Die Zahlen können so nicht stimmen.
Seit 2008 ist der maximale Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug auf 2100 € inklusive den Zulagen gedeckelt.
Um die 175 € Zulage zu bekommen hätte er jedes Jahr 2100 - 175 = 1925 Euro selbst einzahlen müssen.
Das sind schon knapp 160 € im Monat
Ja, die Zahlen stimmen so nicht!
Die 100 €/M = 1.200 €/J stammen aus den Einzahlungen meiner Tochter (unverheiratet, 1
Kind, geb. 2007) seit 2012, die damals zunächst ausreichten, um die damaligen Zulagen von 154 + 300 = 454 zu bekommen.
Der Bekannte hat wohl seit 2008 175 €/M = 2.100 €/J auf seinen Riestersparplan (mit fast keiner Verzinsung) eingezahlt, um die höchstmögliche Steuerersparnis zu erzielen.
Ich erinnere mich daran, dass ich ihm damals zugeraten habe, (was ich heute bereue,) zu riestern, weil ihn das je nach seinem Spitzensteuersatz ja nur etwa 100 €/Monat = 1.200 €/J kosten würde, weil ihm im folgenden Jahr je nach Einkommen 30 bis 40 % der Einzahlungen erstattet würden. Bei der Auszahlung als armer Rentner würde er dann für dasselbe Geld weniger Steuern zahlen.
Leider wird es noch einige Zeit dauern, bis ich Einblick in seine Unterlagen haben kann.
Wegen der scheinbar widersprüchlichen Aussagen von Tomarcy und A. Weiss habe ich mich mal in den Riestervertrag ab 2011 meiner Tochter (53) vertieft und auch in ihre Steuerbescheide.
Dabei habe ich dazugelernt.
Ich war bisher davon ausgegangen, dass meine Tochter 4 % ihres jährlichen Bruttoeinkommens einzahlen müsste, um die Zulagen von 454 € (ab 2018 475 €) voll zu bekommen. Das war insofern falsch, als sie bei ihrem Bruttoeinkommen von 41.500 € im Jahr 2011 (maßgebend ist immer das Einkommen des Vorjahrs) schon im Jahr 2012 eine Steuerersparnis hatte, die 75 € höher war als die Zulage von 454 €.
Die die Zulage übersteigende Steuerersparnis, sowie die Einzahlungen und die tatsächliche Zulagensumme wurden seit 2012 Jahr für Jahr in den Steuerbescheiden ausgewiesen.
Jedes Jahr im Dezember hatte ich (auch wegen der jährlichen Erinnerung der Bank) an Hand des Bruttoeinkommens in der Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahres ausgerechnet, wieviel sie noch zusätzlich zu den 1.200 € einzahlen müsste, um die maximale Zulage zu erhalten.
Der Zuzahlungsbetrag steigerte sich wegen der Gehaltssteigerungen (Brutto) von 41.500 € auf inzwischen 66.000 € von 100 € (2013) auf 485 € (2018), was bei einem Bruttogehalt von 54.000 € wegen des nicht bedachten Höchstbetrages von 2.100 € schon zu viel war.
Die falsche Rechnung war: 2.160 – 1.200 – 475 = 485 €.
Die Grenze der Zuzahlung im Dezember zu den 100 €/M liegt seit 2019 bei meiner Tochter (mit einem Kind) bei 425 € d.h. 52.500 x 4% = 2.100 - 475 - 1.200 = 425.
Der Schreck, dass wir bei einer größeren Gehaltsnachzahlung im Jahr 2018 über 1.000 € im Dezember hätten zuzahlen müssen (die Grenze von 2.100 nicht bedenkend) und wegen der inzwischen stärker gewordene Kritik an der Riesterrente, die Auszahlung betreffend, hat uns daran gehindert, überhaupt noch im Dezember Zuzahlungen zu den 1.200 € zu leisten.
Und jetzt kommt’s:
Die ganzen Berechnungen waren Quatsch, weil schon im Jahr nach dem Vertragsabschluss, 2012 die Zulagen für meine Tochter (154 €) und mein Enkelkind (300 €) keine Rolle mehr spielten, weil die Steuerersparnis um 75 € höher war als die Summe der Zulagen (454 €).
