Erbe von Frau angelegt

  • Also ich hab nun wirklich meine Lektion gelernt.


    Und ob ihr es glaubt oder nicht, nach all den Erkenntnissen hier gibt es immer noch keinen Streit bei uns. Meine Frau hat den ganzen Thread gelesen. Wir besprechen alle Finanzthemen gemeinsam und niemand wird hier unterdrückt.


    Es ist unglaublich dumm gelaufen und jetzt müssen wir eine Lösung finden.


    Sie wird ihr eigenes Depot eröffnen und wir werden das Geld dahin transferieren. Die Frage ist nur wie. Ich suche gerade einen Steuerberater.


    Gerne halte ich euch auf dem Laufenden.

  • Gruselig, deine Frau sollte im 21. Jahrhundert ein eigenes Konto und ein eigenes Depot führen.

    Ich gebe zu, ich mag sehr altmodisch sein. Meine Frau und ich teilen uns die Arbeit ungleichmäßig, d.h. ich bin der Hauptverdiener und sie hat den größeren Teil bei der Care-Arbeit. Da ist es für mich normal, dass mein Gehalt nicht nur mir gehört, sondern uns. Wir haben nur noch Gemeinschaftskonten und finden das ganz ungruselig.


    Gegenbeispiel: Ähnliche Konstellation bei Freunden, aber getrennte Konten. Er reich, sie arm. Wenn sie eine neue Jacke braucht, geht sie bei ihm betteln. Er schenkt ihr gnädig-großzügig die Jacke. Das finde ich gruselig!


    Die Depotbank interessiert doch nur, dass das Geld nicht aus einer Geldwäsche kommt. Eine Information, dass es legal aus der Familie kommt, sollte ausreichend sein. Trotzdem wundert mich die Nachfrage.

    Wem das Geld innerhalb der Familie gehört, lässt sich formlos auf einem Zettel dokumentieren. Bzgl. Steuer würde ich wohl nichts machen. Eine Steuerhinterziehung kann ich nicht erkennen.

  • Ich gebe zu, ich mag sehr altmodisch sein. Meine Frau und ich teilen uns die Arbeit ungleichmäßig, d.h. ich bin der Hauptverdiener und sie hat den größeren Teil bei der Care-Arbeit. Da ist es für mich normal, dass mein Gehalt nicht nur mir gehört, sondern uns. Wir haben nur noch Gemeinschaftskonten und finden das ganz ungruselig.

    Ich kann deine Auffassung grundsätzlich verstehen. Es gibt gute Gründe für Gemeinschaftskonten und es gibt ebenfalls gute Gründe für getrennte Konten.


    In dem vorliegenden Fall geht es darum, dass eine Schenkung vom Vater an die Tochter auf einem Gemeinschaftskonto gelandet ist, was unproblematisch sein kann. Danach kommt es aber zu einer Verschiebung der Schenkung auf das Konto des Ehemannes. Auf dieses Konto hat die beschenkte Ehefrau keinerlei Zugriff. Das finde ich gruselig und kommt einer "Enteignung" gleich.


    Wir kennen die Eheleute (Familie) nicht, wissen nicht, ob die Eheleute kinderlos sind, ob es gemeinsame Kinder gibt oder ob sogar Kinder aus einer früheren Beziehung vorhanden sind.


    All dieses Wissen spielt aber eine entscheidende Rolle, ob ich ein Gemeinschaftskonto oder ein Einzelkonto wähle. In einem eintretenden Erbfall bei den Eheleuten ist das für das vorhandene Vermögen von ganz entscheidender Bedeutung, wenn dort die "Weichen" nicht rechtzeitig in die "richtige Richtung" gestellt wurden.

  • Trade Republic ist da wirklich sehr komisch aufgestellt und teils nervig.

    Es wurde in diversen Bewertungsportal auch schon angeführt.

    Junge Leute die ein paar Tausend Euro dort anlegen sollen dann auch erklären, wo das Geld herkommt.

  • Trade Republic ist da wirklich sehr komisch aufgestellt und teils nervig.

