Bei fast jeder Überweisung bekomme ich diese Frage über die Zahlungsempfänger, obwohl die Empfänger absolut korrekt sind.
Das macht nur extra Arbeit.
Meine eigentliche Frage war, bei welchen Banken das auch so läuft.
Bei fast jeder Überweisung bekomme ich diese Frage über die Zahlungsempfänger, obwohl die Empfänger absolut korrekt sind.
Das macht nur extra Arbeit.
Meine eigentliche Frage war, bei welchen Banken das auch so läuft.
Bei der DKB kommt der Hinweis bzw. die Frage, dass der Empfängername nicht mit dem eingegebenen Namen übereinstimmt und ob man die Überweisung trotzdem ausführen möchte.
Gleiches habe ich bei der Sparkasse erlebt.
So ist es wohl angedacht und wird auf allen mir bekannten Webseiten beschrieben. Meine Frage bezog sich aber auf den Ablauf, wenn die Empfängerprüfung POSITIV ist.
....
Geh mal direkt auf die Seite der Bank und dann da einloggen und schauen wie es da funktioniert.
Das ist genau das, was ich unter "Web-Banking" verstehe und ebenfalls probiert habe, wie in meinem Post erwähnt.
Hallo miteinander, die Empfängerprüfung bei Überweisungen wird zwar bereits diskutiert im Thread "Echtzeitüberweisung", aber hier geht es um Überweisungen allgemein. Beobachtung: Ich schicke eine Überweisung ab (Web-Banking oder AlfBanco), Freigabe wird angefordert (mit mTAN oder Authentifizierungs-App der Bank), dann erscheint folgende Meldung (sinngemäß): "Empfängername wurde verifiziert, möchten Sie die Überweisung jetzt durchführen?" --> Ja --> Ich erhalte nochmal eine mTAN, die ich übertragen muss, bzw. muss per App freigeben. Das ist doch kompletter Irrsinn. Anhalten, Rückfrage und ausdrückliche Bestätigung wären doch nur notwendig, wenn der Empfängername NICHT übereinstimmt. Ablauf wie geschildert bei comdirect und Targo, wie sind Eure Erfahrungen bei anderen Banken? Grüße, JoKi
Ich hatte diesen Thread schon im Februar oder März "entdeckt" und daraufhin zwei Konten bei der Postbank gekündigt. Eigentlich ist das eine Frechheit, wenn auf der Anlagebestätigung schwarz auf weiß geschrieben steht: Laufzeit 12 Monate, und man dann trotzdem noch kündigen muss. Zweite Fußangel: Die Kündigung wird im Online-Banking gar nicht angezeigt. Ich würde daher einen Screenshot empfehlen, und dann reklamieren, wenn das Guthaben nicht ausgezahlt wird.
Das Sicherheitsthema mit zwei Apps ist glaub ich etwas paranoid....
Das finde ich überhaupt nicht. Banking und Authorisierung sollten mMn getrennt sein, dafür dann nur (meinetwegen von der BaFin geprüfte) eine App, mit der ich mich bei ALLEN Banken identifizieren kann. SecureGo Plus war so ein Ansatz, kann man z.B. bei Renault UND NIBC benutzen.
... Ist so wie es bisher aussieht sowieso ein neues erfolgloses System. Die Leute nutzen lieber Paypal als Wero, so wie es bisher aussieht.
Dass ein neues System anfangs weniger Nutzer hat, als ein seit Jahrzehnten existierendes, dürfte wohl klar sein. Das heißt aber nicht, dass der Misserfolg programmiert ist. Analog: Die Leute nutzen lieber Verbrennerautos als BEV. Deshalb sind BEV ein neues erfolgloses System.
Bis September 2023 wurden die Depots ja bei der DAB geführt, danach Wechsel zur Baader Bank. Für die Dividenden im letzten Quartal 2023 habe ich ins Postfach bei Smartbroker die Bescheinigung der Baader Bank bekommen. Meine Aufforderung, mir eine Steuerbescheinigung für die Zeit bei DAB auszustellen, blieb unbeantwortet. Ich habe mir dann noch einmal sämtliche E-Mails (und es waren viele, auch unnötige Dubletten) im Zusammenhang mit dem Depotwechsel durchgeschaut und dann an einer Stelle gefunden: Die Steuerbescheinigung stellt die DAB aus, zum Abholen soll man sich DAB einloggen. Die Secure-App hatte ich allerdings schon gelöscht, und neu installiert braucht man einen frischen Aktivierungscode. Den versuche ich gerade zu bekommen.
Kann man eigene Kommentare eigentlich löschen oder zurückziehen?
... (ich mache auch ihre Steuererklärung).
Das würde ich nicht herumposaunen, das ist nämlich unzulässig.