2018 waren es bei Volleinzahlung der 2.100 € 233 € über die 475 € Zulagen hinaus und 2023 bei Einzahlung von nur 1.200 € bei Zulagen von 351€ nur noch 159 €.
Im Steuerbescheid sieht das z.B. für 2023 so aus, dass bei den unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben die Zulagen von 351 € zu den Altersvorsorgebeiträgen von 1.200 € hinzugezählt werden = 1.551 €. Um diesen Betrag wird das zu versteuernde Einkommen gemindert.
Die dann berechnete Einkommenssteuer (Grundtarif, 7.275 €) kann man mit dem Steuerrechner des Ministeriums nachrechnen und sogleich auch die Steuer, die sich ergibt, wenn der Betrag von 1.551 € nicht abgezogen wird (7.785 €).
Die Differenz 510 - 351 = 159.
Der Zulagebetrag wird dann sogleich der zu zahlenden Steuer hinzugerechnet, d.h. der Riesterin wieder weggenommen, weil genau dieser Betrag im Folgejahr von der Zulagenstelle bei der Bank auf dem Riesterkonto landet.
Fazit:
Ab einem bestimmten Einkommen (hier 52.500) spielt die Zulage keine Rolle mehr. Letztendlich ist die Steuerersparnis (hier für 2023 von 510 €) der Betrag, den man für 2023 zurückzahlen muss, wenn man kündigt.
Man kann den Einzahlungsbetrag, für den man jetzt keine Steuern zahlen will, bzw.für den man im nächsten Jahr eine Steuererstattung von 30 - 45 % haben will, zwischen 0 und 2.100 €/ J frei wählen. Die Zulagen (und die Anzahl der Kinder) spielt dabei nur insofern eine Rolle, als dass man die Einzahlung im Einzahlungsjahr um die mögliche Zulagensumme kürzen kann und die Steuererstattung nicht erst im Laufe des Folgejahres mit dem Steuerbescheid wiederbekommt. Ein kleiner Zinseffekt für den, der mit solchen Beträgen ordentlich 'arbeitet'.
Anzumerken ist noch, dass die spitze Dezemberzuzahlungsberechnung von 2009 – 2017 fast immer dazu geführt hat, dass die gewährte Zulage 10 – 20 € unter dem maximalen Betrag von 454 € blieb.
Das lag wohl an der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung § 25 DEÜV (Datenermittlung- und Datenübermittlungs - VO). Die gemeldeten Beträge waren fast immer um rd. 400 € höher als die Jahresbruttosumme in der Jahres.
Dieses 'Beitragspflichiges Arbeitsentgelt' und zwar das des Vorjahres wird und wurde immer in Zeile 11 der Anlage AV eingetragen. In Zeile 8 die geleisteten Altersvorsorgebeiträge (hier z.B. 1.533 für das Jahr 2015).
Das Riesterguthaben betrug Ende 2023
22.700 = 16.600 (Einzahlungen) + 1.100 Zinsen + 5.100 (Zulagen).
Dazu wurden rd. 2.300 € Steuern vom FA erstattet, die im Haushalt verbraucht oder anders
Die Zahlen können so nicht stimmen.
Seit 2008 ist der maximale Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug auf 2100 € inklusive den Zulagen gedeckelt.
Um die 175 € Zulage zu bekommen hätte er jedes Jahr 2100 - 175 = 1925 Euro selbst einzahlen müssen.
Das sind schon knapp 160 € im Monat
Ja, die Zahlen stimmen so nicht!
Die 100 €/M = 1.200 €/J stammen aus den Einzahlungen meiner Tochter (unverheiratet, 1
Kind, geb. 2007) seit 2012, die damals zunächst ausreichten, um die damaligen Zulagen von 154 + 300 = 454 zu bekommen.
Der Bekannte hat wohl seit 2008 175 €/M = 2.100 €/J auf seinen Riestersparplan (mit fast keiner Verzinsung) eingezahlt, um die höchstmögliche Steuerersparnis zu erzielen.
