtversicherung geht in Deutschland nunmal nichts. Der Rest schaukelt sich dann zurecht und der Überblick über die Ausgaben kommt dann von automatisch.
    Ich pflege immer zu sagen "Use your brain", also mit ein bisschen gesunden Meschenverstand und kritischer Meinunug wird es passen.

    Ich habe letztens mal gehört, dass man bei einem Nettoeinkommen von monatlich über 2.000 Euro zu den "Besserverdienenden" gehört. Von daher: Nur Mut.

    Ich bin für "privat" rechtschutzversichert, wie ich ja in meinem Beitrag zum "optimalen Vorgehen BU" beschrieben habe. Der Eigenbeitrag pro Fall ist mit 1000 Euro sicherlich hoch, deckt damit aber ein unverhältnismäßig hohes Risiko ab, wenn die Versicherung nicht zahlen will. Die Kosten für Rechtstreitigkeiten orientieren sich wohl am Streitwert, dazu noch etliche Gutachter etc. Für den kleinen Nachbarschaftsstreit, den ich jedoch nicht sehe und nicht wollen würde, habe ich diese Versicherung nicht.
    Ich zitiere da gerne nochmal die eine Dame der Örag "Bei diesem hohen Eigenbetrag bringt ihnen die Versicherung ja fast nichts mehr..." Also streiten sich wohl viele eher über Kleinigkeiten...

    Beachte bitte, dass die Abdeckung "Privat" nicht bei allen Versicherern gleich ist und es ist zu unterscheiden, ob die nach "Folge-Ereignis-Theorie" arbeiten. So wäre in meinem Fall bei der Örag der Rechtsschutz für den Zahlungsausfall der BU nicht mitversichert, wenn ich durch einen Arbeitsunfall BU werde, da dieser ja auf der Arbeit geschehen wäre und das dann nicht über Privat abgedeckt sei, sondern über Beruf...

    @chris2702:
    Mir kommt gerade noch ein Impuls, warum ein Riestervertrag nicht zwangsweise schlecht sein muss, auch wenn er nach Kosten eine geringere Rendite aufweist als eine herkömmliche Anlage bzw im Vergleich mit einer betrieblichen Altersvorsorge.

    Anlageform Aus Bruttoeinkommen
    sparen
    KV+PV
    Beiträge
    Hartz IV
    sicher
    Kosten
    bAV Ja Nein Ja mittel-hoch
    Riester Ja Ja Ja mittel-hoch
    ETFs Nein Ja Nein gering

    Ich denke, uns beiden ist die Situation bekannt. Interessant wird für mich Riester vor allem für zwei Fälle:

    • Hohes Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung, dieses Jahr etwa 6300 Euro brutto. -> Riesterbeiträge werden dann aus einem Einkommensbereich entnommen, auf dem keine KV+PV Beiträge bezahlt werden, die bei Verrentung auch nicht nachbezahlt werden. Der Zuschuss wird dann über die Steuererstattung erlangt, was sich dann für Steuerklasse I Zahler deutlich bemerkbar macht (Förderquoten wohl >30-40%)
    • Mittelbar förderfähige Personen, die bei vielen Kindern den Zuschuss über die Kinderförderung erhalten.

    Für den "Durchschnittsverdiener" kann man hier sicherlich auch andere Varianten fahren, da die Förderung bei hohen Kosten nur mäßig ist.

    Das kann ich durchaus nachvollziehen "damit abschließen zu können". Mich hat die Antwort der Debeka nicht sonderlich begeistert und ich überlege noch, was ich damit anfangen soll. Die Begründung war im Wesentlichen, dass ich erst dann die Garantiezinsen bekommen kann, wenn ich mindestens 3 Beitragsjahre voll habe.
    Mir ist diese Rechnung genau dann aufgefallen, als ich mit Excel versucht habe, die Einzahlungen / Zulagen, die Kosten und die Rendite nachzurechnen und dabei aufgefallen ist, dass ich im ersten Jahr -5 Euro Garantiezinsen bekam. Da wurde ich dann doch stutzig.

    @chris2702, hast du die Versicherung schon mal schriftlich um Stellungnahme zu den Kosten gebeten?
    Ich habe bei meinem Debeka-Vertrag mal eine schrifliche Anfrage gestellt und nach ein paar Wochen auch eine Aussage erhalten (es ging bei meinem klassichen Riestervertrag darum, dass ich negative Garantiezinsen "gutgeschrieben" bekommen habe ...)

