Beiträge von berghaus

    Jetzt will ich noch mal in beiden Fällen berechnen, welche Summen sich nach 14 Jahren ergeben hätten, wenn die monatlichen Einzahlungen mit welchen Zinsen auch immer verzinslich oder auch in Aktien oder ETFs angelegt worden wären.

    Jetzt habe ich das mal überschläglich ausgerechnet:
    Zur Erinnerung:

    Die SPK Detmold hat bei Vertragsabschluss vorgerechnet, weche Guthaben sich bei einer Einzahlung von 1.200 €/Jahr bei 2%, 4% und 6% Zinsen nach 10 Jahren ergeben würden.

    Nun war der tatsächliche Anfangszins noch 1,8 %, nach einem Jahr schon nur noch 1,2 %, sank ständig weiter auf 0,01% (2018 bis 2021) und ist inzwischen wieder auf etwa 0,25% gestiegen.
    Dazu gab es ab dem 6. Jahr (2016) einen Bonuszins von 0,5% und ab dem 11. Jahr (2021) einen Bonuszins von 1,0%. (16. Jahr 1,25%, 21.Jahr 1,5%) Da wurde noch mal geknausert.
    Der Schlussbonus (2032, Tochter 60) auf alle Einzahlungen und Zulagen würde noch mal 5,5% betragen.

    Nach 14 Jahren, die jetzt rum sind, habe ich ohne Zulagen und Steuerersparnisse folgende Guthaben bei jährlicher Einzahlung von 1.200 errechnet (ohne Gewähr)

    bei 2% 17.800
    bei 4% 20.300
    bei 6% 23.300
    mit ETFs ??.???

    Das tatsächliche Guthaben Ende 2024 beträgt 24.500 + 2.500 (Summe der über die Zulagen hinausgehenden Steuermäßigungen (2013 - 2023)) = 27.000


    Es sieht so aus, dass mit den Zulagen (5.400), der zusätzlichen Steuerersparnis (2.400) und den mickrigen Zinsen (1.300) eine bessere Rendite als 6 % erzielt wurde.

    Wenn man die Zahlungen von 1.200/J jetzt einstellt und den Vertrag ruhend stellt, kommen bis 2032 (Tochter 60) ja noch steigende Zinsen hinzu und der Schlussbonus von etwa 800.

    Da fragt sich der Vater, ob die Kündigung vom 03.05.2025 nicht verfrüht war, und, ob man mit der Ende Juni 2025 erwarteten Auszahlung von 16.000 € z.B. bei der Anlage in ETFs bis 2032 ein höheres Guthaben als etwa 29.000 erzielen könnte.

    Ergänzend die Überlegung, was besser ist:

    1.200 J in den Riestervertrag weiter einzuzahlen oder (bei Ruhestellung) die 1.200 (100 €/M) in einen ETF-Sparplan einzuzahlen.

    Das 2032 (Tochter 60) erwartete Guthaben (bei Stopp der Einzahlungen) von 26.500 wird sicher zu hoch sein, um es wegen zu kleiner Rente von dann vielleicht 40 €/M ganz ausbezahlt zu bekommen.

    Vergleichen muss man dann auch noch die Versteuerung der wahlweisen Sofortauszahlung von 30 % und die der dann verbleibenden Rente (wie hoch Herr Janders?) mit der Versteuerung der Erträge und Gewinne der ETFs.

    Sodann kennt man noch nicht die Kosten für die Abzweigung von 25 % des Guthabens für die Rente ab 85 und weiß auch nicht, wie alt man wird.

    Möglicherweise stellt meine Tochter diese Überlegungen an, um möglichst viel an ihre Tochter zu vererben.

    Tatsächlich braucht sie in Kürze dringend ein neues Auto und müsste dafür einen Kredit von 12.000 € aufnehmen, zu welchen Zinsen auch immer.

    Tatsächlich hat sie den Riestervertrag per E-Mail gekündigt, aber noch keine Antwort.

    Und dann die schöne Frage, ob sie die Kündigung zum 30.06.2025 noch zurücknehmen könnte.

    Jetzt seid Ihr dran! :)

    berghaus 28.03.25

    Diese Information bekommst Du normalerweise jährlich von Deinem Anbieter/Versicherer zusammen mit der Steuerinformation für das Finanzamt.

    Bei Riesterverträgen nicht.

    Da gibt es bei Banksparplänen den Jahreskontoauszug mit den Einzahlungen, der für das Jahr gewährten Zulage, den Zinsen, die Bonuszinsen den mageren Zinssatz (zuletzt 0,2 %) und die obigen Angaben, aus denen man die in 17 Jahren gewährten Zinsen (von hier 1.500 €) errechnen kann.

