.... und nur mal so zum Vergleich die Peugeot Bank hat von sich aus von 5% Zinsen bezahlt! Haben nicht rumgedruckst und hatten binnen 10 Tagen überwiesen!
Hallo Sunshine,
... ich freue mich mit Dir. Vom Peugeot Kunde zu Peugeot Kunde.
.... und nur mal so zum Vergleich die Peugeot Bank hat von sich aus von 5% Zinsen bezahlt! Haben nicht rumgedruckst und hatten binnen 10 Tagen überwiesen!
Hallo Sunshine,
... ich freue mich mit Dir. Vom Peugeot Kunde zu Peugeot Kunde.
Habe auch im Schreiben angekündigt, dass ich nach Ablauf der Frist rechtliche Schritte einleite.
Hallo Melli,
... und Schadenersatz... Das untermauert Dein Anliegen sehr.
Wir werden nach Prüfung des Sachverhalts umgehend auf Sie zukommen und lhnen die gemäß BGH-Urteil vorn 28. Oktober 2014 nichtverjährten Ansprüche im Zeitpunkt des Zugangs Ihres Schreibens ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht erstatten; für diese nichtverjährten Ansprüche verzichten wir auch auf die Einrede der Verjährung bis zum 31. März 2015.
aus meiner Sicht her null Problemo. Solche Schreiben kenne ich aus der Vergangenheit. Wenn Deine Ansprüche gerechtfertigt sind, und das sind sie aus Deiner Kenntnis her, brauchst Du nur erstmal Deine Fristsetzung im Auge zubehalten. Ich interpretiere das die Bank deine Verjährung, ich glaube 12/2004 von sich aus auf den März verlängert hat. Meine Aussage hier allerdings ohne Gewähr. Leg dieses Schreiben der Bank bei der VZ vor und frag diese nach der Einschätzung zu diesen Schreiben, oder ruf bei Bank an und diese sollen dir dass im verständlichen Rahmen nochmals erläutern.
Bezüglich Deiner Erwähnung zum Ombudsmann für Deinen Vertrag aus 12/2004 verweise ich auf meine früheren Posts, denn es stellt sich die Frage ob der Ombudsmann noch vom Restverbleib dieses Jahres eine Klärung herbeiführen kann. Das trifft auch für meinen Fall zu.
Moin,
möchte jetzt kurz weiterberichten wie angekündigt.
Habe nach gestrigen Zahlungseingang heutiges dazugehöriges Schreiben erhalten. Beides bezieht sich auf den Anschlussvertrag. Hier wird ausdrücklich und genauso ausführlich auf die Entscheidungen des BGH verwiesen und gleichermaßen auf die Verjährungsfristen. Genannt wird hier auch die außergerichtliche Einigung. Bearbeitungsgebühr zzgl. Zinsen, hier 5% p.a. im Sinne von einer Nutzungsherausgabe gem. § 818 (1) BGB wurden punktgenau berechnet und somit überwiesen. Ich hoffe und erwarte das gleiche aus dem Altvertrag aus 12/2004 bis ende dieser Woche.
Gruss und schon mal ein kleines föhliches Löwenbrüll
@all
Moin,
vorab habe ich etwas positives zu berichten.
Die PEUGEOT Bank hat reagiert indem Sie mir eine Zahlung aufs Konto
schickte. Für welchen Vertrag muss ich noch klären da ich noch keinen
Bankauszug habe und auch keine Post erhalten habe. Näheres werde ich zu
gegebener Zeit berichten.
Zudem war ich heute wie angekündigt bei
der VZ. Auch hier konnte man nicht klären welche
Aufsichtsbehörde/Schlichtungsstelle/Ombudsmann für die PEUGEOT Bank
zuständig ist. Habe noch während des Gespräches bei der VZ, bei der
BaFin angerufen und hier folgendes erfahren: Mit einfachen Worten: Die BaFin
entscheidet nicht in rechltichen Angelegenheiten http://www.bafin.de/DE/Verbraucher…751F8D.1_cid372
Desweiteren sieht die BaFin im Bezug auf dem Ombudsmann das Problem, dass die PEUGEOT Bank in Deutschland nur
eine Niederlassung besitzt und der Haupsitz in Frankreich. Somit währe vielleicht die Europäische Verbrauerzentrale Deutschland mit Sitz in Kehl zuständig. Ansonsten bliebe mir nur der Weg, im Bezug auf die Hemmnis, der Klage oder die des gerichtl. Mahnbescheides , oh je.
Bei weiterer Recherche bin ich auf folgender Seite gestoßen: http://www.metaclaims.com/ . Vielleicht für diejenigen intressant die den dort aufgelisteten Sammelklagen anschließen wollen?
Eine weitere Seite fand ich bei der VZ Sachsen mit Video, guckst du hier: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/so-kann-man-je…en-zurueckholen.
Bis bald und freundliches Löwenbrüll.
@ kastanienblatt...
Danke. Richtig, u.a. habe ich v. dieser Seite meine Informationen auch her. Mein erster Gedanke war Private Bank. Doch nach Auskunft dieser Behörde wird dort die PEUGEOT bzw. PSA Bank nicht vertreten bzw. gelistet.
Freundliches Löwenbrüll
Moin,
ich habe bei d. PEUGEOT-/PSA-Bank zwei Verträge. Der zweite Vertrag ( von 2009) resultiert aus dem dem Ablösevertrag aus 12/2004.
Habe für beide Verträge am 03.11.14 mit jeweils seperater Post an die Bank gesendet. Fristsetzung bis heute. Am 11.11.14 einen korrigierten Nachtrag mit neuer Fristsetung für den Altvertrag (durch die Korrektur) zum 19.11.14 gesetzt, ebenfalls per Post.
Welch Überraschung - natürlich kein Zahlungseingang. Weder eine Eingangsbestätigung noch ein anderes Schriftstück erhalten.
Habe dann sofort telefonisch nach einem Ombudsmann/Schlichtungsstelle geforscht. Ohne Ergebniss.Ombudsmann für Private Banken negativ. Deutsche Bundesbank nur für Verträge ab 06/2010. DIe BaFin sagt das sie hier keine Vertretung hat. Allerdings steht im Impressum der Banque PSA das die Aufsichtsbehörde die Bundesanstalt für Finazdienstleistungsaufsicht (Bonn) ist.
Werde am Montag die Verbraucherzentrale nach weiteren Informationen fragen. Eile ist geboten, denn der Altvertrag besteht aus Anfang Dezember 2004 (10jährige Verjährungsfrist).
Meine Fragen:
Für den Fall das jemand einen Ombudsmann für Verträge die aus dem Jahr 11/2004 bzw. 12/2004 stammen einschaltet, so sagte man mir bei der Dt. Bundesbank, das hier kaum Erfolgaussichten bestehen um eine fristgemäße Klärung (Hemmung) herbeizuführen (Bearbeitungszeit bei Ombudsmann, Postlaufweg, Bearbeitungszeit bei der Bank,
usw.).
Allen Betroffen ein "Glück auf" und dank vorab für Eure Antworten.
Freundliches Löwenbrüll