    Neben der Renditebetrachtung ist es auch sinnvoll sich zu überlegen, welche Ziele mit der jeweiligen Anlageform verfolgt werden. Eine Riester-Rentenversicherung zahlt Ihnen lebenslang, ggf. Ihren Hinterbliebendenden für die Garantiezeit eine monatliche Rente aus. Das ist letztlich eine Wette auf ein langes Leben... Dies kann man positiv oder negativ bewerten, wie alles im Leben hat es seine Vor- und Nachteile. Falls Sie eine Rentenversicherung wünschen, gibt es natürlich unterschiedliche Anlageformen (klassisch und fondsbasierend). Diese Rendite nach Kosten könnten Sie dann mit einer klassischen herkömmlichen Anlage vergleichen und wahrscheinlich werden Rentenversicherungen immer schlechter abschneiden, da die Kosten recht hoch ausfallen. (Hier kommt es natürlich auf die persönliche Förderquoten an). Keiner von uns weiß, wie sich die Rentenfaktoren in Zukunft entwickeln werden. Dieser gibt an, wie viel Monatsrente Sie für 10.000Euro Kapital erhalten. Aktuell liegt dieser für Mitte 20-Jährige etwa bei rund 30. (also 30 Euro Monatsrente für 10.000 Euro Kapital).

    Da es eine Rentenversicherung ist, ist diese auch wiederum Hartz IV sicher. Zinserträge während der Aufschubphase sind mE auch kapitalertragssteuerfrei.

    Ich denke, man sollte hier mehr vergleichen als lediglich die Rendite p.a.

    Freiberufler nutzen das Girokonto nicht privat. Und fast alle Direktbanken bieten das Konto ausschließlich zur privaten Nutzung an. Daher geht man als Freiberufler das Risiko ein, von der Bank gekündigt zu werden, wenn man entgegen der Bedingungen das Konto auch beruflich nutzt.

    Es gab von der DKB-Bank, die mittlerweile zu Consorsbank fusioniert worden ist, ein kostenfreies Freiberuflerkonto. Das gibt es jetzt nicht mehr. Ich habe mir letztes Jahr bei Gründung auch die Fintech Modelle angeschaut, fand das aber für mich zu undurchsichtig.

    Eine aktuelle, kostenfreie Empfehlung eines Geschäftskontos (und das ist es als Freiberufler!) kenne ich derzeit nicht.

    Hallo @Frab,
    am besten sprechen Sie Ihren Vermieter mal darauf an. Er wird ja sicherlich eine Abrechnung über einen "Allgemeinstromzähler" haben. Ich denke nicht, dass Sie aussagekräftige Vergleichswerte dazu finden werden.
    Ich wohne in einem 6-Parteienhaus und über den Allgemeinstrom läuft die Treppenbeleuchtung (jetzt LED), die Kellerbeleuchtung (konventionelle Leuchtmittel), die Außenbeleuchtung (konventionell), die Heizung (glaube ich zumindest, also Betrieb des Geräts) sowie eine Steckdose zum Reinigen, Gartenarbeiten etc. Da kommen bei uns so etwa 10-20 Euro pro Jahr und Mietpartei zusammen.
    Vielleicht haben Sie ja noch einen Aufzug, der Betriebskosten erzeugt oder etwas anderes. Ein Gespräch mit Ihrem Vermieter oder anderen Mietparteien könnte da wahrscheinlich helfen.

    Über den Verteilungsschlüssel kann ich Ihnen nichts sagen.

    Als ich mich letztens mit dem Thema "Fondsvermittler" auseinandergesetzt habe und mit einem Herrn von fondsdiscount.de gesprochen habe, hieß es, dass der Fondsvermittler einen "Teil vom Kuchen" der sowieso entstehenden Kosten abbekommt. Der Ausgabeaufschlag und die Bestandsprovisionen (letztere sind in den TER enthalten) werden zwischen Depotbank / Fondgesellschaft und Vermittler aufgeteilt.
    Ich hätte jetzt gedacht, dass die Weigerung dieser Geschäftspraxis gar nicht möglich ist, wenn man über einen Vermittler Wertpapiere beziehen möchte.