    Kosten fallen nicht an.

    Kündigen ist wohl wegen der relativ hohen Zulagesumme nicht sinnvoll.

    Anzustreben wäre die förderunschädliche Einmahlzahlung.

    Da ist der Tipp von 'monstermania' (und jetzt 'ichbins') wertvoll, dass 30 % Auszahlung am Anfang den Rest so klein werden lässt, dass man dann die Einmalzahlung wählen kann.

    berghaus 19.03.25

    Wie läßt sich in etwa die Riesterente berechnen, wenn man die Einzahlungen jetzt stoppt?

    Beispiel:
    Alter: 57 (2 Kinder 23 und 19)
    Banksparplan von 2008
    Geleistete Altersvorsorgebeiträge 10.000
    Zulagen .............................................. 6.000
    Altersvorsorgevermögen ...............17.500

    berghaus 19.03.25

    Ich bin immer wieder begeistert, dass man mit einer einfachen Frage so hochkarätige Diskussionen auslösen kann und somit als Neuling bei diesem Broker noch einiges mehr erfährt und den einen oder anderen Fehler erst gar nicht macht.

    Ich habe durch die Ablehnung von SC und Rücküberweisung der ersten Überweisung von mehr als 1 € auf das Ehegattengehaltskonto (Sparda-Bank) gemerkt, dass ich überhaupt kein eigenes Konto habe und bei der DKB auch nur ein gemeinsames Konto.

    Das Einzelkonto auf meinen Namen habe ich dann bei der DKB eingerichtet und dabei auch noch was gelernt, was ich hier zur weiteren Abschweifung vom Thema noch berichten werde, ob hochkarätig oder nicht.

    Meine Anfangsfrage ging nun wieder davon aus, dass ich von dem Gemeinschaftskonto bei der Sparda, wo eher mal was übrig bleibt, dieses direkt auf das Konto bei SC (BIC: DEUTDEFFVAC) überweisen kann.

    Das geht offensichtlich nicht.
    Bleibt nur der Umweg über das (inzwischen vorhandene) Einzelkonto bei der DKB und ist ja problemlos, wenn (erst) Alles (!?) in Echtzeit läuft.

    Und so häufig kommt es ja auch nicht vor, dass was übrigbleibt. :)

    berghaus 16.03.25

    Bei der Einrichtung des Depots bei Scalable Capital musste man mindestens 1 € auf das IBAN-Konto bei SC (nicht Baader-Bank) überweisen, Das muss ein Konto sein, bei dem man alleiniger Inhaber ist, nicht z.B. eins, das man zusammen mit dem Ehepartner hat.

    Bei der Ausführung von z.B. Sparplänen kann man dann wählen, ob der jeweilige Betrag von dem Konto bei SC oder von diesem Referenzkonto abgebucht wird.

    Meine 1. Frage, die ich Montag auch an SC stellen könnte (bei einer anderen Frage wurde mir zügig und kompetent geantwortet):

    Kann ich nach der Einrichtung des Kontos bei SC nun von beliebigen Konten Geld auf dieses überweisen?

    2. Frage
    Ich gehe davon aus, dass Überweisungen (Gewinne abholen :)) von dem SC-Konto nur auf das eigene Referenzkonto bei einer anderen Bank möglich sind?

    berghaus 15.03.25

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Steuerbescheide nicht noch mal neu berechnet werden.

    Das Finanzamt hat ja in jedem Jahr die Steuer schon mit und ohne Einzahlung berechnet und dabei die jährliche Einzahlung und die davon abhängigen möglichen Zulagen unter Beachtung der Höchstbeträge zusammengerechnet.


    Die Zulagen für die Einzahlungen werden schon im Mai des Folgejahres (vom Finanzamt oder vielleicht sogar der Bank?) dem Vertrag gutgeschrieben.
    Wenn dann die Steuererklärung unter Umständen auch (z.B. bei Steuerberatung) zwei Jahre später) beim FA eintrifft, prüft dieses, ob die Steuerermäßigung höher ist als die schon gewährten) Zulagen, und vermerkt das in dem Steuerbescheid: "keine oder übersteigende Steuerersparnis".
    Von der gewährten Steuerersparnis werden dann im übersteigenden Fall die schon auf dem Sparkonto gutgeschriebenen Zulagen (selbstverständlich) abgezogen.