    Es wurde in diversen Bewertungsportal auch schon angeführt.

    Junge Leute die ein paar Tausend Euro dort anlegen sollen dann auch erklären, wo das Geld herkommt.

    Bei der Kontoanlage/Depoteröffnung hast du eine Erklärung abgegeben, wie hoch dein Verdienst ist, wie hoch dein Gesamtvermögen ist und welche Erfahrungen du mit Wertpapieren hast. (... know your customer ...)


    Angenommen, du hast bei der Kontoanlage dein Gesamtvermögen mit einer relativ kleinen Summe und geringem Verdienst angegeben, dann wundert es mich nicht, wenn sich die Bank/der Broker bei mir meldet, wenn plötzlich eine (un-)verhältnismäßig große Summe auf diesem Konto eingeht, die mit den zuvor gemachten Angaben nicht übereinstimmt.

    • Hilfreichste Antwort

    Gegenüber dem Finanzamt muss die Schenkung sowieso erklärt werden.

    Das ist eine Pflicht, die viele nicht kennen beziehungsweise gar nicht daran denken.


    Ich würde den Sachverhalt gegenüber dem Finanzamt ganz einfach deklarieren, wie er war.

    Das bedeutet: Schenkung des Vaters an die Tochter durch Überweisung auf ein Girokonto.

    Überweisung des Betrages aus Unkenntnis und Naivität auf das Einzeldepot des Ehemannes.

    Dann Korrektur durch Rücküberweisung auf das Girokonto.

    Dann Überweisung des Betrages auf das persönliche Einzeldepot der Tochter.


    Man kann sich auch direkt mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und den Sachverhalt mit den bearbeitenden Menschen abklären.

  • Tobi81

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Der Betrag wurde aber an zwei Leute verteilt, nämlich an Tochter und Ehemann, da beide gleichberechtigte Kontoinhaber sind.

    Wenn aber der Schwiegervater klar darlegt, dass die Tochter alleinige Empfängerin sein soll? Müsste doch analog zu Kindern sein, die haben oftmals auch kein eigenes Konto.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Wenn aber der Schwiegervater klar darlegt, dass die Tochter alleinige Empfängerin sein soll? Müsste doch analog zu Kindern sein, die haben oftmals auch kein eigenes Konto.

    Wie meinst du das? Wenn die Kinder kein eigenes Konto haben, dann kann man eine Schenkung nicht so einfach an andere Personen (z.B. Eltern) "umleiten".

    Hier in dem Beitrag geht es auch nicht um 3 Euro 50 Cent, sondern um einen sechsstelligen Betrag.

  • Wie meinst du das? Wenn die Kinder kein eigenes Konto haben, dann kann man eine Schenkung nicht so einfach an andere Personen (z.B. Eltern) "umleiten".

    Hier in dem Beitrag geht es auch nicht um 3 Euro 50 Cent, sondern um einen sechsstelligen Betrag.

    Naja, folgender Gedanke: Wenn mein Vater jetzt beschließt, meinem Sohn Geld zu schenken, überweist er das auf mein Konto (Junior hat zwar eins, aber ist dem alten Herrn einfach zu puckelig mit Daten erfragen, usw. Da wird dann halt einfach die Vorlage für mein Konto genommen). Niemand würde da ernsthaft auf die Idee kommen, dass das mein Geld ist. Und wenn dann im Verwendungsbetrag dann noch z.B. Geschenk für xy steht sollte das doch passen. Zumal ein abweichender Kontoinhaber auch bei Zahlungen im Geschäftsverkehr nichts seltenes ist.

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    Grover Norquist

  • Wenn du dann aber eine ganz böse Bank hast, kann es Probleme geben. Denn laut Geschäftsbedingungen darfst du dein Girokonto für so etwas gar nicht benutzen.

    Naja, wo ist der Unterschied? Wenn mein Vater mir das in Bar geben würde, wäre das doch gar kein Problem?

    Außerdem nutze ja nicht ich das Konto so, mein Vater überweist aufs falsche Konto ;)

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Naja, wo ist der Unterschied? Wenn mein Vater mir das in Bar geben würde, wäre das doch gar kein Problem?