Ich erinnere mich daran, dass ich ihm damals zugeraten habe, (was ich heute bereue,) zu riestern, weil ihn das je nach seinem Spitzensteuersatz ja nur etwa 100 €/Monat = 1.200 €/J kosten würde, weil ihm im folgenden Jahr je nach Einkommen 30 bis 40 % der Einzahlungen erstattet würden. Bei der Auszahlung als armer Rentner würde er dann für dasselbe Geld weniger Steuern zahlen.
Leider wird es noch einige Zeit dauern, bis ich Einblick in seine Unterlagen haben kann.
Wegen der scheinbar widersprüchlichen Aussagen von Tomarcy und A. Weiss habe ich mich mal in den Riestervertrag ab 2011 meiner Tochter (53) vertieft und auch in ihre Steuerbescheide.
Dabei habe ich dazugelernt.
Ich war bisher davon ausgegangen, dass meine Tochter 4 % ihres jährlichen Bruttoeinkommens einzahlen müsste, um die Zulagen von 454 € (ab 2018 475 €) voll zu bekommen. Das war insofern falsch, als sie bei ihrem Bruttoeinkommen von 41.500 € im Jahr 2011 (maßgebend ist immer das Einkommen des Vorjahrs) schon im Jahr 2012 eine Steuerersparnis hatte, die 75 € höher war als die Zulage von 454 €.
Die die Zulage übersteigende Steuerersparnis, sowie die Einzahlungen und die tatsächliche Zulagensumme wurden seit 2012 Jahr für Jahr in den Steuerbescheiden ausgewiesen.
Jedes Jahr im Dezember hatte ich (auch wegen der jährlichen Erinnerung der Bank) an Hand des Bruttoeinkommens in der Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahres ausgerechnet, wieviel sie noch zusätzlich zu den 1.200 € einzahlen müsste, um die maximale Zulage zu erhalten.
Der Zuzahlungsbetrag steigerte sich wegen der Gehaltssteigerungen (Brutto) von 41.500 € auf inzwischen 66.000 € von 100 € (2013) auf 485 € (2018), was bei einem Bruttogehalt von 54.000 € wegen des nicht bedachten Höchstbetrages von 2.100 € schon zu viel war.
Die falsche Rechnung war: 2.160 – 1.200 – 475 = 485 €.
Die Grenze der Zuzahlung im Dezember zu den 100 €/M liegt seit 2019 bei meiner Tochter (mit einem Kind) bei 425 € d.h. 52.500 x 4% = 2.100 - 475 - 1.200 = 425.
Der Schreck, dass wir bei einer größeren Gehaltsnachzahlung im Jahr 2018 über 1.000 € im Dezember hätten zuzahlen müssen (die Grenze von 2.100 nicht bedenkend) und wegen der inzwischen stärker gewordene Kritik an der Riesterrente, die Auszahlung betreffend, hat uns daran gehindert, überhaupt noch im Dezember Zuzahlungen zu den 1.200 € zu leisten.
Und jetzt kommt’s:
Die ganzen Berechnungen waren Quatsch, weil schon im Jahr nach dem Vertragsabschluss, 2012 die Zulagen für meine Tochter (154 €) und mein Enkelkind (300 €) keine Rolle mehr spielten, weil die Steuerersparnis um 75 € höher war als die Summe der Zulagen (454 €).
2018 waren es bei Volleinzahlung der 2.100 € 233 € über die 475 € Zulagen hinaus und 2023 bei Einzahlung von nur 1.200 € bei Zulagen von 351€ nur noch 159 €.
Im Steuerbescheid sieht das z.B. für 2023 so aus, dass bei den unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben die Zulagen von 351 € zu den Altersvorsorgebeiträgen von 1.200 € hinzugezählt werden = 1.551 €. Um diesen Betrag wird das zu versteuernde Einkommen gemindert.
Die dann berechnete Einkommenssteuer (Grundtarif, 7.275 €) kann man mit dem Steuerrechner des Ministeriums nachrechnen und sogleich auch die Steuer, die sich ergibt, wenn der Betrag von 1.551 € nicht abgezogen wird (7.785 €).
Die Differenz 510 - 351 = 159
Fortsetzung (weil zu lang) im nächsten Beitrag
berghaus 19.01.25