    Ich habe im Auftrag meiner (in solchen Sachen immer noch gerne unselbständigen Kinder (43 und 53) die Verträge (Kündigungsfrist 3 Monate zu einem Quartalsende) per E-Mail zum 30.06.2025 gekündigt.

    Im ersten Fall kam dann mit der Post ein Formular an die Adresse meines Sohnes, auf dem auch die Gebühr von 150 € (natürlich noch nicht die Abzüge oder Auszahlungssumme) vermerkt war. Das Fomular hat mein Sohn unterschrieben. Ich habe es gescannt und per E-Mail an die Bank geschickt, die den Eingang sofort per E-Mail bestätigt hat.

    Auf der Grund der Diskussion hier konnte ich auch meiner Tochter mit ebenso voller Überzeugung wie 2011 zum Abschluss) raten, den Riestervertrag "förderschädlich zu beenden". Gekündigt wurde gestern bei einer anderen Bank.

    Jetzt will ich noch mal in beiden Fällen berechnen, welche Summen sich nach 14 Jahren ergeben hätten, wenn die monatlichen Einzahlungen mit welchen Zinsen auch immer verzinslich oder auch in Aktien oder ETFs angelegt worden wären.

    berghaus 06.03.25

    Maßgebend ist m.E. für die Rückzahlung dann nur die ersparte Steuer, die einem das Finanzamt Jahr für Jahr mit dem Steuerbescheid mitteilt.

    Das habe ich unsauber ausgedrückt!

    Wenn die Steuerersparnis in einem Jahr höher ist als die Zulage, wird in dem Steuerbescheid für das Jahr, der ja erst im Laufe des Folgejahres ergeht, die Zulage, die (wohl immer) am 16.05. des Folgegejahres dem Vertrag gutgeschrieben wird, direkt wieder von der (gesamten) Steuerersparnis abgezogen.

    Man muß also bei der Berechnung der Rückzahlung zu der Summe der "über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigung" der Riesterjahre die in dem letzten Kontoauszug der Bank aufgeführte "Summe der insgesamt gutgeschriebenen Zulagen bis zum ........." hinzuzählen.

    Abgezogen wird bei Sparverträgen auch noch eine "Auflösungsbearbeitungsgebühr von 150 €."
    Wenn man dann weniger als die in dem letzten Kontoauszug genannte "Summe der geleisteten Altersvorsorgebeiträge bis zum ....." herausbekommt, liegt das daran, dass man die (zurückzuzahlende) jährliche Steuerersparnis entweder jährlich als Einzahlung in den Vertrag gesteckt oder anderweitig 'verlebt' hat.

    Der Vorteil einer hohen Zulage (bei Kindern) ist, dass man im Zahlungsjahr erst mal weniger einzahlen muss und trotzdem die Steuerersparnis aus der Summe der geringen Einzahlung und der hohen Zulage errechnet wird.

    Als Beispiel die Zahlen (abgerundet (2011 - 2024)) aus dem 14jährigen Vertrag meiner Tochter (53), 1Kind (15):

    24.000 Stand des Altersvermögens Ende 2024
    17.800 Summe der geleisteten Altersvorsorgebeiträge
    (-)5.400 Summe der insgesamt gutgeschriebenen Zulagen
    (-)2.400 Summe der über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigung
    1.300 Zinsen - in 24.000 enthalten und bei Kündigung sofort zu versteuern
    (-) 150 Kündigungsgebühr
    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    16.050 erwartete Auszahlung

    Ich neige dazu, zur Kündigung des Sparvertrages (Sparkasse Paderborn-Detmold-Höxter) zu raten und das Geld in einem oder zwei ETfs anzulegen oder für ein (notwendiges) Auto auszugeben, statt einen Kredit aufzunehmen. Mit den ersparten Kreditraten sollte dann ein ETF-Sparplan bedient werden (für das nächste Auto ?)

    berghaus 02.03.25

    Danke Pumphut,

    das ist doch schon mal eine klare Antwort.

    Man weiß ja (als Laie) beim Studium der Versicherungsbedingungen gar nicht, wonach man suchen soll.

    Ich habe für mich auch die ADAC-Jahresversicherung und hatte bei einem Telefongespräch über die Erhöhung der Versicherungssumme (auf 6.000 €- Kosten 204,43 €/J) Hin den Mitarbeiter gefragt, ob eine während der Reise gebuchte weitere Reise als Einzelreise gilt.