    Außerdem nutze ja nicht ich das Konto so, mein Vater überweist aufs falsche Konto ;)

    Wenn er es Dir in bar geben würde, wäre aber nicht die Bank involviert.

    Die muss halt sicherstellen, dass Du das Konto nur für Dich führst ("in eigenem Namen", das unterschreibst Du bei der Eröffnung immer).

    Wenn Dein Sohn erwachsen wäre und er bittet Dich, irgendwelche Geldbeträge für ihn auf Deinem Konto anzunehmen, kann das schon problematisch sein.


    Bei Minderjährigen und relativ geringen Beträgen sehe ich hier auch kein Problem, aber juristisch sieht das manchmal anders aus (bin kein Jurist!).


    Ich könnte mir z.B. vorstellen, dass Dein Vater, wenn er auf Dein Konto überweist aber vermeintlich auf das Konto des Enkels überweisen möchte, einen Erklärungsirrtum begeht mit entsprechenden Folgen.

    Wenn er bewusst an Dich überweist, mit der Bitte es Deinem Sohn zukommen zu lassen, dürfte das eine Kettenschenkung sein. Wenn Du es dann nicht dem Sohn in bar auszahlst, hat der dann überhaupt einen Anspruch darauf? Hat Dein Vater dann die Möglichkeit das Geld zurückzufordern? Oder ist es rechtlich einfach Deins, weil ja aus freien Stücken auf Dein Konto überwiesen?


    Zum Glück ist es ja nichtmal in Deutschland so streng mit der Auslegung von Gesetzen wie viele kolportieren, daher würde ich mir bei Deinem Szenario keine Sorgen machen.


    PS: Wenn jemand das genau weiß: Würde mich interessieren.

  • Naja, folgender Gedanke: Wenn mein Vater jetzt beschließt, meinem Sohn Geld zu schenken, überweist er das auf mein Konto (Junior hat zwar eins, aber ist dem alten Herrn einfach zu puckelig mit Daten erfragen, usw. Da wird dann halt einfach die Vorlage für mein Konto genommen). Niemand würde da ernsthaft auf die Idee kommen, dass das mein Geld ist. Und wenn dann im Verwendungsbetrag dann noch z.B. Geschenk für xy steht sollte das doch passen. Zumal ein abweichender Kontoinhaber auch bei Zahlungen im Geschäftsverkehr nichts seltenes ist.

    Wenn dein Vater ein "kleines" Geldgeschenk für deinen Sohn überweist, ist das sicherlich in Ordnung.

    Wenn es aber um 6stellige Beträge geht -wie hier- dann sieht die Sache sicherlich anders aus. Übrigens müssen Zahlungsdienstleister demnächst wieder Kontonummer und Empfängernamen abgleichen. (Stichwort: Geldwäsche), eine Verpflichtung, die mit Einführung der IBAN vor einigen Jahren abgeschafft wurde.

  • Wenn es aber um 6stellige Beträge geht -wie hier- dann sieht die Sache sicherlich anders aus.

    Klar schaut man da genauer hin, aber es ist ja das Konto der Beschenkten.



    Übrigens müssen Zahlungsdienstleister demnächst wieder Kontonummer und Empfängernamen abgleichen. (Stichwort: Geldwäsche), eine Verpflichtung, die mit Einführung der IBAN vor einigen Jahren abgeschafft wurde.

    Sinnvolle Sache, auch wenn dieser Geldwäsche-Aufwand sehr übertrieben wird.

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    Grover Norquist

  • Die Tatsache, dass Du Schwierigkeiten hast, zwischen Mein, Unser und Dein zu unterscheiden macht es nicht besser.

    Diese Tatsache bedeutet in meinen Augen bloss, das Tobi81 eine glückliche und vertrauensvolle Ehe führt. 😉


    Meine Frau und ich betrachten auch immer alles als "unser".


    Aber tatsächlich haben wir ausser gemeinsamen Giro und Depot, auch jeweils auf eigenen Namen laufende Depots + Tagesgeld, um für allfällige Lottogewinne und Erbschaften gerüstet zu sein.