Grundsätzlich rät der Bund der Versicherten (leicht zu finden): Einen Schaden, den ich selbst finanziell verkraften kann, brauche ich auch nicht zu versichern. Da ist es allemal günstiger, eigene Rücklagen zu bilden, als völlig überteuerte Versicherungen abzuschließen, etwa für die Brille, fürs Handy, oder eben Reiserücktritt.
... Haken sind die 6 Monate, also ein Werbeangebot mit günstigen neuen Kundendaten für die Bank....
Auf 6 Monate kann ich mich sogar noch einlassen. Aber Neukundenangebote für 2 oder 3 Monate finde ich wirklich eine Veräppelung. Die Redakteure von Finanztip, Focus usw. sollten derartige Angebote in einen eigenen Abschnitt "Dummenfang" setzen.
"Bei thesaurienden bezahlst du erstmal keine Steuern": Irrtum. Man informiere sich über das Steuerkonstrukt "Vorabpauschale".
Ich bin etwas irritiert, dass in diesem Thread Besteuerung/Spitzensteuersatz und Verbeitragung/Beitragsbemessungsgrenze vermischt werden, da ich aber keinen passenderen gefunden habe, hänge ich mich mal hier an: Ersetze "Überstunden" durch "Zinseinkünfte". Als freiwillig Versicherter muss ich auf alle Einkommensarten Beitrag zahlen. Mit Gehalt und Zinsgutschriften komme ich im Dezember über die Beitragsbemessungsgrenze, die ja die Beiträge kappt. Die Krankenkasse argumentiert, die Zinsen fallen nur abrechnungstechnisch im Dezember an, sie seien aber über das Jahr verteilt als Einkünfte zu anzusehen und zu verbeitragen. Wie schätzt Ihr die Aussicht ein, dagegen vorzugehen oder zu klagen?
Ich find's lustig (Zitat Sascha Grammel). Ich hoppe nicht wegen einem zehntel Prozent von einer Bank zur anderen, aber wenn ein Institut gar zu sehr zurück fällt, lasse ich das Konto ruhen. Vielleicht gibt es mal eine Bonuszins-Aktion für Bestandskunden. Zwei Jahre, nachdem ich sämtliche Einlagen von der Patagon-Bank abgezogen hatte, wurde sie geschlossen. Das gleiche geschah dann später mit Moneyou und jetzt mit Rabodirect. Bloß die Bank of Scotland hat meinen Ausstieg weg gesteckt![]()
Vielen Dank für die Antwort. "Das nennt man Deutschland" nenne ich allerdings unreflektiertes Deutschland-Bashing. Dieser Versicherungsnachweis beruht auf einem internationalen Abkommen, wird nur im Ausland benötigt und i.d.R. nur bei ausländischen Fahrzeugen kontrolliert. (Ich musste ihn zuletzt vor ca. acht Jahren vorzeigen, beim Grenzübertritt von A nach CZ mit deutschem Kennzeichen.)
Hallo allerseits, mein "moderner, unbürokratischer" KFZ-Versicherer stellt mir die "Grüne Versicherungskarte" nur als Datei zur Verfügung. Jetzt besitze ich keinen PC-Drucker, und meine Bekannten, die mir gelegentlich was ausdrucken, besitzen kein blass-grünes Druckerpapier. Kann es bei einer Grenz- bzw. Polizeikontrolle im Ausland Probleme geben, wenn ich nur einen schwarz-weiß-Ausdruck mitführe?
Münzen, die man als Wechselgeld erhalten hat, muss man nicht sammeln und bei der Bank einzahlen. Man kann die auch verwenden, um im Laden die Cent-Anteile des Preises passend zu bezahlen. Z.B. gebe ich 50,12, wenn ich 10,12 bezahlen muss und keinen Zehner dabei habe. Dann muss die Kassiererin wenigstens nicht 39,88 herausgeben.
Hat die Kasse selbst denn etwas dazu gesagt?
Ich habe der Kasse meinen Steuerbescheid für 2018 eingereicht und eine Schlussabrechnung verlangt. Keine Antwort. Sechs Wochen später kam dann turnusmäßig das Formular zur Erfassung meiner laufenden und künftigen Einkünfte. Ich antwortete darauf, sie sollen bitte zuerst mal meine Beiträge für 2018 abrechnen und rückerstatten. Antwort: jährliche Einkommensanfrage erneut zugeschickt. Meine Antwort wieder wie zuvor. Das geht jetzt in die dritte Runde.
Zum Thema "freie Auslegung" der Richtlinie noch ein Nachschlag. Es schreibt eine Bank auf ihrer Webseite (Auszug):
"Rein rechtlich ist PSD2 schon am 13.01.2018 in Kraft getreten. Mit der Umsetzung der Richtlinie haben die Finanzinstitute Zeit bis zum 14.09.2019. ... Dieser zusätzliche Sicherheitsfaktor wird bei der Sberbank Direct am 10.12.2019 aktiviert."
Das finde ich schon ziemlich dreist.