    Ich konstruiere mal:

    Vier Wochen Ferienunterkunft gebucht für 5.800 € bei Bordeaux. An- und Rückreise mit Pkw

    in je zwei Etappen: 4 Nächte in Hotels gebucht = 4 x 100 €. Summe 6.2

    Klare Antwort: Die Kosten der Unterkünfte bei der Hin- und Rückreise sind mit versichert, weil ein zeitlicher Zusammenhang besteht.

    Wenn dann z.B. ein Mitglied der vierköpfigen Reisegruppe (auch nicht Familienangehörige), die alle vier in der Buchung der Ferienunterkunft genannt sein müssen, noch vor Reisbeginn schwer krank wird, besteht eine Unterversicherung von 6.000 zu 6.200, was nicht (unbedingt) erfordere, dass man die Versicherungssumme (in 1Tsder Schritten) auf 7.000 € (Kosten 250 €) erhöhen sollte.
    Die Antwort des Mitarbeiters, dass die Kosten einer während des Urlaubs gebuchten Fluges mit Unterkunft von Bordeaux nach z.B. Barcelona für z.B. 800 € dem ursprünglichen Reisepreis von 6.200 € hinzugerechnet würde, macht insofern keinen Sinn, weil die Reise ja dann schon begonnen wurde und die Reiserücktrittsversicherung nicht mehr greift.
    Allenfalls die Reiseabbruchversicherug kommt dann zum Tragen, aber die ev. anfallenden Kosten werden ja laufend niedriger, wenn Zeit verstreicht.

    Schwierige Fragestellung - schwierige Antwort, aber schon mal eine weitere Erkenntnis!

    berghaus 28.02.25

    Irgendwo habe ich vorgerechnet, dass die Förderbeträge (z.B. 175 €, Kind 300 €) keine Rolle spielen, wenn das Einkommen über z.B. 52.000 liegt.

    Maßgebend ist m.E. für die Rückzahlung dann nur die ersparte Steuer, die einem das Finanzamt Jahr für Jahr mit dem Steuerbescheid mitteilt.*

    Da man diese sorgfältig aufbewahrt und abheftet, kann man die Summe daraus, die man wohl zurückzahlen muss, wenn man den Riestervertrag kündigt, schnell selber zusammenstellen.

    Meist bleibt dieser Betrag auch in etwa gleich (z.B. 530 €/J), wenn man immer z.B. 162,50 €/M eingezahlt hat.

    Theoretisch geht man davon aus, dass man diese Steuerersparnis, die man ja erst Mitte eines nächsten Jahres erstattet bekommt, schon vorher oder nachher wieder für die Einzahlung in den Riestervertrag nimmt. Hat man hohe Förderbeträge (viele Kinder) vermindern diese (nur) die Einzahlung, - man kann mit dem Geld noch ein halbes oder ganzes Jahr 'arbeiten'.

    So gesehen, hatte ich einem 'Bekannten' vor Jahren (aus heutiger Sicht völlig falsch) geraten, einen Riestervertrag (Sparplan ohne Kosten und zunächst fast keiner Verzinsung) abzuschließen mit dem Argument, dass er von den 160 € Einzahlung pro Monat bei der nächsten Steuererstattung schon 60 € zurückbekommen würde.
    Der Sinn eines Riestervertrages läge darin, zu Zeiten hoher Steuerbelastung ganz viel Steuern zu sparen und mit Rente nur ganz wenig Steuern für das gleiche Geld zahlen zu müssen.

    * Horst Talski kann das ja mal bei seiner Schwester nachrechnen, wenn er die Zeit dafür opfern will.

    berghaus 27.02.25

    Die Anfrage an die ZfA wegen Berechnung bei förderschädlicher Verwendung etc. gebe ich prophylaktisch heute mal auf den Weg. Wie lange muss man da wohl aktuell auf Antwort warten, geht so etwas schnell? Denn „mein“ Auszahlungszeitpunkt ist ja schon bald (1.5.) und ich muss der DWS ggf. noch eine kurzfristige Rückmeldung (bis 1.4.) hinsichtlich der gewünschten Variante geben.

    Eine Bekannte, in Deutschland gemeldet, reist sehr viel und hält sich gelegentlich mehrere Monate in einem anderen Land auf.

    Von diesem Land aus bereist sie auch Nachbarländer.

    Sie hat eine ganzjährige Reiserücktritts- und Abbruchsversicherung (1.000 €) beim ADAC, die weltweit gilt, und fragt sich,
    ob die versicherte Reise immer in Deutschland beginnen muss und ob der Rückflug nach mehreren Wochen oder gar Monaten, der erst während des Auslandaufenthalts gebucht wird, eine versicherte Reise (für sich) ist.