  • Für den Fall der Scheidung gilt ja für die Aufteilung des Vermögens das Prinzip der Zugewinngemeinschaft, wenn nicht besondere Vereinbarungen getroffen wurden.


    Dazu sollten die Eheschließenden - bei aller Liebe - den Wert des jeweiligen Vermögens (Kontostände, Wert von Immobilien usw.) am Tag der Heirat gemeinsam festhalten, was fast nie geschieht.


    Der Wert des Vermögens bei der Scheidung ist dann leichter festzustellen. Stichtag ist dabei, soweit ich weiß, der Tag, an dem einer der Partner den Scheidungsantrag stellt.


    In der Zeit dazwischen gilt jeder Vermögenszuwachs als Zugewinn, der geteilt wird, wobei Schenkungen und Erbe dem Anfangsvermögen des jeweiligen Partners hinzugerechnet wird.

    M.E. können die Ehepartner auch jederzeit während der Ehe und auch noch kurz vor Scheidung Vereinbarungen treffen, wem was vor der Ehe gehört hat und was als Erbe oder Schenkung bei dem einen oder dazugekommen ist und auch, dass der Zugewinn anders aufgeteilt werden soll.


    In dem vorliegenden Fall könnte der Vater auch schon gestorben sein.

    Um Klarheit zumindest für die 150.000 € zu haben, sollten die Eheleute dokumentieren, dass das auf dem gemeinsamen Girokonto gelandete Geld Erbe der Ehefrau ist.

    Dann würde es im Scheidungsfall dem Anfangsvermögen der Frau hinzugerechnet, egal auf wessen Konto es sich gerade befindet.


    Schwierig wird es im (plötzlichen) Todesfall. Da vererbt man (nur), was einem gehört:

    Das Depot, das Haus, das Auto usw. und den Geldbestand auf dem gemeinsamen Girokonto zur Hälfte => an die Ehefrau zur Hälfte und die andere Hälfte an die sechs Kinder aus zwei Ehen zu je 1/6 (z.B.), wenn nicht in einem Testament was anders bestimmt ist.


    Ich weiß nicht, ob in diesem Fall eine Vereinbarung, dass in dem Depot des Mannes 120.000 € der Frau gehören, ausreicht.


    Meine Ausführungen entspringen meiner laienhaften Vorstellung. Ich stelle sie zur Diskussion.


    berghaus 24.01.25

  • Um Klarheit zumindest für die 150.000 € zu haben, sollten die Eheleute dokumentieren, dass das auf dem gemeinsamen Girokonto gelandete Geld Erbe der Ehefrau ist.

    Ja, das ist absolut sinnvoll - nur mittlerweile ist das Geld ja außer Reichweite der Ehefrau, denn es wurde auf ein Konto des Ehemannes (alleiniger Kontoinhaber) übertragen. Eine Vollmacht für die Ehefrau gibt es nicht, da TradeRepublic Vollmachten nicht anbietet.
    Solange die beiden sich einig sind und sich "lieb" haben, ist das alles "im beiderseitigen Einvernehmen" zu regeln.

    Wenn meine Frau von Ihrem Vater Geld erhalten würde, dann habe ich an diesem Betrag weder ein "Mitspracherecht", noch einen Anspruch und daher gehört dieses Geld auf das persönliche Konto meiner Frau.

  • Ja, das ist absolut sinnvoll - nur mittlerweile ist das Geld ja außer Reichweite der Ehefrau, denn es wurde auf ein Konto des Ehemannes (alleiniger Kontoinhaber) übertragen. Eine Vollmacht für die Ehefrau gibt es nicht, da TradeRepublic Vollmachten nicht anbietet.

    Achso, jetzt habe ich deinen Einwand verstanden - ich war die ganze Zeit gedanklich beim Girokonto :D


    Ich finde durchaus, dass die Ehefrau hier ein eigenes Depot erstellen sollte. Auch wenn mich die nervige Identifikation auch jedes mal abschreckt...

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    Grover Norquist