    Ebenso eine während des Aufenthalts im Ausland gebuchte Reise mit Hin- und Rückflug und Buchung einer Unterkunft in ein Nachbarland oder wohin auch immer.

    berghaus 26.02.25

    Wieviel preiswerter war denn der Vertrag bei dem neuen Anbieter?
    Lieferant, Prognose ,AP, GP, SB, NB? ev.auch PLZ?

    Ich würde schon mal Daten sammeln für eine Schadenersatzforderung für den Fall, dass sich die Klärung hinzieht, und damit ev.drohen.

    Vielleicht ist die zweijährige Preisgarantie ja auch günstiger als die Gesamtsumme aus zwei neuen Verträgen mit zwei mal Boni.

    Ich habe gerade in drei Fällen bei Gas und Strom die Erfahrung gemacht, dass das Verbleiben in den Verträgen im zweiten Lieferjahr ohne Boni preiswerter ist als irgendein neuer Vertrag für 12 Monate mit Boni.
    Allerdings besteht beim Verbleiben die Gefahr, dass der Lieferant die einmonatige Kündigungsfrist nutzt und teuerere Tarife anbietet.
    Es kann dann sein, dass die dann zu findenden Tarife bei eher seriösen Anbietern schon noch teurer sind.

    Es ist wie an der Börse. Es wird nicht geklingelt!

    berghaus 24.02.25

    Die hier geäußerten persönlichen Kritiken an der Person des Fragestellenden lassen mich einmal mehr dazu raten, gleich zu sagen: "Ich frage für einen Freund!"


     Tatsächlich kann ich mir vorstellen, dass dieser 'Freund' zwei oder mehr Kinder hat.


     Eins davon hat auch Kinder, also Enkelkinder. Da kann man in etwa von ausgehen, dass das selbst ererbte und vergrößerte Vermögen, das man im hohen Alter partout nicht ausgeben konnte, in der Familie bleibt.


     Aber schon bei dem anderen kinderlos verheirateten Kind möchte man vielleicht nicht, dass das mit warmer Hand an dieses Kind (ca. 30) verschenkte Vermögen im Todesfall an die ungeliebte Schwiegertochter fällt und anschließend dann noch an die noch unbeliebtere Verwandtschaft dieser Schwiegertochter.


     Da würde es der 'Freund' vorziehen, dass das Vererbte und vorweg Geschenkte im Todes- oder auch Scheidungsfall dieses Kindes an seine Geschwister, deren Kinder oder auch an ihn (inzwischen 90) zurückfällt.


     berghaus 10.02.25

    Die Frage ist, ob es überhaupt irgendwelche Vorschriften gibt, nach denen das Verleihen von Geld an jemand zum Zwecke der Mitnahme von Bauspar- und sonstigen Prämien, aber auch zur Ausschöpfung von Steuervorteilen nicht erlaubt ist.

    Ich möchte ja hier nicht dazu verleitet haben.

    berghaus 04.02.25

    Wir Eltern haben vor 15 Jahren ein Tagesgeldkonto für den Sohn eröffnet und seitdem ist das Kindergeld auf dieses Konto gezahlt worden, damit Geld da ist, wenn für ihn größere Investitionen anstehen. Vor einigen Jahren habe ich für ihn ein Depot eröffnet, um einen Teil seines Geldes für ihn anzulegen

    Ich habe mal gelesen, dass das Kindergeld den Eltern zusteht, natürlich auch, um Ihnen den Unterhalt für die Kinder zu erleichtern.

    Ich habe vor Jahren, sobald es ging, den Kindern Bausparverträge eingerichtet, Ihnen geschenkt, dass sie die Bausparprämie und die Zinsen behalten dürfen, dass aber die Einzahlungen nur Leihgaben sein, die sie nach der Zuteilung und Auszahlung der Bausparsumme zurückzahlen mussten, wenn sie dafür nicht eigenes Geld eingesetzt hatten.

    Wir können hier diskutieren, ob das rechtmäßig war, und, ob heinetz nicht auch das Kindergeld von dem Konto des Sohnes abholt, ihm statt dessen seine Aktien und Fondsanteile mit hohen Gewinnen (wirklich) schenkt, die dann verkauft und (dieselben oder andere) wiedergekauft werden, und zwar in dem Maße wie noch Freibeträge des Sohnes von 1.000 € und bis zu 12.000 € zur Verfügung stehen.

    Zu beachten ist dabei, dass der Sohn möglichst bis zum 25. Lebensjahr mit dem Studium fertig sein sollte. Seht meinen Beitrag in #24.

    berghaus 04.02.25